tern und jungen Frauen in Haft abgestimmt ist. Sie begründen das mit den Erfahrungen der letzten zehn Jahre.
An der Stelle, Frau Kollegin Müller, wird es interessant. Wir, die Fraktion der Grünen, haben Ihnen im Oktober 1995 einen Entschließungsantrag vorgelegt. Darin heißt es unter Nr. 1 - ich möchte Ihnen das wörtlich in Erinnerung rufen -:
„Die Landesregierung wird aufgefordert, ein sich an den besonderen Bedürfnissen von weiblichen Jugendlichen und Heranwachsenden und an Chancengleichheit orientiertes Vollzugskonzept vorzulegen.“
So weit unser Antrag auf dem Jahr 1995. Wie hat die SPD-Fraktion, wie hat das Justizministerium darauf reagiert? - Auch das möchte ich Ihnen kurz in Erinnerung rufen. Frau Merk - damals Ministerin in diesem Ressort - erklärte zu unserem Antrag:
„Aus meiner Sicht rennen Sie mit Ihrem Entschließungsantrag offene Türen ein. Einer Aufforderung an die Landesregierung hätte es nicht bedurft, denn das neue Vollzugskonzept liegt seit Mai 1995 vor.“
„Als ich diesen Antrag gelesen habe, war ich zunächst erschrocken. Denn wenn es so wäre, wäre es ja fürchterlich. Ich bin froh, dass ich als Mitglied der SPD-Fraktion sagen kann: Wir haben ein Konzept, und zwar nicht nur für den Mädchenvollzug, sondern auch für den Frauenvollzug.“
Ich bin gespannt, wie Sie diesen Antrag in den weiteren Beratungen konkret ausfüllen werden. - Vielen Dank.
Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Deshalb schließe ich die Beratung. Wir kommen zur Ausschussüberweisung.
sowie den Unterausschuss „Justizvollzug und Straffälligenhilfe“ und den Ausschuss für Sozialund Gesundheitswesen mitberaten lassen wollen, dann bitte ich um Ihr Handzeichen.
- Überwiesen werden soll auch an den Ausschuss für Gleichberechtigung und Frauenfragen. Wenn Sie dieser Ausschussüberweisung zustimmen wollen, dann bitte ich um Ihr Handzeichen. - Stimmt jemand dagegen? - Möchte sich jemand der Stimme enthalten? - Dann haben Sie so beschlossen.
Tagesordnungspunkt 26: Erste Beratung: Reform des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb - Antrag der Fraktion der SPD Drs. 14/3031
Es sind folgende Redezeiten vereinbart worden: SPD-Fraktion 15 Minuten, Fraktion der Grünen fünf Minuten, CDU-Fraktion zehn Minuten, Landesregierung fünf Minuten.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die SPD-Fraktion ist der Meinung, dass das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb auf den Prüfstand gehört. Darum greift sie mit ihrem Antrag Probleme auf, die den gesamten deutschen Handel belasten.
Wir möchten, dass der Bundestag das Wettbewerbsrecht modernisiert. Damit meinen wir, dass das UWG rasch novelliert wird. Wir fordern die Landesregierung auf, diesen Prozess gegebenenfalls durch eine Bundesratsinitiative zu beschleunigen.
Meine Damen und Herren, am 23. Juli 2001 hat der Deutsche Bundestag das fast 70 Jahre alte Rabattgesetz und die Zugabeverordnung abgeschafft. Doch trotz der Abschaffung des Rabattgesetzes und der Zugabeverordnung können in Deutschland die Firmen immer noch nicht frei darüber entscheiden, wann sie ihren Kunden Rabatte gewähren wollen und in welcher Höhe.
Das UWG erweist sich als ultimatives, alles verschlingendes Gummigesetz. Es stammt aus dem Jahr 1909 und verbietet so ziemlich alles, was in einer modernen Marktwirtschaft üblich ist, etwa vergleichende Werbung oder das Rabattieren von Preisen. Das UWG ermächtigt Richter, Handlungen, die „gegen die guten Sitten“ verstoßen, zu untersagen. Damit obliegt es den Juristen und nicht dem Markt, darüber zu entscheiden, welche Sonderpreis- und damit Werbeaktionen für die Kunden gut sind und welche nicht.
