Das war eine Punktlandung, Herr Kollege. - Meine Damen und Herren, Frau Stokar von Neuforn hat jetzt das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Haltung der SPD-Innenpolitiker zur Bewertung des 11. September 2001 ist ausgesprochen widersprüchlich. Ich habe dies im Innenausschuss bereits angesprochen. Wenn es um die berechtigte Frage geht, ob die Ausrüstung und die Ausbildung der Feuerwehr und der niedersächsischen Rettungsdienste nach dem 11. September 2001 noch ausreichend sind, wird gesagt: Wir haben gar keine neue akute Bedrohungslage. - Geht es aber darum auch nach dem Beschluss des Landgerichts in Berlin -, die Rasterfahndung, die sich bundesweit in zunehmendem Maße als unsinnig erweist, fortzuführen, dann muss der Innenminister natürlich argumentieren und sagen: Nein, wir sind hier ganz akut bedroht. - Andernfalls wäre dieses Mittel nämlich nicht verhältnismäßig. Sie sollten sich endlich einmal entscheiden.
Ich halte den Antrag der CDU-Fraktion zum Katastrophenschutz für berechtigt und richtig. Dies ist in der Anhörung im Innenausschuss deutlich geworden. Seien wir doch einmal ehrlich: Das Thema Katastrophenschutz hat nicht nur in den letzten zehn Jahren keine große Rolle gespielt, sondern seit den 60er-Jahren besteht hier ein erheblicher Reformstau.
nichts, wenn wir jetzt alle Schäden analysieren. Ich erinnere mich noch sehr gut daran, dass ich mich mit dem Thema Katastrophenschutz im Jahr 1989 sehr intensiv auseinander gesetzt habe. Damals wurde die erste deutsche Risikostudie zu möglichen Unfällen in Atomkraftwerken erstellt. Das Ergebnis daraus ist: Diese Risikostudie ist bis heute nicht umgesetzt worden, weil es gar nicht möglich ist, bei Katastrophen solchen Ausmaßes eine Sicherheit herzustellen. Bis heute gibt es weder Evakuierungspläne noch sonstige Pläne, die wirklich greifen könnten, wenn es zu einer Katastrophe kommt.
Ich möchte - leider habe ich nur halb so viel Redezeit wie meine Kolleginnen und Kollegen - jetzt noch auf etwas Anderes hinweisen: Die Landesregierung hatte ja groß angekündigt, dass sie in Göttingen ein Milzbrandlabor einrichten wolle. Meine Kenntnisse aus den Milzbrandanschlägen in den USA aber sind die, dass es offensichtlich ein Biowaffenforscher aus einem Milzbrandlabor gewesen ist, der die Milzbranderreger dort freigesetzt hat. Insofern bin ich der Meinung, dass dem Katastrophenschutz etwas mehr Nachdenklichkeit besser täte als nur der bloße Wunsch nach Beherrschung der Schlagzeilen.
Sie haben ferner gesagt, dass alles prächtig funktioniere. Ich erinnere aber an Folgendes: Nach dem 11. September ist in Hannover eine Gefährdungssituation angenommen worden. Seinerzeit ist ein ganzer Stadtteil abgeriegelt worden. Das Ergebnis war: Nichts, aber auch gar nichts hat funktioniert. Zum Glück war es nur ein Restaurant, das Reinigungswasser auf die Straße gekippt hatte, das etwas stark roch. Wenn es etwas anderes gewesen wäre, hätte die Zusammenarbeit nicht geklappt.
