Tagesordnungspunkt 29: Erste Beratung: Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie in Niedersachsen - Antrag der Fraktion der SPD - Drs. 14/2759
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Bevor ich es am Schluss vergesse: Wir beantragen, diesen Antrag zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Umweltfragen zu überweisen, weil dieses Thema im Umweltministerium angesiedelt ist.
Meine Damen und Herren, Wasser ist Leben. Es ist keine übliche Handelsware, sondern ein ererbtes Gut, das wir schützen und verteidigen müssen. Aus diesem Grund begrüßen wir auch die EUWasserrahmenrichtlinie; denn sie deckt sich mit vielen Zielen, die wir in Niedersachsen anstreben, und mit vielen Ergebnissen, die wir in Niedersachsen bereits erreicht haben.
In der EU-Wasserrahmenrichtlinie geht es um das Erreichen einer guten ökologischen und chemischen Qualität der Oberflächengewässer, um eine gute chemische und mengenmäßige Qualität des Grundwassers und um eine Bewirtschaftung auf Flussgebietsebene - das heißt, dass man den ganzen Bereich jetzt zusammen sieht und zusammen bearbeitet -, um die Aufstellung von Maßnahmenprogrammen und um die Benennung von gefährlichen Stoffen, die aus den Gewässern fern gehalten werden sollen.
Herr Minister Jüttner hat auf diesem Gebiet bereits hervorragende Ergebnisse erzielt. Ich möchte mich bei ihm und seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die in diesem Bereich tätig sind, ganz herzlich bedanken. Im Bereich des Grundwasserschutzes und des Schutzes des Oberflächengewässers hat das Niedersächsische Umweltministerium eine gute Arbeit geleistet. Als Beispiel möchte ich die Kooperation in Wasserschutzgebieten nennen. Das, was wir in den letzten Jahren in diesem Bereich auf die Beine gestellt haben, ist beispielhaft. Wir haben gefordert, dass sich Kooperationen bilden, und zwar nicht nur in Wasserschutzgebieten, sondern auch in Wassereinzugsgebieten, d. h. dort, wo Trinkwasser gefördert wird, aber noch kein Wasserschutzgebiet festgesetzt ist. Dort sitzen die Wasserförderer und die Landwirte an einem Tisch mit den Landwirtschaftskammern oder beratenden Ingenieuren und überlegen gemeinsam, wie man den Schutz des Grundwassers verbessern kann. Ich glaube, dass wir mit den bisher erzielten Ergebnissen zufrieden sein können.
Die Wasserrahmenrichtlinie fordert auch ein Umdenken in der Gewässerunterhaltung. Vielleicht ist das ein gutes Beispiel für diesen Bereich; denn aufgrund der Wasserrahmenrichtlinie sind Änderungen notwendig. Zukünftig werden zwei Faktoren zu beachten sein: einmal das Mengenmanagement, aber auch das Qualitätsmanagement, das mit Sicherheit Auswirkungen auf die Beitragsgestaltung haben wird.
Die EU-Wasserrahmenrichtlinie ermöglicht nun europaweit eine integrierte Wasserpolitik. Sie ist ein verbindlicher Rahmen für die Wasserbewirtschaftung, die in ganzheitlichen ökologischen Zusammenhängen denkt. Die SPD begrüßt, dass die niedersächsische Wasserwirtschaftsverwaltung so gestaltet ist, dass eine koordinierende Anwendung der Richtlinien in Flussgebietseinheiten gewährleistet ist, was nicht für alle Bundesländer selbstverständlich ist. Das bedeutet, dass eine frühzeitige Information und Anhörung der Öffentlichkeit erfolgen muss, wie es in Artikel 14 der Wasserrahmenrichtlinie festgeschrieben ist. Dort wird ebenfalls ein koordiniertes und kooperatives Vorgehen unter Einbeziehung der Belange der Wassernutzer gefordert. Es geht auch um die Einhaltung der Umsetzungsfristen. Der Niedersächsische Landtag wird nach der Änderung des Bundeswassergesetzes auch das Niedersächsische Wassergesetz entsprechend angleichen müssen.
Wir müssen uns natürlich die einzelnen Artikel der Richtlinie genau ansehen. Ich nenne hier Artikel 9 Absatz 1, in dem es um kostendeckende Wasserpreise geht. Dazu kann man sagen, dass wir in Niedersachsen wie in den meisten Bundesländern in diesem Punkt eigentlich keinen Handlungsbedarf mehr haben, weil das bereits über das Kommunalabgabengesetz umgesetzt wird. Es werden überall kostendeckende Frischwassergebühren vorgeschrieben. Das ist bereits umgesetzt. Das ist ja auch ein Anreiz zum schonenden Umgang mit der Ressource Wasser.
Ich kann also für die SPD feststellen, dass wir mit den Zielen und Inhalten der EU-Wasserrahmenrichtlinie voll einverstanden sind und dass wir anstreben, die chemische und ökologische Qualität der Oberflächengewässer weiterhin zu verbessern. Ich möchte noch einmal feststellen, dass das Umweltministerium in diesem Bereich schon tätig ist und gute Erfolge vorzuweisen hat. Wir werden auch weiterhin sicherstellen, dass das Grundwasser mengenmäßig und auch in chemischer Qualität positiv fortentwickelt und geschützt
Die Aufstellung des Maßnahmenprogramms wird in den nächsten Jahren ebenfalls notwendig sein, damit zusammen mit den Betroffenen abgestimmt werden kann, welche Maßnahmen notwendig sind, um diese beiden Ziele für die Bereiche der Oberflächengewässer und des Trinkwasserschutzes zu erreichen. - Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die EU-Wasserrahmenrichtlinie hat schon vor ihrer Verabschiedung hohe Wellen geschlagen. Vertreter von Industrie, Landwirtschaft und Kommunen haben massive Konflikte angekündigt. Durch einzelne Verbände wurde die Rahmenrichtlinie als weiteres überflüssiges Brüsseler Bürokratenprodukt abgestempelt. Jetzt ist der Punkt gekommen, dem energisch zu widersprechen.
Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie war notwendig und zeitlich überfällig. Wir wissen, dass die Vielfalt der Wassernutzung den natürlichen Wasserkreislauf nicht nur in Niedersachsen, sondern in Deutschland und in ganz Europa erheblich beeinträchtigt hat. Die verschiedenen gewässerbelastenden Aktivitäten blieben oft unkoordiniert, ihr Gesamteffekt wurde kaum jemals umfassend ermittelt, sodass selbst exzessive Eingriffe - sprich: Belastung und Einleitung - in manche Gewässer unentdeckt blieben. Dadurch sind natürlich strömende Flüsse mit intakten Auenlandschaften in Europa eine absolute Seltenheit geworden.
Die Belastung der Oberflächengewässer mit Schadstoffen ist nach wie vor erheblich. Wir haben auch in Niedersachsen etliche Beispiele dafür. Krasse Indizien der Flussverschmutzung, wie zum Beispiel Fischsterben oder Schaumteppiche, sind heute glücklicherweise selten geworden. Inzwischen können wir aber beobachten - das ist wissenschaftlich abgestützt -, dass es subtilere, nicht weniger bedenkliche biologische Effekte gibt. Zum Beispiel greifen Spuren Hormon verändernder Chemikalien in das Hormonsystem von Fischen ein und machen Fische unfruchtbar. Wir kennen
Das Grundwasser befindet sich in noch viel schlechterem Zustand als die Flüsse. Nur ein Satz dazu: Die Europäische Umweltagentur in Kopenhagen bezeichnet die Situation für Europa als grundsätzlich alarmierend. Das Grundwasser unter 87 % des landwirtschaftlich genutzten Landes enthält mehr als 25 mg/l Nitrat. Das ist der Warnwert. Der doppelte Wert wäre eine Katastrophe.
Dass unter einem Teil der landwirtschaftlichen Fläche in Niedersachsen der Trinkwassergrenzwert von 50 mg/l überschritten wird, wissen wir. Die Nitratverschmutzung ist in bestimmten Regionen mit Intensivlandwirtschaft und Intensivtierhaltung in Niedersachsen besonders ausgeprägt.
Sie können jedes Problem, das für die EU diskutiert wird, herunterbrechen. Es besteht auch in Deutschland und in Niedersachsen. Wir wissen, dass es ein verlässliches Bewertungssystem für den ökologischen Zustand der Gewässer bisher nicht gibt. Überwachungsprogramme fehlen ganz oder sind mangelhaft. - Sie sehen also, meine Damen und Herren, der europäische Handlungsbedarf ist evident.
Die Wasserrahmenrichtlinie formuliert jetzt ein weitreichendes Ziel - es hört sich banal an, ist aber grundsätzlich ziemlich gewichtig -: Die Gewässer sollen in einen guten ökologischen Zustand versetzt werden. Außerdem werden Kriterien und Instrumente entwickelt. Sollen die alle eingehalten werden und will man dies bis 2015 erreichen, sind noch erhebliche Anstrengungen notwendig.
Wir haben in Niedersachsen drei Jahre Zeit, die europäischen Vorgaben in Landesrecht umzusetzen. Insofern ist es auch richtig, dieses Thema jetzt im Landtag aufzugreifen. Da es sich aber um einen Antrag der SPD-Fraktion handelt, ist es natürlich nicht verwunderlich, dass in diesem Zusammenhang erst einmal die SPD-Regierungspolitik gelobt wird. Herr Reckmann hat gerade dem Umweltministerium hervorragende Ergebnisse bescheinigt. Das muss scheinbar immer so sein; denn ohne dies geht es nicht ab.
(Reckmann [SPD]: Das stimmt doch auch! Das muss doch gesagt werden! - Schurreit [SPD]: Das muss man doch anerkennen!)
Tatsache ist, dass nicht nur in Niedersachsen, sondern in Deutschland im Wasserschutz ein relativ hohes Niveau erreicht wird. Ich habe es aber vorhin bereits skizziert: Handlungsbedarf besteht trotzdem.
Wir halten es auch für richtig, dass in Kenntnis europäischer Entwicklungen auch im Niedersächsischen Umweltministerium vor einiger Zeit begonnen wurde, die Datenerfassung zu organisieren, die Grundlage für die Festlegung von Zielen in Niedersachsen ist. Ich frage Sie nur, meine Damen und Herren, warum wir die Landesregierung mit einer Entschließung beauftragen sollen, das zu tun, wozu sie ohnehin verpflichtet ist. Der SPD-Antrag macht uns das deutlich: Das, was wir nun beschließen und worum wir die Landesregierung bitten sollen, entsprechend zu handeln, sind alles Punkte, die ohnehin abgearbeitet werden.
Ich möchte nur einen Punkt aufgreifen. Herr Reckmann hat sich auch darauf bezogen. Es wird gefordert - was ohnehin notwendig ist -, eine Anhörung und Information der Öffentlichkeit durchzuführen. Wir wissen, welches Konfliktpotenzial hinsichtlich der Industrie und vor allem der Landwirtschaft der Wasserschutz beinhaltet. Man braucht keine prophetischen Gaben zu haben, um zu wissen, welche Auseinandersetzungen sich dabei entwickeln werden. Deswegen wollen wir mehr. Wir wollen eine öffentliche Diskussion der Konflikte und ein aktives Werben um Einsichten gerade bei denjenigen, die bewirtschaften und die davon betroffen sind. Das geht weit über das hinaus, was bisher an Kooperationen z. B. in Wasserschutzgebieten gelaufen ist. Diesen Punkt würde ich - wenn man schon einen Antrag in den Landtag einbringt - mit einbeziehen.
Ich möchte auch noch feststellen: Ganz so löblich war auch bisher nicht alles. Seitdem die Grünen im Landtag vertreten sind, mindestens seit Mitte der 80er-Jahre fordern wir, dass in Wasserschutzgebieten möglichst nur Öko-Landbau betrieben wird, weil das die einfachste Methode ist, einen entsprechenden Grundwasserschutz zu erreichen. Erst jetzt, im Juni 2001, werden die Förderrichtlinien überarbeitet, in denen dieser Punkt endlich enthalten ist.
Ich gehe davon aus, dass wir diese Diskussion weiterführen werden, und erwarte auch, dass wir regelmäßig über die Diskussion, über die Umsetzung und die sich dabei ergebenden Probleme unterrichtet werden, damit wir darüber diskutieren können. Denn sonst hätten wir ähnliche Diskussionen - vielleicht sogar in größeren Dimensionen als z. B. bei der Umsetzung der Flora-FaunaHabitat-Richtlinie. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die anstehende Umsetzung der EUWasserrahmenrichtlinie in Niedersachsen birgt noch viele Fragen und Unsicherheiten in sich; denn sie wird die bevorstehende Entwicklung im Bereich Wasser wesentlich beeinflussen. Wenn sich ein Komplettangebot „Wasser“ durchsetzen wird, das Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung und Gewässerunterhaltung umfasst, werden sich neue inhaltliche Anforderungen an die Wasserwirtschaft bzw. an die Abwasserbeseitigung ergeben, und es wird im Wasserrecht zu einer erweiterten Rahmenkompetenz des Bundes kommen.
Die Einführung kostendeckender Preise für die Wassernutzung birgt neben mehr Wettbewerbsgleichheit zwischen den EU-Staaten jedoch auch die Gefahr neuer Umweltauflagen. Werden die Städte und Gemeinden frühzeitig in den Prozess der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie in nationales Recht mit einbezogen und wird deren Forderungen Rechnung getragen, Vollzugssicherheit und praktische Handreichungen für die so genannten Leute vor Ort zu haben?
Die SPD-Fraktion begrüßt den Fortschritt in der europäischen Wasserpolitik, den wir durchaus unterstützen, meine Damen und Herren.
Richtig ist auch, dass die Wasserrahmenrichtlinie theoretisch zu einer Harmonisierung der Wasserwirtschaft in den Mitgliedstaaten der EU führen
kann. Dies wird aber nur erfolgen, wenn die in der Rahmenrichtlinie benutzten Begriffe - z. B. „guter ökologischer Zustand“ oder „ökologisches Potenzial“ - in allen EU-Mitgliedstaaten gleich interpretiert werden. Ein Zweifel daran besteht aufgrund der Erfahrungen schon heute. Dieser Zweifel muss aber auch innerhalb der Bundesrepublik angemeldet werden. Zwar bemüht sich die LAWA, innerhalb der Bundesrepublik Unterschiede zu vermeiden; diese können aber grundsätzlich nicht abgestellt werden.
Meine Damen und Herren von der SPD-Fraktion, gibt es in dieser Frage direkte Abstimmungen mit den Nachbarländern Niedersachsens? Sie begründen in Ihrem Entschließungsantrag, dass der Landtag in der Umsetzung der Richtlinie durch staatliche Behörden eine wichtige Aufgabe in der Daseinsberechtigung erkennt. Wird hier nicht eine Kernfrage als Gott gegebene Tatsache dargestellt? - Diese Entscheidung ist nicht parlamentarisch, weder auf Bundes- noch auf Landesebene festgelegt. Sie ist nicht zwingend notwendig und in dieser generellen Aussage auch bedenklich.
Zwar ist es notwendig, dass die staatlichen Behörden die Umsetzung der Richtlinie durchführen, nämlich die Bewirtschaftungspläne und die Maßnahmenpläne aufstellen und überwachen. Nicht notwendig ist aber, dass sie die operativen Arbeiten hierzu selbst durchführen. Diese Aufgaben könnten durch Auftragsvergabe an Dritte ebenso gut und sicherlich kostengünstig durchgeführt werden. Darüber hinaus ergibt sich hieraus die zukünftige Handhabung der Folgemaßnahmen aus der Richtlinie. Das sieht man als erhebliches Problem.
Die staatliche Wasserwirtschaftsverwaltung war bisher nach den Vorgaben des Wasserhaushaltsgesetzes - §§ 36 und 36 b - gehalten, in bestimmten Fällen Rahmen- und Bewirtschaftungspläne aufzustellen. Hierbei handelte es sich aber im Wesentlichen um statische Pläne. Heute sind die Folgen der Richtlinie zwar im ersten Schritt ebenfalls statische Pläne, die Erarbeitung des Ist-Zustandes für die Bewirtschaftungsund Maßnahmenpläne. Sind diese aber aufgestellt und werden die Maßnahmen umgesetzt, so ergeben sich daraus für alle folgenden wasserwirtschaftlichen Maßnahmen - z. B. Gewässerunterhaltung, Grundwasser- oder Oberflächenentwässerung, Einleitungen, Hochwasserund Küstenschutz, Infrastruktur- und Baumaßnahmen usw. - Rückwirkungen auf die wasserwirtschaftlichen Bewirtschaftungspläne.
Es ergibt sich also ein ständiger dynamischer Planungsprozess. Dieser Planungsprozess kann aber nicht von der staatlichen Verwaltung durchgeführt werden, sondern er muss in den Bereich der operativen Umsetzung von wasserwirtschaftlichen Maßnahmen eingebunden werden. Das heißt, dass in den auch von der Landesregierung vorgeschlagenen 31 Teileinzugsgebieten schon heute darüber nachgedacht werden muss, wer für diese dynamischen Planungen in diesen Gebietseinheiten zuständig sein soll. Die Aussage in dem Entschließungsantrag der SPD-Fraktion weckt den Eindruck, als wenn hierüber entweder überhaupt noch nicht nachgedacht worden ist oder als ob auch in Zukunft in diesen Bereichen die staatlichen Behörden die dynamische Planung durchführen sollen, obwohl diese von der operativen Tätigkeit in der Phase der Umsetzung der Maßnahmen nicht mehr zu trennen ist. Soll die staatliche Verwaltung daher in Zukunft etwa wieder operativ tätig werden?
Meine Damen und Herren, die Aufforderung an die Landesregierung in Ihrem Antrag, diverse Voraussetzungen zu schaffen, sind unserer Meinung nach Selbstverständlichkeiten, die keiner besonderen Erwähnung bedürfen. In diesem Teil fehlt allerdings völlig der Kostenanteil. Es müsste doch zunächst die Aufgabe der Landesregierung sein, zu erkunden, welche voraussichtlichen Kosten die Planungsphase, d. h. die Erstellung der Bewirtschaftungspläne im Bereich der staatlichen Behörden, verursachen wird. Diese Frage ist insbesondere in Bezug auf die Frage der Ausgliederung von Umsetzungsarbeiten an Dritte, z. B. an bestehende Wasserverbände, von Interesse. Wäre dies vielleicht sogar günstiger?
Außerdem fehlt uns eine Aussage über die voraussichtlichen Kosten der Maßnahme zur Erreichung der Ziele der Richtlinie. Das Umweltministerium hat im Bereich des Unterhaltungsverbandes Große Ahr oder Große Aue - ich weiß das nicht genau; ich habe zwei verschiedene Dinge vorliegen
ein Pilotprojekt zur Erstellung eines Rahmenplanes gemeinsam mit dem angrenzenden Gebiet in Nordrhein-Westfalen erstellt. Hier sind viele Aussagen getroffen worden. Doch auch dort fehlt eine Kostenschätzung. Wir sind überzeugt: Wenn der Landtag über die Umsetzung der Richtlinie diskutiert, darf die Frage der Kosten nicht ausgeklammert werden. Wir bitten die Landesregierung, uns
Die Haushaltsberatungen für die Haushaltsjahre 2002 und 2003 laufen auf Hochtouren. Ist für die Umsetzung der Richtlinie überhaupt eine Haushaltsstelle geschaffen worden? Herr Minister Jüttner, Sie erwähnten bei der Einbringung des Umwelthaushaltes zwar, dass im Zuge der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie in Niedersachsen noch weitere Änderungen bei der Unterhaltung der Gewässer in den nächsten Jahren zu erwarten sind, an denen gegenwärtig gearbeitet wird. Leider ist aber von Finanzierungsplänen oder -vorhaben nichts zu finden.