Protocol of the Session on January 25, 2002

Da das Thema seit langem ein Anliegen unserer Förderpolitik ist, haben wir bereits vor drei Jahren in der Niedersächsischen Energie-Agentur mit

Fördermitteln die Informationsstelle BEN Bioenergie Niedersachsen eingerichtet. BEN wurde 2001 als Projekt fortgesetzt und erhält jährlich rd. 115 000 Euro Fördermittel. BEN steht den Kommunen und Unternehmen der niedersächsischen Wirtschaft als Koordinierungsstelle für Bioenergie und für Beratungsdienstleistungen zur Verfügung. In die Aktivitäten werden Forst- und Landwirtschaft, Energiewirtschaft, kommunale Spitzenverbände und Politik eingebunden.

Darüber hinaus zählt die Beratung der Landesregierung in dem genannten Fachbereich ebenfalls zu den Aufgaben von BEN.

Weiter ist die Förderung von Pilot- und Demonstrationsvorhaben mit einem derzeit eingesetzten Mittelvolumen von ca. 200 000 bis 400 000 Euro jährlich zu nennen. Dieser Förderrahmen wird dabei nicht als starre Obergrenze gesehen, sondern in Abhängigkeit von konkreten Projektanträgen mit innovativen Anlagenkonfigurationen ist ein durchaus höherer Mitteleinsatz denkbar.

Gefördert werden z. B. Hackschnitzelheizwerke bzw. -heizkraftwerke und Nahwärmenetze bei Kommunen, Projektplanungen, Logistikkonzepte, Anlage von Schnellwuchsplantagen, Ausstellungen und Messen.

Für Anlagen ab 100 kW (thermisch) können aus dem Niedersächsischen Wirtschaftsförderfonds - ökologischer Bereich -, zinsvergünstigte Darlehen bereitgestellt werden (50 % der Investitions- kosten mit 2,5 % Zins, Laufzeit 15 Jahre, zwei Jahre tilgungsfrei).

Zu 3: Das Land trägt durch seine jährlichen Abgaben an den Holzabsatzfonds in Höhe von 250 000 Euro maßgeblich zur Förderung des Holzabsatzes bei. Darüber hinaus fördert es die Arbeitgemeinschaft Holz, deren Aufgabe die Beratung von Bauherren und Architekten ist, mit jährlich rd. 30 000 Euro. Zudem werden Einzelprojekte im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Forstverwaltung wie z. B. die „Offensive Holz“ gefördert.

Die Niedersächsische Landesbauordnung lässt den Bau von Holzhäusern bis zu drei Geschossen zu, sodass genehmigungsrechtliche Hindernisse einer verstärkten Holzverwendung nicht entgegen stehen.

Die Umweltrichtlinien des Landes für das öffentliche Auftragswesen sehen vor, dass möglichst bewährte natürliche bzw. umweltschonende Bau

stoffe eingesetzt werden, wobei Holz an erster Stelle genannt wird.

Anlage 5

Antwort

des Kultusministeriums auf die Frage 9 der Abg. Frau Körtner (CDU):

Pädagogische Qualifizierung von so genannten Quereinsteigern im Lehrerberuf

Die Landesregierung hat erklärt, dass zum Schuljahresbeginn 2001 28 ausgeschriebene Lehrerstellen mit Bewerberinnen und Bewerbern besetzt worden seien, die keine Lehramtsausbildung haben - 11 an allgemein bildenden, 17 an berufsbildenden Schulen. Angekündigt und erforderlich ist, dass diese so genannten Quereinsteiger pädagogisch berufsbegleitend umgehend qualifiziert werden, etwa in den Bereichen der Didaktik, des Schulrechts sowie der allgemeinen Pädagogik.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele und welche „Quereinsteiger“ sind mit welcher Ausbildung auf welchen wie ausgeschriebenen Stellen welcher Schulen seit dem Schuljahresbeginn 2001 tatsächlich eingestellt worden?

2. Wie ist die notwendige, umgehend erforderliche berufsbegleitende Qualifikation insbesondere in den Bereichen der Didaktik, des Schulrechts sowie der allgemeinen Pädagogik jeweils im Einzelnen wann und wo erfolgt?

3. Mit welchem wie wirksamen und mit welchen Fortbildungsmaßnahmen konzipierten Gesamtkonzept wird künftig sichergestellt, dass so genannte Quereinsteiger umgehend berufsbegleitend pädagogisch qualifiziert werden?

Zu 1: An den allgemein bildenden Schulen sind im ersten Schulhalbjahr 2001/02 zwölf Lehrkräfte ohne Lehramtsausbildung auf Stellen mit den ausgeschriebenen Fächern Biologie, Chemie, Physik, Technik, Hauswirtschaft, Musik und Mathematik an Orientierungsstufen, Hauptschulen oder Realschulen in Wesendorf, Emmerthal, Langenhagen, Holzminden, Stolzenau, Rinteln, Celle, Beverstedt, Sittensen, Neu Wulmstorf, Bad Bederkesa und Lauenbrück eingestellt worden. Davon wird eine Lehrkraft am 31. Januar 2002 wieder ausscheiden. Bei den eingestellten Bewerbern handelt es sich um Dipl. Chemiker, Dipl. Physiker, Dipl. Musiker, Dipl. Ökotrophologinnen und Dipl. Ingenieure (FH oder TU).

Im Bereich der berufsbildenden Schulen wurden zum 1. Februar und 6. August 2001 Einstellungsmöglichkeiten für IT-Fachkräfte zur Verfügung gestellt. Von den eingestellten 74 IT-Fachkräften handelt es sich in 17 Fällen um Hochschulabsolventinnen- und -absolventen mit einschlägigen Kenntnissen und Erfahrungen im IT-Bereich ohne Lehramtsbefähigung, also um so genannte Quereinsteiger.

Die Einstellungen erfolgten an Berufsbildenden Schulen in Wolfsburg, Osterode, Göttingen, Braunschweig, Hann.Münden, Salzgitter, Hannover, Hameln-Pyrmont, Hildesheim, Cuxhaven, Stade, Soltau, Meppen und Wildeshausen.

Zu 2: Die an den allgemein bildenden Schulen eingestellten Lehrkräfte ohne Lehramtsausbildung nehmen nach dem Erlass vom 22. Oktober 2001 über „Maßnahmen zur berufsbegleitenden pädagogischen Qualifizierung der Absolventinnen und Absolventen von Hochschulen und Fachhochschulen ohne Lehramtsstudium für den Einsatz als Lehrkräfte an Orientierungsstufen, Hauptschulen und Realschulen sowie Gesamtschulen (Sek. I)“ seit dem 1. November 2001 berufsbegleitend für die Dauer von 15 Monaten an den vierstündigen pädagogischen und den in Betracht kommenden dreistündigen fachdidaktischen Seminaren der Ausbildungseinrichtungen für Anwärterinnen und Anwärter teil. Sie werden dafür im Umfang von fünf Unterrichtsstunden wöchentlich von ihrer Unterrichtsverpflichtung freigestellt. Außerdem sind die Leiterinnen und Leiter der pädagogischen und fachdidaktischen Seminare sowie der betreffenden Schulen gehalten, die Lehrkräfte durch Unterrichts- und Beratungsbesuche zu unterstützen.

Des Weiteren werden die Lehrkräfte bis zum Ende der berufsbegleitenden Maßnahme durch eine geeignete Lehrkraft als Mentorin oder Mentor in der Schule betreut. Daneben stehen auch diesen Lehrkräften alle Möglichkeiten der regionalen und zentralen Fortbildung offen.

Die an den Berufsbildenden Schulen als so genannte Quereinsteiger eingestellten IT-Fachkräfte wurden zunächst von beauftragten Lehrkräften an den Schulen selbst schulfachlich und pädagogisch betreut und beraten. Die pädagogischen Qualifizierungsmaßnahmen an den Studienseminaren haben nach den Herbstferien am 1. November 2001 begonnen. Grundlage hierfür ist der Erlass vom 1. November 2001 „Maßnahmen zur berufsbeglei

tenden pädagogischen Qualifizierung der Absolventinnen und Absolventen von Hochschulen ohne Lehramtsstudium für den Einsatz als Lehrkräfte an berufsbildenden Schulen“. Danach werden die Lehrkräfte während einer dreijährigen Qualifizierungsphase in die schulpraktischen Aufgaben von Lehrkräften an berufsbildenden Schulen eingeführt und in ihrer Lehrtätigkeit gefördert.

Die Lehrkräfte erteilen während der Qualifizierungsphase selbständig Unterricht im Rahmen ihrer Pflichtstunden. Ihnen soll entsprechend ihrer Vorbildung und ihrer berufspraktischen Qualifizierung Gelegenheit gegeben werden, vertiefte Unterrichtserfahrungen zu gewinnen.

Die Lehrkräfte nehmen im Umfang von durchschnittlich zwei Wochenstunden an einer Arbeitsgemeinschaft zur pädagogischen Qualifizierung teil und hospitieren im Unterricht erfahrener Lehrkräfte (Hospitationslehrkräfte). Für die Maßnahmen, die der schulpraktischen Einführung oder der Förderung der Lehrtätigkeit dienen, sollen die Lehrkräfte während der Qualifizierungsphase durchschnittlich mit vier Wochenstunden von der Unterrichtserteilung freigestellt werden.

Die pädagogische Qualifizierung erfolgt in Arbeitsgemeinschaften, deren Aufgabe es jeweils ist, den Lehrkräften die Didaktik und Methodik des Unterrichts, unter Berücksichtigung der fachspezifischen Besonderheiten, zu vermitteln und sie hinsichtlich der Stellung der berufsbildenden Schulen innerhalb des Bildungswesens und der beruflichen Bildung, der rechtlichen Grundlagen der Schulverwaltung und der Schulorganisation, der Gestaltung des Schullebens sowie der Rechte und Pflichten der Lehrkräfte zu unterweisen.

Die Arbeitsgemeinschaften werden in Studienseminaren für das Lehramt an berufsbildenden Schulen eingerichtet. Die Arbeitsgemeinschaften führen Veranstaltungen zur Fachdidaktik und zur Schulpädagogik durch.

Zu 3: Die unter Nr. 2 genannten Qualifizierungsmaßnahmen sollen auch zukünftig erfolgen, wobei jederzeit notwendige Änderungen oder Ergänzungen der Konzepte vorgenommen werden können.

Anlage 6

Antwort

Der Staatskanzlei auf die Frage 10 der Abg. Biallas und McAllister (CDU):

Ministerpräsident Gabriel weigert sich, große Ausführung des NiedersachsenRosses zu stiften

Der Niederelbe-Zeitung sowie den Cuxhavener Nachrichten vom 15. Dezember 2001 haben wir entnommen, dass die Niedersächsische Staatskanzlei nicht bereit ist, für das am 21. Juli 2002 stattfindende 100-jährige Jubiläumsrennen des traditionsreichen „Duhner Wattrennvereins“ ein neues FürstenbergPorzellanross in so genannter großer Ausführung als Ehrenpreis der Niedersächsischen Landesregierung zu stiften.

Die begehrte Siegestrophäe war im Jahr 2001 zum dritten Mal errungen worden und ging damit nach dem Willen des Stifters in den Besitz des Siegers über.

Die Weigerungshaltung des Ministerpräsidenten Sigmar Gabriel stößt in weiten Teilen der Bevölkerung auf größtes Unverständnis, da es sich schließlich um den einzigen direkt vom niedersächsischen Regierungschef vergebenen Preis im Pferderennsport handelt.

Die Tatsache, dass überdies der erste Ministerpräsident Niedersachsens, der SPD-Politiker Hinrich Wilhelm Kopf, diesen Preis stiftete, wird in Hannover offenbar schlicht ignoriert. Alle bisherigen Niedersächsischen Ministerpräsidenten hatten bisher stets dem Vermächtnis Hinrich Wilhelm Kopfs entsprochen und die so genannte große Ausführung des Niedersachsen-Rosses aus der Staatlichen Porzellanmanufaktur Fürstenberg zur Verfügung gestellt.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

1. Welche Gründe haben den Ministerpräsidenten dazu bewogen, sich zu weigern, dem traditionsreichen Duhner Wattrennverein zum 100-jährigen Jubiläum ein neues FürstenbergPorzellanross in großer Ausführung zu stiften?

2. Hat die Landesregierung in den letzten vier Jahren für herausragende Sportereignisse in Niedersachsen einen Ehrenpreis gestiftet? Wenn ja, anlässlich welcher Ereignisse hat sie einen Ehrenpreis gestiftet? Wenn nein, warum nicht?

3. Beabsichtigt der Ministerpräsident, seine ablehnende Haltung zu überdenken und ggf. doch noch die so genannte große Ausführung des Niedersachsen-Rosses für die Jubiläumsveranstaltung des Duhner Wattrennvereins zu stiften? Wenn nein, warum nicht?

Die Gewährung von Ehrenpreisen ist im Beschluss des Landesministeriums vom 10. Januar 1978 geregelt. Danach stiftet der Ministerpräsident bei Veranstaltungen von besonderer politischer, kultu

reller, wirtschaftlicher oder sozialer Bedeutung einen Ehrenpreis. Seither werden Ehrenpreise im Wert zwischen ca. 50 Euro (Wappenteller) und ca. 440 Euro (kleines Niedersachsenross aus Fürsten- berg-Porzellan) vergeben, letztere allerdings nur bei besonderen Anlässen. Einzige Ausnahme war das Duhner Wattrennen, das zuletzt 1991 ein großes Niedersachsenross aus Fürstenberg-Porzellan (ca. 2 300 Euro) als Wander-Ehrenpreis von Ministerpräsident Schröder erhalten hat.

Zu 1: Wegen der o. a. Praxis wurde dem Verein für Pferderennen auf dem Duhner Watt e. V. von der Staatskanzlei als neuer Ehrenpreis zunächst ein kleines Niedersachsenross in Aussicht gestellt. Herr MP Gabriel hat, nachdem er Kenntnis davon erhalten hat, entschieden, wieder ein großes Niedersachsenross als neuen Wander-Ehrenpreis zur Verfügung zu stellen.

Zu 2: Ja. Ehrenpreise wurden anlässlich folgender in Niedersachsen ausgetragener Deutscher Meisterschaften und Europameisterschaften gestiftet:

1998: Deutsche Meisterschaft im Hallenfaustball der weiblichen Jugend A am 21./22. März 1998 in Selsingen

Deutsche Meisterschaft im Hallenfaustball der weiblichen Jugend B am 28./29. März 1998 in Himmelpforten

Deutsche Meisterschaft der Jugendmannschaften vom 24. bis 26. April 1998 und Deutsche Meisterschaft der Senioren vom 1. bis 3. Mai 1998 im Billard, Disziplin „Freie Partie“, in Neustadt a. Rbge.

Europameisterschaft im Faustball der Männer und der A-Jugend vom 17. bis19. Juli 1998 in Oldenburg