Protocol of the Session on September 18, 2001

RS für GHS 0 1 3 0 4

Gy für GHS 1 3 11 1 16

Gy für RS 8 11 17 5 41

insgesamt 9 15 31 20 75

Dazu kommen

- 3 Stellen beim Lehramt an Grund- und Hauptschulen, die mit Lehrkräfte mit dem Lehramt an Gymnasien und nur einem passenden Fach besetzt worden sind, und

- 3 Stellen beim Lehramt an Realschulen, von denen zwei mit einem passenden Fach und eine mit anderen Fächern besetzt worden sind.

An den berufsbildenden Schulen konnten 20 der ausgeschriebenen Stellen nicht in der ausgeschriebenen beruflichen Fachrichtung besetzt werden. Die Bezirksregierungen haben die Stellen in einer anderen beruflichen Fachrichtung besetzt, wenn hierfür ein Unterrichtsbedarf bestand.

Zu 3: An den allgemein bildende Schulen wurden zum Schuljahresbeginn elf Stellen mit Lehrkräften besetzt, die keine Lehramtsausbildung haben, und zwar neun auf Stellen für das Lehramt an Grund

und Hauptschulen an Hauptschulen und an einer KGS und zwei auf Stellen für das Lehramt an Realschulen.

An den berufsbildende Schulen wurden zum Schuljahresbeginn 2001/2002 auf 17 der 205 Stellen Bewerberinnen und Bewerber ohne Lehramtsbefähigung als Lehrkräfte eingestellt.

Die so besetzten Stellen sind alternativ für Bewerberinnen und Bewerber ohne Lehramtsbefähigung ausgeschrieben worden. Eine alternative Einstellung war nur möglich, wenn keine geeigneten Lehramtsabsolventinnen und -absolventen zur Verfügung standen.

Neben Lehrkräften mit der Befähigung für das Lehramt an berufsbildenden Schulen konnten, wie schon in der Vergangenheit, nachrangig nach § 12 der Besonderen Niedersächsischen Laufbahnverordnung (Bes. NLVO) Bewerberinnen und Be

werber in das Beamtenverhältnis auf Probe eingestellt werden, die ein Studium der Agrarwissenschaften, Chemie, Informatik, Ingenieurwissenschaften, Mathematik, Medizin, Pädagogik, Pharmazie, Physik oder Psychologie in einem Studiengang an einer Hochschule - ausgenommen sind Fachhochschulen - durch Prüfung (mit Aus- nahme einer Lehramtsprüfung) abgeschlossen und danach eine der Vorbildung entsprechende praktische hauptberufliche Tätigkeit von vier Jahren ausgeübt haben.

Außerdem konnten zum Einstellungstermin 6. August 2001 zur Deckung eines dringenden Unterrichtsbedarfs in den beruflichen Mangelfachrichtungen Drucktechnik und Farbtechnikund Raumgestaltung, für die geeignete Laufbahnbewerberinnen und -bewerber nicht zur Verfügung standen bzw. zur Deckung des Unterrichtsbedarfs im IT-Bereich auch Hochschulabsolventinnen und -absolventen eingestellt werden, die über einschlägige Kenntnisse und Erfahrungen in der beruflichen Mangelfachrichtung oder einschlägige Kenntnisse und Erfahrungen im ITBereich verfügen.

Anlage 12

Antwort

des Kultusministeriums auf die Frage 19 des Abg. Wiesensee (CDU):

Mangelhafte Unterrichtsversorgung an der Grundschule Golzwarden, Stadt Brake

Elternvertreter der 2. Klasse der Grundschule Golzwarden machen darauf aufmerksam, dass trotz eines - vorliegenden - wiederholten Briefwechsels mit der Bezirksregierung Weser-Ems die 2. Klasse der Grundschule Golzwarden zum Schuljahresbeginn immer noch nicht über eine Klassenlehrkraft verfügt. Vor dem Hintergrund einer in Mutterschutz/Erziehungsurlaub gegangenen Lehrkraft hat es offensichtlich immer nur Zwischenlösungen gegeben, ohne dass eine im Sinne der Kinder erforderliche Kontinuität im Unterricht hergestellt worden wäre. Darüber hinaus machen die Eltern darauf aufmerksam, dass lediglich eine Vertretungskraft mit angefangenem Lehramtsstudium ohne schulpraktische Erfahrung eingesetzt wird.

Ich frage die Landesregierung:

1. Warum hat trotz wiederholten Briefwechsels mit der zuständigen Bezirksregierung die 2. Klasse der Grundschule Golzwarden immer noch keine Klassenlehrkraft erhalten?

2. Warum nimmt die Landesregierung damit schlechtere Bildungschancen für die betroffenen Schülerinnen und Schüler billigend in Kauf, weil die gerade für Grundschülerinnen und Grundschüler erforderliche kontinuierliche Unterrichtung durch eine sie betreuende Lehrkraft nicht sichergestellt werden kann?

3. Warum setzt sie entgegen ihren eigenen Vorgaben als Vertretungskraft jemand mit angefangenem Lehramtsstudium ohne jegliche schulpraktische Erfahrung ein?

Nach dem Bericht der für die Verlässliche Grundschule Golzwarden zuständigen Bezirksregierung Weser-Ems verfügt die Schule zum Beginn des Schuljahres 2001/2002 bei 96 Lehrer-SollStunden über 95 Lehrer-Ist-Stunden. Zur Abdeckung des Pflichtunterrichts gemäß den Stundentafeln werden 92 Lehrer-Ist-Stunden benötigt, so dass noch 3 Lehrer-Ist-Stunden für weitere pädagogische Maßnahmen zur Verfügung stehen.

Die Bezirksregierung Weser-Ems hat weiterhin berichtet, dass sich eine zu Beginn des Schuljahres 2000/2001 in der damaligen 1. Klasse eingesetzte Lehrkraft seit dem 1. Februar 2001 im Mutterschutz mit anschließendem Erziehungsurlaub (Elternzeit) befindet. Hierfür wurde im 2. Schulhalbjahr eine Lehrkraft an die Grundschule Golzwarden abgeordnet, die auch die Leitung der 1. Klasse übernahm. Diese Abordnung musste zum Schuljahresende auslaufen, da die Lehrkraft an ihrer Stammschule benötigt wurde.

Eine weitere an der Schule tätige „Feuerwehr“Lehrkraft, die für die Leitung der nunmehrigen 2. Klasse vorgesehen war, hatte sich zum Termin 6. August 2001 für die Einstellung in den niedersächsischen Schuldienst beworben und ein Angebot auf Einstellung als „Springer“-Lehrkraft erhalten, das sie annahm.

Die daraufhin für das Schuljahr 2001/2002 neu eingestellte „Feuerwehr“-Lehrkraft hat am 20. August 2001 ihren Dienst angetreten und leitet die Klasse. Zwischenzeitlich, d. h. vom 9. bis zum 17. August 2001 (sieben Unterrichtstage), hatte eine Vertretungslehrkraft den Unterricht in der 2. Klasse zum größten Teil übernommen.

Die ursprüngliche erste Klassenlehrerin der jetzigen 2. Klasse wird voraussichtlich zum 1. Februar 2002 ihren Dienst wieder aufnehmen und dann die Klasse auerhaft übernehmen, sodass die Kinder bis zum Ende der 4. Klasse, d. h. dann noch zweieinhalb Jahre, voraussichtlich keinen

weiteren Wechsel der Bezugsperson haben werden.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die einzelnen Fragen wie folgt:

Zu 1: Die 2. Klasse verfügt, wie vorstehend dargelegt, über eine Klassenlehrkraft.

Zu 2: Ein Wechsel der Bezugspersonen lässt sich, wenn Lehrkräfte ausfallen, nicht vermeiden; ebenso wenig, dass Lehrkräfte längerfristig durch Krankheit, Schwangerschaft oder aus anderen Gründen ausfallen. Eine Verschlechterung der Bildungschancen der betroffenen Schülerinnen und Schüler ist durch einen Wechsel der Bezugspersonen nicht zwangsläufig gegeben, zumal bei einer Klassenstärke von 22 Kindern im 2. Jahrgang von ansonsten guten Lernbedingungen ausgegangen werden kann.

Zu 3: Die Vertretungskraft wird nicht entgegen der Vorgaben eingesetzt.

Anlage 13

Antwort

des Kultusministeriums auf die Frage 20 des Abg. McAllister (CDU):

Mangelhafte Unterrichtsversorgung an der Johann-Heinrich-Voß-Realschule in Otterndorf (Landkreis Cuxhaven)

Besorgte Elternvertreter der Johann-HeinrichVoß-Realschule in Otterndorf (Landkreis Cuxhaven) machen auf die mangelhafte Unterrichtsversorgung zum Schuljahresbeginn an dieser Schule aufmerksam. Die Unterrichtsversorgung an der Johann-HeinrichVoß-Realschule ist völlig unzureichend. Zum neuen Schuljahr beträgt die Unterrichtsversorgung nur noch 92 %, ebenso bei der HS/OS im gleichen Schulzentrum. Der Planungswert für die Realschulen beträgt jedoch 97,1 % (vgl. Schulverwaltungsblatt Mai 2001). Damit liegt die Johann-HeinrichVoß-Realschule deutlich unter dem ohnehin unzureichenden Planungswert der Landesregierung.

Der plötzliche Tod der Fachleiterin für Englisch und Religion führt dazu, dass der Unterricht der vier verwaisten Englischklassen nun unter den verbliebenen Fachlehrkräften aufgeteilt werden muss. Der Englischunterricht muss in allen Klassen auf drei Stunden gekürzt werden, sieben von zwölf Klassen werden fachfremd auf Neigungsfachbasis unterrichtet, Naturwissenschaften und Religion werden stark gekürzt unterrichtet.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche konkreten Maßnahmen zum Schuljahresbeginn 2001/2002 will sie ergreifen, um die Unterrichtsversorgung kurzfristig zu verbessern?

2. Welche konkreten langfristigen Maßnahmen will sie unternehmen, um die Unterrichtsversorgung an dieser Schule spürbar zu verbessern?

3. Warum vernachlässigt die Landesregierung die Bildungschancen der betroffenen Schülerinnen und Schüler in Otterndorf, indem sie zulässt, dass die Unterrichtsversorgung der Johann-Heinrich-Voß-Realschule viel schlechter ist als in den städtischen Ballungszentren?

Nach dem Bericht der für die Johann-HeinrichVoß-Realschule zuständigen Bezirksregierung Lüneburg verfügt die Schule zurzeit bei 395,0 Lehrer-Soll-Stunden über 373,5 Lehrer-IstStunden. Zur Abdeckung des Pflichtunterrichts gemäß den Stundentafeln und für den Wahlbereich in Fremdsprachen werden 366,0 Lehrer-IstStunden benötigt, so dass noch 7,5 Lehrer-IstStunden für weitere pädagogische Maßnahmen zur Verfügung stehen.

Die durchschnittliche Klassenfrequenz an der Schule liegt mit 26,1 noch unter dem mittleren Bandbreitenwert für die Realschulen (24 – 30).

Es trifft zu, dass die Unterrichtsversorgung an der Schule zum Beginn des Schuljahres 2001/2002 durch den plötzlichen Tod einer Lehrkraft neu geregelt werden musste. Diese Lehrkraft war insbesondere für die Erteilung des Unterrichts im Fach Englisch vorgesehen. Die Bezirksregierung hat nach Bekanntwerden dieser Situation mit zwei Maßnahmen reagiert:

- Abordnungen vom benachbarten Gymnasium im Umfang von sechs Stunden,

- Auswahl einer Ersatzlehrkraft, die über die Lehrbefähigung für das Fach Englisch verfügt. Diese Lehrkraft hat sich am 3. September 2001 bereiterklärt, die Unterrichtstätigkeit mit 16 Stunden an der JohannHeinrich-Voß-Realschule aufzunehmen.

Die Schule ist damit in der Lage, den Unterricht im Fach Englisch vollständig zu erteilen.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die einzelnen Fragen wie folgt: