Fachverband für den Schießsport und ordentliches Mitglied im Landessportbund ist der Landesfachverband Schießsport Niedersachsen e. V. Die in Niedersachsen bestehenden Schützenverbände Niedersächsischer Sportschützenverband e. V., Nordwestdeutscher Schützenbund e. V. und Schützenverband Nordheide und Elbmarsch e. V. im Schützenverband Hamburg und Umgegend e. V. sind nicht ordentliches Mitglied und Fachverband im Landessportbund. Der Niedersächsische Sportschützenverband und der Nordwestdeutsche Schützenbund sind lediglich außerordentliche Mitglieder ohne Stimmrecht und ohne Anspruch auf Förderung. Die verbandliche Anbindung der drei Schützenverbände in Niedersachsen, die nicht als Landesschützenverbände bezeichnet werden können, da sie jeweils nur regionale Ausschnitte Niedersachsens erreichen und teilweise auch über die Grenzen Niedersachsens hinaus Vereine als Mit
Die gesetzlichen Grundlagen der Sportförderung in Niedersachsen bilden §§ 7 und 8 des Niedersächsischen Gesetzes über das Lotterie- und Wettwesen vom 21. Juni 1997 sowie die VO-Sport vom 16. Dezember 1998. Danach hat der Landessportbund die ihm zustehende Finanzhilfe zur Förderung des Sports in anerkannten niedersächsischen Sportverbänden und -vereinen zu verwenden. Die Anerkennung erfolgt durch den Landessportbund unter Einhaltung verschiedener Kriterien, die sich aus der VO-Sport und der Satzung des Landessportbundes ergeben. Anerkannt werden und damit Sportfördermittel erhalten kann danach ausschließlich der Landesfachverband Schießsport Niedersachsen e. V. bzw. ein Verband, der an dessen Stelle tritt. Die Förderung der verbandlichen Arbeit der drei Schützenverbände erfolgt auch derzeit ausschließlich durch Weitergabe von Sportfördermitteln durch den Landesfachverband Schießsport Niedersachsen e. V.
Die VO-Sport verpflichtet den Landessportbund in § 1 Abs. 2 Satz 2, die Anerkennung eines Verbandes dann zu widerrufen, wenn die Voraussetzungen für die Anerkennung nicht oder nicht mehr erfüllt werden. In der Vergangenheit hat der Landessportbund mehrfach Gespräche mit dem Präsidium des Landesfachverbandes Schießsport Niedersachsen e. V. teilweise unter Beteiligung der Vertreter der drei weiteren Schützenverbände geführt. Gegenstand dieser Gespräche waren im Wesentlichen die Erfüllung der Voraussetzungen für die Anerkennung, die der Landessportbund aufgrund seiner Satzung und der Vorgaben aus dem Gesetz über das Lotterie- und Wettwesen festgelegt hat. Diese sind im Einzelnen:
- Verantwortlichkeit für die Entwicklung, Organisation und Durchführung des Lehrwesens sowie der sportbezogenen Ausbildungsgänge,
Als Ergebnis verschiedener Gespräche ist 1997 eine Vereinbarung zwischen dem Landessportbund und den Schützenverbänden geschlossen worden, der die Delegiertenversammlungen des Nieder
sächsischen Sportschützenverbandes am 18. April 1998 und des Nordwestdeutschen Schützenbundes zugestimmt haben. Auch die Bildung eines einheitlichen Schützenverbandes in Niedersachsen wird seit Jahren erörtert und konkret angestrebt.
Der Landessportbund hält die Bildung eines einheitlichen Schützenverbandes für Niedersachsen und die Anpassung an die Struktur des Landessportbundes entsprechend der politischen Gliederung in Bezirke, Kreise und kreisfreie Städte für dringend erforderlich. Er sieht darin die einzige Möglichkeit, den Schießsport in der Verbandsarbeit wirtschaftlich und angemessen zu unterstützen. Er folgt damit auch den Anregungen des Landesrechnungshofes, der anlässlich seiner Prüfungen auf eine schlanke, transparente und effiziente Verbandsstruktur abgehoben hat als eine der Voraussetzungen für den wirtschaftlichen und wirkungsvollen Einsatz der öffentlichen Sportfördermittel.
Zu 1: Die Vorgehensweise des Landessportbundes stellt keinen Eingriff in bestehendes Vereinsrecht dar. Der LSB handelt im Rahmen seiner Satzung und der Vorgaben, die ihm bei der Bewirtschaftung der öffentlichen Sportfördermittel nach § 8 des Niedersächsischen Gesetzes über das Lotterie- und Wettwesen i. V. mit der VO-Sport gesetzt sind.
