Ein weiterer Aspekt - nämlich die Finanzierung - ist ebenfalls eng verknüpft mit der europäischen Ebene. Das Fließgewässerprogramm wurde schon in den vergangenen Jahren erheblich durch Geld aus der Gemeinschaftsaufgabe aber auch aus EUMitteln kofinanziert. Künftig werden in Niedersachsen durch Erhöhung der verfügbaren EU-Mittel mehr Fördergelder zur Verfügung stehen. Da es weder für die Wasserrahmenrichtlinie noch für die FFH-Richtlinie eigene europäische Fördergelder gibt, sollen diese Aufgaben nach den Vorstellungen der EU auch aus dem europäischen Landwirtschaftsfonds ELER finanziert werden. Ich bin zuversichtlich, dass wir die Fördermittel bei der naturnahen Gewässergestaltung um mehr als 50 % steigern können. Das bedeutet, wir könnten statt 3 Millionen voraussichtlich 4,5 Millionen Euro jährlich einsetzen. Darüber hinaus sind wir bemüht, gemeinsam mit dem Landwirtschaftsministerium Finanzmittel aus dem europäischen FischereiFonds einzusetzen.
Zu 1: Wie bereits in den Vorbemerkungen ausgeführt, liefert das Fließgewässerprogramm inhaltliche Grundlagen und fachliche Bausteine zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie. Diese sind insbesondere bei der dabei notwendigen Prioritätensetzung von hohem Nutzen. Beide Ansätze ergänzen sich dabei hervorragend. Man könnte sagen, dass mit dem Fließgewässerprogramm schon wichtige Vorarbeit im Sinne der Wasserrahmenrichtlinie geleistet wurde, bevor es diese Richtlinie überhaupt gab.
Zu 2: Das Fließgewässerprogramm will als großräumiges Konzept einen Beitrag für den Erhalt der niedersächsischen Gewässerlandschaften insgesamt leisten. Es ist somit nicht unmittelbar auf den Schutz einzelner Tier- und Pflanzenarten ausgerichtet, dies geschieht zumeist in gesonderten Fachprogrammen wie z. B. dem Fischotterprogramm. Aber es dient den Tier- und Pflanzenarten ganz elementar durch Erhalt und Förderung intakter Lebensräume. Bezogen etwa auf den Lachs bedeutet dies, dass
die notwendigen Lebensraumstrukturen für einen zielgerichteten Artenschutz geschaffen werden. Erst hierdurch wird die Grundlage für die dauerhafte Wiederansiedlung geschaffen. Das Beispiel ist auf andere Arten und andere Artengruppen übertragbar. Stellvertretend seien hier nur Fischotter und Biber genannt, die durch die FFH-Richtlinie geschützt sind und deren Bestände sich in den vergangenen Jahren sehr gut entwickelt haben. Wichtig ist, dass dabei im praktischen Vollzug ausreichend auf die sinnvolle Vernetzung der fachlichen Inhalte und den sorgsamen Umgang mit den vorhandenen Geldern geachtet wird. Doppelarbeit oder gar kontraproduktive Einzelmaßnahmen ohne Blick über den Tellerrand können wir uns angesichts knapper Kassen nicht leisten.
des Ministeriums für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz auf die Frage 3 des Abg. Enno Hagenah (GRÜNE)
Niedersachsens „schöne neue Einkaufswelt“ - mit dem Landes-Raumordnungsprogramm und dem Ladenschlussgesetz in die Verödung der Innenstädte
Am 12. Januar 2007 konnte man in der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung nachlesen, wie der Hauptgeschäftsführer im Landesverband der Mittel- und Großbetriebe des Einzelhandels (LVMG) , Mathias Busch, die Konsequenzen für die niedersächsischen Innenstädte aus der Novellierung des Landes-Raumordnungsprogramms und dem Gesetzentwurf über die Ladenöffnungszeiten bewertet. „Das ist der SuperGAU für die Innenstädte“ war das Fazit des Handelsfachmanns.
Von gleich zwei Seiten wird der innerstädtische Einzelhandel seiner Einschätzung nach durch die derzeit laufenden Gesetzgebungsverfahren in die Zange genommen. Mit der geplanten Neufassung des Landes-Raumordnungsprogramms werden erstmals sogenannte FactoryOutlet-Center (FOC) auf der grünen Wiese ermöglicht. Dies sei ohnehin eine schwere Belastung für den innerstädtischen Handel im weiten Umkreis. Dazu würden insbesondere die beantragten FOC-Standorte Soltau und Bispingen von der Sonntagsregelung für touristische Ziele im Gesetzentwurf von CDU und FDP zur Erweiterung der Ladenöffnungszeiten profitie
ren. Sie könnten sonntags bis zu acht Stunden an fast allen Sonntagen im Jahr öffnen, weil die Regierungsfraktionen in ihrem Gesetzentwurf auch eine massive Ausweitung des zugelassenen Warenangebotes für die sonntägliche Ladenöffnung vorgesehen haben.
