Mit dem Haushaltsführungserlass vom 24. April 2001 hat die SPD-Landesregierung eine umfassende Haushaltssperre verfügt. Abgesehen von wenigen Ausnahmen sind alle Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen gesperrt. Neue Verpflichtungen dürfen nicht eingegangen werden.
Die Haushaltssperre hat weitreichende Auswirkungen für alle Institutionen, Einrichtungen, Kommunen oder Betriebe und deren Beschäftigte, die sich auf Leistungen des Landes verlassen, Förderanträge gestellt oder Aufträge erwartet haben. Es ist bei allen Verunsicherung entstanden, ob sie von der Haushaltssperre betroffen sind.
Eine Aufstellung über die jeweils gesperrten Mittel, Maßnahmen, Zuschüsse oder Personaleinstellungen hat das Landwirtschaftsministerium bisher nicht vorlegen könne.
1. In welcher Höhe sind - getrennt nach persönlichen Verwaltungsausgaben, sächlichen Verwaltungsausgaben, Übertragungsausgaben, Bauausgaben, sonstige Ausgaben für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen Mittel im Einzelplan 09 gesperrt?
2. Welche einzelnen Investitionsvorhaben, Förderanträge, Zuschüsse, Personaleinstellungen oder sonstigen Maßnahmen sind von dieser Haushaltssperre im Einzelplan 09 betroffen?
3. Welche Auswirkungen hat die Haushaltssperre auf die Betroffenen und für die Kofinanzierung der Bundes- und EU-Mittel?
Mit dem Haushaltsführungserlass vom 24. April 2001 hat die SPD-Landesregierung eine umfassende Haushaltssperre verfügt. Abgesehen von wenigen Ausnahmen sind alle Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen gesperrt. Neue Verpflichtungen dürfen nicht eingegangen werden.
Die Haushaltssperre hat weitreichende Auswirkungen für alle Institutionen, Einrichtungen, Kommunen oder Betriebe und deren Beschäftigte, die sich auf Leistungen des Landes verlassen, Förderanträge gestellt oder Aufträge erwartet haben. Es ist bei allen Verunsicherung entstanden, ob sie von der Haushaltssperre betroffen sind.
Eine Aufstellung über die jeweils gesperrten Mittel, Maßnahmen, Zuschüsse oder Personaleinstellungen hat das Wirtschaftsministerium bisher nicht vorlegen können.
1. In welcher Höhe sind - getrennt nach persönlichen Verwaltungsausgaben, sächlichen Verwaltungsausgaben, Übertragungsausgaben, Bauausgaben, sonstige Ausgaben für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen Mittel im Einzelplan 08 gesperrt?
2. Welche einzelnen Investitionsvorhaben, Förderanträge, Zuschüsse, Personaleinstellungen oder sonstigen Maßnahmen sind von dieser Haushaltssperre im Einzelplan 08 betroffen?
3. Welche Auswirkungen hat die Haushaltssperre auf die Betroffenen und für die Kofinanzierung der bundes- und EU-Mittel?
Mit dem Haushaltsführungserlass vom 24. April 2001 hat die SPD-Landesregierung eine umfassende Haushaltssperre verfügt. Abgesehen von wenigen Ausnahmen sind alle Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen gesperrt. Neue Verpflichtungen dürfen nicht eingegangen werden.
Die Haushaltssperre hat weitreichende Auswirkungen für alle Institutionen, Einrichtungen, Kommunen oder Betriebe und deren Beschäftigte, die sich auf Leistungen des Landes verlassen, Förderanträge gestellt oder Aufträge erwartet haben. Es ist bei allen Verunsicherung entstanden, ob sie von der Haushaltssperre betroffen sind.
Eine Aufstellung über die jeweils gesperrten Mittel hat die Landesregierung für Hochbauten bisher nicht vorlegen können.
3. Welche Auswirkungen hat die Haushaltssperre auf die Betroffenen und für die Kofinanzierung der Bundes- und EU-Mittel?
Mit dem Haushaltsführungserlass vom 24. April 2001 hat die SPD-Landesregierung eine umfassende Haushaltssperre verfügt. Abgesehen von wenigen Ausnahmen sind alle Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen gesperrt. Neue Verpflichtungen dürfen nicht eingegangen werden.
Die Haushaltssperre hat weitreichende Auswirkungen für alle Institutionen, Einrichtungen, Kommunen oder Betriebe und deren Beschäftigte, die sich auf Leistungen des Landes verlassen, Förderanträge gestellt oder Aufträge erwartet haben. Es ist bei allen Verunsicherung entstanden, ob sie von der Haushaltssperre betroffen sind.
Eine Aufstellung über die jeweils gesperrten Mittel, Maßnahmen, Zuschüsse oder Personaleinstellungen hat das Finanzministerium bisher nicht vorlegen können.
1. In welcher Höhe sind - getrennt nach persönlichen Verwaltungsausgaben, sächlichen Verwaltungsausgaben, Übertragungsausgaben, Bauausgaben, sonstige Ausgaben für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen Mittel im Einzelplan 04 gesperrt?
2. Welche einzelnen Investitionsvorhaben, Förderanträge, Zuschüsse, Personaleinstellungen oder sonstigen Maßnahmen sind von dieser Haushaltssperre im Einzelplan 04 betroffen?
3. Welche Auswirkungen hat die Haushaltssperre auf die Betroffenen und für die Kofinanzierung der bundes- und EU-Mittel?
Mit dem Haushaltsführungserlass vom 24. April 2001 hat die SPD-Landesregierung eine umfassende Haushaltssperre verfügt. Abgesehen von wenigen Ausnahmen sind alle Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen gesperrt. Neue Verpflichtungen dürfen nicht eingegangen werden.
Die Haushaltssperre hat weitreichende Auswirkungen für alle Institutionen, Einrichtungen, Kommunen oder Betriebe und deren Beschäftigte, die sich auf Leistungen des Landes verlassen, Förderanträge gestellt oder Aufträge erwartet haben. Es ist bei allen Verunsicherung entstanden, ob sie von der Haushaltssperre betroffen sind.
Eine Aufstellung über die jeweils gesperrten Mittel, Maßnahmen, Zuschüsse oder Personaleinstellungen hat das Wirtschaftsministerium bisher nicht vorlegen können.