Wie vermeidet der Innenminister eine erneute Blamage bei der Vorstellung der Polizeilichen Kriminalstatistik?
„Ich weise Ihre Behauptung mit aller Entschiedenheit zurück, dass die Polizeiliche Kriminalstatistik falsch sei. An dieser Behauptung ist nichts, aber auch gar nichts wahr!“ Mit diesen Worten reagierte der Innenminister noch am 11. Oktober 2006, als Zweifel an der Validität der von ihm Ende März 2006 vorgestellten Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) für das Jahr 2005 öffentlich wurden. Die Ausführungen des Innenministers führten sogar noch zu in folgender Behauptung: „Ich habe der Öffentlichkeit eine exakt richtige Polizeistatistik vorgestellt. Wer etwas anderes behauptet, sagt die Unwahrheit.“
Zwischenzeitlich hat sich der Verdacht eines eklatanten Zählfehlers in der niedersächsischen PKS jedoch erhärtet. Offenbar hat ein Fehler im seit September 2005 für die Erstellung der Kriminalstatistik genutzten elektronischen Datenverarbeitungssystem NIVADIS zu erheblichen Mehrfacherfassungen geführt. Dies verwundert schon deshalb, weil sie durch schlichte vorübergehende manuelle Kontrolle ohne Weiteres frühzeitig hätte erkannt und vermieden werden können. Bereits mit Anfrage vom 2. November 2005 (vgl. Drs. 15/2310) hatte ich darauf hingewiesen, dass die Umstellung der Kriminalstatistik mit größtmöglicher Vorsicht erfolgen muss, und vor einer negativen Beeinflussung des Aussagewerts der Polizeilichen Kriminalstatistik gewarnt. Offenbar sind diese Warnungen jedoch mit unabsehbaren Folgen für das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Validität der Kriminalstatistik von den im Innenministerium Verantwortlichen besprochen worden.
1. Hält sie nach wie vor an der Behauptung fest, dass die vom Innenminister im März 2006 vorgestellte Kriminalstatistik des Jahres 2005 „exakt richtig“ sei, und hält sie es nach wie vor für richtig, diese PKS-Zahlen als Beleg für den vermeintlichen Erfolg der Organisationsreform im Bereich der Polizei zu werten, wie dies z. B. von den Regierungsfraktionen von CDU und FDP in ihrem Entschließungsantrag in der Drs. 15/3185, aber auch vom Ministerpräsidenten höchstpersönlich bei zahlreichen öffentlichen Auftritten mit unterschiedlichem Erfolg versucht wurde?
2. In welchem Umfang hat es Nachprüfungen des Zahlenmaterials des Jahres 2005 gegeben, wie viele Nachzählungen sind erfolgt, welche Korrekturen haben sich bislang ergeben, wor
auf ist der Zählfehler zurückzuführen, wie hat er sich ausgewirkt, und wann wird die Landesregierung der Öffentlichkeit eine fehlerbereinigte Kriminalstatistik für das Jahr 2005 vorlegen?
3. Auf welche Weise wird sichergestellt, dass zumindest die demnächst zu veröffentlichenden Zahlen für das Jahr 2006 korrekt sind, in welchem Umfang hat es in Bezug auf dieses Zahlenmaterial Nachprüfungen gegeben, wie viele Arbeitsgruppen wurden damit beschäftigt, und in welchen Inspektionsbereichen sind diese Nachprüfungen erfolgt?
Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) ist als strategisches Instrument zur Analyse der Kriminalitätslage und -entwicklung als Grundlage für die Darstellung der Kriminalität, ihrer Entwicklung insgesamt oder auch einzelner Deliktsarten von herausragender Bedeutung.
