Protocol of the Session on March 8, 2007

Dies und die Begründung für die unveränderte ablehnende Haltung des Innenministeriums gegenüber den angebotenen Alternativen (u. a. wegen des hohen Zeitdrucks und der angeblich so erheblichen zeitlichen Verzögerung durch die Durchführung der erforderlichen Verfahren bzw. der Unmöglichkeit einer Renovierung des bestehenden Funkturms in einem Wasser- schutzgebiet) stießen bei den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern auf großes Unverständnis.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Warum war eine Sicherung des bestehenden Funkturms für die Zeit des Planfeststellungsverfahrens an einem Alternativstandort unmöglich, während Wohnhausbebauung in unmittelbarer Nähe des Turmes möglich war?

2. Welche Interessen wurden mit dem Bau des Funkturms vorrangig bedient, und welche Rolle

spielten hierbei die Interessen von Mobilfunkbetreibern?

3. Inwiefern hätte die Gemeinde Rosengarten bei einem Genehmigungsverfahren für einen rein kommerziell genutzten Sendemast stärkere Einspruchsmöglichkeiten bis hin zur Ablehnung des Standorts gehabt?

In den Antworten auf die Mündlichen Anfragen vom März und Juni 2006 hat die Landesregierung bereits ausführlich dargelegt, aus welchen Gründen der Neubau des Sendemastes erforderlich war, warum bestehende Masten für eine Nutzung nicht infrage kamen und weshalb ein Ausweichen auf Alternativstandorte nicht möglich gewesen ist. Darüber hinaus wurden die Baumaßnahme und die dahinter stehenden öffentlichen Interessen den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern mehrfach erläutert. Der Niedersächsische Landtag hat die Eingabe der Betroffenen im Petitionsausschuss behandelt und im Plenum beschlossen.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage im Namen der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Der vor Inbetriebnahme der Sendeanlage in Klecken genutzte Funkturm der Polizei war an vielen Stellen mangelhaft, es gab korrodierte Träger und Aussteifungen in verschiedenen Höhen des Stahlturms. Ein statischer Nachweis für die Tragfähigkeit war nicht mehr möglich. Bei stärkeren Schäden, wie sie z. B. bei Sturm auftreten können, hätte die Umgebung um den Turm gesperrt und der Turm abgetragen werden müssen. Dies hätte zur Folge gehabt, dass die gesamte polizeiliche Sprechfunkversorgung in den Schwerpunktbereichen des Landkreises Harburg nicht mehr gewährleistet gewesen wäre.

Eine Sicherung des Turmes über einen längeren Zeitraum, der für die Planung, Genehmigung und den Neubau an einem anderen Standort erforderlich gewesen wäre, kam allein wegen des schlechten Erhaltungszustands nicht in Betracht. Die Richtigkeit dieser Beurteilung hat sich beim Abbau des Turmes und der damit verbundenen genaueren Kontrollmöglichkeit bestätigt. Auch eine großräumige Sperrung des Geländes mit dem Ziel, im Falle eines Einsturzes zumindest die Gefährdung von Personen auszuschließen, war nicht möglich, da sich in der Nähe Wohnbebauung befand.

Zu 2: Der Funkturm wurde errichtet, um die polizeiliche Funkversorgung im nördlichen Bereich der Polizeidirektion Lüneburg zu gewährleisten. Inte

ressen von Mobilfunkbetreibern spielten dabei keine Rolle.

Zu 3: Die Gemeinde Rosengarten hatte dem Bauvorhaben im Rahmen der Beteiligung der Gemeinde nach § 36 BauGB zugestimmt. Dieses Einvernehmen der Gemeinde ist bei allen Baumaßnahmen erforderlich. Einen Unterschied zwischen einer Baugenehmigung für ein rein kommerzielles Vorhaben nach § 68 NBauO, die durch die Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Harburg erteilt würde, und einer bauaufsichtlichen Zustimmung nach § 82 NBauO als vereinfachtes Verfahren für Bauten des Bundes und der Länder, die im vorliegenden Fall durch die damals zuständige Bezirksregierung Lüneburg erteilt wurde, besteht nicht. Die Möglichkeiten der Gemeinde, das Einvernehmen zu erteilen oder abzulehnen, sind bei beiden Verfahren gleich.

