Protocol of the Session on September 18, 2001

Die Aufgabe der Zentralen Kommissionen sollte es sein, konkrete Sachverhalte rechtlich zu beurteilen und fallbezogene Entscheidungen zu treffen. Die Aufgabe der Gremien in den Landesmedienanstalten sollte es weiterhin sein, programmbegleitende Wertungen vorzunehmen und inhaltliche Bewertungsgrundlagen (wie z. B. Jugendschutzrichtli- nien) zu schaffen. Das Initiativrecht der Gremien, mögliche Verstöße aufzugreifen und einer Beur

teilung durch die Zentrale Kommission zuzuführen, bliebe unbenommen.

Das vorgeschlagene Modell und sich daraus ergebende Fragen werden Gegenstand der Ministerpräsidentenkonferenz bei den Beratungen zur Reform der Medienordnung sein.

Anlage 7

Antwort

des Kultusministeriums auf die Frage 14 der Abg. Frau Trost (CDU):

n-21-Förderanträge:

Hohe Erwartungen, gute Beurteilung... doch wo bleibt das Geld?

Im Rahmen des n-21-Förderprogramms wurden auch die niedersächsischen Grundschulen aufgefordert, sich um eine Förderung im Rahmen der durch den Verein n-21 festgelegten Förderrichtlinien zu bewerben.

Aus der Stadt Osnabrück haben sich insgesamt fünf Grundschulen in der Kategorie 2.1: Einsteiger-Schulen (bis 10 000 DM Zuwendung) beworben, die nach Informationen aus dem Internet vom 1. Juni 2001 auch als förderfähig beurteilt wurden.

Bei den so eingestuften Grundschulen handelt es sich um folgende Schulen:

Rosenplatzschule,

Overbergschule,

Franz-Hecker-Schule,

Grundschule Widukindland,

Stüveschule.

Nach Auskunft der Stadt, die bei diesen Schulen auch der Schulträger ist, erhalten jedoch nicht alle aufgeführten Schulen einen Förderbeitrag aus dem n-21-Programm.

In der letzten Zeit wurde zwar in den Medien mehrfach darauf hingewiesen, dass die finanzielle Ausstattung des n-21-Programms bei weitem nicht den Erwartungen entspricht, jedoch wurde seitens des Kultusministeriums wiederholt betont, dass alle Einsteiger-Schulen auf jeden Fall gefördert werden würden.

Mehrere dieser Schulen hatten jedoch bei Beginn der Ferien am 27. Juni 2001 noch keine Nachricht seitens der Bezirksregierung, ob eine Förderung gemäß ihrem Antrag mit Beginn des neuen Schuljahres erfolgen wird.

Da den Schulleitern ebenfalls die InternetInformation über die positiv beurteilten Schulen im Rahmen des n-21-Förderprogramms vorlagen, sind sie selbstverständlich davon ausgegangen, dass einer Förderung nichts mehr im Wege stehen würde.

Die Stadt Osnabrück hat die Finanzierung seitens des Schulträgers in ihrem Etat in der jeweils benötigten Höhe in den entsprechenden Ausschüssen beschlossen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche der positiv bewerteten Osnabrücker Einsteiger-Schulen werden im Rahmen des n21-Förderprogramms in welcher Höhe zu welchem Zeitpunkt Zuwendungen erhalten?

2. Welche der positiv bewerteten Osnabrücker Einsteiger-Schulen werden im Rahmen des n21-Förderprogramms keine Zuwendungen erhalten, und wie wird das begründet?

3. Falls auch andere Einsteiger-Schulen in Niedersachsen, die positiv beurteilt wurden, keine Zuwendungen erhalten, mit welcher Begründung erfolgt dies, und nach welchen Kriterien wird die Reihenfolge der Förderungszuteilungen vorgenommen?

Bereits seit März 2001 wurde im Internet unter der Adresse www.n-21.de bekannt gegeben, dass alle Einsteiger-Schulen der n-21-Förderrunde 2001 gefördert werden. Anders lautende Mitteilungen gibt es vonseiten des Kultusministeriums nicht. Bei insgesamt 901 Anträgen war eine intensive Prüfung und zuwendungsrechtliche Bearbeitung nicht schneller möglich. Die finanzielle Ausstattung des Aktionsprogramms n-21 ist seit Beginn der Maßnahme bekannt und wurde in den Medien, aber auch von den Schulen sehr positiv aufgenommen. Dies zeigt auch die sehr gute Resonanz der Schulen. In drei Jahren stehen für die sechs Aktionen „Lehrerzimmer online“, „Schulen online“, „Lehrkräfte online“, „Unterricht online“, „Familie online“ und „Ausbildung online“ 75 Mio. DM Landesmittel zur Verfügung.

Bereits im Jahr 2001 wurden für die erste Förderrunde zur Realisierung von Medienkonzepten („Schulen online“) 12,7 Mio. DM Landesmittel bereitgestellt, davon 2,74 Mio. DM für die Einsteigerschulen. Ende 2001 wird jede Schule in Niedersachsen mit einem Internetarbeitsplatz für Lehrkräfte ausgestattet sein. Das Investitionsvolumen beläuft sich hierfür auf ca. 13 Mio. DM.

Ca. 2 Mio. DM fließen 2001 in die Lernortverbünde LOVE-IT, ca. 1 Mio. DM in umfassende Quali

fizierungsmaßnahmen für Lehrkräfte allgemein bildender und berufsbildender Schulen.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die gestellten Fragen wie folgt:

Zu 1: Alle fünf Einsteigerschulen in Osnabrück haben ihre Zuwendungsbescheide erhalten:

GS Widukindland: 29.06.2001, Zuwendung 10.000 DM

Rosenplatzschule: 29.06.2001, Zuwendung 10.000 DM

Franz-Hecker-Schule: 29.06.2001, Zuwendung 10.000 DM

Overbergschule: 22.08.2001, Zuwendung 10.000 DM

Stüveschule: 22.08.2001, Zuwendung 10.000 DM

Die Verzögerung bei der Erteilung der Zuwendungsbescheide für die Overbergschule und die Stüveschule ergab sich durch Unstimmigkeiten in den Finanzierungsplänen der Anträge der beiden Schulen, die von den Schulen bzw. dem Schulträger erst nach den Sommerferien korrigiert wurden.

Zu 2: Siehe Vorbemerkungen.

Zu 3: Siehe Vorbemerkungen.

Anlage 8

Antwort

des Ministeriums für Wirtschaft, Technologie und Verkehr auf die Frage 15 des Abg. Ontijd (CDU):

Zukunft der Borssumer Schleuse in Emden

Die Borssumer Schleuse verbindet den EmsSeiten-Kanal mit dem Binnenhafen in Emden. Obwohl die Schleuse von Freizeitskippern ständig genutzt wird, um auf diesem Wege in den Dollart bzw. in die Ems zu gelangen, soll die Schleuse auf Betreiben des Niedersächsischen Hafenamtes Emden nicht mehr betrieben werden. Die Skipper müssten dann einen großen Umweg über das weiter südlich gelegene Oldersum in Kauf nehmen. Wenngleich in den Sommermonaten das so genannte Sammelschleusen in diesem Jahr noch zugelassen worden ist, bleibt die Zukunft der Schleuse ungeklärt.

Für den sich immer besser entwickelnden Sportboot-Tourismus auf Ostfrieslands Wasserstraßen - auch im grenzübergreifenden Sinn

- ist damit der Negativtrend vorprogrammiert. Dabei ist der Tourismus in allen Variationen ein wichtiges wirtschaftliches Standbein der gesamten Region.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Gründe liegen seitens des Niedersächsischen Hafenamtes vor, die Schleuse zu schließen, und handelt es sich dabei vorwiegend um Kostengründe im Zusammenhang mit der Budgetierung, weil Emden im Vergleich zu anderen niedersächsischen Häfen mehrere Schleusen zu unterhalten hat?

2. Besteht die Absicht, die Trägerschaft zu ändern, und ist diesbezüglich die Übertragung der Schleuse auf das Niedersächsische Landesamt für Wasserbau und Küstenschutz (NLWK) oder das Wasser- und Schifffahrtsamt (WSA) vorgesehen?

3. Welche Vorstellungen bestehen hinsichtlich der künftigen Unterhaltungsmaßnahmen für die Schleuse selbst sowie hinsichtlich der Kosten/Gebühren für Schleusungen und damit zum Bewirtschaften und Erhalt der Borssumer Schleuse?

Das Niedersächsische Hafenamt Ems–Dollart plant, die Borssumer Schleuse wegen fehlender Nutzung durch die gewerbliche Wirtschaft zu schließen. Die Schleuse hat ihre Bedeutung für die Binnenschifffahrt verloren (1999 ein Binnenschiff, 2000 kein Binnenschiff) und ist damit für Hafenzwecke und auch für die Wasserwirtschaft (Hoch- wasserschutz und Entwässerung) entbehrlich. Sie dient in heutiger Zeit ausschließlich der Sportschifffahrt. Ein Weiterbetrieb auf Dauer wäre nur möglich, wenn die Schleuse in den nächsten Jahren mit einem Millionenaufwand saniert würde.