Protocol of the Session on March 8, 2007

Die Universitäten haben hierzu gegenüber dem Ministerium für Wissenschaft und Kultur in einem Schreiben vom 29. Januar 2007 einen konkreten zusätzlichen Stellenbedarf angemeldet.

Darüber hinaus plant das Kultusministerium ausweislich des oben genannten Schreibens die Durchführung von Prüfungen, die die Eignung der Universitätsabsolventen für den staatlichen Vorbereitungsdienst feststellen sollen. Auch diese Prüfungen sollen von den Universitäten durchgeführt werden.

Ich frage die Landesregierung:

1. Aus welchen Mitteln sollen die Universitäten nach Meinung der Landesregierung die Verlagerung von Prüfungsaufgaben im Rahmen der Lehramtsstudiengänge vor dem Hintergrund der durch den Zukunftsvertrag begrenzten Budgets finanzieren?

2. Sieht die Landesregierung angesichts der Mehrbelastung die Korrekturklausel des Zukunftsvertrages (§ 7) erfüllt, oder ergeben sich aus der Feststellung von Minister Stratmann, der in einer Pressemitteilung vom 21. Juli 2006 ausdrücklich darauf verwiesen hat, dass „der Zukunftsvertrag den Hochschulen den Planungs- und Finanzrahmen als Mindestfinanzierung sichert“, erhöhte Landeszuweisungen entsprechend dem Aufwand ohne Änderung des Zukunftsvertrages?

3. Welche weiteren zusätzlichen Aufgabenübertragungen auf die niedersächsischen Hochschulen gibt es bereits oder sind in Planung, die ohne Budgeterhöhung von den Hochschulen zukünftig zu leisten sein werden?

Die Hochschulen haben im Rahmen der Umstellung des Lehramtsbereichs auf die Bachelor- und Master-Struktur und der Umstellung von der Ersten Staatsprüfung auf eine Hochschulprüfung einen Mehraufwand zu bewältigen. Den Hochschulen obliegen damit wie in den traditionellen Diplomund Magisterstudiengängen die selbstständige Prüfungsorganisation und deren Finanzierung. Zur Unterstützung dieser Umstellung und der damit verbundenen Aufwendungen hat das Ministerium für Wissenschaft und Kultur das Verbundprojekt der Hochschulen „Bachelor-/Master-Studiengänge in der Lehramtsausbildung“ in den Jahren 2002 bis 2007 mit insgesamt 2,69 Millionen Euro finanziert. Mit dieser Finanzierung waren keine Vorgaben für den Mitteleinsatz verbunden. Dabei bestand z. B. die Möglichkeit, den zusätzlichen Aufwand durch die Implementierung einer umfassenden EDVgestützten Prüfungsverwaltung aufzufangen. Da die Herausforderungen der Umstellung auf modularisierte Prüfungen nicht auf die Lehramtsstudiengänge beschränkt sind, hat das MWK darüber hinaus für die Jahre von 1998 bis 2004 Modellversuchsprojekte im Umfang von weiteren 1,48 Millionen Euro eingeworben.

Daneben sind durch die Umstellung auch bei den Hochschulen Aufgaben in der Lehramtsausbildung entfallen. Durch Aufgabe der Ersten Staatsprüfung z. B. entfallen sämtliche Zwischenprüfungen für die Lehrämter des höheren Dienstes und der dazu erforderliche Organisationsaufwand, sodass die entsprechende Verwaltungskapazität frei geworden ist. Grundsätzlich ist auch das Prinzip des Globalhaushalts im Auge zu behalten, wonach nicht alljährlich kleinteilig wegfallende und neu hinzukommende Aufgaben in den Hochschulen gegeneinander aufgerechnet werden, wie es früher in der kameralistischen Haushaltsführung der Fall war. Schließlich muss auch der ideelle institutionelle Wert der Aufgabenverlagerung für die Hochschulen berücksichtigt werden. Durch die vollständige Abschaffung der Ersten Staatsprüfung zugunsten der Masterprüfung im Rahmen der Novellierung der Prüfungsverordnung für die bisherige Erste Staatsprüfung werden die beteiligten Hochschulen in ihrer Autonomie gestärkt und erweitern ihre Kompetenzen im Rahmen der Lehrerausbildung. Autonomiesteigerung und Kompetenzer

weiterung bedeuten auch gesteigerte Eigenverantwortung der Hochschulen.

