Protocol of the Session on December 14, 2001

Artikel 10. - Auch hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer ihr zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Der Änderungsempfehlung ist gefolgt.

Artikel 11. – Unverändert.

Artikel 12. – Auch dazu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer ihr zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Der Änderungsempfehlung ist gefolgt.

Artikel 12/1. – Auch hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer ihr zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Der Änderungsempfehlung ist gefolgt.

Artikel 13. – Auch hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer ihr zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die

Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Auch dieser Änderungsempfehlung ist gefolgt.

Artikel 13/1. – Auch hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer ihr zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Auch dieser Änderungsempfehlung ist gefolgt.

Artikel 13/2. – Auch hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer ihr zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Auch dieser Änderungsempfehlung ist gefolgt.

Artikel 14. – Unverändert.

Artikel 15. – Auch hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer ihr zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Auch dieser Änderungsempfehlung ist gefolgt.

Artikel 16. – Unverändert.

Artikel 17. – Unverändert.

Gesetzesüberschrift. – Unverändert.

Wer in der Schlussabstimmung dem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich zu erheben. – Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Dem Gesetzentwurf ist in der Schlussabstimmung zugestimmt worden. Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der SPD)

Ich rufe jetzt auf den

Tagesordnungspunkt 21: Zweite Beratung: Keine weiteren Belastungen für die Unterhaltungsverbände der Gewässer II. Ordnung - Antrag der Fraktion der CDU - Drs. 14/1846 Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umweltfragen - Drs. 14/2906

Dieser Antrag wurde am 13. September 2000 an den Ausschuss für Umweltfragen zur Beratung und Berichterstattung überwiesen. Eine Berichterstattung ist nicht vorgesehen.

Das Wort hat Frau Kollegin Ortgies. Bitte schön!

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wie leicht kann man sich doch eines Problems entledigen!

(Unruhe - Glocke des Präsidenten)

Da steht in der Beschlussvorlage in Drucksache 14/2906: „Der Ausschuss für Umweltfragen empfiehlt dem Landtag, den Antrag abzulehnen.“ Schon glaubt man, damit angeblich alle Ungereimtheiten beseitigt zu haben.

Leider sieht die Wirklichkeit aber anders aus. Die Unterhaltungsverbände werden zum Teil in eine noch nicht übersehbare Unsicherheit versetzt. Dazu kann ich für meine Fraktion nur sagen: Wehret den Anfängen!

(Beifall bei der CDU)

Meine Damen und Herren, am 13. September vergangenen Jahres hatten wir in diesem Haus die erste Beratung des CDU-Antrages. Durch die zum Teil sehr heftige Diskussion ist zumindest erreicht worden, dass seitens des Umweltministeriums die anstehenden Probleme mit den Unterhaltungsverbänden neu diskutiert wurden.

Sie haben uns, sehr geehrter Herr Minister Jüttner, in einem Schreiben vom 18. April dieses Jahres mitgeteilt, dass Ihre ursprüngliche Absicht in Bezug auf die zusätzlichen Belastungen der Wasserverbände nicht zu realisieren seien und in absehbarer Zeit keine annehmbare Regelung zu erwarten sei.

Ich will Ihr Entgegenkommen, die Schöpfwerkskosten nach § 104 NWG von 50 % auf 70 % zu erhöhen, gerne positiv bewerten. Grundsätzlich begrüßen wir auch Ihre Zusage, dem Wunsch der betroffenen Verbände und des Wasserverbandstages Rechnung zu tragen, die Maßnahme der angedachten Gewässerübertragung zurückzustellen, bis die Anforderungen der EU-Wasserrahmenrichtlinie an die Unterhaltungsverbände festliegen.

Aus diesem Grunde stellt sich aber für uns daraus die grundsätzliche Frage, warum sie denn überhaupt jetzt die Änderung im NWG vornehmen wollen und nicht bis zur Beratung über die EU-Wasserrahmenrichtlinie warten. Wäre es nicht fairer, das gesamte Paket zu beraten? Auch das Wasserhaushaltsgesetz auf Bundesebene befindet sich derzeit in der Beratung, in dem auch eine Änderung der Gewässerunterhaltung vorgesehen ist.

Warum wollen Sie, Herr Minister Jüttner, jetzt mit Gewalt etwas durchsetzen, was unter Umständen in einem Gesamtpaket sogar eine größere Akzeptanz aller betroffenen Verbände finden würde?

Bei Ihren Vorschlägen wissen Sie von vornherein, dass Sie die Akzeptanz, die Sie suchen, nicht finden werden. Auch der Wasserverbandstag lehnt nach wie vor die Änderung des § 105 ab. Die Ausweitung der Anzahl der Verbände, die zusätzlich zur Zahlung herangezogen werden, wird von uns nicht akzeptiert, da sie zur weiteren finanziellen Verschlechterung für den ohnehin mit Strukturproblemen belasteten ländlichen Raum, insbesondere die Landwirtschaft, aber auch die ländlichen Kommunen, führen würde.

(Beifall bei der CDU)

Weiterhin wird die Erhöhung des Kostenbeitrages durch die Einführung des eineinhalbfachen Faktors, vor allem aber die bisher nicht praktizierte Einbeziehung der Verwaltungskosten in die Kostenbeitragsrechnung nicht akzeptiert. Durch die Einbeziehung der Verwaltungskosten werden die Verbände benachteiligt, bei denen von der Struktur her eine Einzelmitgliedschaft vorliegt. Die dadurch naturgemäß höheren Verwaltungskosten haben mit der Unterhaltung der Gewässer selbst nichts zu tun, sodass sie bisher zu Recht bei § 105 NWG von der Berechnung des Kostenzuschusses der Unterhaltungsverbände an das Land außen vor blieben.

Neu tritt die Frage hinzu, inwieweit das Land bereit ist, den betroffenen Verbänden die bisher vom Land unterhaltenen Gewässer zur operativen Unterhaltung auf eigene Kosten zu übertragen. Dies haben viele Verbände beantragt, weil sie der Auffassung sind, sie könnten die Unterhaltung zu günstigeren Kosten selbst vornehmen.

Das Land hat aber nach unserer Kenntnis bisher nur dann zugestimmt, wenn alle betroffenen Gewässer im Verbandsgebiet vom Verband übernommen werden. Wenn der Verband nur einige Gewässer übernehmen möchte und die besonders hoch belasteten Gewässer nach wie vor beim Land belassen will, wird dies mit der Begründung abgelehnt, es handelt sich dabei um Rosinenpickerei.

Wir sind der Meinung, dass dies nicht pauschal so abgetan werden kann, da manche Verbände wirklich außerordentlich hoch belastet sind. Dies trifft insbesondere für den Wümmeverband zu,

(Beifall bei der CDU)

der durchaus bereit ist, drei Nebenarme der Wümme zu übernehmen, den Hauptarm aber beim Land belassen möchte. Dies würde für den Verband zwar sowieso eine erhebliche zusätzliche Belastung bedeuten, aber noch innerhalb einer einigermaßen tragbaren Größenordnung. Dieses Anliegen wird aus dem eben schon genannten Grund der so genannten Rosinenpickerei abgelehnt.

Meine Damen und Herren, hier wäre für das Land die Möglichkeit gegeben, die Belastung nicht gleich zu einer Fast-Verdoppelung der Hektarbeiträge zu führen, sondern sie in schrittweiser Erhöhung zu erreichen. Herr Minister Jüttner, Sie sprechen von einer gerechten Verteilung der Beitragslasten innerhalb der Gesamtverbände in Niedersachsen. Hier könnten Sie ein Zeichen setzen. Ich hoffe, dass der erste Schritt durch die Eingabe getan worden ist, die wir vorhin beraten und der Landesregierung als Material überwiesen haben. Nun erwarten wir von Ihnen die entsprechende Initiative.

(Beifall bei der CDU)

Im gleichen Zusammenhang möchte ich auch auf die Luneplate, Unterhaltungsverband Nr. 80, zu sprechen kommen. Dieses Problem beschäftigt den Verband mit den ihm auferlegten Kosten nicht erst seit gestern. Eine aus Rücksicht auf die Stadt Bremen erfolgte Lune-Verlegung wegen geplanter Industrieansiedlung soll jetzt durch die Änderung des Wassergesetzes mit einem 1,5-fachen Faktor voll zulasten des Luneverbandes gehen. Da ist der Widerstand des Verbandes nur verständlich, da sich die Luneflächen auch noch im Besitz des Landes befinden. Hier ist die Forderung des Verbandes nur folgerichtig, dass dieser Flusslauf zum Gewässer I. Ordnung erklärt wird.

Meine Damen und Herren, die weitere Entwicklung der Unterhaltungsverbände ist nach unserer Meinung zum Teil noch nicht zu übersehen. Die vom Umweltministerium vorgelegte Liste über die Auswirkungen der Kostenbeiträge zeigt Beiträge auf, die teilweise sehr verheißungsvoll klingen. Doch was entwickelt sich in Zukunft mit dem Bundeswasserhaushaltsgesetz sowie der EUWasserrahmenrichtlinie? - Zunächst will das Land durch die Änderung des Gesetzes 2 Millionen DM im Haushalt zulasten der Verbände einsparen. Und was kommt danach?

Herr Minister Jüttner, ich fordere Sie auf: Belassen Sie die derzeitigen Unterhaltungsverbandsstruktu

ren! Verzichten Sie auf die vorgesehene Einsparung von 2 Millionen DM, die ja sowieso - womit wir Erfahrung haben - nur als Manövriermasse für den anstehenden Landtagswahlkampf vorgesehen ist!

(Beifall bei der CDU - Zuruf von der SPD: Na, na, na! - Wulff (Osnabrück) [CDU]: Das ist die Erfahrung, die wir gemacht haben!)

Lassen Sie uns ein gemeinsames Zukunftskonzept in Verbindung mit allen angesprochenen Vorgaben erarbeiten! Wir bieten Ihnen dazu eine faire Diskussion an. - Ich bedanke mich.

(Beifall bei der CDU)

Frau Kollegin Meyn-Horeis, Sie haben das Wort. Bitte schön!

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Umweltminister Jüttner hat im August 2000 in einem Schreiben an alle Abgeordneten mitgeteilt, dass er eine Änderung des Niedersächsischen Wassergesetzes für erforderlich hält. Neben der zu begrüßenden frühen Einbindung aller Abgeordneten sind auch alle betroffenen Verbände über das Vorhaben informiert worden. So wurden in zahlreichen Gesprächsrunden die Novellierungsvorschläge erläutert und besprochen, Änderungen und Anregungen der Verbände aufgenommen. Teilweise konnten sogar Vorschläge berücksichtigt werden.

Mit der Änderung, die wir gerade im Haushaltsbegleitgesetz beschlossen haben, sollen zwei Ziele erreicht werden: a) mehr Beitragsgerechtigkeit und b) Leistung eines Konsolidierungsbeitrages zum Landeshaushalt. Das Umweltministerium einerseits und die SPD-Landtagsfraktion andererseits haben durch die enge Einbindung der Verbände ein vertretbares und faires Ergebnis erreicht.

Wie sieht dieses Ergebnis aus? - Die bisherige Förderung der Verbände durch Zuschussgewährung zu den Unterhaltungskosten wird beibehalten. Der Sockelbetrag wird nicht geändert. Eine zusätzliche Bezuschussung in Höhe von 20 % der Schöpfwerkskosten wird zusätzlich aufgenommen. Damit wird die besondere Lage der Unterhaltungsverbände, die Schöpfwerke betreiben, berücksich

tigt. Das sind die Verbände, die mit Abstand die höchsten Aufwendungen und Beiträge haben. Als Beispiel möchte ich neben den Verbänden Altes Land, Untere Oste und Hadeln den Verband Kehdingen nennen,