Zu 2: Der Landessportbund wird in eigener Verantwortung im Rahmen der Grundsätze tätig, die ihm nach Vereinsrecht und gesetzlicher Sportförderung vorgegeben sind. Er muss sicherstellen, dass die öffentlichen Sportfördermittel sparsam und wirtschaftlich eingesetzt werden. Unter diesem Gesichtspunkt sind auch gewachsenen Strukturen zu überdenken und gegebenenfalls zeitgemäßen Erfordernissen anzupassen.
Zu 3: Ein Missbrauch des Landessportbundes Niedersachsen in Stellung und Zuständigkeit kann nicht erkannt werden.
des Ministeriums für Wirtschaft, Technologie und Verkehr auf die Frage 19 des Abg. Wenzel (GRÜ- NE):
Das Land Niedersachsen hat bereits vor einiger Zeit die Absicht verkündet, auf einem Teilnetz im Bereich südlich von Hamburg den Betrieb des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) künftig auszuschreiben. Wie jetzt aktuell bekannt geworden ist, soll der Betrieb des SPNV auf den Strecken Bremen - Hamburg Uelzen jedoch nicht ausgeschrieben, sondern freihändig vergeben werden.
1. Weshalb und vor welchem rechtlichen Hintergrund will sie bzw. die Landesnahverkehrsgesellschaft (LNVG) die SPNV-Leistungen auf der Strecke Bremen - Hamburg - Uelzen freihändig, d. h. ohne Ausschreibung, vergeben?
2. Von welchen Eisenbahngesellschaften hat sie bzw. die LNVG ein Angebot zum Betrieb der o. g. Strecken eingeholt, und mit welchem Ergebnis?
Durch § 14 AEG ist der diskriminierungsfreie Zugang zur Eisenbahninfrastruktur für Unternehmen, die dem öffentlichen Verkehr dienen, rechtlich normiert. Damit sind die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass Wettbewerb durch Eisenbahnverkehrsunternehmen im SPNV entwickelt werden kann. Die Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH (LNVG) verfolgt als Zentrale Stelle gemäß § 8 NNVG im Auftrag des Landes seit Vorlage des SPNV-Konzepts für Niedersachsen (Stand: 25. Juli 1997) mit der Eröffnung von Wettbewerb im SPNV das Ziel, den spezifischen Zuschussbedarf - das ist der Zuschussbedarf je Zugkilometer - bei gleicher oder verbesserter Qualität spürbar zu reduzieren. Mit wettbewerbspolitischen Instrumenten sollen im SPNV-Betrieb Kostensenkungspotentiale mobilisiert, attraktivere SPNV-Angebote zu Nachfrage- und Erlöszuwächsen führen. Ein erster signifikanter Schritt dazu war die Aufnahme des Betriebs im Teilnetz WeserEms durch die NordWestBahn GmbH am 5. November 2000. Die Landesregierung hat sich dahin gehend positioniert, dass auf der Schiene mehr Wettbewerb benötigt wird. Die Einführung eines kontrollierten Wettbewerbs im ÖPNV bietet sowohl für Kunden als auch für Besteller die Chance, zu einer spürbaren Verbesserung von Angebot und Nachfrage im ÖPNV zu kommen bei zumindest gleichbleibenden, wenn nicht sogar sinkenden Kosten für die öffentliche Hand.
Zu 1: Nach geltendem Recht sind Vereinbarungen über die Erbringung und Abgeltung von SPNVBetriebsleistungen als Dienstleistungskonzessionen anzusehen; sie unterliegen daher derzeit noch nicht dem Erfordernis eines förmlichen öffentlichen Ausschreibungsverfahrens. Es trifft zu, dass die LNVG beabsichtigt, SPNV-Betriebsleistungen auf den genannten Strecken freihändig zu vergeben. Begründet ist diese Vorgehensweise darin, dass Wettbewerb auf der Schiene Wettbewerber braucht, die tatsächlich in der Lage sind, ohne Unterstützung des derzeitigen Hauptleistungsanbieters eine Wettbewerbsrolle zu übernehmen. Daraus folgt, dass bei der Vergabe von SPNVBetriebsleistungen neben Qualitäts- und Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkten auf eine Vielfalt von Wettbewerbern auf der Anbieterseite hinzuwirken ist - dies nicht zuletzt angesichts sich auf EU-Ebene abzeichnender Rechtsänderungen, die der bisherigen Praxis freihändiger Vergabe des überwiegenden Teils der SPNV-Betriebsleistungen an DB Regio entgegenstehen können.
Zu 2: Die landesbeteiligte Osthannoversche Eisenbahnen AG hat im letzten halben Jahr Verhandlungen und Gespräche mit verschiedenen in- und ausländischen Eisenbahnverkehrsunternehmen, darunter auch der DB Regio AG, geführt. Ende März 2000 erwartet die LNVG ein Angebot über die Erbringung der zu vergebenden SPNVBetriebsleistungen.
Zu 3: Ziel der Landesregierung ist ein kundenorientiertes Angebot, das im Kern die Verkehrsnachfrage optimal abdeckt (Platzangebot, Taktdichte). Wie der Betrieb im einzelnen aussehen wird, kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht beantwortet werden.
In Niedersachen soll die Nutzung regenerativer Energien über einen Wirtschaftsförderfonds gefördert werden. Neben dem Neubau von Biomasseanlagen und Wasserkraftwerken soll vor allem die Nutzung der Solarenergie durch eine „Solaroffensive“ (mit einem Ge
Tatsächlich hat sich die Förderung ökologischer Vorhaben in den letzten Jahren nach Auffassung der Betroffenen zum Trauerspiel entwickelt, u. a. weil Mittel aus dem Wirtschaftsförderfonds „ökologischer Bereich“ ständig in den Bereich der konventionellen Wirtschaftsförderung abgeflossen sind. In der Plenardebatte des Niedersächsischen Landtags im Februar 2001 wurde deshalb auf Antrag der Grünen über eine Neuorientierung der Wirtschaftsförderung in Niedersachsen in Richtung nachhaltige Entwicklung debattiert.
1. Welche Finanzmittel sind im Jahr 2000 in die Breitenförderung regenerativer Energien sowie in die Förderung innovativer Modellvorhaben und die Förderung von Fertigungsanlagen und Entwicklungsvorhaben im Solarbereich geflossen?
2. Wie viele Anträge auf Förderung regenerativer Energien wurden seit Beginn des Jahres 2000 mit welchen Begründungen nicht bewilligt oder zurückgestellt?
3. Welche Pläne hinsichtlich der organisatorischen Anbindung, finanziellen Ausgestaltung und inhaltlichen Schwerpunktsetzung hat die Landesregierung zur Zukunft der Förderung regenerativer Energien in Niedersachsen?
Anders als die Fragestellerin geht die Landesregierung davon aus, dass ihre Förderung der erneuerbaren Energien erfolgreich verläuft. Das zeigt sich u. a. daran, dass alle Programme auf eine lebhafte Nachfrage gestoßen und die bereitgestellten Mittel zügig abgeflossen sind:
- So war die Nachfrage nach Mitteln der Biogasinitiative so stark, dass bis Ende Juli 2000 rund 20 Millionen DM Darlehen bewilligt werden konnten.
- Die Breitenförderung von solarthermischen Anlagen bei Ein- und Zweifamilienhäusern wurde hervorragend in Anspruch genommen. Über 8 Millionen DM Darlehen konnten für diesen Zweck gewährt werden.
- Die Nachfrage nach den Mitteln der Solaroffensive ist so groß, das bereits heute förderwürdige Anträge in Höhe der bis 2003 vorgesehenen Mittel vorliegen.
dass eingeplante Mittel, die in einem Förderprogramm nicht abfließen, dorthin umgelenkt werden, wo ein nicht erkennbarer zusätzlicher Mittelbedarf entstanden ist. Diesem Zweck dient das Instrument der gegenseitigen Deckungsfähigkeit. Es wurde für den gesamten Wirtschaftsförderfonds eingerichtet.
Die vier neuen Richtlinien, nach denen aus der Titelgruppe 85 (Energie) des ökologischen Teils des Wirtschaftsförderfonds gefördert wird, mussten erst von der EU-Kommission genehmigt werden, bevor sie in Kraft treten konnten. Diese Genehmigung wurde Mitte 1999 erteilt. Bei der Mittelveranschlagung war man von einer schnelleren Genehmigung ausgegangen. In der verbleibenden zweiten Hälfte des Jahres konnten rund 3,3 Millionen DM der veranschlagten Mittel nicht mehr für die Förderung der erneuerbaren Energien verausgabt werden. Sie wurden daher im Rahmen der gegenseitigen Deckungsfähigkeit im gewerblichen Teil des Wirtschaftsförderfonds eingesetzt, wo zusätzlicher Bedarf entstanden war.
Dieser Betrag wurde aber dem ökologischen Bereich nicht dauerhaft entzogen, sondern er wird im laufenden Haushaltsjahr 2001 - ebenfalls im Rahmen der gegenseitigen Deckungsfähigkeit – diesem Bereich wieder zugeführt. So gilt, dass alle Mittel, die der Landtag für die Förderung der erneuerbaren Energien bereitgestellt hat, für diesen Zweck auch tatsächlich verausgabt bzw. rechtsverpflichtet worden sind. Die Behauptung, dass Mittel aus dem ökologischen Teil des Wirtschaftsförderfonds ständig in den Bereich der konventionellen Wirtschaftsförderung abgeflossen seien, entbehrt jeder Grundlage.
Zu 1: Für die Breitenförderung nach der Richtlinie „Erneuerbare Energien“ wurden im Jahr 2000 folgende Bewilligungen gewährt:
- 696 solarthermische Anlagen mit einer Kollektorfläche von 5 891 qm erhielten insgesamt Darlehen in Höhe von 8 027 718 DM.