Protocol of the Session on March 8, 2007

des Ministeriums für Inneres und Sport auf die Frage 37 des Abg. Jacques Voigtländer (SPD)

Nachfragen zur Antwort der Landesregierung auf die kleine Anfrage „Weitere Fragen zum Wolfsburger Oberbürgermeister“ (Drs. 15/3280)

Im Nachgang zu der Beantwortung meiner Anfragen zum Wolfsburger Oberbürgermeister gibt es noch weiteren Klärungsbedarf. So ist z B. nicht erkennbar, ob die Antwort auf die Frage der privaten Nutzung von VW-Werksflugzeugen seit 1995 auf Angaben der Volkswagen AG beruht.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Auf wessen Angaben beruhen die Ausführungen über die Nutzung von Werksflugzeugen, welcher geldwerte Vorteil ist aus den bereits eingeräumten elf Flügen entstanden, und von welcher Seite ist dieser versteuert worden?

2. Bedarf es für Amtsträger einer Genehmigung für die Übernahme von Aufsichtsratsfunktionen, wenn diese nicht mit der Wahrnehmung des Amtes im Zusammenhang stehen, so wie es sich ja nach Aussagen der Landesregierung mit dem Mandat im Aufsichtsrat der VfL Wolfsburg Fußball GmbH verhält?

3. Hat Herr Schnellecke in seiner Zeit als Amtsträger für jede Bundesligasaison des VfL Wolfsburg jeweils zwei VIP-Karten im Wert von rund 40 000 Euro erhalten, und ist die Annahme mit dem geltenden Recht vereinbar, von wem ist der geldwerte Vorteil versteuert worden, vom Begünstigten, Herrn Schnellecke, oder vom Begünstigenden, der VfL Wolfsburg Fußball GmbH, und darf auch jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter der Stadtverwaltung Wolfsburg dem Vorbild des Hauptverwaltungsbeamten folgen?

Die Landesregierung bedauert, dass der Landtag wiederholt mit Fragestellungen befasst wird, die allenfalls im Rat der Stadt Wolfsburg erörtert wer

den sollten und die überwiegend auf die Ausforschung der Verhältnisse des Wolfsburger Oberbürgermeisters gerichtet sind.

Dieses vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Die Ausführungen der Landesregierung beruhen auf Angaben der Stadt Wolfsburg, die gegenüber der Kommunalaufsicht gemacht worden sind. Eine Offenbarung von Tatsachen, ob und durch wen eventuelle geldwerte Vorteile versteuert worden sind, ist durch das Steuergeheimnis ausgeschlossen.

Zu 2: Ja.

Zu 3: Wie bereits in der Antwort vom 10. November 2006 ausgeführt, stehen Herrn Schnellecke zwei VIP-Karten zu, und zwar nicht in Bezug auf sein Amt, sondern auf der Grundlage seiner Funktion als Mitglied des Aufsichtsrates der VfL Wolfsburg GmbH. Diese Regelung gilt für jedes Mitglied, das in den Aufsichtsrat der VfL Wolfsburg GmbH berufen wird, auch sofern es Mitarbeiterin oder Mitarbeiter der Stadtverwaltung ist. Eine Offenbarung von Tatsachen, ob und durch wen eventuelle geldwerte Vorteile versteuert worden sind, ist durch das Steuergeheimnis ausgeschlossen.

Anlage 37

Antwort

des Kultusministeriums auf die Frage 38 der Abg. Ingrid Eckel und Dieter Möhrmann (SPD)

Das letzte Jahr vor der Schule wie ein verpflichtendes Vorschuljahr gestalten

Nach Meldungen des Stern vom 21. Februar 2007 hat sich Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen für ein „Pflichtvorschuljahr für alle Kinder“ ausgesprochen. Es solle dem Schulbeginn vorangestellt werden und die Vorbereitung auf die Schule verbessern.

Nun hat die Forderung nach einer Vorschule oder Vorklasse gerade in Niedersachsen eine lange wechselvolle Geschichte. Gerade von konservativer Seite ist sie insbesondere aus ideologischen Gründen immer abgelehnt worden.

Im Grundgesetz heißt es dazu im Artikel 7 Abs. 6: „Vorschulen bleiben aufgehoben“. Der Artikel findet seine Begründung in der Weimarer Republik; denn im Kaiserreich hatte es Vorschulen allein für Kinder von Reichen gegeben, die dort auf das Gymnasium vorbereitet wurden.

Mit Blick auf die verfassungsrechtliche Situation in Deutschland wird eine Vorschulpflicht ohne Verfassungsänderung als nicht umsetzbar angesehen. Es kommt hinzu, dass nach der Föderalismusreform I eine Mitfinanzierung des Bundes, wie von Frau von der Leyen angeboten, ausgeschlossen ist.

