Protocol of the Session on March 8, 2007

des Justizministeriums auf die Frage 42 des Abg. Rainer Beckmann (CDU)

Lässt Hannovers Staatsanwaltschaft verurteilte Straftäter weiteragieren?

Nach Berichten der HAZ vom 20. und 21. Februar 2007 soll ein 19 Jahre alter Serienstraftäter eine junge Frau auf den Straßenstrich gezwungen haben. „Er hat mich verprügelt, z. B., wenn ich ihm nicht genug Geld abgeliefert habe“, schildert Angelique C., das 20-jährige Opfer. Zuletzt flüchtete sie vor ihrem Peiniger. Die Folge: Der gerade erst (Januar 2007) zu einer Bewährungsstrafe verurteilte Osman Ö., der sich offenbar selbst als Zuhälter sieht, lauerte am Freitagabend der Freundin der jungen Frau auf, hielt ihr eine Pistole an den Kopf, drohte ihr mit dem Tod und wollte sie zwingen, ihm zu verraten, wo sich Angelique C. versteckt hält. Die Freundinnen erstatteten gemeinsam Strafanzeige, die Folge war eine Wohnungsdurchsuchung bei Ö. - die Polizei beschlagnahmte dabei eine Gaspistole. Allerdings blieb der Beschuldigte auf freiem Fuß. Er bedroht die jungen Frauen weiter telefonisch. „Mindestens 20mal hat er mich am Wochenende angerufen“, schildert Angelique C.

Wegen diverser Straftaten wurde Ö. im Januar zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Ein leitender Polizeibeamter erklärt, Ö. habe besonders Raub- und Körperverletzungsdelikte auf dem Konto. Auch die Mutter der 20-Jährigen berichtet, sie sei schon von Ö. bedroht (ZDF: mit dem Messer) worden. Zuletzt lauerte er Angeliques bester Freundin, der 22-jährigen Sabrina S., in der Mehlstraße auf dem Straßenstrich auf: „Er hielt mir eine Pistole an den Kopf. Ich hatte Todesangst.“ Die Freundinnen suchten Hilfe bei der Bahnpolizei im Hauptbahnhof. Angelique rief Ö. im Beisein von Polizeibeamten an. Die Polizisten hörten dann mit, wie der aus einer türkischen Familie stammende Ö. seine Exfreundin mit dem Tod bedrohte. Laut Staatsanwaltschaft Hannover reicht all das nicht für einen Haftbefehl aus. Rechtsanwalt Wintzenburg, der die Exfreundin Angelique vertritt, kritisiert die Einschätzung der Staatsanwaltschaft Hannover. Er hat jetzt zusätzlich Strafanzeige wegen „Menschenhandels zum Zweck der sexuellen Ausbeutung“ erstattet. Wintzenburg: „Er hat meine Mandantin als, sein Eigentum bezeichnet und hat sie mit Gewalt zur Prostitution gezwungen.“

Nach Aussage von Milieuexperten der Polizei waren Osman Ö. und sein älterer Bruder vergangenes Jahr auf dem Straßenstrich die einzigen „Zuhälter“, die immer wieder durch Gewalttaten aufgefallen seien.

Die Brüder Ö. sollen häufig zugeschlagen haben, die Opfer waren allerdings zumeist ihre „Freundinnen“, und diese weigerten sich dann aber am Ende oft, gegen die Schläger auszusagen. Am 7. Oktober vergangenen Jahres allerdings wurde auch eine ganz andere Frau zusammengeschlagen, eine 21-Jährige, die nach eigener Aussage nicht auf den Strich geht, sondern nur auf dem Heimweg war. Es sei zu

einem Streit mit einer Prostituierten gekommen. „Und dann sind die Brüder mit einem roten Calibra herangerast, sind ausgestiegen und haben mich brutal zusammengeschlagen“, berichtet die junge Frau. Das Opfer erlitt dabei einen Nasenbruch und eine Kopfplatzwunde.

Die Polizei bestätigt den Vorfall - auch, dass in dem Zusammenhang gegen Ö. ermittelt wurde. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren gegen den 19-Jährigen aus Linden aber ein denn er sei erst später dazugekommen. So bleibt im Moment, dass Ö. und sein Bruder zwar mit richterlichem Beschluss den Straßenstrich nicht betreten dürfen und Ö. mit einem Zwangsgeld rechnen muss, weil er am Freitag dagegen verstoßen hat. Einen Haftbefehl gibt es aber nicht, weil die Staatsanwaltschaft den Vorfall von Freitag, die Bedrohung der Prostituierten, als nicht schwerwiegend genug ansieht. Allerdings werde der Sachverhalt noch geprüft, erklärt Sprecherin Irene Silinger.

Ö. muss auch nicht befürchten, dass kurzfristig die Bewährung seiner Verurteilung von Januar (sechs Monate Haft) widerrufen wird. Dazu müsste wohl erst ein neues Gerichtsurteil her. Der 20-jährigen Angelique C. und ihrer Freundin bleibt daher wohl vorerst nichts anderes übrig, als sich weiter vor Ö. zu verstecken. Nach ZDF-Bericht ist zwischenzeitlich die ganze Familie - Vater, Mutter und zwei Brüder (sieben und zehn Jahre) - auf die Flucht gegangen.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Wie beurteilt sie den Einfluss solcher Taten und die entsprechenden Reaktionen der Staatsanwaltschaft auf das Rechtsbewusstsein der Bevölkerung und auf das Vertrauen der Bürger in den Rechtsstaat?

2. Was ist nach Ansicht der Landesregierung notwendig, damit der mutmaßliche Täter Osman Ö. in Haft genommen wird, und warum wurde der zu zwei Jahren und vier Monaten Gefängnis verurteilte gewalttätiger Bruder immer noch nicht in Haft genommen?

3. Ist die Landesregierung der Auffassung, dass das geltende Strafrecht ausreicht, um mutmaßlichen Tätern wie Osman Ö. angemessen begegnen zu können, und sieht das geltende Strafrecht die Möglichkeit vor, ihn in sein Heimatland abzuschieben

Aufgabe der Staatsanwaltschaften ist es, Straftaten zu verfolgen und die Gründlichkeit des Ermittlungsverfahrens sowie dessen rechtsstaatliche Durchführung sicherzustellen. Sie schafft die Voraussetzungen für die Ausübung der rechtsprechenden Gewalt, fördert die rechtsprechende Tätigkeit der Gerichte und vollstreckt gerichtliche Entscheidungen. Sie ist an Recht und Gesetz gebunden und verpflichtet, die Richter in ihrem Be

mühen um die Erforschung des wahren Sachverhalts und um die richtige Rechtsanwendung zu unterstützen. Sie hat während des gesamten (Er- mittlungs-) Verfahrens Belastung und Entlastung des Beschuldigten gleichermaßen zu berücksichtigen und den Opfern von Straftaten zu ihrem Recht zu verhelfen. Es liegt in der Natur dieser gesetzlichen Aufgabenzuweisung, dass gelegentlich Irritationen in der öffentlichen Meinung darüber auftreten, ob Ermittlungen nicht mit mehr Nachdruck hätten geführt werden müssen und bestimmte, insbesondere freiheitsbeschränkende prozessuale Maßnahmen, aufgrund einer bestimmten medialen Wahrnehmung nicht angezeigt gewesen wären. Dabei wird häufig übersehen, dass sich die Beurteilung eines solchen Falles oft nur auf bruchstückhafte tatsächliche und rechtliche Informationen sowie subjektive Einschätzungen des jeweiligen Betrachters stützt, der jedoch nicht über die umfassenden Kenntnisse des sachbearbeitenden Staatsanwalts verfügt. Dieser ist auf der anderen Seite gehalten, das Verfahren zwar transparent, aber nicht öffentlichkeitswirksam zu führen. Er ist einerseits verpflichtet, den - bis zu einer Verurteilung als unschuldig zu behandelnden Beschuldigten - vor Vorverurteilung zu schützen. Andererseits ist es seine Aufgabe, die Opfer vor weiteren Schäden zu bewahren sowie ihre Interessen und die des staatlichen Strafanspruchs durch schnelle und umfassende Ermittlungen wahrzunehmen.

Die Staatsanwaltschaft Hannover verfolgt - wie in allen anderen Strafverfahren auch - diese Prozessmaxime. Sie nutzt die ihr zur Verfügung stehenden gesetzlichen Möglichkeiten unter Beachtung des Maßstabs der Verhältnismäßigkeit zur konsequenten Verfolgung jeder Form von strafwürdigem Verhalten. Das gilt auch für den in der Anfrage dargestellten Fall. Im Wesentlichen wird hierzu auf Presseartikel der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung (HAZ) vom 20. und 21. Februar 2007 Bezug genommen. Die Landesregierung sieht sich jedoch aus den genannten Gründen nicht in der Lage, ein laufendes Ermittlungsverfahren oder die hierzu veröffentlichten Presseartikel zu kommentieren oder hierzu Stellung zu nehmen.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Grundsätzlich nimmt die Landesregierung den Einfluss von Straftaten und die Reaktionen der Strafverfolgungsbehörden darauf auf das Rechtsbewusstsein der Bevölkerung und das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den Rechtsstaat

sehr ernst. Sie ist seit jeher bestrebt, einer konsequenten Strafverfolgung, unter Berücksichtigung der Belange der Opfer, durch die dafür zuständigen Staatsanwaltschaften Geltung zu verschaffen.

Zu 2: Die gesetzlichen Voraussetzungen für die Anordnung der Untersuchungshaft sind ein dringender Tatverdacht und das Vorliegen einer der in §§ 112 Abs. 2 und Abs. 3, 112 a der Strafprozessordnung genannten Haftgründe. Ob diese Voraussetzungen in dem in der Anfrage geschilderten Fall hinsichtlich des Osman Ö. vorliegen, ist Gegenstand der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen, die noch nicht abgeschlossen sind. Die Landesregierung sieht sich deshalb nicht in der Lage, hierzu Stellung zu nehmen. Der in der Anfrage erwähnte Bruder des Osman Ö. befindet sich in Haft.

Zu 3: Das geltende Strafrecht deckt in einer durch gesellschaftlichen Konsens getragenen Abstufung der jeweils als angemessen angesehenen Sanktionsmöglichkeiten eine Vielzahl von als strafwürdig empfundenen Lebenssachverhalten ab. Durch die noch laufenden Ermittlungen wird geklärt werden, ob das Verhalten des Osman Ö. unter einen - gegebenenfalls unter welchen - Straftatbestand gefasst werden kann. Danach wird sich die Reaktion der Staatsanwaltschaft richten. Das geltende Strafrecht sieht keine Möglichkeit vor, Ausländer abzuschieben. Regelungen dazu finden sich im Ausländerrecht.

Anlage 42

Antwort

des Ministeriums für Inneres und Sport auf die Frage 43 des Abg. Reinhard Hegewald (CDU)

Kriminalitätsbekämpfung im unbaren Zahlungsverkehr unter Nutzung nichtpolizeilicher Organisationsstrukturen (KUNO) - Ein Erfolg für den Handel?

Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport hat im Kampf gegen den um sich greifenden EC-Kartenbetrug im April 2006 unter der Bezeichnung KUNO ein neues Meldesystem für gestohlene EC-Karten eingeführt. Mit dem System kann die Polizei seitdem die Daten abhandengekommener EC-Karten direkt an eine zentrale Meldestelle beim EuroHandelsInstitut (EHI) übermitteln. Nach Verlust der ECKarte sperren die beteiligten Unternehmen die Daten der Karte in ihren Systemen. Betrügerische Einkäufe mit EC-Karte und gefälschter Unterschrift sind somit nicht mehr möglich. Bislang musste der Verlust der EC-Karte den Banken gemeldet werden, die diese dann sperren konnten. Der Einführung des Meldeverfah

rens waren Pilotprojekte in Hannover und Braunschweig vorausgegangen.

Ich frage daher die Landesregierung:

1. In welchem Umfang konnte mit KUNO die Zahl der Betrugsfälle mit EC-Karten und anderen unbaren Zahlungsmitteln begegnet werden?

2. Konnte mit KUNO die Sicherheit für die Kunden, den Handel und die Banken erhöht werden?

3. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über die Bewertung von KUNO seitens des niedersächsischen Handels?

Ich beantworte die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Für das Jahr 2006 wurden in Niedersachsen in der Polizeilichen Kriminalstatistik 5 984 Fälle von Betrug mittels rechtswidrig erlangter unbarer Zahlungsmittel registriert. Dies stellt ein Rückgang um 23,79 % zum Vorjahr dar.

Um hier den in der Frage hergestellten Bezug zum Meldesystem KUNO vornehmen zu können, ist ein Vergleich der Fallzahlen im Deliktsbereich „Betrug mittels Debitkarten ohne PIN“ - also im Lastschriftverfahren - und der erfolgten Sperrmeldungen aus Niedersachsen seit April 2006 notwendig: Demnach sind seit Einführung von KUNO in Niedersachsen im April 2006 insgesamt 9 335 Meldungen durch die Polizei durchgeführt worden. Seit Oktober 2006 ist ein leichter Rückgang der Zahl der monatlichen Meldungen zu verzeichnen. Die gemeldeten Fallzahlen in der Polizeilichen Kriminalstatistik zum Deliktsbereich „Betrug mittels Debitkarten ohne PIN (Lastschriftverfahren)“ für 2005 lagen bei 4 135 Fällen und 2006 bei 3 015 Fällen, also 1 120 Fälle weniger, ein deutlicher Rückgang um 27,09 %. Die Landesregierung sieht den starken Rückgang der Fallzahlen in der PKS für Niedersachsen im Deliktsbereich „Betrug mittels Debitkarten ohne PIN (Lastschriftverfahren)“ auch als Erfolg von KUNO an.

Zu 2: Niedersachsen leistet mit der Einführung von KUNO einen wichtigen Beitrag zur Erhöhung der Sicherheit im unbaren Zahlungsverkehr. Dies betrifft auch den Handel und die Banken. In erster Linie wird aber die Sicherheit der Kunden vor finanziellen Schäden erhöht. Durch das EuroHandelsinstitut konnten weitere bundesweite Handelsunternehmen als Partner für KUNO gewonnen werden. Damit wurde die Sicherheit für Kunden nochmals deutlich erhöht. Es wird an dieser Stelle

ausdrücklich darauf hingewiesen, dass alle Möglichkeiten und Lösungen ausgeschöpft werden müssen, um den unbaren Zahlungsverkehr sicherer zu machen. Deswegen sollten nach Auffassung des Ministeriums für Inneres und Sport andere technische Lösungen - wie der Einsatz der ChipTechnik - weiter vorangetrieben werden.

Zu 3: Soweit durch das EuroHandelsinstitut bekannt geworden ist, wird KUNO seitens des Einzelhandels bundesweit akzeptiert und als geeignete Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit im Lastschriftverfahren bewertet. Im Rahmen der ersten bundesweiten Arbeitstagung KUNO der Bundesländer am 1. März 2007 in Düsseldorf wurde durch Vertreter der Netzbetreiber (u. a. Inter- card) von einer hohen Akzeptanz von KUNO durch den Einzelhandel berichtet. Neben allgemeinen Hinweisen zu Risiken im Umgang mit Debitkarten im Einzelhandel wird auch auf die Vorteile der Teilnahme am Melde- bzw. Sperrsystem KUNO hingewiesen.

Anlage 43

Antwort

des Umweltministeriums auf die Frage 44 des Abg. Henning Brandes (CDU)

Genehmigung von Wasserkraftanlagen

Kürzlich wurde ein Planfeststellungsbeschluss für den Bau eines Wasserkraftwerkes am Blümer Wehr in Hann. Münden vom Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) erteilt. Dort plant die Werra Energie GbR, Wasserkraft als regenerative und umweltfreundliche Energiequelle zu nutzen.

Aus energie- und umweltpolitischer Sicht sind Wasserkraftanlagen grundsätzlich positiv zu sehen. Problematisch kann die durch die Stauanlagen und Turbinen entstehende Barrierewirkung sein. Fische und andere Wasserlebewesen können durch die Turbinen der Anlage gefährdet und geschädigt werden. Weiterhin kann es zu einer Beeinträchtigung der aquatischen Lebensgemeinschaften und der Fauna und Flora kommen.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Wie beurteilt sie das Vorhaben zum Bau einer Wasserkraftanlage in Hann. Münden bezüglich der Berücksichtigung oben genannter Aspekte?

2. Inwiefern sind Fischtreppen eine Voraussetzung für die Genehmigung von Wasserkraftanlagen?

3. Inwieweit werden für die Nutzung der Wasserkraft in Niedersachsen aus ökologischer und ökonomischer Sicht Potenziale gesehen?

Die Wasserkraft zählt zu den erneuerbaren Energien, deren weiterer Ausbau auch aus Gründen des Klimaschutzes grundsätzlich befürwortet wird. Dem Vorteil der emissionsfreien Energieerzeugung stehen aber häufig Belange des Tierschutzes, der Fischerei, der Wasserwirtschaft und des Naturschutzes entgegen. Abhängig vom Schutzstatus der Gebiete und Vorkommen z. B. gefährdeter Wanderfischarten ist im Einzelfall zu prüfen, ob erhebliche Beeinträchtigungen vermieden oder ausgeglichen werden können. Dabei ist insbesondere Vorsorge zu treffen, dass die ökologische Durchgängigkeit der Gewässer gewährleistet wird.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Die Errichtung und der Betrieb einer Wasserkraftanlage an der Werrastaustufe Blumer Wehr in Hann. Münden einschließlich des dazu erforderlichen Aufstauens, Ableitens und Einleitens des Mühlenarmes der Werra ist unter Einbeziehung einer Umweltverträglichkeitsprüfung durch Planfeststellungsbeschluss und Bewilligung des Niedersächsischen Landesbetriebes für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz vom 22. Januar 2007 zugelassen worden. An die Zulassung sind wirksame Nebenbestimmungen geknüpft, die einen tierschutz-, fischerei- und naturschutzgerechten Betrieb der Anlage sicherstellen. So wird z. B. durch einen Rollrechen, der über einen geringen Stababstand verfügt, vermieden, dass Fische durch die Turbinen der Wasserkraftanlage gefährdet und geschädigt werden können. Darüber hinaus hat sich der Vorhabenträger im Rahmen eines Gesamtkonzepts zur ökologischen Durchgängigkeit von Werra und Weser an bautechnischen Vorkehrungen zu beteiligen, die den Fischen im Gewässer den Auf- und Abstieg ermöglichen.

Zu 2: Fischtreppen stellen eine Möglichkeit dar, die durch die EU-Wasserrahmenrichtlinie und das Fließgewässerschutzprogramm geforderte ökologische Durchgängigkeit der Gewässer, insbesondere für wandernde Fischarten, zu gewährleisten. Die Genehmigung einer Wasserkraftanlage wird deshalb - abhängig vom Einzelfall - mit der Auflage verbunden, eine Fischtreppe zu errichten.