Ich halte die Punke 8 bis 12 im Antrag der CDUFraktion für einen richtigen Ansatz. Wir sollten uns im Innenausschuss sehr genau überlegen, wo die Defizite liegen. Die Defizite liegen - das ist dargelegt worden - auch in der Ausrüstung der Feuerwehr und der Rettungsdienste. Die gesamte technische Ausrüstung ist zum Teil 30 bis 40 Jahre lang nicht erneuert worden. Nun muss bezüglich der Kosten aber abgewogen werden. Der Innenminister hat sich durchgesetzt und hat gesagt: Ich verstärke den Verfassungsschutz. - Für den ist dann alles Geld eingesetzt worden. Seit gestern ist der Verfassungsschutz eh eine Katastrophe. Vielleicht sollten wir jetzt mehr Geld in den Katastrophenschutz geben. - Danke schön.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Stokar, die Kollegen haben natürlich Recht. Das, was Sie hier eben gesagt haben, muss ich natürlich mit Abscheu und Empörung zurückweisen; denn der Niedersächsische Verfassungsschutz hat mit Katastrophen zum Glück nicht viel zu tun, sondern er macht eine ordentliche Arbeit. Das kann ich noch einmal ausdrücklich bestätigen.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich jetzt bitte noch ein nicht zur Sache gehörendes Thema aufgreifen. Diejenigen, die vor der Behandlung dieses Tagesordnungspunktes die Geschäftsordnungsdebatte geführt und etwas über die Wichtigkeit unseres Parlaments gesagt haben, sollten sich jetzt in diesem Parlament einmal umsehen.
Meine Damen und Herren, dem Hause liegen zwei Entschließungsanträge über die Stärkung des Katastrophen- und Zivilschutzes in Niedersachsen vor. Nach meinem Eindruck zielen beide Anträge in eine Richtung, die die Landesregierung, insbesondere mein Haus mit seiner Zuständigkeit für den Brand- und Katastrophenschutz, nachhaltig verfolgt. Ich begrüße es daher außerordentlich, dass es auf diesem Wege auch zu einer intensiven parlamentarischen Auseinandersetzung über dieses Thema kommt. Natürlich werden unterschiedliche Schwerpunkte betont. Ich bin indessen der Überzeugung, dass es in diesem Bereich, in dem es um die Sicherheit unserer Bevölkerung geht, keinen Anlass zu grundlegenden Kontroversen gibt. Daher lassen Sie mich zunächst einmal feststellen, wo wir stehen und wie unsere gemeinsame Diskussionsgrundlage aussieht.
Den Anstoß zu diesen Entschließungsanträgen hat wahrscheinlich der 11. September gegeben. Bundesweit waren diese schrecklichen Vorfälle Anlass dazu, eine Positionsbestimmung des Katastrophen
und Zivilschutzes vorzunehmen und im Rahmen einer Bestandsaufnahme festzustellen, was an Einsatzkräften und Mitteln vorhanden ist, was geleistet werden kann, welcher Organisationsrahmen dem zugrunde liegt und welcher Handlungsbedarf sich angesichts dessen ergibt.
Dabei sollten wir ehrlicherweise nicht so tun, als hätte der Katastrophenschutz - damit meine ich die Einsatzkräfte und -mittel im engeren Sinne: wie Feuerwehren, Hilfsorganisationen und Technisches Hilfswerk - bisher brachgelegen. Und wir sollten auch nicht so tun, als ob gewisse Szenarien erst seit dem 11. September vorstellbar wären. Nur, seit diesen Vorfällen sind viele Gefahren in besonderer Weise in den Blickpunkt der Öffentlichkeit geraten und werden wesentlich sensibler und kritischer diskutiert.
Das hat natürlich auch zu Verunsicherungen in der Bevölkerung geführt, und es gab auch viele Schlagzeilen in den Medien, die dazu beigetragen haben. Die üble Trittbrettfahrerei im Zusammenhang mit den Milzbrandanschlägen in den Vereinigten Staaten hat ein Übriges getan. So wurde in der Phantasie der zu Recht beunruhigten Menschen aus jedem Stäubchen ein bioterroristischer Anschlag.
Umso wichtiger ist es, dass wir mit Besonnenheit und Augenmaß eine sachliche Diskussion führen und dabei auch deutlich machen, dass wir im Katastrophenschutz schlagkräftige, gut organisierte und ausgerüstete Einheiten haben, auf die wir uns verlassen können. Das hat sich bei Großschadenslagen und Katastrophen in Niedersachsen bei Übungen und in der Realität, die es leider auch gegeben hat, erwiesen; sie wurden allesamt professionell abgewickelt.
Ob es jetzt wirklich neue Bedrohungsszenarien gibt, die ein vollständiges Umdenken nahe legen - wie dies unausgesprochen in dem CDU-Antrag suggeriert wird -, wage ich jedoch zu bezweifeln. Zumindest liegen aus dem Sicherheitsbereich keine entsprechenden konkreten Erkenntnisse vor, die über Mutmaßungen hinausgehen.
