Protocol of the Session on December 14, 2001

Zu beachten war schließlich, dass die Gerichtstage ausschließlich Verhandlungstermine waren. Dort konnten weder Klagen eingereicht noch außerhalb der Verhandlungen Anträge zu Protokoll der Geschäftsstelle erklärt werden.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu 1: Die Aufhebung der Gerichtstage hat sich von der Verwaltungs- und Kostenseite her insgesamt bewährt und zur Entlastung der Gerichte und zur Beschleunigung der Verfahren beigetragen. So konnte die Verfahrensdauer von 4,2 Monaten 1995 um 11,9 % auf 3,7 Monate im Jahre 2000 reduziert werden.

Zu 2 und 3: Vor diesem Hintergrund ist nicht beabsichtigt, von der Abschaffung der Gerichtstage Abstand zu nehmen und ein Pilotprojekt zur Wiedereinführung der Gerichtstage zu genehmigen.

Anlage 28

Antwort

der Staatskanzlei auf die Frage 31 des Abg. Schröder (GRÜNE):

Rohstoffwirtschaftliche Situation für Hartgesteine

In der schriftlichen Antwort auf meine mündliche Anfrage vom 16. Oktober 2001 „Geplanter Kalkstein-Abbau im Süntel (‚Dachtel- feld‘)“ berichtet die Landesregierung, dass von November 1999 bis Januar 2000 eine Arbeitsgruppe mit dem Ziel tätig gewesen sei, die Situation zu untersuchen und ggf. Empfehlungen für eine langfristige Sicherung der Rohstoffversorgung für Hartgesteine auszusprechen. Neben staatlichen Stellen waren in dieser Arbeitsgruppe auch der Wirtschaftsverband Naturstein-Industrie und die Unternehmerverbände Niedersachsen vertreten. Einer der führenden Repräsentanten des Wirtschaftsverbandes Naturstein-Industrie e. V. in Niedersachsen ist zugleich Inhaber der Hannoverschen Basaltwerke (H. W. Basaltwerke GmbH & Co. KG, Hannover).

Die Arbeitsgruppe hat empfohlen, die Lagerstätte im „Dachtelfeld“ als Vorranggebiet für Rohstoffgewinnung im LROP auszuweisen, obwohl sie auch festgestellt hat, dass alle zehn vom Landesamt für Bodenforschung zur Untersuchung vorgeschlagenen Gebiete mit Nutzungskonkurrenzen belegt sind. In dieser Situation, wo offensichtlich kein potenzielles Abbaugebiet zur Verfügung steht, das konfliktfrei genutzt werden könnte, ist es notwendig, gegenüber der Öffentlichkeit, den Kommunen und den Bürgerinnen und Bürgern zu begründen, warum die Landesregierung das „Dachtelfeld“ in den Entwurf zur Änderung des LROP als Vorrangfläche für Rohstoffgewinnung aufgenommen hat. Es ist dabei auch zu berücksichtigen, dass gerade die Hannoverschen Basaltwerke Interesse am Abbau im „Dachtelfeld“ bekundet haben und bereits entsprechende Voruntersuchungen in dem Gebiet in Auftrag gegeben haben.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie sind im Einzelnen die zehn Hartgesteinslagerstätten, die von der oben angesprochenen Arbeitsgruppe untersucht worden sind, bewertet worden?

2. Hält die Landesregierung die Antwort auf die Frage 3 meiner Anfrage vom Oktober aufrecht, wenn es zutrifft, dass der Inhaber der Hannoverschen Basaltwerke den Wirtschaftsverband Naturstein-Industrie in dieser Arbeitsgruppe vertreten hat?

3. Welche Interessenkonflikte sieht die Landesregierung, wenn Nutznießer von Ergebnissen solcher Arbeitsgruppen direkt an der Entscheidungsfindung mitwirken und so Weichenstellungen erfolgen, die von großer Bedeutung und Tragweite für die Wirtschaft und viele betroffene Bürgerinnen und Bürger in Niedersachsen sind?

Das Niedersächsische Landesamt für Bodenforschung hat im Auftrag des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Technologie und Verkehr im September 1999 insgesamt zehn Lagerstätten und Rohstoffvorkommen benannt, die für eine langfristige Sicherung der verbrauchernahen Rohstoffversorgung des Landes in Betracht kommen könnten. Anlass war, dass Niedersachsen seinen Bedarf an hochwertigen gebrochenen Festgesteinen zunehmend durch Importe aus dem Ausland und anderen Bundesländern decken muss. Dieser Trend wird sich u. a. aufgrund der Erschöpfung derzeit genutzter Lagerstätten längerfristig verstärken. Dadurch werden Strukturveränderungen und Konzentrationsprozesse innerhalb der rohstoffgewinnenden Industrie ausgelöst, die erkennbar zulasten kleiner und mittlerer Betriebe gehen. Darüber hinaus führen lange Transportwege von Massenrohstoffen zu erheblichen Verkehrs- und Umweltbelastungen.

Folgende Gebiete wurden im Rahmen der im November 1999 gebildeten Arbeitsgruppe einer Überprüfung unterzogen:

1. Hainholz, Luhdener Klippen, Landkreis Schaumburg

2. Oberberg, Landkreis Schaumburg

3. Möncheberg, Landkreis Schaumburg

4. Segelhorst, Landkreis Hameln-Pyrmont

5. Dachtelfeld, Landkreise Schaumburg/HamelnPyrmont

6. Hamelspringe, Landkreis Hameln-Pyrmont

7. Ith, Landkreis Hameln-Pyrmont

8. Liethberg, Landkreis Osterode am Harz

9. Kleine Steinau-Tal, Landkreis Osterode am Harz

10. Schlackental, Landkreis Osterode am Harz.

Bei der Überprüfung der Flächen wurden die verfügbaren Informationen der vertretenen Ministe

rien (Nds. Ministerium für Wirtschaft, Technologie und Verkehr; Nds. Innenministerium; Nds. Um- weltministerium; Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten), der Bezirksregierungen Braunschweig und Hannover, des Niedersächsischen Landesamtes für Bodenforschung, des Niedersächsischen Landesamtes für Ökologie und der Natursteinindustrie

zur rohstoffwirtschaftlichen Wertigkeit der Flächen,

zu raumordnerischen und fachrechtlichen Festlegungen, die einem Abbau entgegenstehen,

zu weiteren fachlichen Belangen, die in Konkurrenz zur Rohstoffgewinnung stehen,

erfasst, um so die Eignung der Flächen für eine Berücksichtigung im Landes-Raumordnungsprogramm bewerten zu können.

Dieses vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Die genannten zehn Lagerstätten sind zu unterscheiden in Kalksteinvorkommen (Flächen 1 bis 7) und Grauwackevorkommen (Flächen 8 bis 10).

Von den Kalksteinlagerstätten befinden sich die Flächen Nr. 4 (Segelhorst), Nr. 6 (Hamelspringe) und ein geringer Teil der sehr großen Fläche Nr. 7 (Ith) bereits im Abbau. Die Restlaufzeit der genehmigten Steinbrüche beträgt ca. 10 bis 15 Jahre. Erweiterungen sind aufgrund konkurrierender Nutzungen (u. a. FFH-Gebietsvorschläge) derzeit sehr unwahrscheinlich.

Sehr große Nutzungskonflikte werden auch bei der Fläche Nr. 1 (Hainholz, Luhdener Klippen) gesehen, die insgesamt eine wichtige Erholungsfunktion für die Stadt Rinteln hat und deren westlichem Bereich besondere naturschutzfachliche Bedeutung zukommt. Eine verbleibende Teilfläche im Osten, die insgesamt weniger problematisch erscheint, ist für eine rohstoffwirtschaftliche Nutzung zu klein.

Die Fläche Nr. 2 (Oberberg) ist von mittlerer Größe. Die potenzielle Abbaufläche müsste wegen notwendiger Schutzabstände (FFH-Gebietsvor- schlag, Naturschutzgebiet) zum Kamm des Gebirges und wegen Trinkwasserschutz weiter reduziert werden. Vom Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wurde ein Abbau dieser Fläche nicht befürwortet, weil der Waldverlust in

einem ungünstigen Verhältnis zum Rohstoffinhalt der Lagerstätte stehen würde.

Die Fläche Nr. 3 (Möncheberg) weist das bei weitem größte Lagerstättenpotenzial der untersuchten Flächen auf, ist allerdings Teil eines großen Wassereinzugs- und Gewinnungsgebiets und wurde deshalb bereits im Landes-Raumordnungsprogramm 1994 als Vorranggebiet für Trinkwassergewinnung und nicht als Vorranggebiet für Rohstoffgewinnung festgelegt (vgl. auch LT-Drs. 12/6178).

Die Fläche Nr. 5 (Dachtelfeld) ist aufgrund des Lagerstättenpotenzials geeignet, die Versorgung eines mittleren bis größeren Betriebes für einen Zeitraum von ca. 30 Jahren sicherzustellen. Die Lagerstätte wird im nördlichen Bereich zum Teil von Wasserschutzgebieten (Vorranggebiet für Trinkwassergewinnung im LROP 1994) und landesweit schutzwürdigen Biotopen (Vorranggebiet für Natur und Landschaft im LROP 1994) überlagert. Im Süden und Westen grenzt die Fläche an einen FFH-Gebietsvorschlag. Problematisch ist die verkehrliche Erschließung der Fläche.

Die Flächen Nr. 8 bis 10 (Liethberg, Kleine Stei- nau-Tal, Schlackental) sind Grauwackevorkommen (harte Sandsteine in enger Wechselfolge mit Ton- schiefern). Es ist möglich, die Sandsteinanteile u. a. zur Herstellung sehr hochwertiger Produkte zu nutzen, für die Kalkstein technisch ungeeignet ist. Wegen sehr schwieriger geologischer Verhältnisse bedürfen die Vorkommen detaillierter Untersuchungen und hoher Investitionen durch Abbauinteressenten (Probebohrungen). Diese erheblichen Risiken wären nur dann tragbar, wenn eine Genehmigungsfähigkeit der Flächen prinzipiell gegeben wäre.

Eine Überprüfung dieser drei Flächen ergab, dass die Fläche Nr. 9 (Kleine Steinau-Tal) für einen Rohstoffabbau aus naturschutzfachlichen Gründen nicht in Betracht kommt (angrenzend Gebiet mit nationaler Bedeutung für die Avifauna). Die Fläche Nr. 8 (Liethberg) und insbesondere die Fläche Nr. 10 (Schlackental) weisen insgesamt ein geringeres Konfliktpotenzial auf. Eine Aufnahme der beiden Flächen als Vorranggebiete für die Rohstoffgewinnung in das Landes-Raumordnungsprogramm konnte aber wegen der nicht nachgewiesenen Lagerstättenqualität nicht empfohlen werden.

Die Arbeitsgruppe ist zu dem Ergebnis gelangt, dass insbesondere bei der Fläche Nr. 5 (Dachtel

feld) einem potenziellen Rohstoffabbau keine überragenden Nutzungsbelange entgegenstehen. Es ist deshalb empfohlen worden, die Fläche in das Verfahren zur Änderung und Ergänzung des Landes-Raumordnungsprogramms einzubeziehen.

Zu 2: Aufgrund der vorgegebenen Zielsetzung, Möglichkeiten für die langfristige Versorgung mit Hartgesteinen aus niedersächsischen Vorkommen aufzuzeigen, war es sinnvoll, auch Vertreter der Rohstoffwirtschaft in der Arbeitsgruppe einzubinden. Rohstoffwirtschaftliche Belange wurden durch eine Mitarbeiterin der Unternehmerverbände Niedersachsen e. V. sowie im Auftrag der Unternehmerverbände Niedersachsen e. V. durch einen weiteren Vertreter, der stellvertretender Vorsitzender und Vorstandsmitglied des Wirtschaftsverbands Naturstein-Industrie e. V. ist, repräsentiert. Das letztgenannte Arbeitsgruppenmitglied ist zugleich Geschäftsführer einer Firmengruppe, zu der die Hannoverschen Basaltwerke zählen. Dieses Arbeitsgruppenmitglied vertrat den entsendenden Verband und ausdrücklich nicht einzelbetriebliche Interessen. Die Antwort auf Frage 3 der Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Schröder vom Oktober (vgl. LT-Drs. 14/2779) wird deshalb aufrecht erhalten.

Zu 3: Interessenkonflikte sind denkbar, wenn mehrere Ämter und Funktionen mit jeweils spezifischen Anliegen in einer Person vereinigt sind. Diese Konstellation ist zumal bei ehrenamtlichen Vertretern von Unternehmensverbänden, die zugleich im eigenen Betrieb tätig sind, häufig nicht vermeidbar. Nach Ansicht der Landesregierung ist hier die Bereitschaft zur eindeutigen Bestimmung und ggf. Trennung von divergierenden Interessenlagen erforderlich. Dieses war in der angesprochenen Arbeitsgruppe gewährleistet, da die verschiedenen Funktionen des Verbandsvertreters kundgemacht und so allen Beteiligten bekannt waren. Deshalb und aufgrund der Vielzahl der für die Flächenbewertung herangezogenen, objektiv feststehenden Kriterien und Daten war es ausgeschlossen, dass Einzelinteressen ausschlaggebenden Einfluss auf die Empfehlung der Arbeitsgruppe hatten.