Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Eigentlich hätte ich nicht mehr das Wort ergreifen müssen, weil im Prinzip schon alles gesagt worden ist. Ich habe mich gleichwohl gemeldet, weil ich verhindern möchte, dass die Behauptung von Frau Bührmann, wir würden das Thema der kulturellen Bildung nicht prioritär behandeln, nicht noch weitere Nahrung erhält. Diese Behauptung ist nämlich großer Quatsch.
Wir sollten uns - aus Gründen der politischen Kultur - nicht gegenseitig unterstellen, dass die jeweils andere Fraktion bei diesem Thema andere Schwerpunkte setzt. Über die Bedeutung der kulturellen Bildung und insbesondere der kulturellen Jugendbildung sind wir uns nämlich eigentlich einig.
Für die Opposition ist es natürlich ein Leichtes, bei den freiwilligen Leistungen immer mehr Geld zu fordern, ohne zu sagen, woher dieses Geld kommen soll. Das mag legitim sein, seriös aber ist es nicht.
Es ist auch legitim, zu versuchen, Begriffe zu besetzen, liebe Frau Bührmann. In meinem Haus war man schon ein wenig enttäuscht, dass sich ausgerechnet die SPD-Fraktion eines Begriffes bemächtigt hat, der eindeutig der Betriebswirtschaftslehre zuzuordnen ist. Unter einem „Masterplan“ versteht man in der Betriebswirtschaft die Optimierung von Produktionsprozessen. Ich unterstelle aber einmal, dass Sie das nicht gemeint, sondern diesen Begriff nur verwendet haben, weil er eben schick ist. Aber das will ich jetzt nicht vertiefen.
nämlich in der Stadt Oldenburg, einige Zeit den Kulturausschuss geleitet hat, möchte ich Ihnen sagen: Kulturpolitik und schon gar nicht kulturelle Bildung bzw. kulturelle Jugendbildung kann man nicht von oben, per Plan verordnen. Das funktioniert einfach nicht.
Man kann lediglich Anreize geben, die es den Trägern von Kultureinrichtungen ermöglichen, sich innerhalb der bestehenden Rahmenbedingungen - die man allerdings auch anpassen kann - optimal zu entwickeln.
Das Ganze hat unstreitig auch etwas mit Geld zu tun, aber eben nicht nur mit Geld, sondern auch mit Atmosphäre, mit Klima und mit anderem mehr. Wir sind stolz darauf, dass wir es in Niedersachsen trotz unseres Konsolidierungsprozesses, den man nun wirklich als historisch bezeichnen kann, geschafft haben, eine lebendige Kulturlandschaft zu erhalten und weiter auszubauen, die sich im bundesweiten Vergleich durchaus sehen lassen kann. Ich könnte jetzt all die Beispiele wiederholen, die von der Kollegin Seeringer und anderen bereits genannt worden sind, will dies aus Zeitgründen aber nicht tun.
Wir sind stolz darauf, dass in Niedersachsen so viel passiert. Wir werden dafür Sorge tragen, dass Niedersachsen ein vielfältiges Kulturland bleibt. Vor allem aber werden wir dafür Sorge tragen - in diesem Punkt hat die alte Landesregierung wirklich versagt -, dass Kinder, Jugendliche und Familien unsere Kultureinrichtungen überhaupt erst einmal besuchen und mit ihnen in Berührung kommen, um auf diese Weise die Wirkungen zu entfalten, die sich mit kultureller Jugendbildung und Bildung in allererster Linie verknüpfen. - Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Das Erste war die Mehrheit.
Wir treten jetzt in die Mittagspause ein und fahren pünktlich um 14.30 Uhr mit Tagesordnungspunkt 20 fort.
Tagesordnungspunkt 20: a) Rede des scheidenden Präsidenten des Staatsgerichtshofs, Herrn Dr. Manfred-Carl Schinkel - b) Rede des neuen Präsidenten des Staatsgerichtshofs, Herrn Dr. Jörn Ipsen
Meine sehr verehrten Damen und Herren, vor wenigen Wochen, am 7. Dezember 2006, hat der Landtag Herrn Professor Dr. Jörn Ipsen zum neuen Präsidenten des Staatsgerichtshofs gewählt, weil die Amtszeit von Herrn Professor Dr. ManfredCarl Schinkel mit dem Ende dieses Monats ausläuft.
Es gehört zu den wichtigen Traditionen des Niedersächsischen Landtages, dass sich der scheidende Präsident des höchsten Gerichts unseres Landes vor dem Landtag verabschiedet und sich sein gewählter Nachfolger dem Haus und damit auch der Öffentlichkeit vorstellt.
Ich begrüße aus diesem Anlass beide Herren, die bereits hier vorn Platz genommen haben, besonders herzlich.
Darüber hinaus begrüße ich zu diesem ganz besonderen Anlass auch die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Staatsgerichtshofs, die auf der Tribüne Platz genommen haben. Herzlich willkommen!
Sehr geehrter Herr Professor Dr. Schinkel, mit Ihnen scheidet in wenigen Tagen der siebente Präsident des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs aus dem Amt. Der Niedersächsische Landtag hat Sie am 11. November 1992 in das Amt ge
wählt, nachdem Sie dem Staatsgerichtshof bereits seit Februar 1990 als richterliches Mitglied angehörten. Sie sind damit der Präsident mit der bisher längsten Amtszeit. Mehr als 13 Jahre haben Sie unserem Staatsgerichtshof vorgestanden. Nur Ihr Vorvorgänger, Herr Dörffler, der das Amt von 1976 bis 1988 innehatte, kann mit Ihnen zeitlich einigermaßen mithalten.
Schon allein diese Zahlen machen geradezu zwangsläufig deutlich, dass Sie als Präsident an einer ganzen Reihe für das Land, besonders aber für das Landesparlament bedeutsamer Entscheidungen mitgewirkt haben. Wenn ich mich heute nur auf die Zeit Ihrer Präsidentschaft beziehe, so hat das einen schnell einleuchtenden Grund. Denn Sie hatten, wie Sie den Landtag in Ihrer Vorstellungsrede wissen ließen, zuvor, also während Ihrer Zugehörigkeit als richterliches Mitglied, noch keine Gelegenheit gehabt, an einem Verfahren des Staatsgerichtshofs mitzuwirken. Es gab also Jahre, in denen der Staatsgerichtshof buchstäblich beschäftigungslos war, und wiederum andere, in denen es reichlich zu tun gab. Ich erwähne beispielhaft nur die Jahre 1995 bis 1997. - Ich maße mir nun allerdings nicht an, allein darin einen Maßstab für gute oder auch weniger gute Gesetzgebung zu sehen.
Gleichwohl ist die Liste der Entscheidungen, an denen Sie mitgewirkt haben, sehr lang. Einige der mir für die parlamentarische Arbeit besonders erwähnenswerten Entscheidungen möchte ich nennen:
So hatte sich der Staatsgerichtshof unter Ihrem Vorsitz 1996 etwa mit den Voraussetzungen und Grenzen des Aktenvorlagerechts nach Artikel 24 unserer Verfassung auseinanderzusetzen. Im selben Jahr erging auch der Beschluss zur Vereinbarkeit des Haushaltsgesetzes 1990 mit Artikel 49 Abs. 3 der damals ja noch „vorläufigen“ Niedersächsischen Verfassung, also dem sogenannten Bepackungsverbot.
Der Beschluss von Ende 1997 zu den „Voraussetzungen der Auskunftspflichten der Landesregierung und den Anforderungen an ihre Erfüllung“ ist auch für die heutige parlamentarische Praxis von unveränderter und unmittelbarer Bedeutung.
Auf die nicht geringe Zahl von Entscheidungen mit teils beträchtlicher materiell-rechtlicher Bedeutung will ich nur hinweisen. Ich nenne die Entscheidungen zum Finanzausgleich, zu den Voraussetzun
Naturgemäß fällt der Dank an einen Richter angesichts doch oft sehr voneinander abweichenden Interessenlagen der streitenden Parteien oftmals sehr unterschiedlich aus.
Wie auch immer, heute geht es um Ihre Verabschiedung aus dem Präsidentenamt. Die Erwartungen an Sie hat Ihnen einer meiner Vorgänger, Horst Milde, anlässlich Ihrer Vorstellung mit Zustimmung des ganzen Hauses mit auf den Weg gegeben, indem er sagte:
„Herr Dr. Schinkel, Sie sind ein erfahrener und geachteter Richter. Deshalb sind wir gewiss, dass das Präsidentenamt bei Ihnen in guten Händen liegt.“
„Für das Vertrauen, das Sie - der Landtag - mir mit der Wahl entgegengebracht haben, kann ich heute nur danken. Bewähren - dessen bin ich mir bewusst - muss ich es erst durch meine Arbeit. Ich darf Ihnen aber heute schon versichern, dass ich alle Kraft darauf aufwenden will, den Anforderungen und sicher gelegentlich auch den Herausforderungen dieses Amtes gerecht zu werden. Ich weiß, dass es jetzt in ganz besonderem Maße an mir ist, das zu erfüllen, was ich vor Ihnen auf meinen Eid genommen habe.“
Den von Ihnen damals selbst gesteckten Zielen und Bemühungen sind Sie - und das sage ich im Namen des ganzen Hauses - immer gerecht geworden. Deshalb sind wir gespannt darauf, was Sie uns am Ende Ihrer langen, verantwortungsund erfahrungsvollen Tätigkeit heute sagen werden.
Herr Landtagspräsident! Herr Ministerpräsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete des Niedersächsischen Landtages! Sie haben
es gehört: Nach 17 Jahren der Zugehörigkeit zum Niedersächsischen Staatsgerichtshof, von denen ich mehr als 14 Jahre lang als Präsident an der Spitze dieses Verfassungsorgans der dritten Gewalt stehen durfte, verabschiede ich mich heute vom Niedersächsischen Landtag. Dass ich das von dieser Stelle aus tun kann, freut mich ganz besonders. Wohl ist es in den mehr als 50 Jahren des Bestehens des Staatsgerichtshofs zu einer guten Tradition geworden, dass der Landtag dem scheidenden Präsidenten dafür kurzfristig den Platz einräumt, der an sich der parlamentarischen Debatte vorbehalten ist. Gleichwohl versteht sich das nicht von selbst. Der Landtag setzt damit ein Zeichen dafür, dass er und die hier anwesende Landesregierung den Staatsgerichtshof als ranggleichen Partner in der gemeinsamen Verantwortung für Recht und Gerechtigkeit in unserem Land und für das Wohl seiner Bürgerinnen und Bürger betrachtet. Das ist, wie ich finde, ein gutes Zeichen.
Sie, Herr Landtagspräsident, haben mich freundlich und mit anerkennenden Worten an dieses Pult gerufen. Dafür danke ich Ihnen herzlich. Ich nehme Ihre Anerkennung aber nicht nur für mich entgegen, sondern auch für die Arbeit der Gesamtheit der Mitglieder des Staatsgerichtshofs; denn unter ihnen bin ich Gleicher unter Gleichen.
Wenn das Wirken des Verfassungsgerichts des Landes in dem von den Menschen in unserem Land gewählten und sie repräsentierenden Parlament Anerkennung erfährt, obwohl es zu einem wesentlichen Teil darin besteht, Gesetzgebungswerke eben dieses Parlaments kritisch am Maß der Landesverfassung zu messen - und gelegentlich auch zu verwerfen -, so ist das keineswegs als schmeichelnd zu verstehen. Es bezeugt vielmehr nach meiner Auffassung zum einen ein ausgewogenes Verständnis für die Arbeit der dritten Gewalt und zum anderen einen achtungsvollen Umgang der Verfassungsorgane miteinander und untereinander. Auch das fördert das Wohl des Landes und das seiner Bürger.