Protocol of the Session on May 18, 2001

Die Mittel für Bauunterhaltung sowie für kleine Baumaßnahmen (unter 2 Millionen DM) sind ebenfalls nicht betroffen, weil die damit verbundenen Vorhaben bereits begonnen wurden.

Zu 3: Welche Auswirkungen die Haushaltssperre die Betroffenen und für die Kofinanzierung der Bundes- und EU-Mittel hat, kann ebenfalls aus den o. g. Gründen nicht vollständig beantwortet werden. Zu den einzelnen Ressorthaushalten kann ich folgende Erläuterungen geben:

Im Einzelplan 08 (Wirtschaft) ergeben sich keine Auswirkungen für die Kofinanzierung der Bundesund EU-Mittel. Die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ ist von den Beschränkungen ausgenommen, die Wettbewerbshilfen sind bereits im vollen Umfang rechtlich gebunden. Sonstige Mischfinanzierungen

wie z. B. der Bau der Emsland-Autobahn A 31 sind ebenfalls durch die Inanspruchnahme von Verpflichtungsermächtigungen aus Vorjahren gebunden und unterliegen somit auch nicht der Haushaltssperre.

Im Rahmen des Einzelplans 09 (Landwirtschaft) sind auf Antrag folgende Ausnahmen von der Haushaltssperre zugelassen worden:

- Kofinanzierungsmittel für „PROLAND“ einschließlich der GA-Mittel „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“

- IuK-Mittel in der Agrarstrukturverwaltung

- Landeswettbewerb „Unser Dorf soll schöner werden“

- „Aktionstage Ökolandbau Niedersachsen“

Im Einzelplan 13 sind weder EU- noch GA-Mittel veranschlagt.

Im Rahmen des Einzelplans 15 (Umwelt) sind auf Antrag die Mittel für die Gemeinschaftsaufgabe Küstenschutz, einschließlich des Hochwasserschutzes im Binnenland, als Ausnahme von der Haushaltssperre bewilligt. Damit werden teilweise auch EU-Mittel im Rahmen des Programms "PROLand" gegenfinanziert. Bereits begonnene Maßnahmen wie z. B. das "Emssperrwerk" sind nicht von der Sperre betroffen.

Im Bereich des Einzelplans 20 (Hochbau) können sich Auswirkungen auf Bundesmittel nach dem Hochschulbaufinanzierungsgesetz ergeben, da der Bund nur für begonnene Maßnahmen der Kat. I die baubegleitende Mitfinanzierung leistet. Insoweit können sich Verschiebungen ergeben, deren Umfang derzeit aber nicht abzusehen ist.

Anlage 30

Antwort

des Ministeriums für Wirtschaft, Technologie und Verkehr auf die Frage 33 des Abg. Golibrzuch (GRÜNE) :

GISMA

Nach Ansicht des Dekans des wirtschaftswissenschaftlichen Fachbereichs der Universität Hannover, Stefan Homburg, wird die private Managerakademie GISMA noch in diesem Jahr scheitern. Sie sei nur ein „Phantom“ ohne eigenes hauptberufliches Lehrpersonal; die Universität plane deshalb den Aufbau einer eigenen Business School.

In der Beantwortung einer Dringlichen Anfrage meiner Fraktion konnte die Landesregierung im März-Plenum des Landtags ausschließlich Zahlen zur Entwicklung der GISMA im „Rumpfgeschäftsjahr“ 1999 nennen; die Zahlen für 2000 sollten der Regierung jedoch „in Kürze“ vorgelegt werden.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie beurteilt sie die Absicht der Universität Hannover, eine eigene Business School aufzubauen?

2. Wie beurteilt sie die zitierte Auffassung, wonach es sich bei der GISMA um ein „Phantom“ handelt, das noch in diesem Jahr scheitern werde?

3. Welche Einnahmen aus Studiengebühren waren im Businessplan der GISMA für 2000 veranschlagt, und welche Einnahmen konnten demgegenüber tatsächlich erzielt werden?

Die Ansicht, mit der Herr Professor Homburg zitiert wird, wird nicht geteilt. GISMA ist eine Business School für postgraduierte ManagementAusbildung in Deutschland, die sich gezielt an den Anforderungen national und international ausgerichteter Unternehmen orientiert. Es handelt sich um ein Gemeinschaftsprojekt der Wirtschaft und des Landes Niedersachsen, das sich zu einem internationalen Zentrum zur Ausbildung von Nachwuchskräften für die Wirtschaft und die öffentliche Verwaltung auf hohem Niveau entwickeln wird.

