wir durch Kabinettsbeschluss eine interministerielle Arbeitsgruppe unter Leitung des Innenministeriums eingerichtet, die ein Konzept entwickelt, um im Rahmen laufender Förderprogramme wie Städtebauförderung, Arbeitsmarktprogramme, PROLAND und des bestehenden Wirtschaftsförderprogramms die von den Standortschließungen bzw. -reduzierungsmaßnahmen betroffenen Kommunen möglichst unmittelbar und wirkungsvoll zu unterstützen.
Darüber hinaus hat Niedersachsen noch im Vorgriff auf die endgültige Entscheidung des Bundesverteidigungsministeriums bereits Anfang Februar, wie Herr Adam schon ausgeführt hat, eine Bundesratsinitiative gestartet, die den Bund auffordert, zur Unterstützung der betroffenen Kommunen Bundesgelder für ein eigenes Konversionsprogramm zur Verfügung zu stellen. Dieser Antrag ist am 16. Februar im Bundesrat einstimmig beschlossen worden.
Meine Damen und Herren, ich bin mir sehr wohl darüber im Klaren, dass ein einstimmiger Beschluss der Länderkammer, vom Bund Geld haben zu wollen, natürlich schnell herzustellen ist. Ob der Bund dann tatsächlich Geld gibt, ist eine ganz andere Frage. Aber ich bin etwas ermutigt dadurch, dass bei meinem Besuch in Werlte auch der Bundestagsvizepräsident Seiters durchaus Hoffnung gemacht hat, mit uns gemeinsam im Bundestag dafür zu streiten, dass wir auch von der Seite etwas bekommen. Ich würde mich freuen, wenn auch die Kollegen der CDU hier im Landtag dabei Unterstützung gewähren würden.
Der Bundesrat, meine Damen und Herren, appelliert aber nicht nur an den Bund, er schlägt auch konkrete Maßnahmen vor. Erwartet werden Umschulungsmaßnahmen für Zivilbedienstete, auch durch Bereitstellung entsprechender Ausbildungsplätze und -kapazitäten, die Entwicklung von Nachnutzungskonzepten für betroffene Liegenschaften inklusive deren Vermarktung sowie die Schaffung besonderer verkehrsbezogener Erschließungen.
Das spielte übrigens in Werlte eine große Rolle. Die Vertreter dort haben mir gesagt, dass in Bezug auf das Einkaufszentrum dort mitten in der Stadt städtebaulich etwas benötigt werde, weil der Investor nach der Entscheidung, dass die Bundeswehr dort gehen werde, Abstand von dem Vorha
ben genommen habe, das Zentrum zu erneuern. Dort gibt es ein großes Unternehmen, das an Verkehrsanbindungen interessiert ist und nur dann auf Dauer dort bleiben wird, wenn die Verkehrsanbindung verbessert wird.
In Bezug auf andere Bereiche wie Stadtoldendorf dagegen hat mir die Parlamentarische Staatssekretärin im Verteidigungsministerium gesagt, dass sie jetzt schon einen Investor habe, der an dem Gelände interessiert sei - meine Damen und Herren, ich erwähne das, um die diffizile Problematik deutlich zu machen -, um dann vielleicht dafür Sorge zu tragen, dass der Standort relativ schnell geräumt wird, während wir sonst damit rechnen könnten, dass diese Reduzierungsmaßnahmen erst 2003/2004 abschließend durchgeführt werden. Es ist also ein sehr differenziertes Bild, das man betrachten muss, bei dem jeder einzelne Standort von uns betrachtet werden muss und bei dem zusammen mit den Kommunen eine Lösung herbeigeführt werden muss.
Meine Damen und Herren, die Finanzierung dieser Maßnahmen ist durch die vom Bund erzielten Veräußerungserlöse aus unserer Sicht sicherzustellen. So ist es in der Bundesratentschließung enthalten.