1. Gibt es nach Ansicht der Landesregierung nach der Novellierung des Landes-Raumordnungsprogrammes noch eine Grundlage, um einen ruinösen Konkurrenzwettbewerb unter den Kommunen um die Ansiedlung weiterer FOCs außerhalb von Oberzentren zu steuern oder zu unterbinden?
2. Mit welchen zusätzlichen Maßnahmen will die Landesregierung einer weiteren Benachteiligung des Einzelhandels in den Innenstädten gegenüber der grünen Wiese im Zuge der Novellierung des Landes-Raumordnungsprogramms und von gelockerten Ladenöffnungszeiten entgegenwirken?
3. Wie bewertet die Landesregierung die Möglichkeit, angesichts der zeitlichen und quantitativen Erweiterung der Ausnahmentatbestände für die sonntägliche Ladenöffnung den im Gesetzentwurf formulierten Schutz der Sonn- und Feiertagsruhe überhaupt noch umzusetzen?
Die Landesregierung ist bestrebt, die Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit des Landes sowie die Lebensqualität für die Menschen in allen Teilräumen weiter zu steigern. In unseren Städten, Dörfern und Regionen gilt es, Traditionen zu erhalten und gewachsene Bindungen zu pflegen, aber auch neuen Entwicklungen, Bedürfnissen und Veränderungen in der Arbeitswelt, in Familien sowie im Freizeitverhalten Raum zur Entfaltung zu geben. Dieses berücksichtigen u. a. die weiterentwickelten Grundsätze der Raumordnung im Entwurf des Gesetzes zur Änderung raumordnungsrechtlicher Vorschriften (Drs. 15/3270) und das Konzept, das dem Entwurf eines Gesetzes über die Ladenöffnungszeiten (Drs. 15/3276), den die Fraktionen von CDU und FDP eingebracht haben, zugrunde liegt.
Zu 1: Ja. Es gibt nach wie vor die bewährten Steuerungsinstrumente, durch die die Entwicklung vor Ort gelenkt werden kann. Eine wegen FOC ruinöse Entwicklung im kommunalen Wettbewerb wird dadurch verhindert. Im Entwurf des Landes-Raumordnungsprogramms wird am Zentrale-Orte-Konzept festgehalten. Einzelhandelsgroßprojekte sind danach auch zukünftig grundsätzlich nur in Ober
zentren zulässig. Ausnahmsweise und im Einzelfall kann davon abgewichen werden, wenn sie dem Konzentrationsgebot, dem Kongruenzprinzip und dem Beeinträchtigungsverbot genügen. Voraussetzungen dafür sind einerseits die Landesbedeutsamkeit des Projektes sowie andererseits eine Unschädlichkeit im Hinblick auf weitere raumordnerische Festlegungen. So darf ein derartiges Projekt ganz überwiegend nicht auf die Versorgung der örtlichen und regionalen Bevölkerung zielen. Ferner muss es einen überregionalen Bezug aufweisen und mit entsprechenden Einrichtungen und Gegebenheiten im Zusammenhang stehen sowie zu einer nachhaltigen Regionalentwicklung beitragen. Auch darf das Beeinträchtigungsverbot, nach dem ausgeglichene Versorgungsstrukturen und eine verbrauchernahe Versorgung der Bevölkerung gewährleistet sein müssen, nicht verletzt werden. Alle diese Feststellungen sind in einem qualifizierten und umfassenden Verfahren unter Einbeziehung entsprechenden Sachverstandes und einem breiten Kreis von Betroffenen zu treffen: dem Raumordnungsverfahren.