Auch ist ein Zugriff auf bisher im Ehegattensplitting verwendete finanzielle Mittel für Belange der frühkindlichen Bildung aus ideologischen Gründen, gerade von konservativer Seite, immer abgelehnt worden. Hier sieht man eher eine Lösung in der Erweiterung des Ehegattensplittings in Richtung eines Familiensplittings. Dies führt aber zu zusätzlichen Belastungen der öffentlichen Haushalte. Überlegungen, nötige Steigerungen des Kindergeldes bei gleichzeitigem Wegfall von Kinderfreibeträgen zur Finanzierung frühkindlicher Bildung zu verwenden, werden von CDU/FDP ebenfalls abgelehnt.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

1. Wie bewertet sie die Aussagen der Bundesfamilienministerin bezüglich der Vorschulpflicht, der Aussichten einer Verfassungsänderung bezüglich der Vorschulverpflichtung und der Mitfinanzierung des Bundes und zur Erweiterung des Ehegattensplittings in Richtung Familiensplitting auch jeweils bezüglich der zusätzlichen finanziellen Belastung des Landes Niedersachsen und seiner Kommunen?

2. Mit welchem geschätzten Ausgabevolumen, unter Beachtung des Konnexitätsprinzips, ist niedersachsenweit bei einer flächendeckenden freiwilligen Vorklasse bei der Einrichtung und mit welchen laufenden Folgekosten für das Land und die Kommunen zu rechnen?

3. Nach Ansicht von Frau von der Leyen helfen „normale Kindergärten“ Kindern aus bildungsfernen, sozialschwachen und aus Migrantenfamilien nicht, da sie häufig den Kindergarten gar nicht besuchten, obwohl die wirtschaftliche Jugendhilfe schon heute gerade diese Familien häufig beitragsfrei stellt. Mit welchen konkreten Konzepten sollen in Niedersachsen insbesondere auch Eltern dieser Kinder im „Brückenjahr zur Schule“ vom Besuch des Kindergartens und des Sprachtests überzeugt werden?

Wie der bundesweiten Presseberichterstattung zu entnehmen ist, hat Frau Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) für ein beitragsfreies Schulkindergartenjahr aller Kinder vor der Einschulung plädiert. Dieses Jahr soll eine Brücke vom Kindergarten in die Grundschule bauen. Es solle „möglichst verbindlich, aber nicht verpflichtend“ sein. Das Land Niedersachsen könne dafür ein Beispiel geben (vgl. etwa Hamburger Abend- blatt vom 22. Februar 2007). Der Vorsitzende der SPD, Kurt Beck, hat dazu erklärt, dass „auch die

SPD bundesweit ein beitragsfreies letztes Kindergartenjahr ‚mit pädagogischer Aufwertung’“ anstrebe (dpa vom 22. Februar 2007).

Diesen Weg geht die Niedersächsische Landesregierung. Das letzte Kindergartenjahr soll als Brückenjahr zur Grundschule ausgestaltet werden. Dabei werden für Kindertagesstätten und Grundschulen zahlreiche Angebote gemacht, um deren Zusammenarbeit weiter zu fördern und mit Leben zu füllen. Es geht insbesondere darum, Bildungsziele und -inhalte aufeinander abzustimmen, Kinder gezielt zu fördern und den Fachkräften das notwendige Rüstzeug für diese Aufgaben zu vermitteln. Alle Kinder sollen beim Übergang in die Grundschule über vergleichbare Voraussetzungen und Chancen verfügen. Das Land Niedersachsen investiert für dieses Projekt insgesamt 20 Millionen Euro im Rahmen des 100-Millionen-Euro-Programmes „Familien mit Zukunft - Kinder bilden und betreuen“.

Beitragsfreiheit im letzten Kindergartenjahr bildet dabei eine wichtige Ergänzung. Eltern werden entlastet, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf wird verbessert, und die Wahrnehmung dieses wichtigen Bildungsangebotes für alle Kinder gesichert. Die Niedersächsische Landesregierung stellt dafür insgesamt weitere 120 Millionen Euro zur Verfügung.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich namens der Landesregierung die Fragen im Einzelnen wie folgt:

Zu 1: Die Bundesfamilienministerin hat sich nicht für eine Vorschulpflicht ausgesprochen. Siehe Vorbemerkungen.

Zu 2: Die Landesregierung plant keine Einführung von Vorklassen, die die SPD-geführte Vorgängerregierung im Übrigen bereits abgeschafft hatte, um der Bildung und Erziehung der Fünfjährigen in den Kindergärten den Vorzug zu geben.

