Zu 1: Bei Erkrankungen von Lehrkräften ist ein Wechsel der Bezugspersonen unvermeidlich. Hier hat die Landesregierung keinen Spielraum, mit dem sie das Eintreten der vom Fragesteller „geschilderten Zustände“ verhindern könnte.
Die Landesregierung und die ihr nachgeordneten Behörden nehmen keine Unterrichtsausfälle billigend in Kauf. Der zuständige Regionaldezernent, der Personalplaner der Bezirksregierung und die Schulleitung haben gemeinsam daran gearbeitet, den Umfang des nicht nach Plan erteilten Unterrichts zu minimieren. Die Schulaufsicht hat die Schule bei der Nutzung von schulinternen Res
Außerdem muss das Modell der Verlässlichen Grundschule im Hinblick auf die für die Schülerinnen und Schüler angebotene Anwesenheitszeit nach Beratung mit der Schule überarbeitet werden.
Nach Mitteilung der Bezirksregierung Lüneburg, die auf den Unterlagen der Schule basieren, hat es bisher an der Verlässlichen Grundschule Bederkesa keine Unterrichtsausfälle gegeben. Die an der Schule eingesetzten Vertretungskräfte sind nach Aussage der Bezirksregierung Lüneburg fachlich qualifiziert.
Zu 2: Zum Beginn des nächsten Schuljahres werden einige der „Springer-Stellen“ in reguläre Lehrerstellen umgewandelt.
Außerdem wird sich die Gemeinde aktiv an der Suche nach Lehrkräften für die Grundschule Bederkesa beteiligen. Es soll eine Anzeige geschaltet werden, in der auch mit Wohnraum geworben wird, den die Gemeinde mit beschafft.
des Ministeriums für Wirtschaft, Technologie und Verkehr auf die Frage 26 des Abg. Wenzel (GRÜ- NE):
Die IC „Königsee“ und „Alpsee“ von Hamburg nach Berchtesgaden, Oberstdorf und zurück halten nicht mehr in der Stadt Göttingen.
Damit fällt eine Direktverbindung weg, die von besonderer touristischer Bedeutung war. Das gilt insbesondere für ältere Menschen und Familien mit Kindern, denen jetzt zusätzliche Umsteigevorgänge zugemutet werden.
Offensichtlich stehen auch IC-Halte in größeren Städten immer wieder zur Disposition. Städte, die im Zuge der Umwandlung von InterRegio-Linien in InterCity-Linien künftig über IC-Halte verfügen sollen, können scheinbar nur mittelfristig auf diese Angebote vertrauen.
3. Welche Verabredungen zum niedersächsischen Fernverkehrsangebot wurden im Zuge der Verhandlungen über den Verkehrsvertrag des Landes mit der DB AG getroffen?
Die DB AG bietet eine Zugverbindung von Norddeutschland nach Berchtesgaden (InterCity 1081 „Königssee“) bzw. nach Oberstorf (InterCity 1082 „Alpsee“) an. Diese Züge, die speziell zur Abdeckung touristischer Verkehre dienen, fahren von Hamburg kommend vereint bis Augsburg und steuern von dort getrennt die vorgenannten Zielorte an.
Dieser Zug hält bereits seit dem 10. Juni 2001 nicht mehr in Göttingen. Daher verwundert zum einen, dass der Fragesteller diese Problematik – im Gegensatz zur sonstigen Praxis – erst jetzt aufgreift, zum anderen, dass ein Zusammenhang mit der noch zu diskutierenden Frage der Umwandlung von heutigen InterRegio-Linien in IC-Linien zum Fahrplanwechsel im Dezember 2002 konstruiert wird. Der Fragesteller selbst hat in seiner Vorbemerkung darauf hingewiesen, dass es sich bei dem Zug IC „Königssee“/„Alpsee“ um eine einzelne touristische Verbindung und nicht um eine Linie, d. h. über mehrere über den Tag verteilte gleichartige Zugverbindungen, handelt.
Zu 1 und 2: Die DB AG konzipiert ihr Fernverkehrsangebot eigenverantwortlich; dazu gehören auch die touristischen Einzelzugverbindungen IC „Königssee“/„Alpsee“. Gründe, warum der Zughalt Göttingen seit dem 10. Juni 2001 entfallen ist, sind der Landesregierung nicht bekannt.
Zu 3: Gegenstand von Verkehrsverträgen zwischen dem Land und der Deutsche Bahn AG sind allein die Leistungen des Schienenpersonennahverkehrs. Schienenpersonennahverkehr nach der Definition des Regionalisierungsgesetzes ist überwiegend dazu bestimmt, die Verkehrsnachfrage im Stadt-, Vorort- oder Regionalverkehr zu befriedigen. Das ist lt. Legaldefinition im Zweifel der Fall, wenn in der Mehrzahl der Beförderungsfälle eines Verkehrsmittels die gesamte Reiseweite 50 km oder die gesamte Reisezeit eine Stunde nicht übersteigt.
Die Zukunft der Ausbildungsstätte für medizinisch-technische Assistentinnen und Assistenten in Osnabrück (MTA-Schule am Natru- per Holz) ist lt. Presseberichten gefährdet. Die Stadt Osnabrück und die sie tragenden Ratsparteien planen eine Kürzung des bisherigen Zuschusses um 75 000 Euro. Eine solche Kürzung kann nicht durch eine entsprechende Erhöhung des Schulgeldes kompensiert werden. Auch der zweite bisherige Zuschussgeber, das städtische Klinikum Osnabrück, sieht sich nicht in der Lage, seinen Zuschuss entsprechend zu erhöhen. Ein Weg zum Erhalt der Schule und seiner über 40 Ausbildungsplätze wäre daher - mit Bezug auf § 3 Abs. 3 des Nds. Krakenhausgesetzes - die Aufnahme in den Krankenhausplan des Landes. Die Kosten der Ausbildung könnten dann über die Pflegesätze im Klinikum finanziert werden. In dieser Weise werden schon die anderen MTASchulen in Niedersachsen finanziert. Ein entsprechender Antrag wurde beim Land gestellt, aber noch nicht beschieden.
1. Welchen Ausbildungsbedarf für medizinisch-technische Assistentinnen und Assistenten sieht die Landesregierung in
2. Wie beurteilt sie den Antrag der MTASchule auf Aufnahme in den Krankenhausplan des Landes Niedersachsen?
3. Wann kann die MTA-Schule Osnabrück mit einem positiven Bescheid des Landes und einer Stellungnahme des Krankenhausausschusses rechnen?
Das Institut für MTA-Ausbildung Osnabrück wurde am 7. Januar 1963 staatlich anerkannt und hat am 3. Oktober 1963 seine Arbeit aufgenommen. Träger ist und war der eingetragene Verein „Lehranstalt für technische Assistenten und Assistentinnen in der Medizin in Osnabrück“, dem zum Gründungszeitpunkt insgesamt acht kommunale Gebietskörperschaften angehörten. Seit 1973 wurde der Verein nur noch von der Stadt und dem Landkreis Osnabrück getragen. Der Landkreis
Osnabrück schied Ende 1994 aus dem Verein aus, sodass die Stadt Osnabrück seit dieser Zeit die Defizite des Schulbetriebes allein zu übernehmen hat. Da die Schüler und Schülerinnen der Lehranstalt ihre praktische Ausbildung in den Instituten des Klinikums Osnabrück absolvieren, hat sich in den vergangenen Jahren die Klinikum Osnabrück GmbH in der früheren Anteilshöhe des Landkreises Osnabrück an der finanziellen Sicherstellung des Schulbetriebes beteiligt.
In den vergangenen Jahren ist die Ausbildungseinrichtung ausschließlich aus Semestergebühren der Auszubildenden finanziert worden.
Zu 1: a) Die Nachfrage und damit der Bedarf nach Ausbildungsangeboten für medizinisch-technische Assistentinnen und Assistenten ist durch die Auslastung der jeweiligen Schulen am Ort ablesbar. Diese Nachfrage ist in Osnabrück zurückgegangen. Es wird zunehmend schwieriger, neue Ausbildungskurse vollständig zu belegen. Genaue Zahlen für Osnabrück sind der Landesregierung nicht bekannt.
b) Im Vergleich der Jahre 2000 und 2001 ist die Zahl der Auszubildenden an MTA-Schulen in Niedersachsen von 629 auf 563, d. h. um 10,5 v. H., zurückgegangen.
Von insgesamt sieben in Niedersachsen betriebenen Lehranstalten für medizinisch-technische Assistenten in der Medizin werden derzeit vier von Krankenhäusern in Göttingen, Hannover, Stade und Oldenburg betrieben. Diese Ausbildungsstätten sind zur Abdeckung des im Krankenhausbereich bestehenden Ausbildungsbedarfs in den Niedersächsischen Krankenhausplan aufgenommen worden und werden entsprechend dem im Krankenhausbereich geltenden Entgeltsystem über das Budget des jeweiligen Krankenhauses finanziert. Anhaltspunkte, dass für die Krankenhäuser Niedersachsens ein höherer Ausbildungsbedarf in der zur Rede stehenden Berufsgruppe besteht, liegen der Landesregierung nicht vor.
Zu 2: Nicht die MTA-Schule Osnabrück, sondern die Klinikum Osnabrück GmbH hat einen Antrag auf Aufnahme der MTA-Lehranstalt in den Niedersächsischen Krankenhausplan gestellt.
würden so in das Budget des Krankenhauses in Osnabrück einfließen. Die Folge wäre eine Kostenentlastung bei den Auszubildenden und eine Kostenbelastung der Träger der gesetzlichen Krankenversicherung. Diese Grundsatzproblematik wird in einer der nächsten Sitzungen des Planungsausschusses nach § 9 Abs. 1 Nds. KHG eingehend beraten.
Zu 3: Die MTA-Schule Osnabrück ist nicht Antragsteller und damit nicht Verfahrensbeteiligter. Die Klinikum Osnabrück GmbH wurde darüber unterrichtet, dass die Prüfung der Angelegenheit noch einige Zeit in Anspruch nehmen und mit den Mitgliedern des Planungsausschusses nach § 9 Abs. 1 Nds. KHG beraten wird.