Im Übrigen ist der in der Anfrage erweckte Eindruck, dass Mehrbelastungen der Hochschulen aufgrund des Zukunftsvertrags grundsätzlich nicht kompensiert würden, unzutreffend. Der Zukunftsvertrag selbst sichert den Hochschulen eine Planungssicherheit für die Haushaltsjahre bis 2010 bei einem festgelegten Budget. Daneben werden Besoldungs- und Tarifanpassungen, die netto 0,8 % je Anpassung übersteigen, Beihilfe- und Versorgungsleistungen sowie landesinterne Transferleistungen (z. B. LFN-Nutzungsentgelte) den Hochschulen entsprechend den üblichen Berechnungsverfahren des Landes erstattet. Die Hochschulen sollen hierdurch auch nicht schlechter gestellt werden als andere Landesbetriebe.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1 und 2: Siehe Vorbemerkungen.

Zu 3: Es sind keine weiteren Aufgabenübertragungen vorgesehen.

Anlage 27

Antwort

des Ministeriums für Inneres und Sport auf die Frage 28 der Abg. Ingolf Viereck und Ingrid Eckel (SPD)

Raumsituation der Polizeiinspektion Wolfsburg

Im Juli und September 2006 hatten wir die Landesregierung nach der Raumsituation der Polizeiinspektion (PI) Wolfsburg gefragt. Seit Jahren bemühen sich die Leitung der PI sowie der Personalrat um eine Zusammenführung der PIStandorte Borsigstraße und Heßlinger Straße im Dienstgebäude Heßlinger Straße.

Damit das gesamte Gebäude der PI zu Verfügung gestellt werden kann, muss zuvor für die dort untergebrachte Behörde für Geoinformation, Landentwicklung und Liegenschaften Wolfsburg (GLL) ein geeigneter Ersatz gefunden werden.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

1. Ist es ihr gelungen, eine entsprechende Immobilie anzumieten oder angesichts von Leerständen bei Bürogebäuden eine passende Immobilie zu erwerben?

2. Wie hoch sind die Kosten für einen Neubzw. Anbau am Standort Heßlinger Straße auf Grundlage des genehmigten Raumbedarfs für die GLL?

3. Nach den Baumaßnahmen für das Landeskriminalamt und die PI Wilhelmshaven rangierte die PI Wolfsburg an dritter Stelle der Prioritätenliste. Wann ist mit einer Realisierung des Projekts zu rechnen?

Die ausdrücklichen Bemühungen des Ministeriums für Inneres und Sport, die Unterbringung der Beschäftigten der Polizeiinspektion in Wolfsburg zu verbessern, wurden in den Antworten zu den mündlichen Anfragen im Juli und September 2006 bereits dargestellt. Diese Bestrebungen dauern mit dem Ziel an, die Raumsituation der Polizei in Wolfsburg nachhaltig zu verbessern. Zwischenzeitlich wurden einige Räume von der Behörde für Geoinformation, Landentwicklung und Liegenschaften Wolfsburg (GLL) der Polizei übergangsweise zur Verfügung gestellt, sodass die Raumsituation der Polizei bereits verbessert werden konnte. Eine weitere Verbesserung der Unterbringung der Beschäftigten wird in absehbarer Zeit mit dem Auszug der Wasserschutzpolizei aus dem Dienstgebäude und den damit freiwerdenden Räumen in der Borsigstraße eintreten.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Die GLL Wolfsburg hat die zur Anmietung angebotenen Liegenschaften in Augenschein genommen, ein geeignetes Anmietungsobjekt konnte bislang nicht gefunden werden. Die Suche wird weiterhin intensiv fortgesetzt. Der Ankauf einer geeigneten Immobilie war bislang nicht Gegenstand von Verhandlungen.

Zu 2: Vor dem Hintergrund, dass ein geeignetes Gebäude für die GLL trotz intensiver Bemühungen bisher nicht gefunden werden konnte, verfolgt das Ministerium für Inneres und Sport alternativ zu einer Anmietung Planungen für einen Neu- bzw. Erweiterungsbau, um die Polizeiinspektion und die GLL weiterhin gemeinsam in der Heßlinger Straße in einer ausreichend großen Liegenschaft unterzubringen. Die bisherigen Neubauplanungen waren auf die Polizeiinspektion ausgerichtet; die dafür ermittelten Kosten lassen sich daher auf die aktuelle Situation nicht mehr anwenden. Die baufachliche Beratung für die gemeinsame Unterbringungsplanung wird in absehbarer Zeit erfolgen. Erst diese wird Auskunft über den für das nunmehr ange

strebte Bauvorhaben aufzuwendenden Finanzbedarf geben.

Zu 3: Bei der Festlegung der Prioritäten für Baumaßnahmen steht die Polizeiinspektion Wolfsburg im Kontext zu anderen Liegenschaften der Polizei. Priorität genießt der Umbau für die Unterbringung des Kriminaltechnischen Instituts des Landeskriminalamtes in Hannover. Hierfür wurden im Haushalt 2007 erstmalig die erforderlichen Mittel bereitgestellt. Die Baumaßnahmen für die Polizeiinspektion und die GLL in Wolfsburg liegen in der Priorität des Ministeriums für Inneres und Sport hinter der Baumaßnahme für die Polizeiinspektion in Wilhelmshaven. Eine Aussage über einen Zeitrahmen kann insofern derzeit nicht getroffen werden.

Anlage 28

Antwort

des Ministeriums für Inneres und Sport auf die Frage 29 der Abg. Dörthe Weddige-Degenhard und Klaus-Peter Bachmann (SPD)

Gesundheitsfürsorge für die Polizei

Tagtäglich verrichten Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte ihren Dienst zu unserer aller Sicherheit. Schichtdienst, körperliche und seelische Belastungen wirken sich auf den Gesundheitszustand negativ aus. Dazu kommt das höhere Durchschnittsalter der Bediensteten, das bei längerer Erkrankung einer Kollegin oder eines Kollegen zu einer Mehrbelastung der Gesunden führt. In den letzten Jahren sind außerdem die finanziellen Belastungen u. a. durch die Reduzierung der Beihilfeansprüche ständig gestiegen.

Vor dem Hintergrund der besonderen Fürsorgepflicht des Staates für seine Beamtinnen und Beamten fragen wir die Landesregierung:

1. Was tut sie zur Gesunderhaltung ihrer Polizistinnen und Polizisten?

2. Welche Präventionsangebote macht die Beihilfe?

3. Wie viele Kuren wurden in den letzten fünf Jahren genehmigt, aufgeschlüsselt nach Jahren und nach den Kategorien Vor- und Nachsorge, und wie viele Kuren wurden abgelehnt?

Der Landesgesetzgeber hat sich im Jahr 1999 hinsichtlich der Fürsorge in Krankheits-, Pflegeund Geburtsfällen für einen langfristigen Systemwechsel entschieden. Seit dem 1. Februar 1999 haben prinzipiell nur noch die vor diesem Stichtag bereits im Landesdienst beschäftigten Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten einen Anspruch

auf die Gewährung von Heilfürsorge, während die ab diesem Zeitpunkt in den Landesdienst eingetretenen Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten - wie alle übrigen Beamtinnen und Beamten - beihilfeberechtigt sind.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Der Polizeiberuf hat spezifische physische und psychische Belastungen und Beanspruchungen, die insbesondere auch durch Situationen der Selbst- und Fremdgefährdung geprägt sind. Bei Einstellung und im weiteren beruflichen Werdegang werden deshalb alle Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte polizeiärztlich untersucht, beurteilt und beraten.

Risikominimierung durch Training zum Selbstschutz und Dienstsport haben einen hohen innerbetrieblichen Stellenwert und sind ein wichtiger Beitrag zur Gesunderhaltung. Um die zielgerichtete Durchführung des Dienstsports zu gewährleisten, stehen dem Land zurzeit über 600 Übungsleiterinnen und Übungsleiter zur Verfügung, die durch den Zentralen Sportdienst ausgebildet wurden und regelmäßig fortgebildet werden. Grundlegende Ziele des polizeilichen Sports sind neben dem Training der Einsatzfähigkeit vor allem die Verbesserung bzw. die Erhaltung der Gesundheit. Neben einem vielseitigen konditionellen/koordinativen Training gehören z. B. Elemente der Rückenschule, des Entspannungstrainings und der Ernährungslehre zu den Inhalten des Dienstsports. Der Zentrale Sportdienst führt bereits seit 1998 jeweils zweiwöchige Seminare für Polizeibeschäftigte ab dem 40. Lebensjahr mit dem Titel „Präventive Gesundheitsförderung“ durch, in denen Elemente eines gesundheitsorientierten Herz-Kreislauf-Trainings, der Ernährungsberatung, der Stress- und Konfliktbewältigung, der Rückenschule, des Entspannungstrainings sowie des Zeitmanagements vermittelt und praktiziert werden.