Die Erstellung der PKS beruhte bis zum September 2005 auf einem aufwendigen Verfahren. Mit der Abgabe des Vorgangs an die Staatsanwaltschaft oder das Gericht wurden die PKS-relevanten Daten manuell durch die sachbearbeitenden Beamtinnen und Beamten in einem dafür vorgesehenen Erfassungsbeleg erfasst. Dieser Datenbeleg wurde über die jeweils verantwortliche Leitung des Arbeitsbereichs dem Landeskriminalamt Niedersachsen auf dem Postweg zugeleitet. Dort erfolgte stichprobenhaft eine Qualitätskontrolle und die zentrale Datenerfassung in einer speziellen Datenbank. Insbesondere das fehleranfällige manuelle Verfahren der Sichtung, Prüfung und die Mehrfacherfassung der PKS-relevanten Daten waren Anlass, das PKS-Erfassungsund Qualitätskontrollsystem einer grundlegenden Neuerung zu unterziehen. Dieser notwendige Schritt wurde mit der Einführung eines neuen Vorgangsbearbeitungs-, Analyse-, Dokumentationsund Informationssystem - kurz: NIVADIS - in der Polizei Niedersachsen auf der Grundlage der Entscheidung der Vorgängerregierung im Jahre 2003 eingeleitet und sowohl vom Polizeiamt für Technik und Beschaffung Niedersachsen als auch vom Landeskriminalamt Niedersachsen als der technisch und fachlich zuständigen Dienststellen umgesetzt. Da die bisherige Datenverarbeitungstechnik zur Erfassung der PKS wegen Überalterung zum 1. September 2005 abzuschalten war, musste in einem Umbruch von der manuellen Erfassung auf die automatisierte Überführung der relevanten PKS-Daten aus dem Vorgangsbearbeitungssystem in die PKS-Datenbank umgestellt werden. Die Jahresstatistik 2005 ist somit in den ersten acht
Die Verantwortlichkeiten hinsichtlich der Qualität von PKS-Daten im Erfassungsprozess haben sich nicht geändert. Durch den/die polizeilichen Sachbearbeiter/innen werden die Sachverhaltsdaten unmittelbar in das System eingegeben. Die unmittelbaren Vorgesetzten üben die Fachaufsicht aus, das Landeskriminalamt gewährleistet eine umfängliche Qualitätskontrolle und -sicherung. Die Kriterien und Regeln in Bezug auf die Zählweise der gemeldeten Straftaten, Schadenssummen, Tatverdächtigen, Opfern etc. blieben hierbei unverändert - und im Einklang mit bundeseinheitlichen Richtlinien.
Durch das automatisierte Verfahren können Anwenderfehler wesentlich besser erkannt und effektiver als im Rahmen der manuellen Erfassung, d. h. im jeweiligen Berichtsjahr umgehend korrigiert werden. Im Ergebnis ist festzustellen, dass zum 1. September 2005 ein System eingeführt wurde, das unter Nutzung technischer Plausibilitätsprüfungen validere Daten liefert, als dies in allen früheren Jahren der Fall war.
Im Rahmen der Erstellung des PKS-Lagebildes für das Jahr 2005 sind Problemstellungen durch das Landeskriminalamt Niedersachsen und durch die Polizeidirektionen festgestellt worden, die im Erstellungsprozess zu Korrekturen der Zahlen geführt haben. Diese Problematik wurde bereits in der 101. Plenarsitzung am 11. Oktober 2006 zum Tagesordnungspunkt 17 dargestellt, auf die ich hier verweise. So wurden durch eine technisch bedingte sogenannte Dublettenbildung Vorgänge, die im Altsystem mit dem Papierformular erfasst und im Neusystem reaktiviert und wieder endabgegeben worden waren, nochmals gezählt. Durch entsprechende Überprüfungen in den Behörden wurde dieses Problem - noch vor Herausgabe der Zahlen für 2005 - behoben. Insgesamt sind in allen Hauptgruppen der PKS rund 11 600 Dubletten identifiziert und bereinigt worden.
Manuelle Überprüfungen und Korrekturen der Daten aus dem Jahr 2005 wurden während des Berichtsjahres kontinuierlich vorgenommen und führten vor Veröffentlichung zu entsprechenden Bereinigungen. Nach der Veröffentlichung der PKS 2005 waren daher keine Nachzählungen erforderlich. Sie hätten im Übrigen zu keinem anderen Ergebnis führen können, da sich die Datenbasis in der Datenbank nicht nachträglich verändert hat.
Zu 1: Das Landeskriminalamt Niedersachsen hat mir erneut bestätigt, dass die PKS des Berichtsjahres 2005 valide ist. Die Statistik des Berichtsjahres 2005 ist auch ein Beweis für eine gute Polizeiarbeit. Dafür bedanke ich mich bei allen Polizeibeamtinnen und -beamten, die motiviert und engagiert ihren Teil zur Inneren Sicherheit in unserer Gesellschaft beitragen.
Darüber hinaus lässt sich an der PKS 2005 durchaus ablesen, dass die polizeiliche Arbeit nach der Organisationsänderung 2004 durch ein höheres Maß an Motivation und höhere Qualität geprägt war. Hier sind vor allem Unterschiede zur Organisationsänderung im Jahr 1994 offenkundig. Während die PKS in den Berichtsjahren 1994 und 1995 bezüglich der Aufklärungsquote eine deutliche Verschlechterung gegenüber den Vorjahren und damit die Tiefstände (43,49 % und 44,50 %) seit 1991 aufwies, konnte ein Absinken der Quote für 2005 nicht festgestellt werden. Die Aufklärungsquote 2005 (55,72 %) lag mit 1,81 Prozentpunkten im Gegenteil sogar über der des Jahres 2004 und damit auf dem höchsten Stand seit 1991.
Zu 2: Die Landesregierung sieht keine Veranlassung, die Polizeiliche Kriminalstatistik 2005 zu korrigieren. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.
Zu 3: Zur Sicherung der Datenqualität in der PKS führt das Landeskriminalamt Niedersachsen sowohl die bereits beschriebene ständige als auch eine besondere Datenqualitätskontrolle durch. Darüber hinaus wurden im Landeskriminalamt Niedersachsen die PKS-Richtlinien überarbeitet und den aktuellen Gegebenheiten angepasst. Durch die Polizeibehörden wird eine intensivierte Fachaufsicht hinsichtlich der Vorgangserfassung durchgeführt, um gegebenenfalls individuelle Erfassungsfehler zu beheben. Durch das Polizeiamt für Technik und Beschaffung wurden Änderungen in den Eingabemasken zur Erhöhung der Datenqualität vorgenommen. Daneben wurde mit Wirkung zum 1. Juli 2006 die Kontrollgruppe für die „Besondere Datenqualitätskontrolle“, bestehend aus Mitarbeitern der polizeilichen Basisdienststellen und der Zentralstelle im Landeskriminalamt Niedersachsen, zunächst befristet bis zum 31. März 2007 eingesetzt. Diese hat den Auftrag, unabhängig von den bereits laufenden qualitätssichernden Maßnahmen mögliche Fehlerquellen bei der Erfassung polizeilich bekannt gewordener
Straftaten zu identifizieren und Gegenmaßnahmen zu initiieren. Da die Arbeit der Kontrollgruppe zu einer deutlichen Erhöhung der Datenqualität geführt hat, ist beabsichtigt, diese Aufgabe als festen Bestandteil in die Alltagsorganisation des Landeskriminalamtes Niedersachsen zu integrieren.
Bezogen auf eine Erfassungsproblematik im Zusammenhang mit individuellen Fehlerfassungen durch die Sachbearbeiter/innen wurden die Polizeibehörden auf der Grundlage von Selektionsergebnissen aufgefordert, 152 445 Datensätze zu überprüfen. Von diesen Überprüfungen waren landesweit alle Polizeiinspektionen betroffen. Die entsprechenden Korrekturen für das Berichtsjahr 2006 sind erfolgt.
des Ministeriums für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz auf die Frage 31 der Abg. Isolde Saalmann und Karin Stief-Kreihe (SPD)
In Niedersachsen wird u. a. im Bereich der Auswertung von Futtermittelproben von der Landesregierung (LAVES) seit Jahren die Software „FeedCheck“ verwendet - die im Übrigen bis auf Nordrhein-Westfalen in allen anderen Bundesländern Verwendung findet. Dem Vernehmen nach beabsichtigt die Landesregierung zukünftig, diese Datenerfassung mit einem anderen Programm durchzuführen, das noch in der Entwicklung ist.
1. Welche Umstände haben dazu geführt, dass die Landesregierung ein neues Programm für die Datenerfassung im Bereich Futtermittelproben einsetzen will, und aus welchen Gründen hat man von dem bisherigen - in anderen Bundesländern offensichtlich positiv laufendem Programm - Abstand genommen?
2. Inwiefern wird die Entwicklung des neuen Programms von der Landesregierung finanziell und durch den Einsatz von Personal gefördert?
3. Welche einmaligen und laufenden Kosten werden im Vergleich zum bisher benutzten Programm entstehen, wenn ein neues Programm eingeführt werden sollte, und welche tatsächlichen Vorteile ergeben sich daraus?
Mein Haus hat in der zurückliegenden Zeit wichtige Projekte gestartet, die Leistungsfähigkeit der amtli
chen Kontrollbehörden zu verbessern. Eine ganz wichtige Maßnahme ist die Vernetzung aller Behörden im amtlichen Kontrollsystem mit dem elektronischen Kommunikationssystem GeVIN. Darüber habe ich diesem Haus ja schon mehrfach berichtet. GeVIN besteht aus Modulen für die Bereiche Lebensmittelüberwachung, Einfuhrkontrollen, Tiergesundheit, Tierschutz und Futtermittelüberwachung. Es ist ja nicht nur wichtig, dass sich die Behörden untereinander schnell und sicher informieren, sondern auch wichtig, dass Informationen aus der Futtermittelüberwachung z. B. in die Bereiche Tiergesundheit oder Lebensmittelsicherheit gegeben werden können, damit dort mögliche Risiken abgeleitet und die notwendigen Maßnahmen getroffen werden. Mit GeVIN schaffen wir ein gemeinsames Betriebsverzeichnis, und die Daten aus den verschiedenen Modulen sind einem Betrieb zugeordnet. Wenn ich also aus der Futtermittelüberwachung weiß, dass belastete Futtermittel in einen bestimmten Betrieb geliefert wurden, kann ich im GeVIN gleich nachprüfen, ob der Betrieb die Tiere in die Lebensmittelproduktion liefert und dies, wenn notwendig, sofort stoppen, ohne großartige Koordination zwischen verschiedenen Behörden. Das Modul „Futtermittelüberwachung“ im GeVIN ist der Ersatz für das System FeedCheck.
Zu 1: Feed Check ist ein altes Programm, das über keine Anbindung an das gemeinsame Betriebsregister des GeVIN verfügt, also eine Einzellösung für die Futtermittelüberwachung darstellt. Es erfüllt nicht mehr alle Anforderungen an die Dokumentationspflichten nach dem neuen EU-Recht für die amtliche Futtermittelkontrolle, weil die Dokumentation der Daten aus den Betriebskontrollen (Mängel, Maßnahmen zur Beseitigung, Ahndung) nicht möglich ist. Es werden nur Probenahmen und Untersuchungsergebnisse dokumentiert. Zudem weist das Programm FeedCheck, obwohl bereits mehrere Jahre im Einsatz, immer noch Systemfehler (reproduzierbare Fehler) auf, die die Arbeit erschweren. Vor diesem Hintergrund hat sich die Landesregierung entschieden, für die Futtermittelüberwachung ein vorhandenes Programm der Firma BALVI einzusetzen. Es handelt sich um ein Modul für den Landesserver GeVIN, das in das bestehende System integriert ist und eine Anbindung an das zentrale Betriebsregister hat. Gleiche Überlegungen werden übrigens auch in Brandenburg, Baden-Württemberg und Bayern angestellt,
wobei das Land Brandenburg den Umstieg auf das Futtermittelmodul der Firma BALVI bereits vollzogen hat und mit dem neuen Programm arbeitet.
Zu 2: Eine finanzielle Förderung durch das Land Niedersachsen ist bisher nicht erfolgt und ist auch künftig nicht beabsichtigt. Wenn man ein kommerzielles Programm nutzen will, muss man dieses Programm erst einmal vorbereiten, z. B. Masken erstellen, in denen Felder für Daten enthalten sind, die erfasst werden sollen. Diese Anpassung des Programms an die niedersächsischen Anforderungen haben zwei Futtermittelprüfer des Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) mit insgesamt 122,5 Arbeitsstunden in der Zeit von Dezember 2004 bis Oktober 2006 geleistet. Hierin enthalten ist auch die Überarbeitung der Referenzkataloge zur Vereinheitlichung der Datenerfassung. Übrigens hat eine ähnliche Zusammenarbeit auch mit der Firma CheckTec während der Nutzungsphase ihres Programms stattgefunden.
Zu 3: Die einmaligen Kosten für die Überlassung der Software für das Futtermittelmodul der Firma BALVI betragen inklusive 19 % Mehrwertsteuer 43 956,64 Euro. Die laufenden Kosten für die Pflege der Software betragen jährlich 19 340,92 Euro inklusive 19 % Mehrwertsteuer.
Die einmaligen Kosten für die Anschaffung des Programms FeedCheck durch das LAVES betrugen 17 844,51 Euro. Die für den ersten Erwerb der FeedCheck Lizenzen von den inzwischen aufgelösten Bezirksregierungen getragenen Kosten waren in der Kürze der Zeit nicht nachvollziehbar. Die laufenden Kosten für die Wartung des Feed Check-Programms, die Pflege der Grunddaten und die Erstellung der Jahresstatistik haben für das Jahr 2006 3 897,60 Euro inklusive 16 % Mehrwertsteuer betragen.
Der doch sehr unterschiedliche Leistungsumfang dieser beiden Softwaresysteme verbietet einen einfachen Vergleich der Kosten. Entscheidend war für unser Haus das Kosten-Nutzen-Verhältnis, das eindeutig aufseiten des GeVIN-Moduls für die Futtermittelüberwachung liegt, schon allein wegen der Anforderungen zur Erfüllung der rechtlich vorgegebenen Berichtspflichten.
Aber genauso wichtig ist für mich, dass mit der Integration in GeVIN sichergestellt wird, dass die Überwachung aus allen Modulen die Daten für einen bestimmten Betrieb verfügbar hat. So kön
nen wir erreichen, dass bei Problemen die Vor-OrtBehörden umfassend die notwendigen Maßnahmen für den Betrieb veranlassen können, ohne Zeit durch aufwändige Koordinierung verschiedener Behörden zu verlieren. Und es gab in der Vergangenheit Anlass genug zu lernen, dass die Futtermittelsicherheit der erste Schritt zur Lebensmittelsicherheit ist.
Welche Interessen haben bei der Landesregierung bei der Errichtung von Mobilfunksendeanlagen Vorrang?
Im Oktober hat der Landtag die Eingabe 03047/11/15, Bürgerinitiative gegen einen Funkmast der Polizei in Rosengarten-Klecken, mit „Sach- und Rechtslage“ beschieden.
Die Petenten haben sich gegen den Bau eines ca. 75 m hohen Funksendemastes für die Polizei auf dem Flurstück 4/4, Flur 3 in der Gemarkung Klecken, in ca. 250 bis 360 m Entfernung von der Wohnbebauung gewandt und gemeinsam mit dem Rat der Gemeinde Rosengarten (eine Resolution des Rates wurde bereits am 26. Januar 2006 einstimmig verabschiedet) gefordert, den geplanten Funkturm auf einem der beiden übermittelten Alternativstandorten zu errichten.
Obwohl die Eingabe im Petitionsausschuss des Landtages noch nicht abschließend behandelt und im Plenum des Landtages beschlossen worden war, wurde vor Ort bereits mit den Vorbereitungen für den Bau begonnen.