Anlage 32

Antwort

des Kultusministeriums auf die Frage 33 des Abg. Dieter Möhrmann (SPD)

Unzureichende Sprachförderung im Elementarbereich

Seit dem 1. August 2006 erfolgt die Sprachförderung im Elementarbereich auf neuer Grundlage. Bis heute gibt es keine Hinweise, in welcher Höhe zusätzliche Mittel des Landes für den Förderzeitraum ab 1. August 2007 in den einzelnen Landkreisen und kreisfreien Städten zur Verfügung stehen werden. Ob und in welcher Höhe weitere Mittel für die Umsetzung des Konzepts Schulkindergarten nach der Pressekonferenz der Landesregierung vom 6. Februar 2007 auch in den Bereich Sprachförderung fließen sollen, ist ebenfalls nicht bekannt.

Besonders problematisch an der bisherigen Sprachförderung ist, dass Kinder mit deutscher Muttersprache, die der Förderung bedürften, nicht berücksichtigt werden. Die Zuwendung für Sprachförderung bemisst sich ausschließlich nach der Anzahl der Kinder nicht deutscher Herkunftssprache.

Nach Praxisberichten aus dem Landkreis Soltau-Fallingbostel ist mit den bisher gewährten Mitteln eine Förderung von nur 17 Minuten pro Kind und Woche möglich. Die geforderte Einbeziehung der Erziehungsberechtigten und die Zusammenarbeit mit der Grundschule in der vorschulischen Sprachförderung könnten nicht umgesetzt werden. Deutschsprachige Kinder werden überhaupt nicht gefördert. Eigentlich soll die Sprachförderung nach dem Modell Kon-Lab durchgeführt werden, dort lautet die Empfehlung zehn Minuten Sprachförderung pro

Kind und Tag. Zurzeit werden 253 drei- und vierjährige nicht deutschsprachige Kinder gefördert. Nach Aussage der Sprachförderkräfte und der Kindertagesstättenleitungen gibt es Förderbedarf bei über 500 deutschsprachigen Kindern.

Auch aus anderen Regionen des Landes wird über nicht oder nur unzureichend stattfindende Sprachförderung im Elementarbereich berichtet.

Vonseiten der Landesregierung wird die Wichtigkeit der sprachlichen Frühförderung immer wieder betont. Auch das Institut der Deutschen Wirtschaft Köln (IW) hat die hohe Rendite von Investitionen in frühkindliche Bildung im Auftrag der Wissensfabrik - Unternehmen für Deutschland e. V. nachgewiesen. Die Umsetzung des vor zwei Jahren veröffentlichten „Orientierungsplans Bildung und Erziehung im Elementarbereich“ hat dazu geführt, dass die Beobachtung und Ermittlung der Lernentwicklung der Kinder in mehr als zwei Dritteln der Einrichtungen zum Arbeitsalltag gehörten. Allerdings scheitert eine Umsetzung aus finanziellen Gründen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Hält sie die bisherige Sprachförderung im Elementarbereich mit den geschilderten Ergebnissen von Praxisberichten für ausreichend, mit welchen Konzepten kann die nach Kon-Lab geforderte Sprachförderung von zehn Minuten pro Kind und Wochentag mithilfe der vom Land finanziell ausgestatteten Sprachförderung im Elementarbereich umgesetzt werden, und wann werden den Trägern die konkret zur Verfügung stehenden Mittel ab August 2007 bekannt gemacht?

2. Hält sie weiterhin eine Sprachförderung von Kindern mit deutscher Muttersprache, die sie nach gleichen Maßstäben eigentlich benötigten, für nicht nötig, wenn nein, was ist konkret zur Verbesserung der Situation geplant, in welcher Höhe sind finanzielle Mittel erforderlich, und welche Maßnahmen sind nach der Pressekonferenz vom 6. Februar 2007 in diesem Bereich konkret geplant?

3. Hat sich das bisherige Konzept des Einsatzes von speziellen Lehrkräften bewährt, und was spricht gegen den Einsatz von speziell ausgebildeten, den betroffenen Kindern bekannten, pädagogischen Kräften der Kindertagesstätten?

Die gesamte vorschulische Sprachförderung wurde - wie allseits bekannt - zum Schul- bzw. Kindergartenjahr 2006/2007 neu geregelt. Danach werden alle fünfjährigen Kinder mit einem durch die Grundschule festgestellten Sprachförderbedarf nun ein ganzes Jahr lang mit einer Wochenstunde pro Kind durch Lehrkräfte gefördert statt wie in der letzten Förderperiode eineinhalb Stunden für ein

halbes Jahr. Daneben wurde das Förderprogramm für die Kindergärten von der Zuweisung nach Quoten auf eine Pro Kopf-Förderung umgestellt ausgenommen sind diejenigen Kinder der Zielgruppe, die sich nur in geringer Anzahl in einer solchen Einrichtung befinden. Die Dauer der sprachlichen Förderung ist identisch mit der Besuchszeit der Kinder nichtdeutscher Muttersprache in der jeweiligen Einrichtung. Die regulären Fachkräfte sind durch umfangreiche Fortbildungen und Materialien darauf eingestellt, situationsentsprechend sprachlich zu kommunizieren. Diese alltägliche Sprachförderung wird ergänzt durch systematisch aufgebaute kürzere Förderzeiten in kleinen Gruppen. Diese werden angeboten entweder von speziellen Sprachförderkräften oder den regulären Fachkräften, die an den seit Jahren vom Land initiierten Fortbildungsangeboten teilgenommen haben oder aber dabei von den vor Ort eingesetzten Sprachförderkräften angeleitet werden.

Nachdem die äußere Organisation der gesamten vorschulischen Sprachförderung umgestellt wurde, kann und muss sich verstärkt den Inhalten zugewandt werden. Es muss erreicht werden, dass die Kinder beim Erwerb der deutschen Sprache zu einem kontinuierlichen Wissens- und Kompetenzaufbau kommen, angefangen vom Kindergarten über die Förderung vor der Einschulung und deren Fortsetzung in der Grundschule.

Das Sprachförderprogramm ist kein Programm speziell für Brennpunktkindergärten, sondern soll dem Erfordernis der frühen sprachlichen Förderung insbesondere von Kindern nichtdeutscher Muttersprache im ganzen Land Rechnung tragen. Durch die Verlagerung der konkreten Umsetzungsplanung auf die Situation vor Ort soll auch für die örtlichen Träger ein Anreiz geschaffen werden, die Landesmittel nach den jeweiligen Erfordernissen ein Stück weit aufzustocken, so wie dies erfreulicherweise bereits in einigen Fällen in den vergangenen Jahren geschehen ist. Dies ist auch insofern sachgerecht, als es sich bei der Sprachförderung im Elementarbereich um eine freiwillige Leistung des Landes handelt und die Träger der Kindertagestätten innerhalb ihrer Arbeit auch für die Sprachförderung zuständig sind. Trotzdem sind die Mittel für die Sprachförderung in Kindertagesstätten auf 6 Millionen Euro für das laufende Jahr aufgestockt worden und betragen somit für die vorschulische Sprachförderung insgesamt über 18 Millionen Euro.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich namens der Landesregierung die Fragen im Einzelnen wie folgt:

