Meine Redezeit, meine Damen und Herren, würde nicht ausreichen, die Fehler und Versäumnisse des Umweltministers bei der Abgrenzung dieser Gebiete hier aufzulisten.
Ich kann mir deshalb nicht vorstellen, meine Damen und Herren, dass wir in Sachen Vogelschutz mit Ihrem jetzigen Meldevorschlag tatsächlich fertig sind. Ich garantiere Ihnen: In einem Jahr stehen wir wieder hier und reden über die unzureichende Nachmeldung. Das wird das gleiche Gezerre werden wie bei der FFH-Meldung auch. Um das zu
Meine Damen und Herren, das allerdings, was sich der Umweltminister beim öffentlichen Beteiligungsverfahren geleistet hat, schlägt dem Fass den Boden aus. Da ist er wie Rumpelstilzchen durch die Gegend gezogen und hat bestenfalls eine drittklassige Theatervorstellung gegeben. Den Namen „Informationsveranstaltung“ haben diese Vorstellungen nicht verdient. Ich sage Ihnen: Es war eine Zumutung. Anstatt den Betroffenen vor Ort klar zu sagen, was es konkret bedeutet, wenn ihre Flächen als Vogelschutzgebiet ausgewiesen werden, anstatt darüber zu informieren, wie das Land den Schutz der Gebiete rechtlich umsetzen will, welche Beschränkungen gegebenenfalls zu erwarten sind und welche Fördermöglichkeiten bestehen, stellt sich Herr Sander hin und fordert die anwesenden Landwirte dazu auf, gegen seinen eigenen Vorschlag zu Felde zu ziehen. Es ging vor Ort nicht um Information, es ging dem Minister ausschließlich darum, Öl ins Feuer zu gießen und Stimmung gegen den Naturschutz zu machen.
Dabei verkennt Herr Sander, dass die Vogelschutzrichtlinie kein Selbstzweck ist. Sie ist ein Teil des Beitrags, den Niedersachsen zum Erhalt der Biodiversität leisten muss, und es ist nichts anderes, meine Damen und Herren von der CDU, als Niedersachsens Beitrag zur Schöpfungsbewahrung. Der Erhalt der Artenvielfalt in Niedersachsen ist Teil einer Nachhaltigkeitspolitik, die auch nachfolgenden Generationen die Möglichkeit gibt, die Natur als Teil der regionalen Identität zu erleben oder anders, meine Damen und Herren von der CDU, als Teil ihrer Heimat zu erleben.
Die FDP, meine Damen und Herren, spreche ich hier ausdrücklich nicht an, Herr Dürr. Sie hat sich angesichts ihres Globalisierungsgeschwafels nämlich längst von dem Begriff „Heimat“ verabschiedet.
(Christian Dürr [FDP]: Herr Rösler hält dauernd Reden zum Thema „Heimat“! Für Sie heißt es „Heimat oder Globali- sierung“, für uns „Heimat und Globali- sierung“!)
Herr Sander wird auch hier seiner Aufgabe als Umweltminister nicht gerecht und lässt die Kommunen im Regen stehen. Sie müssen nämlich diesen Klamauk mühsam wieder beseitigen. Der
Meine Damen und Herren von CDU und FDP, offenbar beschränkt sich die Ahnungslosigkeit beim europäischen Naturschutz nicht nur auf Ihren Minister. Was Sie als Änderungsvorschlag zu unserem Antrag eingebracht haben, ist ebenfalls Unsinn. Sie wollen die Vogelschutz- und die FFHRichtlinie zu einer Richtlinie zusammenlegen. Meine Damen und Herren, dazu ein wohl gemeinter Tipp: Ein Blick ins Gesetz erleichtert manchmal die Rechtsfindung ganz ungemein. Hätten Sie dies getan, dann hätten Sie festgestellt, dass FFH- und Vogelschutzrichtlinie in wesentlichen Teilen längst zusammengelegt sind.