Die Schadenslagen, die in unserer von komplexer und gefährlicher Technik geprägten Umwelt eine gewisse Wahrscheinlichkeit aufweisen, sind im Grunde genommen bekannt. Ihnen wird sowohl in der Prävention als auch in der Bekämpfung auf hohem Niveau begegnet. Im Verkehrsbereich, insbesondere bei Flugzeugen und im Schienenver
kehr, haben wir ein hohes Maß an Zugangsüberwachung und interner Sicherheitstechnik. Im Bereich der Industrie gibt es ausgefeilte gewerberechtliche und immissionsschutzrechtliche Sicherheitsbestimmungen, und auch bei den Vorkehrungen gegen Naturkatastrophen, in Niedersachsen vor allem Sturmflut und Waldbrand, haben wir einen hohen Standard erreicht. Schadenslagen wie Eisenbahnunglücke und Flugzeugabstürze sind seit jeher in den Szenarien enthalten und gehören zum Repertoire der Übungen der Akademie für Notfallplanung und Zivilschutz. Mit der Umsetzung der Seveso-II-Richtlinie gibt es inzwischen auch noch ausgefeiltere Bekämpfungsstrategien bei Industrieunfällen, für die Sonderkatastrophenschutzpläne die so genannten externen Notfallpläne - zu erstellen sind. Was die Waldbrandgefahr angeht, so haben wir seit 1975 die Überwachungs- und Bekämpfungsmittel in so großem Umfang aufgerüstet, dass eine Wiederholung der damaligen Katastrophe so nicht denkbar erscheint.
Trotzdem müssen wir immer wieder Bilanz ziehen und kritisch überprüfen, ob wir damit zufrieden sein können. Insbesondere die Frage, ob Schadenslagen in noch größerem Umfang als bisher vorstellbar mit den jetzigen Einsatzmitteln bekämpft werden können, muss diskutiert werden.
Es drängt sich gleichzeitig die Frage auf, ob das alles auch noch Bestand haben kann und ausreichend ist angesichts der gewandelten Rolle Deutschlands im Rahmen der Bündnispartnerschaft der NATO und in der Europäischen Union. Ich denke hier insbesondere an die Beteiligung Deutschlands an militärischen Einsätzen in Krisenregionen. Vor 1990 hatte sich Zivil- und Katastrophenschutz darauf eingestellt, dass es in einer militärischen Auseinandersetzung zu großflächigen Infrastrukturzerstörungen kommen könne, deren Eintritt innerhalb kürzester Vorwarnzeit - und zwar im Minutenbereich - für möglich gehalten wurde. Seit 1990 ging man zunächst von einer bis zu 18 Monate langen Vorwarnzeit für den Spannungsfall oder militärische Krisensituationen im Inland aus. Außerdem standen in dem neuen Gesamtverteidigungskonzept nur noch punktuelle Infrastrukturzerstörungen im Vordergrund. Im Rahmen unserer neuen Rolle beim internationalen Krisenmanagement ist es indessen nicht mehr auszuschließen, dass aus einer der Krisenregionen, in der deutsche Truppen engagiert sind, Terror auch in unser Land getragen wird, auch wenn er weitab von unserem Staatsgebiet seinen Ursprung hat.
Nach den Anschlägen vom 11. September hat der NATO-Rat aufgrund der UN-Resolution Erklärungen formuliert, aus denen sich im Einklang mit den bestehenden Verteidigungsrichtlinien und Gefahreneinschätzungen neue Interpretationen des so genannten bewaffneten Angriffs auf einen Bündnispartner herleiten lassen. Danach sind auch terroristische Aktionen als bewaffnete Angriffe gegen ein NATO-Mitglied und damit gegen die NATO selbst anzusehen und können den Bündnisfall auslösen.
In Deutschland ist daher die Frage des Terrorismus vor dem Hintergrund der militärischen Krisenintervention unter dem Aspekt Zivilschutz, also dem Katastrophenschutz bei militärischen Auseinandersetzungen, zu diskutieren. Damit ist schwerpunktmäßig die Verantwortung des Bundes angesprochen, die er jedoch nur mit den für den friedensmäßigen Katastrophenschutz zuständigen Ländern gemeinsam tragen kann. Zumindest gehen alle Beteiligten von einer Gemengelage von friedensmäßigem und verteidigungsbezogenem Katastrophenschutz aus. Hier kommen wir in der Tat zu einer neuen Dimension, denn im Gegensatz zu den früheren Szenarien und im Gegensatz zu den klassischen Kriegs- und Angriffshandlungen unterscheiden sich terroristische Akte insbesondere unter dem Aspekt der nicht vorhandenen Vorwarnzeit und der Missachtung aller völkerrechtlichen Regularien.