Zu 3: Ein Ziel des Projektes „Das letzte Kindergartenjahr als Brückenjahr zur Grundschule“ ist es, künftig im Rahmen der Schulanmeldung ca. 15 Monate vor der Einschulung nicht nur den Sprachstand, sondern auch weitere für die Bildungsentwicklung relevante Fähigkeiten und Fertigkeiten im Hinblick auf eine gezielte Förderung zu vermitteln. Die geplanten Maßnahmen des Brückenjahrprojektes sowie die Umsetzung des elternbeitragsfreien letzten Kindergartenjahres werden dazu beitragen, dass insbesondere auch die genannten be

sonders förderbedürftigen Kinder den Kindergarten besuchen werden. Die Verpflichtung zum Sprachunterricht ist im Übrigen in § 54 a des NSchG konkret geregelt.

Anlage 38

Antwort

des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf die Frage 39 der Abg. Ina Korter (GRÜNE)

Reaktivierung des Bahnhaltepunktes Kirchhammelwarden

Durch Beschluss des Verwaltungsausschusses vom 14. Dezember 2006 hat sich die Stadt Brake für die Reaktivierung des Bahnhaltepunktes in Kirchhammelwarden an der Strecke Nordenham - Hude ausgesprochen. Dieser Beschluss wurde der Landesnahverkehrsgesellschaft zugeleitet, die ihrerseits die Reaktivierung dieses Bahnhaltepunktes mit Schreiben vom 11. Januar 2007 erneut abgelehnt hat.

Begründet wird die Ablehnung u. a. mit der geringen Entfernung zu einem bereits bestehenden Bahnhaltepunkt und dem Bestreben, im Zuge der Einführung eines Regio-S-Bahn-Systems ab Dezember 2010 möglichst kurze Fahrtzeiten zu realisieren. Diese Begründung erscheint insofern nicht schlüssig, als u. a. im Raum Bremen Haltepunkte in deutlich geringerem gegenseitigem Abstand aufrechterhalten werden. Zudem werden im Zuge der Ertüchtigung der Strecke zur durchgehenden Befahrbarkeit mit 90 km/h bereits kürzere Fahrtzeiten realisiert, die durch Einrichtung eines zusätzlichen Haltepunktes nur zu einem sehr geringen Anteil aufgezehrt würden.

Außerdem verweist die Landesnahverkehrsgesellschaft in ihrem Schreiben auf die Kürzung der Regionalisierungsmittel des Bundes, die es ihr derzeit nicht erlaube, Entscheidungen über neue Förderprojekte zu treffen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche objektiven Kriterien, beispielsweise hinsichtlich des Abstandes zu einem bestehenden Haltepunkt oder die Zahl der im Einzugsbereich wohnenden Menschen, liegen der Entscheidung über die Einrichtung neuer Bahnhaltepunkte zugrunde?

2. Um wie viel (Angabe in Minuten) würde sich die Fahrtzeit zwischen Nordenham und Hude nach der vorgesehenen Ertüchtigung der Bahnstrecke mit Einrichtung eines Haltepunktes in Kirchhammelwarden verlängern?

3. In welchem Umfang stehen in den Jahren 2007 bis 2010 Mittel für Streckenertüchtigungen, Verbesserung der Ausstattung von Bahnhöfen oder Einrichtung von Bahnhaltepunkten aus den Regionalisierungsmitteln des Bundes

zur Verfügung, die nicht für bereits bestehende Finanzierungszusagen aufgezehrt werden?

Die Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass mit kurzen attraktiven Reisezeiten zwischen den wichtigen Mittel- und Oberzentren auf der Schiene deutlich höhere Nachfragezuwächse erzielt werden können als mit der Reaktivierung von Stationen. Da der Bahnhof Brake und der neue Haltpunkt Kirchhammelwarden nur etwa 2,6 km voneinander entfernt wären, muss zudem davon ausgegangen werden, dass ein beträchtlicher Teil der an der neuen Station Kirchhammelwarden zu erwartenden Ein- und Aussteiger den schon heute vorhandenen Bahnhof Brake nutzt. Da im Regio-SBahn-System ab Dezember 2010 auch Fahrpläne mit kürzestmöglichen Fahrzeiten realisiert werden sollen, ist jeder zusätzliche Halt kontraproduktiv. Ferner müssen aufgrund der Kürzung der Regionalisierungsmittel die zur Verfügung stehenden Finanzmittel noch stärker als bisher darauf fokussiert werden, damit die bestehenden Stationen, auch im Netz der Regio-S-Bahn Bremen/Niedersachsen, behindertengerecht ausgebaut werden.

Die Fragen beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Die Entscheidung über eine Reaktivierung wird anhand einer volkswirtschaftlichen NutzenKosten-Bewertung getroffen. Dabei sind zahlreiche Kriterien zu berücksichtigen, die sich in Ihrer Wirkung überlagern: