Protocol of the Session on September 18, 2001

Von den bei Gericht anhängigen Verfahren sind soweit derzeit feststellbar - bisher drei abgeschlossen. Ein Strafbefehl wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte ist rechtskräftig geworden. In zwei weiteren Fällen erfolgte eine Verfahrenseinstellung gemäß § 153a StPO.

Zu 2: Die Ermittlungsgruppe der Polizeiinspektion Lüchow-Dannenberg hat zwei Ermittlungsverfahren gegen „Robin-Wood-Aktivisten“ und fünf Ermittlungsverfahren gegen „GreenpeaceAktivisten“ eingeleitet. Die Tatvorwürfe richten sich gegen die „Robin-Wood-Aktivisten“ wegen Verdachts des gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr, Nötigung, Störung öffentlicher Betriebe und Verstöße gegen die Eisenbahnbetriebsordnung (EBO) als Ordnungswidrigkeit. In den Verfahren gegen „Greenpeace-Aktivisten“ wird wegen Veranstaltung einer nicht angemeldeten Versammlung, schweren Hausfriedensbruchs, Sachbeschädigung, Störung öffentlicher Betriebe, fahrlässiger Körperverletzung und Freiheitsberaubung, Hausfriedensbruch, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und wegen Verstoßes gegen die EBO als Ordnungswidrigkeit ermittelt.

Das Innenministerium hat die zuständigen Finanzämter in Bremen und Hamburg mit Schreiben vom 6. Juli 2001 über die von der Polizeiinspektion Lüchow-Dannenberg geführten Ermittlungen und den aktuellen Sachstand unterrichtet, des Weiteren auf Presseveröffentlichungen und Quellen im Internet hingewiesen. Bezüglich der Ermittlungsverfahren hat das Innenministerium angeregt, dass die Finanzämter Bremen und Hamburg ggf. unmittel

bar mit der Staatsanwaltschaft Lüneburg Kontakt aufnehmen.

Zu 3: Siehe Vorbemerkung.