Zu Recht sieht sich daher der Bund auch in der Pflicht, den Ausbau des Zivilschutzes, insbesondere im Bereich der Bevölkerungswarnung und der Fahrzeugausstattung stärker zu betonen. Im Entschließungsantrag der SPD-Fraktion wird darauf ausführlich abgestellt, und ich denke, in den Ausschussberatungen kann die Landesregierung insoweit noch weitere Einzelheiten darlegen. Sie werden zurzeit in enger Kooperation zwischen Bund und Ländern erarbeitet.
Dabei muss für die vorhin angesprochenen, gewissermaßen klassischen Großschadenslagen festgestellt werden, dass es für ihre Bekämpfung erst in zweiter Linie auf die Ursache des Schadens ankommt. Das Vorgehen dürfte regelmäßig kein anderes sein, auch wenn der Schaden auf einen terroristischen Anschlag zurückgeht. Bei biologischen oder chemischen Attacken sind die Unterschiede zu den herkömmlichen Vorgehensweisen naturgemäß größer und je nach Art der Lage vielschichtiger. Nach wie vor haben wir zwar keine Hinweise, dass diesbezüglich überhaupt eine kon
kretisierbare Gefahr besteht, aber wenn das dennoch einmal der Fall sein sollte, haben wir sicherlich keine sehr lange Vorwarnzeit. Daher gibt es Bestrebungen des Bundes in Absprache mit den Ländern Impfund Arzneimittel und andere Einsatzmittel zu bevorraten und auch in der entsprechenden Forschung weitere erhebliche Anstrengungen zu machen. Bitte sehen Sie es mir nach, wenn ich die Einzelheiten dem weiteren Informationsaustausch in den Ausschussberatungen überlassen möchte.
Zu dem Entschließungsantrag der CDU-Fraktion will ich noch einige wenige Bemerkungen machen. Mit einigen Forderungen laufen Sie bei der Landesregierung offene Türen ein, manches befindet sich sogar schon in der Umsetzung; ich denke hier an die Stichwörter Ausbildung und Landesfeuerwehrschulen. Mit einigen Forderungen sind Sie allerdings an den falschen Adressaten geraten. Im Bereich der kommunalen Selbstverwaltung, insbesondere bei den ehrenamtlich geprägten Aufgaben der Gemeinden, kann das Land keine personellen Maßnahmen veranlassen. Auch macht ein Warnund Alarmierungssystem landesintern keinen Sinn - hier ist der Bund gefragt. Und wenn Sie allein vier neue Arbeitsgruppen oder -gremien, die parallel zu den zuständigen Stellen zum Einsatz kommen sollen, verlangen, scheint mir das leicht überzogen. Beim Katastrophenschutz, meine Damen und Herren, darf die Katastrophe nicht schon in einer unübersichtlichen Bürokratie stattfinden. Von zusätzlichen Institutionen würde ich daher sehr abraten, damit wir schlagkräftig bleiben und diese Schlagkraft weiter optimieren können.
Vielen Dank, Herr Minister. - Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht mehr vor.
Wir kommen damit zur Ausschussüberweisung für beide Anträge, Tagesordnungspunkte 18 und 19. Der Ältestenrat empfiehlt, beide Anträge zur federführenden Beratung an den Ausschuss für innere Verwaltung zu überweisen und die Ausschüsse für Umweltfragen und für Haushalt und Finanzen mitberatend zu beteiligen. Gibt es noch andere Wün
Meine Damen und Herren, es ist unschwer zu erkennen, dass wir mit unserer Zeit erheblich hinterher sind. Ich halte die Fraktionen damit einverstanden, dass wir jetzt noch die Tagesordnungspunkte 20 und 21 abarbeiten - für sie sind insgesamt 40 Minuten vorgesehen - und dann zunächst in die Mittagspause eintreten. Würden wir den Tagesordnungspunkt 22 noch mitnehmen, kämen wir doch sehr weit in den für die Mittagspause vorgesehenen Zeitraum hinein. - Wenn Sie damit nicht einverstanden sind, lassen Sie mich das bitte wissen. Ich gucke dazu jetzt die Damen und Herren Fraktionsvorsitzenden, Geschäftsführer usw. an. Wenn ich nichts höre, bleibt es bei dem, was ich eben dargestellt habe.
Tagesordnungspunkt 20 Erste Beratung: Beschäftigungsoffensive „Zeitarbeit mit 50plus“ starten - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 14/3023
Tagesordnungspunkt 21: Erste Beratung: Neue Wege in der Arbeitsmarktpolitik erproben - Antrag der Fraktion der SPD - Drs. 14/3027
Den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wird jetzt Frau Kollegin Pothmer einbringen. Bitte schön!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Arbeitsmarktpolitisch betrachtet befindet sich der Niedersächsische Landtag im Stadium der totalen Vergreisung. Die Hälfte der Abgeordneten fiele bei den Arbeitsämtern unter die Kategorie schwer vermittelbar,
und ein weiterer Teil stünde hart an der Grenze dazu. Machen Sie sich doch nichts vor: Sie sind zu alt, um von potenziellen Arbeitgebern noch als wertvolle und produktive Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen wahrgenommen zu werden. Von Ihnen mag diese Aussage angezweifelt werden, ich kann Ihnen aber sagen: Sie ist nichtsdestotrotz bittere Realität für fast 97 000 niedersächsische Erwerbslose über 50 Jahre. Mehr als die Hälfte von ihnen ist seit mehr als einem Jahr ohne Arbeit und wird dies nach allen Berechnungen und mit hoher Wahrscheinlichkeit auch bleiben, und zwar trotz fundierter Ausbildung und eines reichhaltigen Erfahrungswissens.
Meine Damen und Herren, dem Trend zur Jugendlichkeit auf dem Arbeitsmarkt steht ein extremer Fachkräftemangel entgegen, und dieser Fachkräftemangel wird sich nach den demographischen Entwicklungen, die uns bevorstehen, noch verschärfen. Diese offensichtlich paradoxe Situation löst sich aber leider nicht von alleine, also quasi auf der Basis des gesunden Menschenverstands auf, sondern allem Eindruck nach brauchen wir gezielte Maßnahmen, um dort etwas zu verändern. Unsere Beschäftigungsoffensive „Zeitarbeit mit 50plus“ soll ein Beitrag dazu sein. Offenbar benötigen wir eine Art Brückeninstrument in den ersten Arbeitsmarkt hinein, sodass ältere Arbeit Suchende und Arbeitgeber wieder zusammengeführt werden.
Die Einschaltung von Zeitarbeitsfirmen und gezieltes Training on the job, wie es bereits in Nordrhein-Westfalen sehr erfolgreich praktiziert wird, kann aus unserer Sicht ein Beitrag dazu sein, dass die Einstellungszurückhaltung gegenüber älteren Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen aufgegeben wird. Hinsichtlich der Umsetzung dieses Modells, meine Damen und Herren, sind wir insoweit ganz zuversichtlich, als dass wir auch in dem Antrag der SPD-Fraktion, wenn auch wenig konkretisiert, aber immerhin einen Hinweis auf ein solches Projekt finden.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich trotzdem noch einige andere Punkte bei Ihrem Antrag ansprechen. Beim Projekt Zeitarbeit stehen wir also sozusagen auf einer Seite. Auch was die Frage des Kombilohns angeht, werden wir uns möglicherweise einigen. Allerdings hätten wir uns gewünscht, dass sich die Aussagen des Ministerpräsidenten von vor zwei Jahren realisiert hätten. Sie erinnern sich: Der Ministerpräsident hatte vor zwei
Jahren vor der Industrie- und Handelskammer diese Initiative angekündigt. Wir haben nachgefragt, wie die Initiative umgesetzt werden soll. Daraufhin kriegten wir die Antwort, dass eine Arbeitsgruppe gegründet werde. Danach war Schweigen im Walde, nichts passierte. Zwei Jahre später kündigte der Ministerpräsident eben diese Initiative mit sehr viel Verve erneut an.