Hinsichtlich der Novellierung des Wettbewerbsrechts möchte ich einige Punkte nennen, meine Damen und Herren, die uns dabei wichtig sind. Wir wollen, dass die Verbraucher und Verbraucherinnen ein allgemeines und verschuldensunabhängiges Vertragsauflösungsrecht erhalten, wenn der Vertragsabschluss auf einer unlauteren Handlung beruht. Wir wollen, dass den Verbrauchern ein Schadenersatzanspruch bei unlauteren Handlungen eingeräumt wird, wir wollen ein ausdrückliches Verbot diskriminierender Werbung, wir wollen, dass Regeln für die Werbung mit Gesundheitsbezügen aufgestellt und eine zentrale Datenbank über unlauter agierende Anbieter eingerichtet wird.
Meine Damen und Herren, der Schutzparagraph 7 des UWG ist veraltet und passt nicht mehr zum Leitbild des mündigen Bürgers. Das haben wir am Beispiel des C & A-Textilkonzerns vor einigen Wochen gemerkt. Der Textilkonzern wollte von der neuen Freiheit profitieren und seinen Kunden die Währungsumstellung mit einem Rabatt von 20 % bei bargeldlosem Einkauf versüßen.
Doch nach wenigen Stunden hatte das Landgericht Düsseldorf die Werbekampagne per Eilverfahren verboten.
Die neuen Freiheiten sind für die Branche längst nicht so groß wie gedacht; denn das Wettbewerbsrecht gilt - Rabattgesetz hin und her - nach wie vor. Günstige Angebote und Sonderaktionen müssen
sich nun an dem so genannten Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb messen lassen. Das wäre auch richtig, wenn wir an den Konkurrentenschutz denken. Wer mittels Preisdumping und ähnlichen Aktivitäten den Markt aufrollt, schadet nicht nur den Wettbewerbern, sondern letztlich auch den Kunden und der gesamten Volkswirtschaft. Doch in diesem Fall geht es nicht um die Wettbewerber, sondern um Kundenvorteile. Der Fall C & A zeigt, dass eine zu restriktive Auslegung des UWG den unternehmerischen Spielraum übermäßig einzuengen droht, vom Unverständnis, das das Gesetz bei den Kunden hervorruft, ganz zu schweigen.
Bezahlen die Kunden während der Euro-Umstellung mit Karte, so verringern sich die Kosten der Bekleidungskette. Als Gegenleistung erhalten die Konsumenten Rabatt. Wie diese Aktion die Konkurrenz im Handel nachhaltig schädigen soll, kann ich nicht erkennen. Wer wie der Verein zur Wahrung des lauteren Wettbewerbs, der die Verfügung der Richter beantragt hat, das Gegenteil behauptet, argumentiert meiner Meinung nach schlicht unredlich.
Hinzu kommt, dass Gerichtsentscheidungen für eine enorme Rechtsunsicherheit bei den Händlern sorgen, die oft nicht wissen, was sie dürfen und was nicht. Wer dabei im besten Glauben seinen Kunden Vergünstigungen anbietet, muss unter Umständen in einem jahrelangen Rechtsstreit gegen die missgünstige Konkurrenz beweisen, dass der Nachlass doch rechtens war. Das ist dann schlecht für das eigene Geschäft.
Mehr Vertrauen auf den Wettbewerb ist daher geboten. Steht dem die Interpretation der geltenden Auflagen im Weg, muss der Gesetzgeber unserer Meinung nach noch einmal tätig werden. Ansonsten besteht die Gefahr, dass die mühsam erkämpften Freiheiten in den Gerichtssälen beerdigt werden.
Meine Damen und Herren, die SPD-Fraktion ist der Meinung, dass das UWG ein Relikt frühkapitalistischer Zeit ist, als es darum ging, Menschen vor dem Wettbewerb zu schützen. Wir sehen unsere Aufgabe darin, Wettbewerb zu fördern. Damit befinden wir uns auf einer Linie mit der EU-Kommission, die eine Richtlinie zu diesem Thema auf den Weg bringen wird.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vier Monate ist es erst her, dass die rot-grüne Koalition das Rabattgesetz und die Zugabeverordnung ersatzlos gestrichen hat. Beides gab dem Handel ein starres Preiskorsett vor. Auch vor dem Hintergrund, dass es in vielen EU-Ländern keine dem deutschen Rabattgesetz und der Zugabeverordnung entsprechenden Regelungen gibt, war eine Gesetzesänderung seit langem überfällig.
Im Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb blieb allerdings der Absatz zum Thema Sonderverkäufe rechtswirksam. Sie sind laut Gesetz verboten und nur als Sommer- und Winterschlussverkauf sowie als Jubiläumsveranstaltung genehmigungsfähig. Das Gesetz basiert auf Regelungen von 1909, verschärft durch die Nationalsozialisten, und ist in der Tat nicht mehr zeitgemäß. Noch heute verstößt es laut Gesetz gegen die guten Sitten, wenn Endabnehmer durch vermeintlich hohe Preissenkungen zu übereilten und unüberlegten Käufen verleitet werden sollen. Anscheinend wird davon ausgegangen, dass Verbraucher in Wahrheit Konsumtrottel seien, die nehmen, was ihnen angeboten wird, und sei es auch noch so teuer.
Dass diese Sichtweise überholt ist, zeigen die Erfahrungen. Es ist an der Zeit, Verbraucher und Verbraucherinnen als souveräne Kunden zu sehen, die an dieser Stelle keine gesetzliche Bevormundung brauchen.
Der Wettbewerb über die Preisvergleiche funktioniert in der Regel, wenn auch zum Teil mit zeitlicher Verzögerung. Einzelhändler, die bei ihren Kunden abzocken, machen langfristig ihr Geschäft kaputt. Im Fall der Regelungen des UWG fordern Wettbewerbsexperten wie auch Verbraucherschützer in schöner Eintracht Korrekturen des Gesetzes.
Auch für die Entwicklung der Internetwirtschaft stellt das Gesetz ein zentrales Hindernis dar. In diesem Bereich sind Wettbewerbsnachteile zu beseitigen, die für ausländische Mitbewerber schon
lange nicht mehr gelten. Gerade kleine und mittelständische Unternehmen können in Zukunft davon profitieren.
In der letzten Woche hat der Brüsseler Kommissar für Verbraucherschutz, David Byrne, im Zusammenhang mit dem C & A-Streit angekündigt, dass man nun von Brüssel aus für eine Liberalisierung sorgen werde. Das war allerdings überflüssig und ein wenig arrogant, denn damit wird unterstellt, dass die deutschen Reformkräfte schlafen. Dabei bereitet die Bundesregierung längst eine Überarbeitung des Gesetzes vor.
Im Bundesjustizministerium gibt es seit 2001 eine Arbeitsgruppe, deren Erfahrungen - wie etwa im Fall C & A - in die neue EU-Verordnung einfließen sollen. Dass sich die Wettbewerbszentrale in Bad Homburg allerdings einerseits für die Lockerung des UWG einsetzt und auf der anderen Seite C & A für seinen Sonderverkauf mit einer Geldbuße belegt, ist ein Widerspruch, den sie selbst vertreten muss.
Insgesamt ist es richtig, eine Reform dieses Gesetzes anzugehen. Auch die Fraktion der Grünen sieht Handlungsbedarf. Wir wollen aber nicht, dass das UWG völlig geschleift wird. Es muss gründlich überprüft werden, welche Regeln in diesem Gesetz der Sicherstellung eines fairen Wettbewerbs dienen, in dem auch kleine und mittlere Unternehmen eine Chance haben, und welche Regelungen nicht mehr zeitgemäß sind, weil sie unserem Bild des mündigen Konsumenten nicht mehr entsprechen. Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bevor ich zu dem Antrag komme, möchte ich die Gelegenheit nehmen, einen Dank auszusprechen, und zwar einen Dank an unsere Einzelhändler, die durch perfekte Vorbereitung und Durchführung der Umtauschabläufe die Euro-Einführung sehr erleichtert haben und es - so meine ich - auch sehr interessant gemacht haben. Die positive und optimistische Stimmung rund um unseren Euro, die wir erfahren haben, haben wir dem Einzelhandel zu verdanken. Ich glaube, er ist es auch, der den