Protocol of the Session on November 9, 2006

(Zustimmung von Karl-Heinrich Lang- specht [CDU])

obwohl das Thema in der Vergangenheit bereits ausreichend diskutiert worden ist. Diese Bedenken nehmen wir ernst. Berechtigt sind sie gleichwohl nicht.

(Zustimmung von Jan-Christoph Oet- jen [FDP])

Auch aus kirchlicher Sicht ist eine energetische Nutzung ethisch vertretbar, wenn Energiegetreide und Getreide geringer Qualität verwendet wird, das nicht zum Verzehr geeignet ist. Dies betrifft, abhängig von der Witterung, etwa 1 Million t pro Jahr. Denkbar wären auch die Züchtung und der spezielle Anbau von eiweißarmen Energiegetreidesorten wie Tridikale. Sie könnten auf Flächen mit schlechteren Böden angebaut werden, die für Lebensmittelgetreide weniger infrage kommen. Schon heute wird Getreide als Rohstoff für die energetische Nutzung in der Bioethanol- oder Biogaserzeugung in großen Mengen erfolgreich eingesetzt, und zwar auch in Verbrennungsanlagen mit einer Leistung von 100 kW.

(Zustimmung von Friedhelm Biest- mann [CDU])

Wenn wir Getreide als Brennstoff zum Durchbruch verhelfen wollen, dann muss die Verbrennung

auch in kleineren Feuerungsanlagen, also in Anlagen unter 100 kW, rechtlich zugelassen werden.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Dies bedeutet, dass wir Getreide als Regelbrennstoff in die 1. Bundes-Immissionsschutzverordnung aufnehmen müssen. Bisher wird dies häufig mit Hinweis auf den erhöhten Schadstoffausstoß abgelehnt.

(Hans-Joachim Janßen [GRÜNE]: Ist ja auch nicht ganz unsinnig!)

Abgeschlossene bzw. laufende Forschungsvorhaben zeigen jedoch inzwischen, dass die technische Entwicklung der Anlagen die Einhaltung anspruchsvoller Immissionsgrenzwerte zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen erlaubt. Ein erster Schritt zur erweiterten Nutzung dieses Brennstoffs ist deshalb auf der Umweltministerkonferenz in Berlin erreicht worden.

(Zustimmung bei der CDU und bei der FDP)

Denn dort sprach sich die Mehrzahl der Länder dagegen aus, den Kreis der Betreiber von Kleinstfeuerungsanlagen auf den Bereich der Landwirtschaft zu beschränken. Das könnte der Durchbruch sein.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Bezüglich der Novellierung der ersten BundesImmissionsschutzverordnung betonten die Umweltminister in ihrem Beschluss die Notwendigkeit, den gesamten Bereich der festen Brennstoffe vollständig zu überarbeiten, da die aktuellen Regelungen erheblich vom Stand der Technik abweichen. Gemeinsames Ziel ist es, möglichst zeitnah zum Inkrafttreten der Verordnung zu kommen. Dies ist auch unser Ziel.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Meine Damen und Herren, die neuen Verbrennungstechnologien sind inzwischen so weit fortgeschritten, dass die relativ hohen Stickstoff- und Chlorgehalte sowie der hohe Aschegehalt der Aufnahme von Getreide als Regelbrennstoff nicht mehr grundsätzlich entgegenstehen. Die Auswertung der Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten zeigt eine Reduktion der Abgasemissionen auf. Auch ein vom Institut für Luft- und Kältetechnik in Dresden entwickelter Elektrofilter zur Staubabscheidung zeigt deutlich verbesserte Ergebnisse.

Dies alles zeigt: Getreide kann und muss als zulässiger Brennstoff in die Immissionsschutzverordnung aufgenommen werden. Wir freuen uns, dass endlich auch der Bundesumweltminister sich des Themas angenommen hat und bereit ist, hier Fortschritte zu erreichen.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Meine Damen und Herren, wir sind optimistisch, dass wir mit unserem Antrag und Ihrer Mitwirkung und Unterstützung, liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD und den Grünen, zügig zu einer Regelung auf Bundesebene kommen werden. Dies liegt im Interesse der Umwelt, und auch unsere Landwirte werden es uns danken.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Vielen Dank, Frau Kollegin. - Das Wort hat der Kollege Meyer.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zu einer Regelung werden wir kommen, sicherlich auch im nächsten Jahr, aber wohl anders, als das eben vorgetragen wurde. Wenn es so einfach wäre, wie es eben vorgetragen worden ist, dann hätten wir sie schon. In Wirklichkeit ist es ein bisschen komplizierter.

Ich will darlegen, warum das ein bisschen komplizierter ist. Herr Sander wird mich sicherlich nachher bestätigen. Getreideverbrennung ist ein Aspekt aus dem Segment Festbrennstoffe innerhalb der Schiene „nachwachsende Rohstoffe“. Dazu hat Herr Minister Sander bei der Einbringung des Antrages im Februar dieses Jahres u. a. Folgendes gesagt:

„Auf der anderen Seite müssen wir... zwischen den Anforderungen des Immissions- und Umweltschutzes und den Klimachancen abwägen.“

Ich habe lange überlegt, was das bedeuten könnte. Ich will das einmal positiv werten: Wenn er damit gemeint hat, dass man wegen der überlebenswichtigen Bedeutung des Klimaschutzes - das ist im Moment ein aktuelles Thema - keine neuen Felder für Umweltverschmutzung durch den verstärkten Einsatz von Festbrennstoffen aufmachen darf, die bei unsachgemäßer Verbrennung eine

zusätzliche Belastung bedeuten würden, dann würde ich Ihnen recht geben.

Aber Minister Sander hat in der gleichen Rede auch gesagt:

„Die geltenden Grenzwerte können mit der jetzigen Anlagentechnik nicht beherrscht werden.“

Dann gibt es nur zwei Möglichkeiten: Entweder man verzichtet darauf, oder man hebt die Grenzwerte an. Das aber würde dem Begriff Umweltschutz deutlich widersprechen, kann aber nicht gemeint sein. Dann hat er weiter gesagt:

„Ich“

- Sander

„habe dem Umweltbundesminister vor vier Wochen“

- im Januar

„einen Brief geschrieben und ihn aufgefordert, diese Grenzwerte zu überdenken, damit wir in mehreren Anlagen Versuche durchführen können.“

Die Versuche werden sowieso überall durchgeführt; es hätte dieses Briefes nicht bedurft.

Herr Kollege, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Dr. Runkel?

Nein, ich habe leider nicht so viel Zeit.

(Jan-Christoph Oetjen [FDP]: Das wird nicht mitgerechnet!)

Wenn am Ende noch Zeit übrig bleibt, dann gerne.

Wenn das aber bedeutet, dass Grenzwerte erhöht werden müssen, also der Klimaschutz vernachlässigt wird, dann muss man sagen: Das kann es ja wohl nicht gewesen sein.

Die Bundesratsinitiative Hessens und Niedersachsens ist gescheitert. Das ist auch richtig so. Das ist im Übrigen auch der Punkt, weswegen ich Ihnen schon damals im Ausschuss gesagt habe: Ziehen Sie doch diesen Antrag zurück! Er ist überholt. Ihn

braucht niemand mehr. Die Sache hat sich längst erledigt.

Jetzt kommen wir zum Kern des Themas, was die Verbrennung anbetrifft. Auch die SPD in Niedersachsen ist der Auffassung, dass man Getreide verbrennen kann und darf, dass die nachwachsenden Rohstoffe einen Beitrag zur Energieerzeugung leisten können und dass man sich Möglichkeiten suchen muss, wie man Energiegewinnung und Umweltschutz verbinden kann. Das ist der Pol. Was Herr Sander gesagt hat, war vielleicht nur ein Versprecher.

(Zuruf von der CDU: Was?)

Die Umweltministerkonferenz hat deshalb im Mai dieses Jahres die Idee eines Stufenplans aufgegriffen und den Bundesumweltminister um Prüfung dieser Idee gebeten. Getreide soll innerhalb der Novelle der 1. BImSchV - davon war eben die Rede - zu einem Regelbrennstoff werden. Das ist okay. Dem stimmen auch wir zu, wenn die Grenzwerte für die Hauptschadstoffe Kohlenmonoxid, Staub und Stickoxide eingehalten werden können. Genau das ist im Moment noch das Problem. Liebe Ingrid, es geht nicht nur um CO2, sondern es gibt auch noch andere Gase, die schädlich sind.

(Ingrid Klopp [CDU]: Das habe ich ge- sagt!)

Darum muss man sich kümmern.

In dem vorliegenden Antrag geht es um die Initiative, die Niedersachsen eingebracht hat.

(Jan-Christoph Oetjen [FDP]: Zulas- sung von Getreide zur Regelverbren- nung!)

Dieser Antrag ist mausetot. Es wäre höchst vernünftig, ihn jetzt wirklich zu beerdigen. In der Septembersitzung hatte ich noch einmal darauf hingewiesen. Aber die Mehrheitsfraktionen wollte partout abstimmen. Ich finde, das ist ein klassisches Eigentor.