Diese neue Ausnahmemöglichkeit wird in besonderem Maß den eingangs dargestellten Erwägungen gerecht: Neue Trends im Einzelhandel und ein verändertes Freizeit- und Konsumverhalten der Bevölkerung werden berücksichtigt. Zugleich besteht die Möglichkeit, weitere Chancen, beispielsweise für den Tourismus im ländlichen Raum, in Kombination mit diesen Handelsformen zu eröffnen. Es wird aber durch den strengen Ausnahmecharakter deutlich gemacht, dass Gefahren für die Stadt- und Gemeindezentren durchaus gesehen werden. Deshalb hält die Landesregierung an den bewährten Grundsätzen zur Zentralörtlichkeit und der Funktion der Innenstädte als Einkaufs-, Kulturund Erlebnismittelpunkt fest. Dieses gilt ganz besonders im Hinblick auf die Ausstattung der FOC außerhalb von Oberzentren mit innenstadtrelevanten Sortimenten.
Wie bisher sind im Landes-Raumordnungsprogramm Ziele und Grundsätze zur Entwicklung der Versorgungsstrukturen festgelegt, durch die eine ausgewogene Entwicklung des Einzelhandels in den Innenstädten gewährleistet wird. Wie bisher ist dafür die städtebauliche Integration von Projekten - auch des großflächigen Einzelhandels bzw. von Einzelhandelsgroßprojekten (FOC) - erforderlich; Vorhaben müssen dem Kongruenzprinzip genügen
und dürfen nicht gegen das Beeinträchtigungsverbot verstoßen. Ebenso werden durch das Gesetz über die Ladenöffnungszeiten keine Verpflichtungen zur Öffnung auferlegt, sondern zusätzliche Optionen geschaffen. Dabei wurde darauf geachtet, Sonntage und wichtige christliche Feiertage nicht zu beeinträchtigen; Ausnahmen von (maxi- malen) Öffnungszeiten sind zeitlich und inhaltlich limitiert. Grundsätzlich werden sie sich an den jeweiligen Bedürfnissen von Geschäftsinhabern und Kundschaft vor Ort orientieren.
Bereits am 8. Dezember 2006 hat der Landtag beschlossen, im Landeshaushalt 2007 einen Betrag von 1 Millionen Euro für Modellprojekte zur Belebung der Innenstädte in Niedersachsen bereitzustellen. Mit diesem neuen Schwerpunkt im Städtebau wird die Landesregierung insbesondere Projekte privater Initiativen zur Stärkung der Innenstädte unterstützen und Lösungsansätze entwickeln, die beispielhaft aufzeigen, wie Städte (Ortszentren) den Strukturwandel als Chance nutzen können. Die ersten Gespräche mit Vertretern der Landesverbände der Industrie- und Handelskammern, der Einzelhandelsverbände, der Kommunalen Spitzenverbände und einiger Städte haben gezeigt, dass das Interesse an der geplanten Modellförderung groß ist.
Die städtebauliche Erneuerung von Stadt- und Ortskernen wird darüber hinaus bereits seit 1971 im Rahmen des Bund-Länder-Programms zur Städtebauförderung mit Städtebaufördermitteln unterstützt. Dadurch wurden und werden die Innenstädte wie auch die sonstigen Zentren als Standorte für den Einzelhandel und für Dienstleistungen gestärkt. Empfänger der Fördermittel sind die Gemeinden, die Investitionen z. B. zur Herstellung und Umgestaltung von öffentlichen Straßen und Plätzen oder zur Modernisierung und Instandsetzung von Gebäuden durchführen können.
Weitere Förderungsmöglichkeiten ergeben sich dadurch, dass in der Förderperiode 2007 bis 2013 Fördermittel aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) zur Unterstützung der nachhaltigen Regionalentwicklung eingesetzt werden können. Dabei kommt auch die Förderung von Maßnahmen in Betracht, mit denen Städte und Gemeinden auf der Grundlage eines integrierten städtischen/regionalen Entwicklungs- oder Wachstumskonzeptes die Attraktivität ihrer Innenstädte bzw. Zentren und die stadttechnische Infrastruktur für den Einzelhandel verbessern können. Auch im
Rahmen der Wohnungsbauförderung des Landes kann durch gezielte Maßnahmen die Attraktivität der Innenstädte weiter gesteigert werden.
Als weiteres Projekt zur Förderung unserer Innenstädte und der örtlichen Wirtschaft ist der seit 2003 bestehende jährliche Wettbewerb „Ab in die Mitte! Die City-Offensive Niedersachsen“ zu nennen, an dem sich alle Städte und Gemeinden im Land beteiligen können. Für den Wettbewerb sollen Konzepte ausgewählt werden, die mit den Themen Handel, Freizeit, Kultur und Erlebniswelt eine wirksame und nachhaltige Vitalisierung und Attraktivitätssteigerung der Innenstädte und Ortszentren sowie eine Stärkung der interkommunalen Zusammenarbeit erwarten lassen. Mit diesem Wettbewerb hat das Land Niedersachsen gemeinsam mit der Wirtschaft ideale Rahmenbedingungen geschaffen, um neue Ideen für die ganzheitliche Stadtentwicklung zu initiieren und zu fördern. Die von einer Jury ausgewählten Kommunen erhalten einen Förderanteil am Gesamtprojekt bis zu 60 %.
Zu 3: Die Landesregierung misst dem Sonn- und Feiertagsschutz hohe Priorität bei. Ausnahmetatbestände gab es bisher schon im Ladenschlussgesetz und sollte es beim Vorliegen von sachlichen Gründen auch weiterhin geben.
des Ministeriums für Inneres und Sport auf die Frage 4 der Abg. Heinz Rolfes und Hans-Christian Biallas (CDU)
Blockadetraining auf dem IGS-Gelände in Hannover-Linden - Ein Übungsplatz für gewaltbereite Globalisierungsgegner?
Die Hannoversche Allgemeine Zeitung und die Neue Presse haben am 15. und 16. Januar 2007 ausführlich über Aktivitäten eines von dem niedersächsischen Jugendumweltnetzwerk JANUN e. V. und der Bewegung Attac gemeinsam organisierten „aktionsorientierten Workshops“ berichtet. Das Gelände der Integrierten Gesamtschule Hannover-Linden ist demnach als Trainingsgelände für den Widerstand anlässlich des G-8-Gipfels genutzt worden.
JANUN e. V. erhält als anerkannter gemeinnütziger Verein öffentliche Zuschüsse für seine politische Arbeit. Der Verein hatte bereits Ende April 2006 für Schlagzeilen gesorgt. Damals hatten Aktivisten von JANUN zum Jahrestag des Reaktorunglücks von Tschernobyl in mehreren Städten Niedersachsens gefälschte Schilder auf Spielplätzen verteilt, die den Schriftsatz „Radioaktivität - Spielplatz gesperrt“
trugen. In Göttingen war diesbezüglich sogar ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Urkundenfälschung und Amtsanmaßung eingeleitet worden.
Das Schulgelände in Hannover-Linden war den Organisatoren gegen ein Mietzins von 1 600 Euro von der Stadt Hannover zur Verfügung gestellt worden. Schon im DezemberNewsletter von JANUN fanden sich eindeutige Hinweise auf Art und Umfang des Workshops: Dort war u. a. von einem „energischen Empfang der Mächtigen“, von „heißen Tagen an der Ostseeküste“ und von einer möglichen „Blockade der Zufahrt zum chicen Tagungshotel Kempinski in Heilgendamm“ die Rede.
2. Wie beurteilt die Landesregierung den Ablauf der Veranstaltung auch unter Berücksichtigung der Tatsache, dass ein Schulgelände für derartige Aktivitäten genutzt wurde?
3. Sieht die Landesregierung Zweifel an der Förderungswürdigkeit der Arbeit des Jugendumweltnetzwerkes JANUN e. V. vor dem Hintergrund der inzwischen bekannt gewordenen Aktivitäten?
Die Niedersächsische Landesregierung leistet einen erheblichen Aufwand und Beitrag, um einen sicheren und störungsfreien G-8-Gipfelverlauf in Heiligendamm zu gewährleisten. Insbesondere die niedersächsische Polizei wird das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern im größtmöglichen Umfang personell und materiell unterstützen. Auch hat die Landesregierung in Niedersachsen umfangreiche Aufklärungsmaßnahmen durch die Sicherheitsbehörden initiiert.
Friedlich ausgetragener Protest gegen das bevorstehende G-8-Gipfeltreffen ist als Bestandteil demokratischer Willensbildung nicht zu beanstanden. Die Landesregierung appelliert nachhaltig an alle Globalisierungskritiker, ihren Protest gewaltfrei vorzutragen.
Bedauernswerterweise sind die G-8-Gipfeltreffen der letzten Jahre auch von gewalttätigen Protesten, Demonstrationen und öffentlichkeitswirksamen Aktionen von Globalisierungsgegnern begleitet worden. Ausgehend von versammlungsrechtlichen Aktionen, kam es dabei auch zu gewalttätigen Ausschreitungen gegen Sicherheitskräfte.
sichtlich der Dimension der zu erwartenden Proteste aus dem Bereich der linken Szene gegen den G-8-Gipfel 2007 in Heiligendamm/Mecklenburg-Vorpommern treffen.