Kooperationspartner der GISMA ist die traditionsreiche Krannert Graduate School of Management der Purdue University, Indiana/USA. Sie stellt die akademischen Programme, die Lehrmethodik, das Lehrsystem, die Lehrpläne sowie die für die Durchführung des Lehrbetriebes erforderlichen

Professoren. Absolventen der GISMA erhalten international anerkannte Abschlüsse der Purdue University.

So konnte das Ausbildungsniveau einer der besten US-Business Schools nach Hannover transferiert und hier angeboten werden. Zugleich war gewährleistet, dass GISMA als vollständig ausgestattete Business School auf anerkanntem internationalen Niveau und mit praxiserfahrenen Professoren starten konnte.

Bereits in der Beantwortung der Dringlichen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 12. März 2001 hat sich Frau Minister Dr. Knorre ausführlich zum Finanzbedarf der GISMA und in diesem Zusammenhang insbesondere auch zu den von der Landesregierung bewilligten MatchingFund-Modell geäußert. Mit dieser unmittelbaren Verknüpfung der Förderung durch das Land mit einer erheblichen Beteiligung der Wirtschaft wird nicht nur eine vielversprechende Verzahnung zwischen den Interessen der Wirtschaft und den öffentlichen Belangen bei der beruflichen Qualifizierung von internationalem ManagementNachwuchs erreicht, sondern auch eine solide Basis für den zukünftigen Betrieb der GISMA geschaffen.

Die Fragen im Einzelnen werden wie folgt beantwortet:

Zur 1: Die Universität Hannover und die Medizinische Hochschule Hannover erwägen, gemeinsam eine Weiterbildung im Gesundheitsmanagement anzubieten. Die Pläne befinden sich aber noch in der Diskussion auf Hochschulebene. Hochschulgremien oder gar das Ministerium sind mit ihnen bisher nicht befasst. Eine Konkurrenz zur GISMA ergibt sich, soweit erkennbar, durch dieses spezielle Angebot nicht.

Zur 2: Die Landesregierung teilt die zitierte Auffassung nicht.

Zur 3: Im Businessplan der GISMA waren für das Jahr 2000 Einnahmen aus Studiengebühren in Höhe von 1,907 Millionen DM veranschlagt. Erzielt wurden Einnahmen in Höhe von 1,183 Millionen DM.

Anlage 31

Antwort

des Ministeriums für Wirtschaft, Technologie und Verkehr auf die Frage 35 der Abg. Frau JanssenKucz (GRÜNE):

Neuer InterRegio-Fahrplan - bahnfahrende Touristen ade

Die Wirtschaftsministerin Frau Dr. Knorre verkündete, dass es der Landesregierung in Verhandlungen mit der Deutschen Bahn AG gelungen sei, zwei InterRegio-Verbindungen von der ostfriesischen Küste in Richtung Bremen, Hannover, Berlin, Leipzig zu erhalten. Betrachtet man den neuen Fahrplan, fragt man sich nach „Sinn und Verstand“ dieser Verbindungen.

Der InterRegio 2631 nach Berlin fährt um 11.03 Uhr ab Emden, 24 Minuten früher im Vergleich zum alten Fahrplan. Die Ankunftszeit des Zubringerzugs vom Emder Außenhafen wurde nicht verlegt. Fahrgäste nach Bremen, Hannover und Berlin haben eine Stunde Wartezeit und keinen InterRegio-Anschluss, damit verlängert sich die reine Reisezeit nach Berlin um 80 Minuten. Dasselbe wiederholt sich mit dem Interregio 2339 nach Leipzig: Abfahrt ab Emden um 17.09 Uhr, der Zug vom Außenhafen kommt aber erst um 17.17 Uhr an. Das bedeutet wiederum 40 Minuten Wartezeit im Emder Bahnhof, und wiederum kein InterRegio-Anschluss und eine garantiert längere Gesamtfahrzeit.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche fahrplantechnischen Anforderungen und welche benutzerfreundlichen Kriterien für Langstreckenreisende, Fernpendler und Touristen wurden vonseiten des Landes in die Verhandlungen eingebracht?

2. Warum ist der InterRegiofahrplan nicht auf die Erfordernisse der Region, und hier insbesondere der touristischen Verkehre abgestimmt worden?

3. Wie stellt sich die Landesregierung die Anbindung der Fremdenverkehrsregion Ostfriesland mit attraktiven Strecken- und Umsteigeverbindungen und mit angemessenen Reisezeiten künftig vor?

Der InterRegio rechnet im Produktportfolio der Deutschen Bahn AG zum Fernverkehr; folglich entscheidet die Deutsche Bahn AG in alleiniger Verantwortung über den InterRegio-Fahrplan. Auch bei den weiteren in Rede stehenden Verkehren wie Schifffahrt oder straßengebundenem

ÖPNV tritt das Land in keinem Falle als Besteller auf.

Grundsätzlich sind bei der Aufstellung des Fahrplans verschiedene Anforderungen wie Verkehrsströme, Verknüpfung mit anderen Zügen an Unterwegsbahnhöfen, die vorhandene Infrastruktur sowie betriebliche Angelegenheiten aufeinander abzustimmen. Am Beispiel der Region Ostfriesland bedeutet dies u. a., dass die InterRegio-Züge einerseits Anschlüsse zu den Inseln, die z. T. nur tideabhängig erreichbar sind, vermitteln, andererseits auf ihrem Laufweg verschiedene Umsteigemöglichkeiten im Binnenland, wie z. B. in Hannover oder Köln, bieten sollen. Dies erfordert naturgemäß Kompromisse, erst recht, wenn Züge, wie in diesem Fall, nachträglich in ein weitgehend geformtes Fahrplankonzept integriert werden müssen.

Entsprechend des Hauptnachfragestroms hat die DB AG die Zubringerzüge vom Emder Außenhafen daher auf die InterRegio-Züge Richtung Rhein/Ruhr abgestimmt bzw. wird der InterRegio bereits ab Emden Außenhafen eingesetzt.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen wie folgt:

Zu 1: Die Landesregierung hat seit Bekanntwerden der von der Deutschen Bahn AG im Sommer letzten Jahres geplanten Angebotsreduzierungen darauf gedrängt, die InterRegio-Züge Berlin/Leipzig – Hannover – Oldenburg u. a. in Richtung Norddeich-Mole zu verlängern, um weiterhin umsteigefreien Verkehr aus diesem Raum in die Fremdenverkehrsregion Ostfriesland einschl. der Ostfriesischen Inseln anbieten zu können. Dem hat die Deutsche Bahn AG schließlich im März d. J., d. h. unmittelbar vor Redaktionsschluss des Fahrplans 2001/2002 mit den zwei genannten InterRegioVerbindungen Rechnung getragen. Das primäre Ziel, weiterhin umsteigefreie Fernverkehrsverbindungen aus Ostdeutschland bzw. Hannover nach Ostfriesland anzubieten, wie es auch von der Region stets gefordert wurde, konnte damit erreicht werden.

Zu 2: Eine sinnvolle Angebotsplanung setzt voraus, dass der kleinräumigere, regionale Verkehr grundsätzlich auf den großräumigeren Fernverkehr abgestimmt werden muss. Auch der niedersächsische Gesetzgeber hat diesen Planungsgrundsatz bei der Abstimmung von (großräumigen) schienengebundenem und (kleinräumigeren) straßengebunde

nem ÖPNV im Nahverkehrsgesetz verankert. Nach Meinung der Landesregierung sind attraktive Transportketten zu den Inseln nur realisierbar, wenn sich der Zubringerverkehr an den Ankunftsbzw. Abfahrtszeiten des InterRegio-Verkehrs orientiert.

Zu 3: Die Landesregierung hält die Anbindung Ostfrieslands auch aus fremdenverkehrlichen Gründen an den Fernverkehr Richtung Ostdeutschland und Rhein/Ruhr für wichtig. Sie wird sich daher auch weiterhin dafür einsetzen, dass diese Region in Umfang und Qualität angemessen in das Fernverkehrsangebot der Deutschen Bahn AG eingebunden ist. Sie geht zugleich davon aus, dass die Aufgabenträger des ÖPNV und Verkehrsunternehmen ihrerseits auf günstige Verknüpfungen der verschiedenen Angebote hinwirken.

Das Land als Aufgabenträger für den Schienenpersonennahverkehr unternimmt seinerseits erhebliche Anstrengungen, das Nahverkehrsangebot in diesem Raum auch mit Blick auf die Touristikverkehre ab 10. Juni d. J. weiter zu verbessern: