2. Mit welchen Summen, mit welcher Laufzeit und aus welchen Haushaltstiteln soll ein solches Programm bedient werden?
3. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, dem Landkreis Wittmund höhere Landeszuschüsse auch bei fremdenverkehrlichen Investitionen sowie bei Investitionen in die kommunale Verkehrsinfrastruktur zur Verfügung zu stellen?
Mit dem Haushaltsbegleitgesetz 2002 vom 18. Dezember 2001 werden in den Jahren 2002 und 2003 jeweils 64,0 Millionen Euro – also knapp 125,2 Millionen DM - für Bedarfszuweisungen bereitgestellt. Die im Haushaltsjahr 2000 auf Initiative der Landesregierung erstmalig erfolgte Erhöhung des jährlichen Bedarfszuweisungsfonds um 25,0 Millionen DM wird somit auch in den nächsten beiden Haushaltsjahren fortgeführt. Diese zeitlich voraussichtlich auf fünf bis sechs Jahre befristeten und der Höhe nach angemessenen – zusätzlichen Bedarfszuweisungsmittel werden zur Finanzierung neuer Strategien der Landesregierung zur Gesundung der Kommunalfinanzen (insbeson- dere: „regionale Strukturkonferenzen“) benötigt.
Das für den Harz entwickelte „Programm“, das die Landesregierung im April 2000 „ins Leben gerufen hat“, wird voraussichtlich Mitte dieses Jahres abgeschlossen werden können.
Aufgrund der durchweg positiven Erfahrungen mit der „Strukturkonferenz Harz“ plant die Landesregierung die Einleitung weiterer „Strukturkonferenzen“ für die Region „LüchowDannenberg/Lüneburg/Uelzen“ und die Region „ostfriesische Küste“.
Vorbereitende Untersuchungen für den Landkreis Lüchow-Dannenberg und die angrenzenden Gebiete der Landkreise Lüneburg und Uelzen werden zurzeit im Auftrage des Innenministeriums vom Niedersächsischen Institut für Wirtschaftsforschung durchgeführt. Derartige vorbereitende Untersuchungen sind auch für die Region „ostfriesische Küste“ geplant.
Das Ziel der regionalen Strukturkonferenzen schließt einen unmittelbaren Zusammenhang mit Investitionszuschüssen aus. Deshalb sind die Ausführungen der Wirtschaftsministerin zu möglichen höheren Landeszuschüssen für Investitionen auch keine Einschränkung der Aussagen des Innenministers zur vorgesehenen „Strukturkonferenz ostfriesische Küste“.
Zu den Fragen 1 und 2: Der zeitliche Rahmen der „Strukturkonferenz ostfriesische Küste“ steht zurzeit noch nicht fest. Daher können - über die in der Vorbemerkung gemachten grundsätzlichen Ausführungen zu den regionalen Strukturkonferenzen
hinaus - detailliertere Aussagen zum zeitlichen Rahmen und zu den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln für die „Strukturkonferenz ostfriesische Küste“ noch nicht gemacht werden.
Zu Frage 3: Ein sachlicher Zusammenhang zwischen Investitionszuschüssen des Landes und der „Strukturkonferenz ostfriesische Küste“ besteht nicht (vgl. Vorbemerkung).
Milliarden für Großkonzerne durch die rotgrüne Steuerreform - was unternimmt die Landesregierung dagegen?
In der 3. Januarwoche haben die Menschen in Deutschland davon erfahren, dass die Körperschaftsteuereinnahmen infolge der rot-grünen Steuerreform eingebrochen sind. Während bis zum Jahr 2000 jährlich in Deutschland mehr als 40 Milliarden DM von den Großunternehmen an Körperschaftsteuer gezahlt werden mussten, hat es 2001 einen völligen Zusammenbruch dieser wichtigen Einnahmequelle auf Null gegeben. Die Wochenzeitschrift Der Spiegel Ausgabe 4/2002 berichtete, dass der Fiskus in den ersten elf Monaten des Jahres 2001 sogar fast 4 Milliarden DM an die Unternehmen auszahlen musste. Besonders betroffen ist dadurch NRW. Der Bayer-Konzern soll über 500 Millionen DM Steuerrückerstattungen erhalten haben, RWE sogar 800 Millionen DM. Der Allianz-Konzern hat trotz eines Rekordüberschusses von 6 Milliarden DM noch einen steuerbedingten „Sondergewinn“ von fast 2 Milliarden DM einstreichen können. Bei der Dresdner Bank soll Schröders Steuerreformgesetz dazu geführt haben, dass sie durch „Abzug“ der Steuern ihren Gewinn um rund 250 Millionen DM erhöhen konnte.
Angesichts enorm angespannter Landeshaushalte und stark defizitärer Kommunalfinanzen fragen sich die einfachen Bürger zu Recht, wie es angehen konnte, dass die rot-grüne Steuerreform insbesondere die Großkonzerne bevorzuge.
1. Warum hat sie bei ihrer Zustimmung im Bundesrat zur rot-grünen Steuerreform die Folgen für die Staatsfinanzen nicht erkannt?
2. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über die Entwicklung der Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer in Niedersachsen
3. Was wird die Landesregierung unternehmen, um den in den Medien wiederholt als „Genossen der Bosse“ bezeichneten Bundeskanzler und die rot-grüne Bundestagsmehrheit dazu zu bewegen, endlich die Praktiken im Bereich der Besteuerung von Großkonzernen zu unterbinden?
Der durch die Steuerreform – auch im Landesinteresse – erfolgte Systemwechsel bei der Körperschaftsteuer war und ist eine gewünschte und erforderliche Anpassung, um die deutschen Unternehmen europaweit wettbewerbsfähiger zu machen und den Wirtschaftsstandort Deutschland im internationalen Wettbewerb zu stärken. Dies kann und wird niemand bestreiten.
Notwendigerweise war dieser Systemwechsel mit Steuermindereinnahmen verbunden. Die Körperschaftsteuereinnahmen des vergangenen Jahres sind im Vergleich zum Vorjahr allerdings unerwartet stark eingebrochen. In 2000 betrug das bundesweite Aufkommen 46,1 Milliarden DM, in 2001 war es negativ, nämlich – 0,8 Milliarden DM. Dagegen stehen in unmittelbaren Zusammenhang – wie beim Systemwechsel gewollt – deutlich höhere Steuermehreinnahmen insbesondere bei der Kapitalertragsteuer.
Zu Frage 1: Die jetzt tatsächlich eingetretenen Steuermindereinnahmen waren in dieser Größenordnung nicht abzusehen. Der Aufkommensrückgang basiert jedoch auf weitaus mehr Faktoren, als in der Kleinen Anfrage angesprochen werden.
Der Körperschaftsteuersatz wurde mit Beginn des Jahres 2001 von 40 % auf 25 % reduziert. Niemand hat nach dieser Steuersatzänderung mit den gleichen Einnahmen wie im Jahr vorher gerechnet. Nur etwa ein Drittel der Mindereinnahmen, die wir jetzt erkennen, dürfte aber auf die Rückführung des Körperschaftsteuersatzes zurückzuführen sein.
Ein weiteres Drittel der Mindereinnahmen lässt sich mit dem veränderten Ausschüttungsverhalten der Unternehmen erklären. Im bis vor kurzem noch gültigen einkommensteuerlichen Anrechnungsverfahren haben die Kapitalgesellschaften auf im Unternehmen einbehaltene Gewinne einen höheren Körperschaftsteuersatz bezahlen müssen (40 %) als auf ausgeschüttete Gewinne (30 %). Wurden diese einbehaltenen Gewinne nachträglich ausgeschüttet,
erhielten die Unternehmen das Guthaben von 10 % erstattet. Bei jeder Form der Ausschüttung von Gewinnen konnte der Anteilseigner die bereits vom Unternehmen gezahlte Körperschaftsteuer auf seine Einkommensteuerschuld anrechnen lassen.
Inzwischen gilt nach dem Systemwechsel durch die Steuerreform das Halbeinkünfteverfahren. In diesem Verfahren kann der Anteilseigner die vom Unternehmen gezahlte Körperschaftsteuer nicht mehr anrechnen.
Die Unternehmen haben im Moment in ihren Bilanzen noch große Beträge an bereits früher versteuerten Gewinnen als Rücklagen stehen. Die auf diese Rücklagen bereits gezahlte Körperschaftsteuer ist bezüglich des Differenzbetrages 40 % zu 30 % nichts anderes als ein Guthaben gegenüber dem Fiskus. Mit der Steuerreform 2000 wird den Unternehmen eine Übergangsfrist von 15 Jahren gewährt, in der sie dieses Guthaben realisieren können. Diese Übergangsregelung wirkt sich allerdings nur bei den Körperschaften selbst aus, nicht bei ihren Anteilseigern: Zu einer Vermittlung von Anrechnungsguthaben an die Anteilseigner im Zusammenhang mit einer Ausschüttung kann es letztmalig bei Ausschüttungen für das Geschäftsjahr 2000 kommen, die im Jahre 2001 beschlossen worden sind.
Diese Rechtslage hat offenbar viele Körperschaften veranlasst, für das Jahr 2000 unerwartet hohe Ausschüttungen zu beschließen, sodass sich das bis dahin nur latent vorhandene Körperschaftsteuerminderungspotential in großem Maße aktualisierte. Hieraus resultiert ein erheblicher Anteil des Minderaufkommens bei der Körperschaftsteuer (ca. 15 Milliarden DM). Allerdings führen die hohen Ausschüttungen zu einer beträchtlichen Steigerung des Aufkommens an der Kapitalertragsteuer, die die Anteilseigner (Dividendenbezieher) auf ihre persönliche Einkommen- bzw. Körperschaftsteuerschuld anrechnen können. So sind die Kapitalertragsteuereinnahmen in 2001 bundesweit um 81,8 % gegenüber dem Vorjahr auf 48,0 Milliarden DM gestiegen.
Es wäre allerdings zu einfach gedacht, daraus entsprechend negative Folgewirkungen für die Zukunft herzuleiten. Vielmehr ergeben sich aus diesen einmaligen „Vorzieheffekten“ geringere Ausfallwirkungen in der Zukunft.
falls auf Einmal-Effekten, vor allem auf Vorgängen aus dem Jahre 2000, die sich haushaltsmäßig in 2001 ausgewirkt haben. Steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten, insbesondere die Teilwertabschreibung auf Beteiligungen, hat für 2000 und teilweise für 2001 noch bestanden, ist aber ab 2002 ausgeschlossen. So haben die Unternehmen diese Möglichkeit noch einmal umfangreich genutzt. Dies hat sich allerdings in den einzelnen Ländern sehr unterschiedlich ausgewirkt.
All dies sind notwendige Folgewirkungen eines Systemwechsels in der Besteuerung, die bedingt durch die eben aufgeführten weiteren Besonderheiten in dieser Größenordnung bundesweit weder vom Bund noch von den Ländern abzusehen waren.
eraufkommen negativ beeinflusst. Weitere – in der Anfrage bereits genannte – Einzelfälle kamen hinzu, beispielsweise eine ungewöhnlich hohe Rückstellungsbildung der Bayer AG für drohende Schadenersatzleistungen aus dem Fall „Lipobay“.
Für dieses Jahr rechnen wir mit einem deutlichen Wiederanstieg des bundesweiten Körperschaftsteueraufkommens. Zwar ist der Bestand an Körperschaftsteuer-Anrechnungsguthaben immer noch sehr hoch, aber geringer, als er ohne die bereits erwähnten Vorzieheffekte gewesen wäre. Außerdem gibt es für eine Fortsetzung der forcierten Ausschüttungspolitik der Unternehmen eigentlich keine Gründe.
Körperschaftsteuer (brutto) - davon verbleibt die Hälfte als Landesanteil 3.332,6 4.518,5 4.547,1 3.778,9 1.713,4
Gewerbesteuer (netto) - das den Gemeinden verbleibende Gewerbesteueraufkommen nach Gewerbesteuerumlage
Zu Frage 3: Hinter der Frage 3 verbirgt sich keine Frage, sondern vielmehr eine polemische Meinungsäußerung, zu der sich die Landesregierung
im Interesse einer objektiven politischen Auseinandersetzung nicht in einer entsprechenden Form äußern wird.