Protocol of the Session on May 18, 2001

ber die Reaktion des Ministers: „Und zieht sich prompt die Ungnade des Ministers zu. ‚Das ist eine populistische und schwachsinnige Äußerung‘, sagt Pfeiffer.“

Ich frage die Landesregierung:

1. Teilt sie die Ansicht des Justizministers, dass „die Lehrer“ sich gegen Kritik abschotteten, nicht bereit seien, sich beurteilen zu lassen und nicht nur fordern dürften, sondern auch kucken müssten, was sie selbst tun können?

2. Hält sie es angesichts des sich abzeichnenden gravierenden Lehrermangels und der Werbekampagne der Landesregierung für den Lehrerberuf für angemessen und hilfreich, dass Landesminister in öffentlichen Veranstaltungen Pauschalurteile über „die Lehrer“ von sich geben?

3. Hält sie es mit der Fürsorgepflicht der Landesregierung für ihre Bediensteten und mit einem fairen Umgang in öffentlichen Diskussionen für vereinbar, wenn ein Landesminister Äußerungen eines Landesbeamten als „populistisch und schwachsinnig“ abqualifiziert?

In ihrer Anfrage bezieht sich die Abgeordnete auf angebliche Zitate des Justizministers Prof. Dr. Christian Pfeiffer, die während einer Veranstaltung am 22. März 2001 in Weener gefallen sein sollen. Der entstellenden bzw. in ihr Gegenteil verkehrenden Darstellung seiner Äußerungen in der Ostfriesen-Zeitung vom 26. März 2001 ist Justizminister Pfeiffer bereits in einer Presseerklärung des Justizministeriums vom 28. März 2001 entgegengetreten. Insbesondere hatte der Minister in Weener nicht geäußert, dass die Kritik an der Bezeichnung von Lehrern als „faule Säcke“ eine "populistische und schwachsinnige Äußerung" sei, wie in der Ostfriesen-Zeitung behauptet, sondern hatte im Gegenteil selbst eine derartige Abqualifizierung von Lehrern kritisiert.

Dies vorausgeschickt, beantwortet die Landesregierung die Anfrage wie folgt:

1. Nein. Justizminister Pfeiffer ist vielmehr der Ansicht und hat dies auch in Weener am fraglichen Termin geäußert, dass in unserer Gesellschaft alle dienstleistenden Berufsgruppen, also auch die Lehrer, bereit sein müssen, ihre Arbeit evaluieren zu lassen.

2. Das in Rede stehende Pauschalurteil über „die Lehrer“ ist eine Unterstellung der OstfriesenZeitung. Insofern erledigt sich die Frage.

3. Wie in der Vorbemerkung ausgeführt, hat Minister Pfeiffer selbst mit der in Frage stehenden

Äußerung die pauschale Abqualifizierung von Lehrern kritisiert.

Anlage 8

Antwort

des Kultusministeriums auf die Frage 14 der Abg. Frau Vockert (CDU):

Belastung von kommunalen Schulsekretärinnen durch Landesaufgagen

Im Rahmen der Schulausschusssitzung der Gemeinde Schiffdorf, Landkreis Cuxhaven, ist auch eine Arbeitsplatzbewertung der Schulsekretärinnen vorgenommen worden. Dabei wurde deutlich, dass die Verwaltung von originären Landesaufgaben einen Aufwand von einem Viertel bis zu einem Drittel der Arbeitszeit der Schulsekretärinnen ausmachten. So übernehmen diese u. a. folgende Landesaufgaben:

- Personalverwaltung Lehrkräfte (Krank- meldung, Arbeitszeitkonten, Meldung Dienstantritt, Änderung und Beendigung Dienstverhältnis, Bewährungsbericht Lehrkräfte schreiben, Lehrerlisten erstel- len, Ausgabe von Anträgen auf Stunden- reduzierung, Sonderurlaub, Kur, Mutter- schutz),

- Budgetierung (Mittelverwaltung für Lernmittel und Reisekosten) ,

- statistische Meldungen (Unterrichtsver- sorgung, Schülerdaten etc.),

- Weiterleitung von Dienstpost für Lehrkräfte,

- allgemeiner Schriftwechsel und Telefonate mit der Bezirksregierung,

- Dienstreisen, Schulfahrten.

Durch die Einführung der „Verlässlichen Grundschule“ sind noch weitere Aufgaben hinzugekommen:

- Vertretungs-/Betreuungspersonal (Ein- stellungen, Arbeitszeitverwaltung, Stun- denplanweiterleitung, Arbeitsvorla- gen/Formulare erstellen, Gesundheits- zeugnisse, Meldungen an andere Behör- den etc.) ,

- Schriftwechsel, Besucherverkehr mit Eltern,

- statistische Meldungen,

- allgemeine Sekretariatsaufgaben,

- pädagogische Konzepte.

Ich frage die Landesregierung:

1. Warum hat sie es zugelassen, dass zunächst durch Aufgabenverlagerungen von den Bezirksregierungen auf die Schulen und jetzt auch durch die Einführung der „Verlässlichen Grundschule“ immer weitere Landesaufgaben auf die kommunalen Schulsekretärinnen verlagert worden sind, ohne dass die kommunalen Schulträger dafür irgendeinen Ausgleich erhalten haben?

2. Will sie bestreiten, dass vor dem Hintergrund der genannten Erhebungen die Arbeitskraft einer Schulsekretärin bis zu einem Drittel durch originäre Landesaufgaben gebunden wird?

3. Welche Kompensationsmaßnahmen wird sie zur Entlastung der Kommunen ergreifen, insbesondere welche Gespräche sind wann und wo mit den kommunalen Spitzenverbänden entsprechend geführt worden?

Dem Charakter der öffentlichen Schulen in Niedersachsen als gemeinsamen nichtrechtsfähigen Anstalten der Schulträger und des Landes (§ 1 Abs. 3 Satz 2 NSchG) entspricht die Aufteilung der Kosten in den §§ 112 und 113 NSchG. Danach trägt das Land die persönlichen Kosten für die Lehrkräfte, die Schulassistentinnen und Schulassistenten, die pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie für das Betreuungspersonal. Die Schulträger tragen die sächlichen Kosten der öffentlichen Schulen sowie die persönlichen Kosten, die nicht das Land trägt. Das sind insbesondere die Kosten für Hausmeister und Schulsekretärinnen. Eine Unterscheidung nach „originären Landesaufgaben“ und Aufgaben für den Schulträger lässt sich in der Praxis ohnehin nicht trennscharf einhalten: Schulsekretärinnen leisten einerseits Hilfe bei Verwaltungsaufgaben, die von Lehrkräften zu erledigen sind, während andererseits Lehrkräfte sowie Schulleiterinnen und Schulleiter in hohem Maße auch Verwaltungsaufgaben und Kontakte für den Schulträger wahrnehmen. Die schulrechtliche Kostenlastverteilung des Niedersächsischen Schulgesetzes folgt damit aus praktischen Gründen nicht einer Unterteilung nach Landesaufgaben und Schulträgeraufgaben. Dies gilt vor allem für die Aufstellung, Steuerung und Umsetzung der kommunalen Schulhaushalte, so weit die Haushaltsmittel zur Stärkung der finanziellen Eigenverantwortlichkeit der Schulen budgetiert sind.

Die dadurch entstehenden Vermischungen werden in der Praxis im Zusammenwirken von Schulleitungen, Schulsekretärinnen und Schulträgern in der Regel zufriedenstellend gelöst und haben sich über

alles gesehen bisher ausgeglichen. So hat sich im Rahmen der Schulverwaltungsreform 1996 eine gemeinsame Arbeitsgruppe des Niedersächsischen Kultusministeriums und der kommunalen Spitzenverbände mit dieser Frage beschäftigt und ist einvernehmlich zum gleichen Ergebnis gekommen.

Die Kostenverteilung, die seit Bestehen des Landes Niedersachsen und in allen Flächenländern der Bundesrepublik existiert, hat sich trotz gelegentlicher Unstimmigkeiten zwischen kommunalen Schulträgern und dem Land bisher bewährt.

Dies vorausgeschickt, beantwortet die Landesregierung die einzelnen Fragen wie folgt:

Zu 1: Schulsekretärinnen sind nach ihrem Arbeitsvertrag nach näherer Weisung der Schulleitung für die Erledigung des Verwaltungs- und des Schreibdienstes in allen Schulangelegenheiten zuständig. Die Aufgaben der Schulleitung und der Schulsekretärinnen sind eng miteinander verknüpft. Die in der Fragestellung in Bezug genommenen Aufgabenverlagerungen und sonstigen Veränderungen in der Struktur von Schule und Schulaufsicht berühren die grundsätzliche Kostenlastverteilung nicht, die auch bei sich ändernden realen Verhältnissen fortbesteht.

Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen.

Zu 2: Wie in der Vorbemerkung ausgeführt, lassen sich die Tätigkeiten der Schulsekretärinnen nicht sinnvoll in originäre Landesaufgaben und durch den jeweiligen Schulträger veranlasste Aufgaben aufteilen. Im Übrigen liegt eine gemeinsame, zwischen den kommunalen Spitzenverbänden und dem Land abgestimmte Arbeitsplatzbeschreibung nicht vor.

Zu 3: Kompensationsmaßnahmen sind nicht beabsichtigt. Gespräche mit den kommunalen Spitzenverbänden gehören zu den laufenden Aufgaben des Kultusministeriums. Darüber hinaus hat es in den Jahren 1995/1996 die in der Vorbemerkung bereits angesprochene gemeinsame Arbeitsgruppe „Stärkung der Ressourcenverantwortung der Schulen und Verteilung der Personalkosten zwischen Land und Schulträgern" gegeben. Die kommunalen Spitzenverbände sind im Landesschulbeirat vertreten, sie werden in Anhörungsverfahren beteiligt und sind Dialogpartner beispielsweise bei der Schulstrukturreform.

Anlage 9

Antwort

des Kultusministeriums auf die Frage 15 des Abg. Althusmann (CDU):

Land will rechtswidrig die Landesmittel des Programms n-21 durch Bundesmittel ersetzen

Nach mir vorliegenden Informationen wurden mit Schnellbrief vom 2. Februar 2001 alle berufsbildenden Schulen in Niedersachsen darauf hingewiesen, dass Anträge, die sich auf die Förderungen von PC-Ausstattungen beziehen, ab sofort nicht mehr über das Aktionsprogramm „n-21: Schulen in Niedersachsen online“, sondern über die Aufnahme in das Bundesprogramm „Zukunftsinvestitionen für berufliche Schulen (ZIBS)“ einzureichen sind. Gemäß § 5, Nr. 3 (b) der Verwaltungsvereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Ländern sind die Bundesmittel jedoch nicht Ersatzinvestitionen, sondern eine Zusatzfinanzierung zu den Eigenaufwendungen der Länder.

Ich frage die Landesregierung:

1. Sollten die berufsbildenden Schulen ursprünglich auch im Bereich der PCAusstattung mit Landesmitteln gefördert werden?

2. Verstößt die Herausnahme der berufsbildenden Schulen aus dem Förderprogramm „n21“ des Landes nicht gegen die Verwaltungsvereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Land Niedersachsen?

3. Was soll mit den dadurch ggf. nicht ausgeschöpften Landesmitteln passieren?

Mit dem von der Landesregierung durchgeführten Aktionsprogramm „n-21: Schulen in Niedersachsen online“ sollen auf der Basis bewährter Maßnahmen der in den Jahren 1998 bis 2000 zusammen mit der Deutschen Telekom durchgeführten Multimedia-Initiative-Niedersachsen weitere abgestimmte Schritte zur Aus- und Fortbildung von Lehrkräften, zur Entwicklung didaktischer Unterrichtskonzepte sowie zu einer besseren Ausstattung der allgemein bildenden und berufsbildenden Schulen initiiert werden. Hierzu wird beispielsweise neben dem Anschluss aller Schulen an ein Bildungsnetz in jedem Lehrerzimmer ein Internetarbeitsplatz eingerichtet, um die Medienakzeptanz der Lehrerinnen und Lehrer zu verstärken.