Sobald die Vogelschutzgebiete gemeldet und ausgewiesen sind, gelten beim Umgang mit den geplanten Eingriffen die Regelungen der FFH-Richtlinie. Das heißt dann auch „Natura-2000-Gebiete“, Herr Dürr; das ist wirklich so.
Meine Damen und Herren, ich kann mir allerdings vorstellen, dass Sie trotz dieses Unfugs die Bundeskanzlerin für eine Neufassung von FFH- und Vogelschutzrichtlinie gewinnen können. Es wäre nicht das erste Mal, dass sich die amtierende Ratspräsidentschaft als Bremserin bei europäischen Umweltvorhaben betätigt. Aber Ihnen ist hoffentlich bewusst, dass sich Deutschland als lahme Ente des Naturschutzes in Europa mit einer solchen Initiative lächerlich machen würde.
Zuerst bekommen Sie nichts geregelt. Wenn Ihnen dann alles über dem Kopf zusammenbricht, wollen Sie das geltende Recht ändern. Man könnte meinen, Sie hätten bei diesem Verfahren eine Anleihe bei einem italienischen Staatsmann aufgenommen.
Meine Damen und Herren, in Wirklichkeit geht es Ihnen überhaupt nicht darum, den Umgang mit der FFH- und Vogelschutzrichtlinie zu vereinfachen. Es
geht Ihnen vielmehr darum, das Schutzniveau abzusenken und den Naturschutz auch hier anderen Nutzungsinteressen zum Fraß vorzuwerfen, wie Sie es auf der Landesebene bereits praktizieren. Anders ausgedrückt: Stören Heimat und Schöpfung andere Interessen, werden sie als Gedöns beiseite gefegt.
Die Vogelschutzgebietsmeldung des Umweltministers ist so, wie sie zurzeit vorliegt, fachlicher Murks. Das sind wir ja gewöhnt. Die Rechtssicherheit, die die Wirtschaft und die Menschen vor Ort dringend brauchen
- ich komme zum Schluss -, wird damit nicht erreicht. Offenbar haben CDU und FDP die europäischen Naturschutzrichtlinien noch immer nicht verstanden. Aber so ist es bei Ihnen: Von der Sache keine Ahnung, dicke Backen machen, und am Ende kommt Unsinn dabei heraus. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Sehr verehrte Damen und Herren! Bevor ich auf Details eingehe, möchte ich eines deutlich machen: Der Antrag der Fraktion der Grünen gibt sich wirtschaftsfreundlich. Das ist per se zunächst einmal gut so.
Ich empfinde es insbesondere als bemerkenswert, dass im Zusammenhang mit dieser Antragstellung die Grünen zum ersten Mal zugestehen, dass die EU-Vogelschutzrichtlinie in ihrer heutigen Ausgestaltung offensichtlich wirtschafts- und investitionsfeindlich sein kann.
Das ist eine wunderbare Erkenntnis Ihrerseits; Sie ziehen nur leider die falschen Schlüsse daraus. Die Schlüsse, die Sie gerade daraus gezogen haben, laufen nämlich dem Umweltschutz im Er
gebnis eher zuwider. Unser Schluss ist: Wir brauchen eine neue Artenschutzrichtlinie, die FFH und Vogelschutz zusammenfasst.
- Lieber Hans-Joachim Janßen, zunächst einmal muss man feststellen - das will ich an dieser Stelle ausdrücklich sagen -, dass wir das aufzuarbeiten haben, was eine andere Landesregierung, nämlich die Regierung Gabriel, unter Beteiligung des damaligen Umweltministers Jüttner versäumt hat. Wir machen die Hausaufgaben alter Landesregierungen, und wir machen es zielsicher und gut.
Ich danke an dieser Stelle unserer Landesregierung, die in jeder einzelnen Frage - ob es nun um Investitionen oder um Flächenausweisungen ging vor Ort mit den Menschen geredet hat. Sie hat mit den Landwirten geredet, was Sie nie getan hätten, wie wir wissen, weil es Ihnen völlig egal ist, was sie denken. Wir haben dafür gesorgt, dass die Menschen zumindest wissen, worum es geht und welches unser politischer Ansatz ist.
Eines sollte hier deutlich gesagt werden: Wir löffeln die Suppe aus, die uns Herr Jüttner bis 2003 eingebrockt hat.
Ich versichere Ihnen, dass diese Falte auf der Weste unseres schönen Landes von uns zielsicher und nachhaltig ausgebügelt wird.
Diese Landesregierung ist eine gute Landesregierung. Unser Umweltminister ist ein guter Umweltminister.
(Beifall bei der CDU und bei der FDP - Hans-Dieter Haase [SPD]: Das klingt ja wie ein Mantra! Das muss man sich immer sagen!)
- Ich weiß gar nicht, weshalb ihr euch so aufregt wahrscheinlich weil eure Leute vor Ort inzwischen in dieser Frage ziemlich nervös sind. Sie wissen genau, dass ihr Murks gemacht habt. Die Vorgängerregierung Gabriel/Jüttner hat keine vollständige Meldung nach der EU-Vogelschutzrichtlinie fertig bekommen; das muss man hier einmal feststellen. Der Umweltminister hat schnell und zielsicher ein vorbildliches öffentliches Beteiligungsverfahren durchgeführt und eine solide Entscheidungsgrundlage vorgelegt, die jetzt die Landesregierung für ihre Gebietsmeldung an die EU-Kommission übermitteln kann.
Interessant, lieber Herr Janßen, ist vor allen Dingen eines: Ihr Antrag stammt vom 10. Mai 2006. Sie haben uns darin prophezeit, dass Investitionen nicht stattfinden könnten und es auch sonst riesengroße Schwierigkeiten gäbe, wenn wir nicht sofort handelten und das täten, was Sie wollen. Seit Einbringung Ihres Antrags sind zehn Monate vergangen. Alles, was Sie uns prophezeit haben, ist nicht eingetreten. Wir erleben zum zweiten Mal das, was wir bei der FFH-Richtlinie erlebt haben. Sie machen Folgendes - das ist eine simple, leicht durchschaubare Strategie -: Die Wahrnehmung, die Sie für sich empfinden, verallgemeinern Sie. Sie wollen Verunsicherung verbreiten. Sie wollen unter dem Deckmantel der Sorge um Investitionen unabgestimmte Meldungen nach der Vogelschutzrichtlinie provozieren, und Sie schaden damit dem Anliegen des Umwelt-, Natur- und Artenschutzes.
Ich sage Ihnen auch, warum: weil es kontraproduktiv ist, den Menschen Naturschutz, Umweltschutz und Artenschutz per Gesetz, per Zwang und mit der Keule zu verordnen, anstatt mit ihnen darüber zu sprechen, warum und mit welchen Konsequenzen etwas getan werden muss. Man muss auch mit den Menschen darüber sprechen, was richtig und was falsch ist, sowie darüber, dass man auch Dinge verändern können muss. Für niemanden ist mehr nachvollziehbar, sehr geehrte Damen und Herren, und es ist den Bürgerinnen und Bürgern im Land auch nicht zu vermitteln, warum für den Naturschutz auf EU-Ebene - wir haben heute Vormittag eine europapolitische Debatte geführt, die in eine ähnliche Richtung ging mit der FFH- und der Vogelschutzrichtlinie zwei verschiedene Regelwerke bestehen, obwohl sich die Vogelschutzgebiete und die nach der FFH
Richtlinie ausgewiesenen Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung in einer Vielzahl von Fällen vollständig überdecken. Auch ist niemandem klarzumachen, warum das Meldeverfahren nach der Vogelschutzrichtlinie keinen abschließenden Zeitpunkt für die Melde- und Ausweisepflicht vorsieht.
Sehr verehrte Damen und Herren, Vögel haben Flügel. Das ist nun einmal eine naturwissenschaftlich leicht zu belegende Tatsache.