In unserer vorausgegangenen Anfrage haben wir darauf hingewiesen, dass den niedersächsischen Berufsschulen mit Erlass vom 22. November 2000 insgesamt 2 Mio. DM von 10 Mio. DM eingenommenen Entgelten für kostenpflichtige Umschulungsmaßnahmen zugewiesen worden sind, die Haushaltsmittel jedoch nicht in das Haushaltsjahr 2001 übertragbar waren. Die Landesregierung bestreitet in ihrer Antwort auch nicht, dass die Berufsschulen vor dem Hintergrund des Kassenschlusses der Bezirksregierungen am 6. Dezember innerhalb von 14 Tagen ü
ber die Mittelverwendung entscheiden mussten. Ein sinnvoller Einsatz der zusätzlich zur Verfügung gestellten Mittel erscheint vor diesem Hintergrund kaum möglich. Fachleute haben sogar vermutet, dass die Landesregierung darauf spekuliere, dass die zur Verfügung gestellten Landesmittel verfallen und damit für andere Zwecke verwendet werden können, weil sie von den Schulen gar nicht mehr abgerufen werden. Dafür spricht auch, dass bis zum 6. Dezember 2000 lediglich Ausgaben von gut 32 000 DM von insgesamt zur Verfügung stehenden 2 Mio. DM abgerufen worden sind. Zum Sachverhalt selbst hat der Büroleiter der Kultusministerin gegenüber der „Neuen Presse“ vom 5. Dezember 2000 erklärt: „Das ist aber kein Schnellschuss, die Schulleiter sind vorab informiert gewesen und haben das Geld eingeplant.“ Auf diese Aussage nimmt die Landesregierung in ihrer Antwort aber nicht mehr Bezug.
1. Wann und wo sind die Schulleiterinnen und Schulleiter der niedersächsischen Berufsschulen konkret darüber informiert worden, dass den niedersächsischen Berufsschulen zum Jahresende 2000 kurzfristig noch ein Anteil in Höhe von 2 Mio. DM aus eingenommenen Entgelten zur eigenen Bewirtschaftung überlassen wird?
2. Wann und wo ist den Schulleiterinnen und Schulleitern der niedersächsischen Berufsschulen konkret der zu welchem Zeitpunkt zu erwartende Betrag mitgeteilt worden, so dass „das Geld eingeplant“ werden konnte?
3. Wie viele der zur Verfügung gestellten Mittel in Höhe von 2 Mio. DM sind bis zum Jahresende 2000 tatsächlich abgeflossen angesichts der Tatsache, dass bis zum 5. Dezember lediglich gut 32.000 DM verausgabt worden sind?
Die Fragesteller beziehen sich auf die Antwort der Landesregierung vom 15. Dezember 2000. Auf die Nachfrage, wann die berufsbildenden Schulen über die Zuweisung eines Anteils in Höhe von 2 Millionen DM aus den eingenommenen Entgelten zur eigenen Bewirtschaftung informiert und welche Mittel bis zum Jahresende tatsächlich verausgabt wurden, gebe ich Ihnen folgende ergänzende Hinweise:
Zu 1: Mit Erlass vom 2. August 2000 wurden die Bezirksregierungen und - über diese - die berufsbildenden Schulen über die geplante Zuweisung von 2 Millionen DM im Haushaltsjahr 2000 und die Verwendungsmöglichkeiten informiert und zur Festlegung des Verteilungsschlüssels gebeten, die notwendigen Daten zu liefern.
Zu 2: Die genaue Höhe der Mittel, die den einzelnen Schulen zur eigenen Bewirtschaftung zu Verfügung stehen, wurde den Bezirksregierungen und berufsbil
Zu 3: Kassenschluss war im Jahre 2000 nicht der 6. Dezember, sondern der 27. Dezember. Diesen Zeitraum haben die Schulen auch genutzt.
Bis zum Jahresschluss 2000 sind von den zur Verfügung gestellten 2 Millionen DM 1 805 714 DM, also mehr als 90 %, zweckentsprechend verausgabt und verwendet worden.
Die Niedersächsische Landesregierung hat es trotz vielfältiger dokumentierter Warnungen versäumt, rechtzeitig dem dramatischen Fachlehrermangel insbesondere in den Naturwissenschaften durch geeignete Maßnahmen vorzubeugen. Entsprechende Mahnungen des Parlaments, des Landesrechungshofes, insbesondere aber auch der CDULandtagsfraktion wurden ignoriert. Jetzt sollen auch pädagogisch nicht qualifizierte Naturwissenschaftler und Ingenieure in den Schuldienst eingestellt und durch pädagogische Zusatzausbildungen qualifiziert werden. Die Problematik wird allerdings noch dadurch verschärft, dass diese Berufsgruppe zurzeit auf dem Arbeitsmarkt außerordentlich gesucht wird und die freie Wirtschaft attraktive Einstellungsangebote unterbreitet.
