Auseinandersetzungen, weil die Landesregierung von Jahr zu Jahr unterschiedliche Rahmensetzungen trifft.
1. In welchem prozentualen Umfang wurden die Personalkostenbudgets ab 1999 jeweils zur Bezahlung des Personals ausgeschöpft (bitte detaillierte Darlegung für die einzelnen Mi- nisterien bis zum aktuellsten Stand im Jahr 2001)?
2. In welchem Umfang wurden bei Unterschreitungen die Reformdividenden jeweils an die Ministerien ausgeschüttet, und wie hoch waren die Anteile, die zur Konsolidierung an das MF abgeführt werden mussten (bitte de- taillierte Darlegung für die einzelnen Häuser bis zum aktuellsten Stand im Jahr 2001)?
3. Gibt es identifizierbare Ursachen für unterschiedliche Ausschöpfungsgrade bei den Personalkostenbudgets, und welche Schlussfolgerungen bzw. Konsequenzen hat die Landesregierung daraus gezogen?
Die von der Landesregierung am 6. Mai 1997 beschlossene flächendeckende Einführung der Personalkostenbudgetierung (PKB) in der niedersächsischen Landesverwaltung erfolgte in mehreren Stufen. In der ersten Stufe wurde für rd. ein Drittel der infrage kommenden Kapitel im Jahre 1998 zunächst ein Beschäftigungsvolumen (BV) festgesetzt. Ab dem Jahre 1999 wurden in diesen Kapiteln auch Personalkostenbudgets bewirtschaftet. In der zweiten Stufe erhielten ab dem Haushaltsjahr 2000 die restlichen Kapitel ebenfalls zunächst ein BV (außer LT, StGH und LRH) und ab dem Jahr 2001 auch ein Budget. Daher ist die Beantwortung der Fragen 1 und 2 nur auf dieser Basis möglich.
Im Rahmen der weiteren Konsolidierung der Personalausgaben mussten auch in den PKBBereichen sowohl bei der Aufstellung als auch beim Vollzug der Haushalte Ausgabenkürzungen vorgenommen werden. Zu keinem Zeitpunkt wurden den Ressorts jedoch Anteile der festgesetzten Reformdividende gekürzt. Diese wurde vielmehr in der haushaltsgesetzlich festgelegten Höhe von 50 v. H. der jeweiligen Budgetunterschreitung ausgezahlt.
Zu 1: Wie in der Vorbemerkung dargestellt, wurde in den Jahren 1999 und 2000 erst für rd. ein Drittel der infrage kommenden Kapitel Personalkosten
budgets ausgebracht. Daher konnten die Ausschöpfungsgrade der Personalkostenbudgets auch nur für diese Kapitel ermittelt werden. Für die anderen Bereiche, die erst zum Haushaltsjahr 2000 die PKB eingeführt haben, wurde hilfsweise der Auslastungsgrad des Beschäftigungsvolumens angeführt.
Für das Haushaltsjahr 2001 wurden die Ausschöpfungsgrade anhand der vorliegenden DezemberZahlen ermittelt. Da hierbei u. a. die aktuellen Auswirkungen der Altersteilzeit noch nicht vollständig berücksichtigt werden konnten (die Erhe- bung dieser Daten erfolgt zum 1. Februar des jeweiligen Folgejahres), handelt es sich bei der Auswertung um vorläufige Werte.
Zu 2: Gem. § 9 Abs. 4 HG 1999/2000 (ab HG 2001 § 8 Abs. 4 HG) wird bei Nichtausschöpfung des Personalkostenbudgets in einem Kapitel im Folgejahr die Hälfte des nicht ausgeschöpften Betrages als Reformdividende bereitgestellt. Um in den Jahren, in denen die jeweiligen Bereiche lediglich über ein BV verfügen konnten (siehe Vor- bemerkung), ebenfalls eine Reformdividende als Anreiz zu wirtschaftlichem Verhalten auskehren zu können, wurde jeweils der Unterschreitungswert des BV für die Berechnung zugrunde gelegt.
Hiernach sind in den Jahren 1998 bis 2000 insgesamt 52 948 400 DM als Reformdividende ausgezahlt worden. Die Verteilung dieser Mittel auf die einzelnen Ressorts – unterteilt nach Haushaltsjahren – ergibt sich aus der Anlage 2. Von den dort genannten Beträgen waren keinerlei Anteile zur Konsolidierung an den MF abzuführen.
Eine Reformdividende für das Haushaltsjahr 2001 kann erst ermittelt werden, wenn die dafür zugrunde zu legenden Zahlen feststehen (siehe auch Ant- wort zu Frage 1).
Zu 3: Die unterschiedlichen Ausschöpfungsgrade bei den Personalkostenbudgets sind auf verschiedene Ursachen zurückzuführen. Zum einen dürfen durch haushaltswirtschaftliche Sperren im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme der Altersteilzeit die Budgets nicht in voller Höhe ausgeschöpft werden. Da die Möglichkeit der Altersteilzeit in sehr unterschiedlichem Maße genutzt wird, sind auch die finanziellen Auswirkungen in den einzelnen Bereichen unterschiedlich hoch. Zum anderen unterscheidet sich das Bewirtschaftungsverhalten nicht unerheblich. Während in einigen Bereichen
die durch die Personalkostenbudgetierung allgemein erhöhte Transparenz in der Ausgabenstruktur dazu genutzt wird, die vorgegebenen Ansätze möglichst in voller Höhe auszuschöpfen, ist in anderen Bereichen ein eher vorsichtiges Umgehen mit dem neuen Bewirtschaftungsinstrument zu registrieren, nicht zuletzt auch mit dem Ziel, zum Jahresende eine höhere Reformdividende zu erwirtschaften.
Aus den bisher vorliegenden Erkenntnissen ergibt sich, dass kein Anlass besteht, Konsequenzen aus den unterschiedlichen Ausschöpfungsgraden der Personalkostenbudgets zu ziehen. ANLAGE 1