Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich würde gern Stellung nehmen zu der Frage von Herrn Golibrzuch. Die Frage Lingen und Nordhorn-Range hat in der Tat keine Rolle gespielt, Herr Golibrzuch. Man hat keine Verbindung hergestellt und gesagt: Wenn ihr das eine macht, dürft ihr das andere nicht machen, oder Ähnliches. Solche Gespräche hat es nicht gegeben.
Ich muss auch gestehen, dass wir in den Gesprächen mit dem Verteidigungsminister zur Reduzierung die Frage der Truppenübungsplätze nicht in der Weise einbezogen haben, wie ich es aus Ihren Worten als Forderung heraushöre. Sie müssen da einfach einmal überlegen, welche Probleme wir bekommen hätten, wenn wir z. B. Bereiche wie Munster oder Bergen-Hohne in die Frage einbezogen hätten mit der entsprechenden Folgewirkung. Sie wissen selber, welche Probleme dort bestehen. Eine Parallele gibt es in gewisser Weise insofern, als Ihre ehemalige Kollegin Andrea Hoops damals
sehr intensiv auf die Frage der Belastung durch Bergen-Hohne und Munster hingewiesen hat und dass es natürlich ähnlich wie in Nordhorn-Range auch hier Anlass gegeben hätte, den Standort zu schließen, um die Belastungen für die Bevölkerung zu reduzieren.
Bei einer Abwägung dessen, was hier an Arbeitsplätzen und an Problematik hinsichtlich Strukturpolitik und Bundeswehr zusammenhängt, hielten wir es für besser, das in dieser Phase nicht in die Gespräche einzubringen.
Zu Nordhorn-Range, Herr Kethorn, kann auch ich Ihnen den Vorwurf der Widersprüchlichkeit, den Ihnen Herr Schwarzenholz schon gemacht hat, bis zu einem gewissen Grade nicht ersparen, weil mit Nordhorn-Range natürlich auch Probleme zusammenhängen. Hierbei ist die Diskussion für mich etwas einfacher, weil wir da auf einer Linie liegen, weil sich die Landesregierung weiterhin verpflichtet fühlt – genauso wie in der Vergangenheit –, aufgrund des einstimmigen Beschlusses des Landtags intensiv dafür Sorge zu tragen, dass alles unternommen wird, um Nordhorn-Range zu schließen.
- Das sehe ich nicht ganz so, weil eine Renaissance – wenn Sie das in dem Sinne verstehen, dass eine Ausweitung stattfinden soll - nicht meinem Informationsstand entspricht.
- Gut, dann haben wir einen unterschiedlichen Informationsstand. Ich verspreche Ihnen, nur das zu sagen, was wir informell und auch formal vom Verteidigungsminister bekommen.
Ich habe dies am 26. Januar gegenüber dem Verteidigungsminister noch einmal schriftlich vorgetragen. Der Anlass war der, den Sie auch nannten, dass am 1. April die Verantwortung von England auf Deutschland übergeht. Ich habe da noch keine inhaltliche Antwort. Ich habe heute zufällig in der Post die Eingangsbestätigung bekommen. Er hat sich aber nicht dazu geäußert.
Ich habe noch einmal gesagt: Wir wollen das Ding da weg haben, weil wir Belastungen hinnehmen müssen, die wir nicht für erträglich halten.
Dabei sollten wir allerdings eines nicht verkennen - meine Damen und Herren, das würde ich hier gern noch einmal hervorheben -, nämlich dass sich die Zahl der Übungseinsätze seit 1992 um mehr als die Hälfte verringert hat. Das ist aber nur eine Beruhigung und keine Lösung. Es ist offensichtlich eine Entlastung. - Die Antwort liegt, wie gesagt, noch nicht vor.
Unabhängig davon möchte ich allerdings bereits heute noch auf Folgendes hinweisen. Neben unserem in Niedersachsen vorhandenen Schießplatz gibt es noch zwei weitere Schießplätze, und zwar im brandenburgischen Wittstock und im bayerischen Siegenburg.
Wie Sie wissen werden, ist im Dezember letzten Jahres eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes zugunsten der Anliegergemeinden von Wittstock, also in den neuen Bundesländern, getroffen worden, die wie unsere niedersächsischen Gebietskörperschaften für Nordhorn eine Weiternutzung ihres Schießplatzes ablehnen. Danach hat der Bund ein raumordnerisches Anhörungsverfahren wegen der weiteren Nutzung als Schießplatz einzuleiten. Dies hängt mit der Auslegung eines Artikels des Einigungsvertrages zusammen.
Die Planungen des Verteidigungsministeriums stellen aber gerade auf eine gleichmäßige Nutzung der drei vorhandenen Schießplätze ab. Es ist deshalb eher unwahrscheinlich, dass der Bund unserer Forderung nunmehr entsprechen wird. Ich habe eher den Eindruck, dass er die Hoffnung hat, Wittstock nutzen zu können, und dass dadurch eventuell eine weitere Entlastung von Nordhorn eintritt.
Er hat im Übrigen darauf hingewiesen, dass er auf die Inanspruchnahme der Nordhorn-Range im Interesse der Bundesluftwaffe wegen des Erhalts der Einsatzbefähigung nicht verzichten kann. Das bringt er immer wieder zum Ausdruck.
Unbeschadet dessen - Herr Kethorn, ich sage das noch einmal ausdrücklich - wird die Landesregierung nicht nur pflichtgemäß, sondern auch mit dem Engagement, das uns möglich ist, dazu beitragen, das aufzuheben.
Das enthebt uns allerdings nicht der Pflicht, darüber nachzudenken, dass auch deutsche Piloten Übungsmöglichkeiten haben müssen und man
nicht einfach sagen kann: Das machen wir alles in den Vereinigten Staaten oder irgendwo, wo es keinen betrifft. - Wir werden auf Dauer auch Belastungen hinnehmen müssen.
Ich darf Ihnen nur einmal ein Beispiel aus meiner heimatlichen Ecke sagen. Da gibt es Initiativen gegen die Heeresfliegerwaffenschule in Bückeburg. Das ist nicht unbedingt vergleichbar mit Düsenjets, aber auch da sagen Bürgerinitiativen: Wir wollen das nicht. - Da hat sich aber natürlich eine breite Bewegung dagegengestellt und gesagt: Leute, die wirtschaftlichen Aspekte, die für die Erhaltung dieser wichtigen Infrastruktureinrichtung sprechen, sind viel wichtiger; dafür müssen wir einen gewissen Teil Belastung hinnehmen.
- Nein, diese Erkenntnisse sind nicht erst seit heute da. Unser Bemühen ist es weiterhin, dafür Sorge zu tragen, dass aufgrund der Entschließung des Niedersächsischen Landtages, die wir hier einstimmig gefasst haben, gegenüber der Bundesregierung immer wieder deutlich gemacht wird: Wir wollen das Ding da weg haben.
Aber darüber hinaus sind unsere Möglichkeiten leider eingeschränkt. Da können wir das, was andere niedersächsische Politiker in der Vergangenheit mal gesagt haben, kritisieren. Aber dadurch ändern wir es wahrscheinlich trotzdem nicht.
Wir kommen zur Ausschussüberweisung. Der Antrag soll zur federführenden Beratung und Berichterstattung an den Ausschuss für innere Verwaltung und zur Mitberatung an die Ausschüsse für Umweltfragen, für Sozial- und Gesundheitswesen überwiesen werden. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Das ist so beschlossen.