Weitere Maßnahmen der Landesregierung erfolgen im Arbeits- und Gesundheitsschutz zur Gesundheitsförderung, insbesondere auch zur Erhaltung der psychischen Gesundheit und Belastungsfähigkeit der Polizeibeschäftigten. Der Sozialwissenschaftliche Dienst und die Regionalen Beratungsstellen bilden ein Netzwerk zur Erhaltung der psychischen Gesundheit der Polizeibeschäftigten durch Beratung, Betreuung, Prozessbegleitung, Fortbildung, Konzeptentwicklung und Evaluation. Zu der psychologischen Betreuung gehören

z. B. Fortbildungen zur Stress- und Konfliktbewältigung, das systematische Einsatztraining, die Supervision, die Krisenintervention und die Traumatherapie. Zum Thema Suchthilfe und -prävention gibt es ausgebildete Suchtkrankenhelferinnen und Suchtkrankenhelfer, die im Bedarfsfall in Zusammenarbeit mit dem medizinischen Dienst der Polizei kurzfristig und krankheitsbezogen die entsprechenden Maßnahmen einleiten. In Anlehnung an den Runderlass zu Prävention und Hilfe bei Suchtund Missbrauchsproblemen in der niedersächsischen Landesverwaltung wurden auch bei der Polizei Dienstvereinbarungen zu Suchtgefahren am Arbeitsplatz abgeschlossen. Daneben arbeitet eine Landesarbeitsgruppe „Suchtprobleme in der Polizei“ regelmäßig an dieser Thematik.

Je nach Tätigkeit sind Polizeibeschäftigte unterschiedlichen Gefährdungen ausgesetzt, und es können spezielle arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen erforderlich werden. Diese Untersuchungen werden von den als Betriebsärztinnen/ärzten ausgebildeten Polizeiärztinnen und -ärzten vorgenommen. Zu Ihren Aufgaben zählt auch die Beratung der Beschäftigten in Hinblick auf Schichtdienst- und Pausenregelungen, zur Arbeitsplatzgestaltung, zur Arbeitsumgebung, zum Arbeitsablauf, zum Arbeitsplatz sowie zu technischen Arbeitsmitteln. Im Bereich des Arbeitsschutzes erfolgen u. a. diverse Schutzimpfungen. Daneben findet eine sicherheitstechnische Betreuung und Beratung der Behörden und der Beschäftigten durch Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Sicherheitsbeauftragte statt.

Zu 2: Heilfürsorge und Beihilfe ergänzen das unter vorstehender Ziffer 1. dargestellte bereits vorhandene weitreichende Gesundheitsmanagement. Die Erstattung von Aufwendungen für Vorsorgemaßnahmen nach den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses und amtlich empfohlene Schutzimpfungen ist in den heilfürsorge- und beihilferechtlichen Leistungskatalogen enthalten. Die Landesregierung ist sich bewusst, dass Prävention und Rehabilitation hohe Relevanz haben.

Zu 3: Angaben über die Anzahl genehmigter und abgelehnter Kuren sind mangels regelmäßiger statistischer Erhebungen kurzfristig nicht verfügbar. Festzustellen ist jedoch, dass der Durchführung einer Kur stets ein Genehmigungsverfahren unter Beteiligung des medizinischen Dienstes der Polizei vorausgeht. Mithin ist sichergestellt, dass die besonderen Erfordernisse des polizeilichen Dienstes angemessene Berücksichtigung finden.

Anlage 29

Antwort

des Ministeriums für Inneres und Sport auf die Frage 30 des Abg. Heiner Bartling (SPD)