Zu 1: Die Umstellung der Förderstruktur hat sich zu Gunsten der zu fördernden Kinder grundsätzlich bewährt. Da diese aber noch kein volles Jahr besteht, ist eine abschließende Bewertung zurzeit nicht möglich. Derzeit ist die Arbeitsgemeinschaft der Jugendämter Niedersachsen/Bremen gebeten worden, ihre Erfahrungen und Einschätzungen zurückzumelden. Im Sinne der Nachhaltigkeit hat parallel ab dem Kindergartenjahr 2003/2004 im Rahmen der Fortbildungsoffensive des Landes Niedersachsen ein umfangreiches Fortbildungsprogramm begonnen: Fortbildungen für Multiplikatorinnen und Multiplikatoren, Kompaktkurse für ausgewählte Fachkräfte aus Tageseinrichtungen für Kinder, Einrichtung von vier Sprachförderverbünden. Die Fortbildungsinhalte sollen Grundlagenwissen zur Sprachbildung und Sprachförderung vermitteln und Aspekte der Sprachkompetenz wie Sprachrhythmus und Wortbildung, Wortbedeutung, Grammatik und Sprachverstehen berücksichtigen. Der Veranstalter legt die inhaltlichen Schwerpunkte unter besonderer Berücksichtigung der Zielgruppe grundsätzlich selbst fest und orientiert sich hinsichtlich der einzusetzenden Sprachfördermaterialien und Sprachförderprogramme an den Empfehlungen des Landes Niedersachsen wie z. B. an den Osnabrücker Materialien „Das Osnabrücker Konzept zur Sprachförderung“ von Dr. Doris Tophinke und/oder Kon-Lab. Mit Schreiben vom 8. und 9. Februar 2007 wurde den örtlichen Trägern der Jugendhilfe von der Landesschulbehörde jeweils mitgeteilt, bis zu welcher Höhe im kommenden Kindergartenjahr 2007/2008 eine Förderung für ihren Bereich möglich sein wird.

Zu 2: Nach der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Erwerbs der deutschen Sprache im Elementarbereich bemisst sich zwar die Höhe der Förderung nach der Zahl der gemeldeten Kinder nichtdeutscher Herkunftssprache, Zielgruppe sind daneben aber ausdrücklich auch Kinder aus besonders benachteiligten Bevölkerungsgruppen.

Zu 3: Nach dem Programm zur Förderung des Erwerbs der deutschen Sprache im Elementarbereich wird durch den nicht rückzahlbaren Zuschuss im Rahmen der Projektförderung als Festbetrag für Personalausgaben der Einsatz der zusätzlichen sozialpädagogischen Fachkräfte und daneben auch von Diplompädagoginnen und Diplompäda

gogen sowie ausgebildeter Lehrkräfte gefördert. Daneben werden die Kinder der oben genannten Zielgruppe mit dem durch die Grundschule festgestellten Sprachförderbedarf nach § 54 a Abs. 2 NSchG im Jahr vor der Einschulung durch Lehrkräfte gefördert.

Anlage 33

Antwort

des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur auf die Frage 34 der Abg. Isolde Saalmann (SPD)

Welchen Nutzen hat die Einheitsoptik für die drei Museen in Braunschweig?

Die drei Landesmuseen in Braunschweig, das Herzog Anton Ulrich-Museum, das Staatliche Naturhistorische Museum und das Landesmuseum, haben jeweils eigenständige Internetauftritte, die die besonderen Merkmale der Museen sehr anschaulich und professionell dokumentieren. Dem Vernehmen nach sollen die Internetauftritte der drei Museen in das offizielle Internetformat der Landesregierung überführt werden. Damit würde das optische Profil der Museen mit ihren Alleinstellungsmerkmalen zugunsten einer Einheitsoptik verschwinden.

Ich frage die Landesregierung:

1. Ist es richtig, dass auf Veranlassung der Landesregierung die drei Museen ihre Internetauftritte im o. g. Sinne verändern müssen?

2. Welchen Nutzen verspricht sich die Landesregierung von einer solchen nicht sehr individuellen, sondern eher gleichmacherischen Regelung?

3. Welche Kosten werden den Museen durch diese Änderungen entstehen, und wie werden diese Kosten ausgeglichen?

Zu 1: Bereits in den 90er-Jahren wurde eine Strategie zum Aufbau einer landeseinheitlichen Corporate-Identity beschlossen. In Umsetzung dieser Strategie hat der Koordinierungsausschuss Informationstechnologien (KA-IT) am 15. April 2004 die Nutzung des zentralen Content-Management-Systems (CMS) für alle Dienststellen der Landesverwaltung, die einen Internetauftritt planen oder betreiben, für grundsätzlich verbindlich erklärt. Ausnahmetatbestände sind vorgesehen. Entsprechende Ausnahmen bedürfen der Zustimmung der Staatskanzlei. Die Legitimation des KA-IT für diesen Beschluss ergibt sich aus dem Gemeinsamen Runderlass „Grundsätze zur Steuerung und Koordinierung des Einsatzes der Informations- und

Kommunikationstechnik in der Landesverwaltung (SK-IT) “ in der damals gültigen Fassung vom 10. Dezember 1997. Vor der Umsetzung des Beschlusses wurde geklärt, dass die Hochschulen sowie die Institute für Vogelforschung und Historische Küstenforschung von der Verpflichtung bereits über die SK-IT ausgenommen sind. Den übrigen Dienststellen wurde der Sachverhalt mit Erlass vom 4. November 2004 mitgeteilt. Nachdem nur wenige Dienststellen auf den Erlass reagiert haben, wurde im April 2005 nochmals an die Beachtung des KA-IT-Beschlusses erinnert.

Zu 2: Die Begründung für das landeseinheitliche Design ist den Beschlüssen des KA-IT zu entnehmen. Ausnahmen wurden u. a. den staatlichen Bibliotheken und den Staatstheatern zugestanden. Die staatlichen Bibliotheken sind wissenschaftliche Bibliotheken und/oder Forschungseinrichtungen. Als solche sind sie u. a. Mitglied in Bibliotheksverbünden und damit in überregionale OnlineVerbunddatenbanken mit Fernleihe und Direktlieferdiensten eingebunden. Diese fachspezifischen Anwendungen können nicht in das CMS eingebunden werden. Der Aufwand, der für die ständige Pflege und Aktualisierung zweier Systeme erforderlich ist, übersteigt deutlich den mit einem Corporate Design erzielbaren Nutzen.

Bei den Staatstheatern steht die künstlerische Darbietung im Vordergrund. Dies beinhaltet auch die Präsentation dieser Darbietung im Internet. Aus Gründen der Freiheit der Kunst gemäß Artikel 5 III GG kann dort fachaufsichtlich nicht eingegriffen werden. Das Staatstheater Hannover ist eine selbstständige GmbH; auch dort kann fachaufsichtlich nicht eingegriffen werden. Anzumerken ist weiterhin, dass das Land Niedersachsen nicht alleiniger Träger der Staatstheater Oldenburg und Braunschweig ist. Die beiden Städte beteiligen sich an den Betriebskosten des Staatstheaters mit 25 % bzw. 33.3 % der laufenden Betriebsausgaben.

Bei Museen soll der Beschluss zum einheitlichen Landesauftritt in seinem Wesensgehalt umgesetzt werden. Die von den Museen vorgebrachten Argumente wurden gewürdigt, zwingende Ausnahmetatbestände wie bei Bibliotheken und Theatern liegen allerdings nicht vor. Auch zeigt das Beispiel des Landesmuseums Oldenburg, dass die Präsentation eines Museums im Landes-Design sehr gut möglich ist.

Nach einem Versuch, eine Ausnahmeregelung zu erwirken, machten die Museen in einem gemeinsamen Schreiben vom 25. April 2006 den Vorschlag, ein gemeinschaftliches, dem Landes-Corporate-Design entsprechendes Einstiegsportal aufzubauen, von wo aus die Benutzer zu „jeweils individuellen Internetseiten der Landesmuseen, die um die im Land Niedersachsen üblichen Gestaltungsmerkmale ergänzt werden können“, weitergeleitet werden. Diesem Vorschlag hat MWK mit Schreiben vom 6. Juni 2006 mit einigen, lediglich die technische Ausführung betreffende Maßgaben zugestimmt. Mit Rücksicht auf die aktuelle Umstellung der Organisationsstruktur der Museen hat MWK bisher nicht auf eine Umsetzung gedrängt.