Protocol of the Session on March 8, 2007

- das Einwohnerpotenzial im Einzugsbereich des Haltepunktes,

- die Höhe des prognostizierten Ein- und Aussteigerpotenzials, differenziert nach Neukunden, verlagerten Fahrten vom motorisierten Individualverkehr und verlagerten Fahrten vom ÖPNV,

- Reisezeitgewinne durch Einrichtung des neuen Haltepunktes,

- die Höhe der erforderlichen Investitionskosten,

- die Anzahl der negativ betroffenen Fahrgäste infolge der Reisezeitverlängerungen.

Zu 2: Durch die Einrichtung eines zusätzlichen Haltes in Kirchhammelwarden würde sich die Fahrzeit um ca. 1,5 Minuten verlängern. Dies entspräche, bezogen auf die zukünftige Fahrzeit nach

Sanierung der Strecke zwischen Hude und Nordenham, einer Reisezeitverlängerung um 4 %.

Zu 3: Im Zeitraum 2007 bis 2010 sind für Vorhaben in Bahnhofs- oder Streckeninfrastruktur 57 Millionen Euro vorgesehen, die überwiegend noch nicht durch Zuwendungsbescheid gebundenen sind, weil der Planungsstand dieser Vorhaben derzeit eine Bewilligung noch nicht erlaubt.

Anlage 39

Antwort

des Kultusministeriums auf die Frage 40 der Abg. Ursula Helmhold (GRÜNE)

Besteht der Zukunftstag für Mädchen und Jungen den Praxistest?

Laut Unterrichtung des Landtages vom 4. Januar 2006 wurde der Zukunftstag für Mädchen und Jungen als ein besonderer Baustein verpflichtend für die Schuljahrgangsstufen 5 bis 10 eingeführt.

Im Rahmen des Zukunftstages sollen Schülerinnen und Schüler Einblicke in verschiedene Berufe erhalten, die geeignet sind, das traditionelle, geschlechtsspezifisch geprägte Berufsspektrum zu erweitern. Schülerinnen und Schüler können am Zukunftstag Angebote von Unternehmen und Institutionen wahrnehmen oder Familienmitglieder oder Bekannte an deren Arbeitsplatz begleiten. Die gesammelten Eindrücke, Erfahrungen und Informationen sollen mit Unterstützung der Schule vor- und nachbereitet werden. Alternativ können die Schulen an diesem Tag für Mädchen und Jungen getrennte Angebote mit unterschiedlichen Veranstaltungen, Erkundungen, Projekte und Präsentationen durchführen.

Rückmeldungen aus verschiedenen Schulen und Betrieben ließen den Eindruck entstehen, dass nur wenige Schulen den Zukunftstag aktiv im Sinne des Erlasses unterstützten und durchführten.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Erkenntnisse liegen ihr über die Durchführung des ersten Zukunftstags für Mädchen und Jungen im Jahr 2006 an den niedersächsischen Schulen vor?

2. Wie beurteilt die Landesregierung die Tatsache, dass etliche weiterführende Schulen den Zukunftstag ignoriert bzw. nicht gemäß der oben genannten Unterrichtung durchgeführt haben?

3. Hat die Landesregierung Maßnahmen ergriffen, um den Zukunftstag auch für die Schulen, die sich im vergangenen Jahr nicht engagiert haben, attraktiver zu machen?

Der Zukunftstag für Jungen und Mädchen ist in Niedersachsen eine Fortentwicklung des bundesweit stattfindenden Girls` Day. Mit dem Zukunftstag für Mädchen und Jungen beschreitet Niedersachsen als eines der ersten Bundesländer neue Wege bei der Weiterentwicklung.

Der Aktionstag wurde auf der Grundlage eines Landtagsbeschlusses in den Erlass „Berufsorientierung an allgemeinbildenden Schulen“ vom 7. Februar 2006 aufgenommen. Damit werden Mädchen und Jungen ab dem 5. Schuljahrgang Möglichkeiten zu einer Berufswahl mit erweiterten Perspektiven geöffnet, die über das traditionelle, geschlechtspezifisch geprägte Spektrum hinausreichen. Am Zukunftstag können sowohl in der Schule als auch in Betrieben Veranstaltungen, Projekte und Erkundungen stattfinden, die Schülerinnen und Schülern frühzeitig Orientierungsmöglichkeiten für die spätere Berufswahl eröffnen.

Neben Niedersachsen hat auch Brandenburg den Zukunftstag für Mädchen und Jungen eingeführt. Voraussichtlich wird sich als nächstes Bundesland Sachsen-Anhalt dieser Initiative anschließen.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich namens der Landesregierung die Fragen im Einzelnen wie folgt:

Zu 1: Erhebungen über die Anzahl von Schülerinnen und Schülern, die sich an diesem ersten Zukunftstag für Mädchen und Jungen beteiligten, liegen nicht vor. Festzustellen ist jedoch nach Aussagen von Dezernentinnen und Dezernenten der Landesschulbehörde und von Schulen eine insgesamt höhere Beteiligung an den angebotenen berufsorientierenden Maßnahmen als in den Jahren zuvor.

Zu 2: In einzelnen Fällen, in denen Schulen ihren Schülerinnen und Schülern beispielsweise die Teilnahme an Besuchen von Betrieben an diesem Tag nicht ermöglichten, wurden die Schulleitungen seitens der Landesschulbehörde unverzüglich auf die bestehende Rechtslage hingewiesen.

Zu 3: Landesweit besteht seit Januar 2005 die Landeskoordinierungsstelle Girls` Day in Niedersachsen. Unter fachlicher Begleitung des Lenkungskreises zum Girls` Day unter der damaligen Leitung des Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit entwickelte die Landeskoordinierungsstelle regelmäßig Informationsmaterialien und Organisationshilfen. Mit der Einrichtung des Zukunftstages für Mädchen und Jungen wurde

mit der veränderten inhaltlichen Gestaltung dieses Tages die Federführung für das Forum Zukunftstag, der frühere Lenkungskreis, vom Kultusministerium übernommen. Das Forum Zukunftstag wurde in einem ersten Schritt durch die Einbeziehung von Vertretern aus Wirtschaft, Handwerk, Wohlfahrtsverbänden und den Kirchen erweitert. Hierdurch wird das Angebot von Betrieben und Institutionen für Veranstaltungen am Zukunftstag erweitert, sodass Schulen auch vor Ort in höherem Maße auf Kooperationspartner zurückgreifen können.

Anlage 40

Antwort

des Ministeriums für Inneres und Sport auf die Frage 41 der Abg. Ursula Helmhold (GRÜNE)

Konterkariert Innenminister Schünemanns Bundesratsinitiative zum Bleiberecht das Handlungskonzept Zwangsheirat?

Auf der Grundlage des Entschließungsantrags „Handlungskonzept: Zwangsheirat ächten Zwangsehen verhindern“ der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drs. 15/1676) aus dem Jahr 2005 hat ein interministerieller Arbeitskreis das „Handlungskonzept: Zwangsheirat ächten Zwangsehen verhindern“ erarbeitet, welches Anfang des Jahres vorgelegt wurde. Ziel des Konzepts ist es, durch einen breit angelegten Aufklärungs- und Präventionsansatz vorzubeugen sowie durch den gezielten Ausbau von Hilfsangeboten und Schutzeinrichtungen die Situation betroffener Mädchen und Frauen nachhaltig zu verbessern.

In der Begründung des am Freitag zurückgezogenen Bundesratsantrags von Innenminister Schünemann heißt es allerdings unter Nr. 8: „Um ausschließlich zum Zweck der Erlangung eines Aufenthaltstitels beabsichtigte Eheschließungen (Scheinehen) zu vermeiden, soll für den Fall des Scheiterns der Ehe eine Mindestbestandszeit von vier Jahren festgelegt werden, um ein eigenständiges Aufenthaltsrecht zu begründen.“ In der Nordwest-Zeitung vom 17. Februar 2007 verspricht Herr Schünemann: „Unser Antrag wird wieder eingebracht.“

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie beurteilt sie vor dem Hintergrund des Handlungskonzeptes die Sinnhaftigkeit der Verlängerung der Ehebestandsdauer zur Erlangung eines eigenständigen Aufenthaltstitels für von Zwangsheirat betroffene Frauen?

2. Beabsichtigt die Landesregierung, an der Bundesratsinitiative in der jetzigen Form festzuhalten?

3. Die Landesregierung unterstützt die Bundesratsinitiative für ein Gesetz zu Bekämpfung der

Zwangsheirat. In dieser Bundesratsinitiative des Landes Baden-Württemberg heißt es ausdrücklich: „Aber auch ein unsicherer Aufenthaltsstatus (…) tragen häufig dazu bei, dass Betroffene nicht in die Öffentlichkeit treten und Schutz suchen oder Hilfe einfordern.“ Wie vereinbart die Landesregierung diese Aussage mit der eigenen, zurückgezogenen Bundesratsinitiative?

Die Landesregierung hat am 16. Januar 2007 beschlossen, den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes als Gesetzesantrag im Bundesrat einzubringen. Neben der von der Fragestellerin erwähnten Erhöhung der Mindestdauer des Bestands einer ehelichen Lebensgemeinschaft von zwei auf vier Jahre, nach deren Ablauf der Aufenthaltstitel des ausländischen Ehegatten auch im Falle der Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft zu verlängern ist, sieht der Gesetzesantrag auch Veränderungen beim Nachzug ausländischer Ehegatten zu ihren in Deutschland lebenden Partnern durch Einführung eines Mindestalters von 18 Jahren, die Erforderlichkeit von Grundkenntnissen der deutschen Sprache sowie den Ausschluss des Ehegattennachzuges in Fällen von Scheinehe und Zwangsverheiratung vor.

Der federführende Ausschuss für Innere Angelegenheiten hat - wie auch die mitberatenden Ausschüsse - am 1. Februar 2007 beschlossen, die Beratung dieses Gesetzesantrages zu vertagen. Hintergrund hierfür ist, dass die Bundesregierung angekündigt hat, den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union, der auch die Änderung des Aufenthaltsgesetzes beinhaltet, nunmehr zu verabschieden und in die parlamentarische Beratung einzubringen. Diese Beratungen sollen zunächst abgewartet werden. Die Behauptung der Fragestellerin, der Gesetzesantrag sei vom Land Niedersachsen zurückgezogen worden, ist insoweit unzutreffend.

Das von der Landesregierung ebenfalls am 16. Januar 2007 beschlossene Handlungskonzept „Zwangsheirat ächten - Zwangsehen verhindern“ (Landtagsdrucksache 15/3537) sieht - ebenso wie der im Bundesrat eingebrachte Gesetzesantrag zum Aufenthaltsgesetz - beim Ehegattennachzug die Einführung eines Mindestalters sowie das Erfordernis, sich auf einfache Art in deutscher Sprache mündlich verständlich machen zu können, vor. Aussagen zu einer Veränderung der von der Fragestellerin thematisierten sogenannte Ehebestandsfrist, nach deren Ablauf Ausländern ein vom Fortbestand ihrer ehelichen Lebensgemeinschaft

unabhängiges Aufenthaltsrecht gewährt wird, enthält das Handlungskonzept der Landesregierung nicht.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Die angesprochene Bundesratsinitiative sieht u. a. eine ergänzende Regelung im Aufenthaltsgesetz vor, wonach ein Ehegattennachzug nur zugelassen werden darf, wenn keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass einer der Ehegatten zur Eingehung der Ehe genötigt wurde. Damit soll künftig in Fällen von Zwangsehen überhaupt kein Aufenthaltsrecht mehr gewährt werden. Auf die Dauer der Frist, die zu einem vom Bestand der Ehe unabhängigen Aufenthaltsrecht führt, käme es dann ohnehin nicht an.

Im Übrigen soll es dabei bleiben, dass nach dem Aufenthaltsgesetz ein eigenständiges Aufenthaltsrecht unabhängig von der Dauer der Ehe eingeräumt wird, wenn dies zur Vermeidung einer besonderen Härte erforderlich ist. In der Landesregierung besteht Einvernehmen darüber, dass vor dem Hintergrund der im Gesetzesantrag vorgesehenen Verlängerung der Ehebestandsfrist von zwei auf vier Jahre besonderen Problemfällen über die Härtefallklausel Rechnung getragen werden kann.

Daher steht eine Verlängerung der Ehebestandsfrist nicht in Widerspruch zu dem Handlungskonzept „Zwangsheirat ächten - Zwangsehen verhindern“.

Zu 2: Ja.

Zu 3: Der in der Fragestellung angenommene Widerspruch besteht nicht. In der Gesetzesinitiative Baden-Württembergs wird nicht gefordert, allen von Zwangsehen betroffenen Ausländern ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht einzuräumen. Eine derartige gesetzliche Regelung wäre auch nicht zielführend, weil damit denjenigen in die Hände gespielt würde, die von derartigen Eheschließungen profitieren, ohne dass dadurch eine Verbesserung für die Bekämpfung und Verhinderung von Zwangsheirat ersichtlich würde.“

Anlage 41

Antwort