Protocol of the Session on January 25, 2001

Die SPD-Fraktion will mit diesem Antrag, dessen Grundlage die Beratungen im Ausschuss sind, dafür Sorge tragen, dass weitere Fehlentwicklungen verhindert werden. Eine interministerielle Arbeitsgruppe zwischen Landes- und Bundesregierung soll kurzfristig den rechtlichen Handlungsbedarf ermitteln. Dabei sind zurzeit laufende ebenso wie geplante Gesetzesvorhaben auf Europa-, Bundes- und Landesebene darauf zu prüfen, in welcher Form Veränderungen beispielsweise auch des § 35 des Baugesetzbuches, der die Privilegierung des landwirtschaftlichen Bauens im Außenbereich regelt, notwendig sind. Auch die Möglichkeit von Initiativen über den Bundesrat sind hierbei zu nutzen. Ich betone an dieser Stelle ausdrücklich, dass es hierbei um Handlungsbedarf auf allen Ebenen geht. Wir sind hier im Land gar nicht in der Lage, diese Sachverhalte in der umfassenden Form zu regeln, wie wir es uns vielleicht wünschen würden. Insoweit sind ausdrücklich auch die Bundes- und Europaebene gefragt. Deshalb meine Bitte, über den Bundesrat aktiv zu werden.

Es ist wichtig, dass unserer Landwirtschaft die gleichen Wettbewerbsbedingungen zuteil werden und erhalten bleiben, wie sie auch im restlichen Europa bestehen. Wenn wir nur hier Regelungen treffen, die ausschließlich auf einen kleinen Bereich oder nur auf Niedersachsen begrenzt zu sehen sind, werden wir unserer Landwirtschaft schaden. Das ist nicht in unserem Sinne. Ich hoffe, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass auch Sie diesem Antrag zustimmen werden.

(Beifall bei der SPD)

Jetzt hat das Wort Herr Kollege Decker.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die aktuelle Diskussion in vielen Landesteilen um die Errichtung von Tierhaltungsanlagen hat bei allen Beteiligten zu großer Unsicherheit geführt. Die zahlreichen Planungsinstrumente, die bereits vorhanden sind, wie das LandesRaumordnungsprogramm, das Regionale Raumordnungsprogramm, die Flächennutzungspläne und die Bebauungspläne, werden oft unzureichend genutzt. Planungsinstrumente sind schon einige vorhanden. Ob sie in der letzten Konsequenz ausreichend sind, werden wir im Ausschuss sicherlich noch sehr intensiv zu diskutieren haben. Zu den Vorgaben, die ich genannt habe, kommen weitere gesetzliche Regelungen hinzu, wie z. B. das BImSchG, das Bundes-Immissionsschutzgesetz. Ob insoweit weitere Veränderungen oder Verschärfungen notwendig sind, wird sicherlich die Diskussion in den Ausschüssen ergeben.

Zahlreiche Behörden, Dienststellen und Kommunen sind derzeit mit dem Problem befasst. So haben, wie Frau Groneberg gerade ausgeführt hat, die Bezirksregierung Weser-Ems, der Landkreis Cloppenburg, das Emsland, die Städte Damme und Norden sowie die Gemeinde Wangerland in einem Arbeitskreis „Bauleitplanung und Tierhaltungsanlagen“ ein Grundlagenpapier mit der Überschrift „Möglichkeiten zur planerischen Steuerung von Standorten für Tierhaltungsanlagen“ erarbeitet, in dem den Kommunen geeignete Wege aufgezeigt werden, wie künftige bauliche und andere Nutzungen in den Städten und Gemeinden im Konsens mit den landwirtschaftlichen Interessen geplant und verwirklicht werden können. Es muss unser Anliegen sein, eine unkontrollierte Entwicklung auch im Sinne der Ökologie und des Umweltschutzes zu verhindern. Wir sollten aber auch nicht versuchen, die eine Interessensgruppe gegen die andere auszuspielen, dass wir also zwischen Wohnen und Landwirtschaft einen Dissens herstellen. Alles das werden wir nur im Konsens erreichen können. Ich halte das für notwendig und auch für machbar.

Wir müssen nämlich auch berücksichtigen, dass zurzeit nur 40 % des in Deutschland verzehrten Geflügel- und Putenfleisches hier erzeugt werden. Wenn wir in diesem Bereich zu einem Verdrängungswettbewerb kommen, dann bekommen wir

noch mehr Puten- und Geflügelfleisch aus Osteuropa und aus Südostasien als bisher. Unter welchen Voraussetzungen dort die Tierhaltung betrieben wird, wissen wir nicht. Aber jeder mag sich seinen Teil dazu denken.

Meine Damen und Herren, in dem Antrag der SPD-Fraktion sind zahlreiche Fassetten und Probleme bei der Errichtung von Tierhaltungsanlagen beschrieben worden. Der Antrag geht durchaus in die richtige Richtung. Der Bundesgesetzgeber ist gefordert, rechtlich einwandfreie Regelungen zu schaffen, damit das Problem nicht von Niedersachsen in andere Bundesländer verschoben wird. Solange wir diese Instrumente allerdings nicht haben, sollten wir es auch auf kommunaler Ebene unterlassen, Genehmigungsbehörden unter Druck zu setzen, da sie nach der derzeit geltenden Rechtslage kaum andere Möglichkeiten haben, als privilegierte Vorhaben im Außenbereich zu genehmigen.

Deshalb, meine Damen und Herren, ist der Bundesgesetzgeber gefordert, die Kommunen im Rahmen ihrer Planungshoheit zu stärken, ohne dabei in die kommunale Planungshoheit einzugreifen. Bei der ganzen Diskussion sollten wir nicht vergessen, dass hier auch eine europäische Lösung notwendig ist; denn die Landwirte in Deutschland stehen in einem scharfen Wettbewerb mit den Landwirten und Produzenten in anderen europäischen Ländern. Die Frage der Wettbewerbsverzerrung ist natürlich auch hierbei zu beachten.

Die CDU-Fraktion steht dem Antrag positiv gegenüber, sieht aber auch, dass schon eine Menge Zeit ins Land gegangen ist und dass die Landesregierung bis zum heutigen Tage eigentlich nur wenig dazu beigetragen hat, das Problem in den Griff zu kriegen. Ich hoffe, dass wir auf parlamentarischer Ebene etwas schneller handeln werden, als die Landesregierung dies bisher getan hat. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU)

Das Wort hat der Kollege Klein.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich begrüße außerordentlich die Wiederaufnahme der Wildwuchsproblematik im Stallbau. Zusammenfassend kann man hierzu meiner Meinung nach

sagen: Der Antrag geht in die richtige Richtung und wird sicherlich eine gute Arbeitsgrundlage für die Ausschussarbeit sein.

Im Juli 1998 hatten wir unsere Initiative zu einer Offensive gegen diesen Wildwuchs ins Parlament eingebracht. Nach eineinhalb Jahren war das Ergebnis ein relativ weich gespülter Änderungsantrag, der in konzertierter Aktion - so war es damals - aus SPD, CDU und ML erarbeitet worden ist und für uns doch relativ enttäuschend war. Ich nehme auch an, dass es kein Zufall ist, dass der Vorschlag, der hier heute vorgestellt und vorgetragen worden ist, nicht im Agrarausschuss erarbeitet worden ist, sondern das Ergebnis der Beratung diverser Eingaben im Städtebauausschuss ist.

Die Situation - die Kollegin hat sie sehr drastisch, sehr eingehend, aber auch sehr treffend geschildert - ist seit Jahren unverändert dramatisch. Meine Gespräche vor Ort mit besorgten Einwohnern von Stallbaustandorten sind zu einer regelmäßigen, aber auch zu einer bitteren Routine geworden. Bitterkeit hat bei mir im Grunde genommen auch das schon angesprochene Urteil ausgelöst. Seinerzeit hat dieses berühmte Bakterium Mycoplasma galliseptikum plötzlich Gerichte bewogen, zu Entscheidungen zu kommen, die wir uns früher schon immer gewünscht haben. Ich hätte mir gewünscht, dass die Tatsache einer vierfach erhöhten Behandlungshäufigkeit von Asthma geschädigten Kindern vor zehn Jahren bei den Gerichten und bei der Politik auch eine solche Reaktion ausgelöst hätte.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Ich finde die Zielsetzung des Antrags okay. Es geht jetzt darum, eine Steuerung sicherzustellen, statt dem Wildwuchs weiterhin seinen Lauf zu lassen. Wir müssen - ich bin mir sicher, dass die Prüfung dies ergeben wird - im Baurecht etwas ändern. Ich habe mir von den Landwirtschaftskammern - ich möchte ihnen an dieser Stelle dafür danken - darstellen lassen, welche Kriterien für ihre fachliche Stellungnahmen, die in diesem Verfahren häufig sehr entscheidend sind, eigentlich zugrunde liegen. Wenn man die Ergebnisse zusammenfasst, dann muss man festhalten: Protestierende Nachbarn haben da überhaupt keine Chance. Wir müssen an die Gesetzesgrundlagen herangehen.