In dieser Situation sollen in der niedersächsischen Gewerbeaufsicht Verwaltungsstellen abgebaut werden. Etwa 10 % der Stellen, insgesamt etwa 90 Stellen, sollen in den so genannten „Stellenpool“ des Landes fließen, damit diese Landesbeschäftigten anderweitig im Landesdienst verwendet werden, weil sie im Rahmen ihrer ursprünglichen Aufgabe in der Gewerbeaufsicht nicht mehr gebraucht werden. Es handelt sich um qualifizierte Fachleute, um Physiker, Chemiker, Ingenieure, zum Teil mit Doktortitel, aber auch um Techniker und Meister. Die Landesregierung verweigert diesem Personen
kreis bisher den Einsatz im Schuldienst, obwohl hier vorhandenes qualifiziertes Personal sinnvoll eingesetzt werden könnte.
1. Wie groß ist der Personenkreis aus der Gewerbeaufsicht, mit welchen Qualifikationen und mit welcher Zugehörigkeit zum gehobenen, höheren und ggf. mittleren Dienst, der im Rahmen der Gewerbeaufsicht nicht mehr benötigt wird und dem „Stellenpool“ des Landes zufließen soll?
2. Warum werden jetzt pädagogisch unqualifizierte Fachleute im Angestelltenverhältnis eingestellt, wenn im Landesdienst Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind, die über Qualifikationen und Verwendungsmöglichkeiten in Mangelfächern verfügen bzw. durch Zusatzqualifikationen an geeigneten allgemein bildenden und berufsbildenden Schulen eingesetzt werden könnten?
3. Wird die Landesregierung nunmehr umgehend die Verwendung dieses Personenkreises für den Schuldienst prüfen oder in geeigneter Form umsetzen?
Der Versuch der Fragestellerin, mit dem Thema des Fachlehrermangels ein spezielles niedersächsisches Problem zu konstruieren, wird zurückgewiesen. In Zeiten von Lehrerarbeitslosigkeit, wie sie in den letzten Jahren und bis heute in bestimmten Lehrämtern und Fächern noch immer vorhanden ist, ist es schwer, junge Leute zu motivieren, das Lehrerstudium aufzunehmen. Hinzu kommt offensichtlich bundesweit eine allgemeine Abneigung, naturwissenschaftliche und technische Fächer zu studieren.
In einer Presseerklärung des Kultusministeriums wurde bereits am 4. Januar 1999 gegen die sogenannte Klemm-Studie der GEW vorgegangen, um deren kontraproduktive Äußerungen nicht unwidersprochen zu lassen. Dazu wurde ausgeführt:
„Der Rückgang der Zahl der Studienanfänger bis 1998 lässt vielmehr einen Lehrermangel erwarten. Deshalb ist es ärgerlich, wenn interessierte Studienbewerberinnen und -bewerber durch Veröffentlichungen wie die Klemm-Studie vom Lehramtsstudium abgeschreckt werden“, betonte Ministerin Jürgens-Pieper. Lehramtsstudentinnen und -studenten, die sich für die richtige Fächerkombination (Mathematik, Physik, Chemie, Musik) oder die richtige Schulform (Hauptschule, Realschule) entschieden, hätten gute Berufschancen. Eine weitere Voraussetzung sei die Bereitschaft zu örtlicher Mobilität.“ (Auszug aus PI 1/99 des MK)
Bereits zum Wintersemester 2000/01 zeigten sich deutliche Erfolge der konzertierten Aktion der Kultusministerin und des Wissenschaftsministers. Zu diesem
Wintersemester wurden 3,2 Millionen DM für die Lehramtsstudiengänge zusätzlich bereitgestellt, im kommenden Jahr werden weitere 0,5 Millionen DM hinzukommen. Die Nachfrage im Bereich der Lehramtsstudiengänge ist danach deutlich gestiegen. Mit 3 415 Anfängerinnen und Anfängern in den Lehramtsstudiengängen haben gut 24 % mehr ihr Studium als im Vorjahr (2 865) begonnen. Der Zuwachs beträgt gut 37 % für den Studiengang Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen, 18 % für den Studiengang an berufsbildenden Schulen und 1 % beim Lehramt an Gymnasien. Damit zahlt sich das Engagement des Landes, 350 zusätzliche Anfängerplätze bereitzustellen, angesichts des zu erwartenden Lehrermangels aus.
Die begonnene Werbekampagne für das Lehramt an niedersächsischen Schulen soll auch in diesem Jahr fortgesetzt werden. Auch die kurzfristig ergriffenen Maßnahmen, nämlich Wartezeiten für Lehramtsanwärter zu verkürzen, tragen zur Attraktivität des Lehrerberufs bei. Darüber hinaus wirken die Einstellungsrunden 1998 mit 1 883 Lehrkräften im allgemein bildenden und berufsbildenden Bereich, mit 3 503 Lehrkräften für 1999 und mit 3 315 Lehrkräften für 2000 überzeugend.
Bemerkenswert waren in der letzten Einstellungsrunde für die allgemein bildenden Schulformen 22,8% Bewerber aus anderen Bundesländern, die in den niedersächsischen Schuldienst wollten. Im berufsbildenden Bereich kamen von 1 154 Bewerbungen 417 von Personen aus anderen Bundesländern.
Der Anteil der in der Landesverwaltung bis Ende 2003 zu erwirtschaftenden Stelleneinsparungen beträgt für die niedersächsische Gewerbeaufsichtsverwaltung 89 Stellen. Nach gegenwärtiger Einschätzung wird etwa die Hälfte dieser Stellen bis Ende 2003 noch nicht durch Personalabgänge weggefallen sein. Von der Stelleneinsparung sind in dieser Verwaltung alle Bereiche betroffen (Arbei- ter/-innen, Angestellte und Beamtinnen und Beamte). Die Fachkräfte verfügen über Qualifikationen als Meister, Techniker bzw. über einen Fachhochschul- und Hochschulabschluss.
Für alle Beschäftigten gilt die Vereinbarung nach § 81 des Niedersächsischen Personalvertretungsgesetzes über die Gestaltung der Staatsmodernisierung vom 21. März 2000 (Nds. MBl. S. 290). Danach sind zunächst im Ressortbereich des Niedersächsischen Umweltministeriums neue Beschäftigungsmöglichkeiten zu prüfen. Diese Prüfung findet zurzeit statt. Erst nach Abschluss dieser Prüfung wird die Frage eines möglichen Einsatzes dieses Personals im Schuldienst akut.
Das schließt nicht aus, dass das Niedersächsischen Umweltministerium den Beschäftigten auch andere adäquate Verwendungsmöglichkeiten - wie beispielsweise im Schuldienst – in Einzelfällen aufzeigt und interessierte Beschäftigte bei ihren Bemühungen um einen entsprechenden Arbeitsplatzwechsel unterstützt.
Zu 1 und 2: Zum gegenwärtigen Zeitpunkt lässt sich der Personenkreis und damit die Qualifikation und die Zugehörigkeit der Beschäftigten zu den einzelnen Laufbahngruppen noch nicht konkretisieren.
Wie hinlänglich bekannt, haben die Nato-Truppen bei ihrem Einsatz während des Kosovo-Krieges uranabgereicherte Munition verwandt. Zurzeit wird in Deutschland über die potenzielle Gefahr für deutsche Soldaten im Kosovo durch uranabgereicherte Munition diskutiert.
Im Kosovo kamen u. a. auch die englischen Maschinen des Typs A 10 „Thunderbolt“ (auch „War- zenschweine“ genannt) zum Einsatz, die hauptsächlich die panzerbrechende Munition verschossen haben. Maschinen dieses Typs üben auch auf dem Luft-Boden-Schießplatz Nordhorn-Range. Es ist nicht auszuschließen, dass bei dem Übungsschießen auf diesem Platz grundsätzlich, aber insbesondere vor dem Kosovo-Krieg, Munition aus abgereichertem Uran verwendet wurde.
Es ist eine verbreitete Auffassung in der Wissenschaft, dass über uranhaltige Teile in der Luft, z. B. über Staub, oder im Boden durch Munitionsteile und -reste Gefahren für Menschen entstehen können.
1. Verwenden die Nato-Truppen bei ihrem Übungsschießen auf dem LuftBoden-Schießplatz Nordhorn-Range grundsätzlich bzw. verwendeten sie vor ihrem Einsatz im Kosovo Munition aus abgereichertem Uran?
2. Wenn ja, sind Untersuchungen des Bodens und des Grundwassers in dem genannten Gebiet auf mögliche Kontaminationen vorgenommen worden oder sollen sie noch vorgenommen werden?