Darüber hinaus wird der Bund auch auf niedersächsische Initiative hin aufgefordert, die Preisgestaltung - das ist hier auch eingefordert worden für die abzugebenden Liegenschaften an der Nachnutzung und an der jeweiligen Immobilienmarktsituation zu orientieren und demzufolge die bislang absehbaren Grundstückspreise erheblich abzusenken. Herr Golibrzuch hat diese Erfahrung, die in der Vergangenheit gemacht worden ist, deutlich gemacht.
Meine Damen und Herren, gleichzeitig hat die Landesregierung auch im eigenen Land nicht lamentiert, sondern Nägel mit Köpfen gemacht. So werden wir die von den Truppenreduzierungen besonders betroffenen Kommunen durch ein eigenes Konversionsprogramm finanziell zusätzlich unterstützen. Dazu werden wir für die Erarbeitung von Umnutzungskonzepten, was natürlich Voraussetzung ist, Machbarkeitsstudien und Projektentwicklungen zunächst Finanzmittel in Höhe von 1 Million DM zur Verfügung stellen. Meine Damen und Herren, wer ein Modell sucht, wie so etwas in Gang zu bringen ist, der sollte einmal den Oberkreisdirektor des Landkreises Emsland, Herrn Bröring, fragen, der so etwas in Gang setzt.
Darüber hinaus wird das Land ab 2003 25 Millionen DM zur Unterstützung der Gemeinden und strukturschwachen Regionen als Hilfe bei der Umnutzung der Konversionsflächen bereitstellen. Das Land wird diese Mittel entweder zur Kofinanzierung eines gemeinsamen Bund-LänderProgramms einsetzen oder für laufende Programme, wie PROLAND, die Wirtschaftsförderprogramme, die Städtebauförderung und die Arbeitsmarktprogramme zur Verfügung stellen. Daneben ist auch an die Finanzierung eigener, von den betroffenen Städten und Gemeinden vorgesehener Programme gedacht.
Meine Damen und Herren, in jedem Fall sind die Ressorts schon heute gehalten - deswegen ist der Appell von Herrn Golibrzuch an Frau Knorre nicht nur gerechtfertigt, sondern schon in die Überlegungen eingegangen -, Anträge von Gemeinden, die von Standortauflösungen und -reduzierungen betroffen sind, vorrangig zu bearbeiten.
Meine Damen und Herren, ich denke, ich habe deutlich gemacht, dass die Landesregierung alles tut, um die Auswirkungen der Standortentscheidungen für die betroffenen Kommunen erträglicher zu gestalten. Dabei war uns und ist uns bewusst, dass durch das Land keine vollständige Kompensation für Verluste vor Ort gegeben werden kann. Die betroffenen Kommunen werden trotz aller Hilfe sowohl strukturpolitisch als auch im wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Bereich mit erheblichen Problemen zu kämpfen haben. Dies zu leugnen wäre absolut unseriös. Ich bin dennoch zuversichtlich, dass wir gemeinsam in vielen Fällen diese Probleme werden entschärfen können, gerade auch weil die Menschen vor Ort wissen, welche Veränderungen auf sie zukommen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Beratung zu diesen drei Tagesordnungspunkten.
Wir kommen zur Abstimmung, und zwar zunächst über den Antrag zu Punkt 10. Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses für innere Verwaltung in der Drucksache 2269 zustimmen will und damit den Antrag der Fraktion der CDU in der Drucksache 2207 ablehnen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen - Die Gegenprobe! - Stimm
enthaltungen? - Keine Enthaltung. Das erste war die Mehrheit. Damit ist der Antrag der Fraktion der CDU abgelehnt.
Wir kommen nun zur Abstimmung über den Antrag zu Punkt 11 unserer Tagesordnung. Ich lasse zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 2320 und, falls dieser abgelehnt wird, dann über die Beschlussempfehlung des Ausschusses abstimmen. Wer dem Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 2320 zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. Die Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Keine Enthaltung. Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt.
Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses für innere Verwaltung in der Drucksache 2271 zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. Danke schön. Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? - Keine Enthaltung. Ich stelle fest, dass Sie der Beschlussempfehlung des Ausschusses für innere Verwaltung gefolgt sind.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Antrag unter Tagesordnungspunkt 12. Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses für innere Verwaltung in der Drucksache 2278 zustimmen will und damit den Antrag der Fraktion der CDU in der Drucksache 2099 für erledigt erklären möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Das ist nicht der Fall. Gibt es Stimmenthaltungen? - Das ist ebenfalls nicht der Fall. Das haben Sie einstimmig so beschlossen.
Meine Damen und Herren, zu dem folgenden Tagesordnungspunkt - Anerkennung der deutschen Gebärdensprache - Antrag der Fraktion der CDU in der Drucksache 1592 - begrüße ich Frau Eva Fries vom Landesverband der Gehörlosen Niedersachsen e. V.
Frau Fries, ich danke Ihnen dafür, dass Sie die heutige Debatte zu diesem Tagesordnungspunkt für die hörgeschädigten Sitzungsbesucher in die Gebärdensprache übersetzen werden. Sie haben sich schon hier oben, sichtbar für alle, hingestellt, damit Sie von allen Plätzen im Raum gut gesehen werden können.
Tagesordnungspunkt 13: Zweite Beratung: Anerkennung der deutschen Gebärdensprache - Antrag der Fraktion der CDU - Drs. 14/1592 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Sozial- und Gesundheitswesen Drs. 14/2272 - Änderungsantrag der Fraktion der CDU – Drs. 14/2305
Dieser Antrag wurde in der 51. Sitzung am 12. Mai 2000 an den Ausschuss für Sozial- und Gesundheitswesen zur federführenden Beratung und Berichterstattung überwiesen.
Ich darf die Kolleginnen und Kollegen bitten, ihre Plätze einzunehmen. Herr Kollege Lanclée, ist das möglich?
Berichterstatter ist der Kollege Dr. Winn. Ich erteile Ihnen das Wort, Herr Kollege Dr. Winn, zur Berichterstattung. Ich höre, dass Sie gleichzeitig die Redezeit für Ihre Fraktion in Anspruch nehmen wollen. Sie haben das Wort, bitte schön!
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich kann Ihnen heute leider den Bericht nicht ersparen, da ich Wert darauf lege, dass unsere Stimmenthaltung im Ausschuss mit der entsprechenden Begründung versehen wird.
Der Ausschuss für Sozial- und Gesundheitswesen empfiehlt Ihnen einstimmig - bei Stimmenthaltung der Ausschussmitglieder der CDU-Fraktion -, den Antrag betreffend die Anerkennung der Deutschen Gebärdensprache in einer geänderten Fassung anzunehmen. Diesem Votum hat sich der mitberatende Kultusausschuss angeschlossen.
Mit dem Antrag sollte die Landesregierung zum einen aufgefordert werden, über ihre Bemühungen hinsichtlich der Förderung der Deutschen Gebärdensprache in Bildung, Ausbildung, Forschung und Arbeitsleben zu berichten, und zum anderen zu prüfen, welcher gesetzlichen Vorschriften es bedarf, um Gehörlosen einen Anspruch auf Zuziehung einer Dolmetscherin oder eines Dolmetschers zu verschaffen, wenn dies bei wichtigen Anlässen zur Verständigung erforderlich ist.
Im Rahmen seiner Beratungen führte der federführende Ausschuss für Sozial- und Gesundheitswesen eine Anhörung durch, in der neben den Professoren Dr. Lenarz von der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Audiologen der Deutschen Gesellschaft für HNO-Heilkunde und Dr. Günther vom Institut für Behindertenpädagogik der Universität Hamburg auch der Landesverband der Gehörlosen Niedersachsen, der Landesverband der Schwerhörigen und der Ertaubten Niedersachsen, der Arbeitskreis Elternarbeit der niedersächsischen Landesbildungszentren für Hörgeschädigte sowie der Berufsverband der Gebärdensprachedolmetscher und -dolmetscherinnen in Niedersachsen die Möglichkeit hatten, aus ihrer Sicht zu dem Antrag, aber auch zu der Frage der bilingualen Ausbildung Stellung zu nehmen.
Im Zuge der weiteren Beratung brachten die SPDAusschussmitglieder einen Änderungsvorschlag ein und wiesen darauf hin, dass die Nr. 2 des Antrages der CDU-Fraktion durch die im Entwurf des Sozialgesetzbuches IX vorgesehenen erweiterten Regelungen im Hinblick auf die Inanspruchnahme eines Gebärdendolmetschers als erledigt betrachtet werden könnte.
Auf Bitten der CDU-Vertreter im Ausschuss wurde die Entscheidung über den Änderungsvorschlag dann vertagt, um prüfen zu können, inwieweit dieser Vorschlag im Einzelnen mit dem Ursprungsantrag kompatibel sei.
In der abschließenden Beratung des Antrages legte die Vertreterin der SPD-Ausschussmitglieder nochmals dar, dass sich ihre Fraktion bei der Formulierung des Änderungsantrages an den Stellungnahmen in der Anhörung orientiert habe. Das Ergebnis sei nun eine Entschließung in Form einer Offensive für Kommunikation durch Früherkennung, Bildung und Beratung für Menschen mit Gehörlosigkeit. Der Landtag soll danach die Fortführung finanzieller Unterstützung der Beratungsarbeit des Vereins für Hörgeschädigte über die Förderungspflichten/Pflichtangebote hinaus mit Mitteln der Lotto-/Toto-Stiftung und den Aufbau des Modellprojektes „Regionale Dolmetscherdienste“ für die Bereiche Emsland, Hameln, Hildesheim sowie die Einrichtung einer Modellregion zur frühen Erfassung von Kindern mit Hörschäden begrüßen. Er soll die Landesregierung bitten, in Gesprächen mit den Krankenkassenverbänden dieses Projekt so zu unterstützen, dass eine Ausweitung dieser kostengünstigen Vorsorge zur Maßnahme auf alle Neugeborenen bald möglichst
realisiert werden kann. Daneben soll der Landtag feststellen, dass das Hamburger Modellprojekt den Nutzen bilingualer Erziehung im Unterricht gehörloser Schülerinnen und Schüler ausreichend bewiesen hat und daher die schrittweise Einführung der Deutschen Gebärdensprache in den Unterricht an den Landesbildungszentren für Gehörlose in Niedersachsen vorzusehen ist. Außerdem soll der Landtag feststellen, dass sich die bisherige Trennung der Ausbildungsgänge und Laufbahnordnungen in Lehrer für Schwerhörige und Studienräte für Gehörlose überholt hat und für die Zusammenführung der Ausbildungsgänge und ihrer laufbahnrechtlichen Bewertung Sorge zu tragen ist.
Letztlich soll die Landesregierung aufgefordert werden, ein Konzept vorzulegen, das eine Entwicklung bestehender Landesbildungszentren für Gehörlose zu Kompetenzzentren für die Förderung und Bildung von Menschen mit Gehörlosigkeit ermöglicht. Das Ausschussmitglied der Grünen unterstützte diese Vorschläge.
Der Vertreter der CDU-Abgeordneten wies darauf hin, dass die bilinguale Erziehung nicht unumstritten sei. Seine Fraktion würde dem Änderungsantrag der SPD-Fraktion nur dann zustimmen können, wenn hinsichtlich der Einführung der bilingualen Erziehung eine etwas offenere Formulierung gewählt würde. Er kündigte an, zu dieser Forderung in der Beschlussempfehlung noch einen Änderungsantrag zur zweiten Beratung zu erarbeiten.
Der Ausschuss für Sozial- und Gesundheitswesen bittet Sie, seiner Beschlussempfehlung in der Drucksache 2272 zuzustimmen. - So weit mein Bericht.
Meine Damen und Herren, den Absatz, den wir anfügen möchten, möchte ich gleich noch zitieren. Er soll also als Schlusssatz angefügt werden. Darüber besteht wohl Konsens in allen Fraktionen; denn in keinem Punkt gibt es noch einen Streit. In diesem Fall zeigt sich einmal mehr, dass eine Anhörung und darüber hinaus eine sehr intensive und eingehende Beratung im Ausschuss zu einem sinnvollen Kompromiss geführt haben, der insbesondere für die Betroffenen zu einem guten Ergebnis führt. Dieser zu ergänzende Absatz lautet wie folgt:
„Die Landesregierung ist aufgefordert, dafür zu sorgen, dass von den Landesbildungszentren für Gehörlose in Niedersachsen möglichst ein differenziertes Unterrichtsangebot vorgehalten wird, sodass neben der bilingualen auch die lautsprachliche Erziehung besonders für die früh mit dem Cochlea-Implantat versorgten Kinder möglich ist.“
Dieses, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist deshalb wichtig, weil wir der Auffassung sind, dass gerade den kleinen und kleinsten, zum Teil im Alter von unter einem Jahr mit diesem Implantat versorgten Kindern eine lautsprachlich orientierte Erziehung ermöglicht werden muss, um sie in ihrem frühkindlichen Alter nicht mit der Gebärdensprache zu belasten. Untersuchungen gerade von Wissenschaftlern haben gezeigt, dass Kinder, die im Alter von weniger als zwei Jahren implantiert werden, die größtmögliche Entfaltungsmöglichkeit haben, wenn sie umgehend lautsprachlich orientiert erzogen werden.
Das paedaudiologische Screening ist natürlich eine Voraussetzung dafür, dass wir möglichst schon am Tag der Geburt erkennen, welche Kinder gehörlos oder schwer ertaubt sind. Die Medizinische Hochschule hat wohl im Jahr 1999 insgesamt 140 Kinder im Alter von weniger als zwei Jahren mit dem CI versorgt. Das ist meiner Meinung nach eine ermutigende Zahl, weil diesen Kindern auf diese Weise eine Integration in die Gesellschaft und vor allem auch eine Entwicklung ermöglicht geworden ist, die von der der Hörenden nicht zu unterscheiden ist.
Das ist das Ergebnis einer modernen Medizintechnik, die zwar noch weiterentwickelt wird, aber schon zum gegenwärtigen Zeitpunkt sehr gute Ergebnisse zeigt.
Darüber hinaus ist bekannt, dass gerade für die älteren Kinder, die nach dem vierten bis hin zum zwölften Lebensjahr mit einem Implantat versehen werden, das Lernen und die Erziehung in Angleichung an die Hörenden sehr schwierig sind; denn je älter ein Mensch bei seiner gehörtechnischen Versorgung ist, umso schwieriger wird die Integration in die Gesellschaft mit den Möglichkeiten
der schulischen Aus- und Weiterbildung bis hin zur Universität. Das ist ein Problem, dem man sich in zunehmendem Maße widmen muss. Man muss neue Ansätze suchen und andere Möglichkeiten der Vermittlung innerhalb des Schulsystems finden, wenn man an diese älteren Menschen herankommen will, um sie möglichst integrationsfähig zu machen und um Ansätze zu vermitteln, damit das, was sie hören, auch tatsächlich Laute sind, die mit ihrem Vorstellungsvermögen, das sie noch nicht automatisch haben, sondern erst noch erlernen müssen, kompatibel ist. Das ist meiner Meinung nach eine Herausforderung, der wir uns in zunehmendem Maße stellen müssen, wenn wir uns von den Älteren nicht abwenden und sagen wollen: Es gibt nur einseitig die Möglichkeit einer Implantation des Cochlea-Implantats für die unter Zweijährigen. Mir ist völlig klar, dass wir auch für diejenigen sorgen müssen, für die das CochleaImplantat nicht infrage kommt. Es gibt leider immer einige Menschen, die da herausfallen und für die dann auf andere Art und Weise gesorgt werden muss. Das ist eine Aufgabe der Frühförderung. Das heißt, dass wir uns auch diesem Personenkreis nach wie vor zuwenden müssen.