Protocol of the Session on February 15, 2002

Antwort

des Kultusministeriums auf die Frage 22 der Abg. Frau Vockert (CDU):

Chancengleichheit bei der Errichtung von Ganztagsschulen?

In Bezug auf die Errichtung von Ganztagsschulangeboten hat die Niedersächsische Kultusministerin Jürgens-Pieper im allen Schulen zugeleiteten Schulverwaltungsblatt vom Juni 2001 erklärt: „Die Ganztagsschulangebote werden vorrangig an der Kooperativen Hauptund Realschule und an Gesamtschulen ge

nehmigt.“ Entsprechend hat sie in einer Presseinformation des Niedersächsischen Kultusministeriums vom 5. November 2001 in Bezug auf den Erlassentwurf für den Ausbau von Ganztagszentren erklärt: „Bevorzugt genehmigt werden Standorte mit Haupt- und Realschulen, Gesamtschulen und Schulzentren.“ Damit werden in aller Regel selbständige Hauptschulen (68 % der Hauptschulen), selbständige Realschulen (60 % der Realschulen) sowie sämtliche Gymnasien, soweit sie nicht in Schulzentren organisiert sind, von künftigen Ganztagsschulangeboten ausgeschlossen.

Die Antragsfrist für die Einrichtung von Ganztagschulen endete am 1. Februar 2001. Zum Ende der Antragsfrist erklärte die Niedersächsische Kultusministerin auf einer Veranstaltung des Niedersächsischen Städtetages am 31. Januar 2002 laut einem Bericht des rundblick vom 1. Februar 2002: „Sie halte Ganztagsschulen auch für ein Konzept zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Deshalb dürfte hier keine Schulform ausgegrenzt werden. Zunächst war daran gedacht, kooperierenden Haupt- und Realschulen den Vorzug bei der Einrichtung von Ganztagsschulen zu geben.“

Ich frage die Landesregierung:

1. Wenn keine Schulformen bei der Errichtung von Ganztagsschulangeboten ausgegrenzt werden sollen, warum hat die Kultusministerin dann genau diese Ausgrenzungen im Schulverwaltungsblatt und in der zitierten Presseinformation verkündet und zur Richtschnur gemacht?

2. Wie viele und welche Schulträger bzw. Schulen haben innerhalb der Antragsfrist bis zum 1. Februar 2001 einen Antrag auf Errichtung von Ganztagszentren gestellt?

3. Wird sie im Hinblick auf weitere Anträge Schulen und Schulträger umgehend über ihren - vermeintlichen - Sinneswandel informieren, um die Ausführungen des Schulverwaltungsblattes und der Presseinformation richtig zu stellen?

Im Rahmen der Bildungsoffensive für Niedersachsen sollen im Zeitraum von fünf Jahren in allen Regionen Niedersachsens 140 zusätzliche Standorte mit Ganztagsangeboten entstehen.

Bei den bestehenden Ganztagsschulen handelt es sich überwiegend um Einzelschulen unterschiedlicher Schulformen, die innerhalb des Landes unterschiedlich verteilt sind und vor Ort ein ungleichmäßiges Angebot der einzelnen Schulformen ergeben.

Bei der Einrichtung der zusätzlichen Ganztagsschulen soll dafür gesorgt werden, dass die Chancen für Erziehungsberechtigte, die für ihr Kind einen Ganztagsschulplatz wünschen, überall in Niedersachsen verbessert und ausgeglichen werden.

Nachdem im Primarbereich mit der Einführung der Verlässlichen Grundschule dafür gesorgt wird, dass für alle niedersächsischen Grundschülerinnen und Grundschüler ein fünfstündiges Schulangebot gewährleistet wird und damit vergleichbare Lernbedingungen geschaffen sind, hat nunmehr die Einrichtung von Ganztagsangeboten im Sekundarbereich I aufgrund des besonderen Bedarfs Vorrang.

Bei der Entscheidung über zusätzliche Ganztagsschulen kommt es darauf an, unter Mitwirkung der Schulträger nach Möglichkeit solche Standorte zu finden, an denen sowohl bezüglich der verschiedenen Bildungswege bzw. Schulformen als auch bezüglich der verschiedenen Jahrgänge von 5 bis 10 Ganztagsangebote vorgehalten werden können. Ausgangspunkt ist der Bedarf und das Interesse der Erziehungsberechtigten und ihrer Kinder und Jugendlichen, die z. B. auf unterschiedliche Schulen

gehen. Daneben soll durch die Zusammenarbeit auch erreicht werden, Ressourcen wirksamer zu nutzen und das Angebot vielfältiger zu gestalten.

Diese erwünschte Breite und Vielfalt des Angebots sollte interessierten Schulträgern und Schulen mit der Pressemitteilung vom 6. November 2001 deutlich gemacht werden: „An den künftigen Standorten sollen zwei oder mehrere Schulen im Ganztagsbereich zusammen arbeiten.“ Ohne dass hierdurch andere Schulformen von der Genehmigung ausgeschlossen sind, ist dabei auf den besonderen Bedarf an Ganztagsangeboten im Hauptschul- und Realschulbereich zu verweisen. Es ist dagegen unerheblich, ob es sich z. B. um selbständige oder verbundene Haupt- und Realschulen handelt, die einen Antrag auf Genehmigung als Ganztagsschule stellen.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen wie folgt:

Zu Frage 1: Bei den zitierten Äußerungen handelt es sich um notwendige Hinweise auf Schwerpunktsetzungen infolge eines bestehenden Bedarfs. Dadurch wird grundsätzlich keine Schulform von der Antragstellung ausgegrenzt.

Zu Frage 2: Die Antragsfrist 1. Februar 2002 galt für Schulen, die kurzfristig bereits zum 1. August 2002 mit dem Ganztagsbetrieb beginnen wollten. Die Einrichtung zusätzlicher Ganztagsschulen ist insgesamt für den Zeitraum der nächsten fünf Jahre vorgesehen. Schulen und Schulträger, die einen Antrag für das Schuljahr 2003/2004 stellen wollen, haben wieder bis zum 1. September 2002 dazu Gelegenheit.

Zum Einrichtungstermin 1. August 2002 sind Anträge für 21 Ganztagsschulen bzw. Ganztagszentren eingegangen; darüber hinaus liegen bereits zwölf Voranfragen bzw. Voranträge für spätere Termine vor.

Zu Frage 3: Nein.

Anlage 20

Antwort

des Kultusministeriums auf die Frage 23 des Abg. Ehlen (CDU):

Massiver Unterrichtsausfall an der KantorHelmke-Schule in Rotenburg/Wümme

Elternvertreter der Kantor-Helmke-Schule in Rotenburg/Wümme machen auf in ihren Au

gen massiven Unterrichtsausfall an dieser Grundschule aufmerksam. Die Eltern haben genau Buch geführt über die Unterrichtsausfälle, so dass sich seit Schuljahresbeginn ein für sie erschreckendes Bild ergibt: So fielen vom 10. bis zum 28. September in der Klasse 2b 15 Unterrichtsstunden aus, einen Tag mussten die Kinder gänzlich zu Hause bleiben. Vom 1. bis zum 25. November waren in der Klasse 1c 26 Stunden ausgefallen, diese Klasse musste ebenfalls einen ganzen Tag zu Hause bleiben. Trotz wiederholter Gespräche auch mit der Schulleitung ist auch im neuen Jahr keine Besserung eingetreten. Vom 14. bis zum 18. Januar 2002 sind über alle Klassen 58 Stunden ausgefallen, hinzu kommen 8 Stunden so genannte Stillarbeit. Die Klasse 2b musste ebenfalls einen Tag zu Hause bleiben. In der Woche vom 21. bis zum 25. Januar 2002 sind 56 Stunden ausgefallen, hinzu kommen 13 Stunden „Stillarbeit“.

Diese Verhältnisse widersprechen den Behauptungen der Landesregierung in Bezug auf eine gesicherte Unterrichtsversorgung der Grundschulen, die statistisch - ohne Berücksichtigung der „Verlässlichen Grundschule“ landesweit bei ca. 97 % liegt. Das tageweise Nach-Hause-Schicken von Kindern ist nach Aussagen der Landesregierung unzulässig, trotzdem wird es offensichtlich an der KantorHelmke-Schule praktiziert.

Ich frage die Landesregierung:

1. Warum hat sie die genannten Unterrichtsausfälle, darunter auch nicht zulässigen tageweisen Unterrichtsausfall, in Kauf genommen und damit verschlechterte Bildungschancen für die betroffenen Grundschülerinnen und Grundschüler zugelassen?

2. Warum ist auf die Unterrichtsausfälle trotz wiederholter Elternbeschwerden nicht umgehend, etwa durch die Bereitstellung von Feuerwehrlehrkräften reagiert worden, sodass auch im neuen Jahr die genannten Unterrichtsausfälle zu verzeichnen waren?

3. Welche konkreten, wann und wie wirksamen Maßnahmen hat die Landesregierung ergriffen, damit die Schule wenigstens im 2. Schulhalbjahr dauerhaft zumindest im Landesdurchschnitt von 97 % versorgt ist?

Zum Stichtag der Statistik am 30. August 2001 verfügte die Kantor-Helmke-Schule in Rotenburg bei 399,0 Lehrer-Soll-Stunden über 384,0 LehrerIst-Stunden.

Zur Abdeckung des Pflichtunterrichts gemäß den Stundentafeln benötigte die Schule 362,0 LehrerIst-Stunden, so dass noch 22,0 Lehrer-Ist-Stunden (1,6 Stunden je Klasse) für weitere pädagogische Maßnahmen zur Verfügung standen.

Zum Stichtag der Statistik am 8. Februar 2002 wird die Schule bei 394,0 Lehrer-Soll-Stunden voraussichtlich über 386,0 Lehrer-Ist-Stunden verfügen. Somit werden im 2. Schulhalbjahr 2001/2002 24,0 Lehrer-Ist-Stunden (1,7 Stunden je Klasse) für weitere pädagogische Maßnahmen zur Verfügung stehen.

Bei der Grundschule Kantor-Helmke-Schule handelt sich um eine dreizügige Schule in den Jahrgängen 1 bis 4 mit außerdem zwei Schulkindergartenklassen und einer Vorklasse. Die Schule hat zudem eine Außenstelle im 6 km entfernt liegenden Ort Waffensen. Die durchschnittliche Klassenfrequenz liegt mit 21,6 am unteren Rand des Bandbreitenwertes für Grundschulen (20 bis 28), sodass von daher von guten Lernbedingungen für die Schülerinnen und Schüler ausgegangen werden kann.

Die Bezirksregierung Lüneburg ist ihrer Aufgabe nachgekommen, die Schulen vor Ort - also auch die Kantor-Helmke-Schule - im Rahmen der vorgegeben zulässigen Abweichungsmargen gleichmäßig zu versorgen. Bei den Personalplanungen der Bezirksregierungen zur Sicherung der Unterrichtsversorgung einer Schule ist die wesentliche Planungsvorgabe, dass jede Schule so mit LehrerIst-Stunden versorgt ist, dass die Schülerpflichtstunden gemäß den Stundentafeln voll erteilt werden können. Die Schulen haben die Erlassvorgabe, der Erteilung der Stundentafel Vorrang vor zusätzlichen Angeboten zu geben.

Bei längerfristigen Unterrichtsausfällen stützen die Bezirksregierungen die Schulen aus ihrem Budget mit so genannten “Springer“- oder „FeuerwehrLehrkräften“. Dazu kommen, sofern notwendig und möglich, zeitweilige (Teil-)Abordnungen von anderen Schulen. Die Schulen selbst nützen vor Ort ihre Möglichkeiten von Stundenumschichtungen, vorübergehender Mehrarbeit von Lehrkräften, Zusammenlegung von Lerngruppen.

An der Kantor-Helmke-Schule sind im Zeitraum bis zu den Weihnachtsferien des laufenden Schuljahres keine gehäuften oder langfristigen Krankheitsfälle aufgetreten. Trotzdem kam es durch die zeitweilige kurzfristige Erkrankung einzelner Lehrkräfte zu einzelnen Unterrichtskürzungen, die nach Angabe der Schule jedoch nicht den in der Kleinen Anfrage genannten hohen Umfang hatten. Die Schule war bemüht, für sinnvolle Vertretungspläne zu sorgen. Es lassen sich aber Managementfehler bei der Organisation der Vertretung nicht

übersehen. Die Schulleitung wurde durch die Bezirksregierung mittlerweile entsprechend beraten.

Zu Beginn des Jahres 2002 stellt sich die Situation deutlich problematischer dar. Drei Lehrkräfte der Schule waren gleichzeitig erkrankt, sodass die schuleigenen Möglichkeiten nicht mehr im gewünschten Umfang greifen konnten. Bezogen auf den Zeitraum vom Schuljahresbeginn bis zum 7. Januar 2002 konnten nach den Angaben der Schule nur 3,9 % der insgesamt zu erteilenden Lehrer-Ist-Stunden nicht vertreten werden.

Die Schule hat durch organisatorische Maßnahmen und Mehrarbeit von Lehrkräften ungefähr die Hälfte der insgesamt nicht planmäßig erteilten Stunden ausgeglichen. Außerdem hat die Bezirksregierung von einer benachbarten Schule 13,5 Stunden an die Kantor-Helmke-Schule abgeordnet.

Weiterhin hat die Schule zum 1. Februar 2002 eine Neueinstellung erhalten. Darüber hinaus hat die Bezirksregierung ab 1. Februar 2002 Mittel für eine so genannte „Feuerwehr-Lehrkraft“ zur Verfügung gestellt. Mindestens bis zur Besetzung dieser „Feuerwehr-Stelle“ bleiben der Schule die insgesamt 35,5 Abordnungsstunden, die eigentlich durch die Besetzung der neuen Stelle an die Stammschulen zurückfließen sollten, erhalten.

Am 7. Februar 2002 hat eine der erkrankten Lehrkräfte ihren Dienst wieder aufgenommen, sie hat sich jedoch mittlerweile erneut krank gemeldet. Die Bezirksregierung Lüneburg wird nunmehr umgehend versuchen, eine „Feuerwehr-Lehrkraft“ an der Schule einzustellen. Die dafür benötigten Mittel sind vorhanden.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die einzelnen Fragen wie folgt :

Zu 1: Die Landesregierung und die ihr nachgeordneten Behörden nehmen keine Unterrichtsausfälle billigend in Kauf. Die zuständige Regionaldezernentin, der Personalplaner der Bezirksregierung und die Schulleitung haben gemeinsam daran gearbeitet, die Unterrichtsausfälle zu minimieren. Die Schulaufsicht hat die Schule bei der Nutzung von schulinternen Ressourcen beraten. Gleichzeitig hat die Behörde, nachdem ihr bekannt wurde, dass einzelne Klassen ganze Tage zu Hause geblieben waren, der Schulleitung dieses Vorgehen für die Zukunft untersagt.

Zu 2: Der Kantor-Helmke-Schule wurde umgehend durch die pädagogisch sinnvolle Erhöhung

einer Teilabordnung in Höhe von 13,5 Stunden durch die Bezirksregierung Lüneburg geholfen. Gleichzeitig hat die Bezirksregierung die Mittel für eine „Feuerwehr-Lehrkraft“ zur Verfügung gestellt. Bedauerlicherweise ist es aufgrund von Bewerbermangel nicht gelungen, die bereitgestellte Stelle zeitnah zu besetzen. Die Bezirksregierung ist aber weiterhin bemüht, eine Lehrkraft zu finden. Diese würde dann unverzüglich den Dienst aufnehmen können. Mindestens bis dahin werden die fehlenden Stunden weiterhin durch zwei Abordnungen (35,5 Stunden) ausgeglichen.

Zu 3: Die Bezirksregierung hat auf eine der neuen Stellen, die ihr zum 1. Februar 2002 zugewiesen wurden, an der Kantor-Helmke-Schule eine neue Lehrkraft eingestellt. Diese Lehrkraft hat bereits ihren Dienst aufgenommen.

Anlage 21