Ich meine, dass wir uns im Bereich Gesetzesgrundlagen nicht nur auf das Baurecht beschränken

können. Auch das Bundes-Immissionsschutzgesetz - es ist hier schon angesprochen worden - muss unter die Lupe genommen werden. Gleiches gilt für die Tierhaltungsverordnungen. Auch die Flächengebundenheit einer Tierhaltung wird meiner Meinung nach gesetzlich aufgegriffen werden müssen.

Das Instrument halte ich ebenfalls für okay. Die Arbeitsgruppe kann uns meiner Einschätzung nach weiter bringen. Dies gilt auch für die Bundesratsinitiative. Im Kontext mit der diskutierten Agrarwende im Rahmen der BSE-Entwicklung sollten wir auch darüber nachdenken, inwieweit hier eigene Fördermittel des Landes hilfreich und unterstützend wirken könnten. Ich werde natürlich auch in den Ausschussberatungen noch einmal dafür werben, ob man sich angesichts der momentan laufenden Gesundheitsuntersuchungen und angesichts der aktuellen Diskussion über eine Umstellung in der Tierhaltung nicht dazu durchringen kann, für eine gewisse Zeit ein Moratorium in Bezug auf diese Stallbauten auszusprechen.

Es bleiben natürlich die Fragen: Warum erst jetzt? Warum war es nicht möglich, auf unsere Initiative hin entsprechend positiv zu reagieren? Ich möchte jetzt aber nicht lange darauf herumreiten, ob es ein zweijähriges Nachdenken oder ob es BSE war. Die Hauptsache ist, dass etwas geschieht. Ich sehe aufgrund der Beiträge, die ich heute gehört habe, zumindest eine rot-grüne, vielleicht sogar eine noch weiter gehende Perspektive. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Wir kommen jetzt zur Ausschussüberweisung.

Federführend tätig werden soll der Ausschuss für Städtebau und Wohnungswesen. Mitberatend tätig werden sollen die Ausschüsse für Umweltfragen, für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, für Freizeit, Tourismus und Heilbäderwesen, für innere Verwaltung sowie für Sozial- und Gesundheitswesen. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Das ist so beschlossen worden.

Wir kommen jetzt zu

Tagesordnungspunkt 30: Erste Beratung: Mobilfunk-Sendeantennen: Gesundheitsgefahren vorbeugen, Akzeptanz erhöhen, Forschung intensivieren, Zusammenarbeit verbessern - Antrag der Fraktion der SPD Drs. 14/2151

Zur Einbringung dieses Antrags hat sich der Kollege Harden gemeldet.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Fast jeder hat ein Handy, aber niemand will einen Sendemasten vor seiner Haustür haben.

(Beifall bei der CDU)

Auf diese kurze Formel lässt sich das Dilemma bringen, in dem jetzt viele Gemeinden stecken. Ich habe es aus dem Kollegenkreis gehört. Es waren die Kollegen Collmann und Schumacher, die als Erste darüber berichtet haben, dass es in ihren Wahlkreisen Probleme wegen des Baus von Funkmasten gibt. Wenn man ein bisschen genauer hingehört hat, dann konnte man feststellen, dass es dieses Problem an vielen Ecken gibt. So z. B. auch in Lüneburg, wo Sendeanlagen an einem Kirchturm angebracht werden sollen, wogegen sich jetzt die Menschen wehren. Das ist ein Thema, das in vielen Gebieten heiß umstritten ist.

Als wir das gehört haben, haben wir gesagt: Wir führen einmal eine arbeitskreisübergreifende Anhörung durch. Die Arbeitskreise Soziales, Städtebau, Umwelt und Innen führen eine Expertenanhörung durch. Wir wollten folgende Fragen beantwortet wissen: Erstens: Wie viele Sendemasten kommen noch auf uns zu, wenn UMTS verwirklicht wird? Zweitens: Baut jeder Mobilfunkbetreiber seine eigenen Masten auf, oder kooperieren sie, um die Kapazitäten zu nutzen? Drittens: Wie groß müssen die Abstände zwischen Sendeanlagen und Wohnungen sein, damit sie gesundheitlich völlig unbedenklich senden können?

Zu 1: Uns ist gesagt worden, bis 2005 würden für UMTS bundesweit noch ungefähr 2 500 Sendemasten errichteten werden, unter der Voraussetzung, dass sie gemeinschaftlich genutzt werden.

Zu 2: Mobilfunkbetreiber sind grundsätzlich bereit, zu kooperieren. Das heißt, alle senden jeweils von einem Mast.

Die dritte Frage zur gesundheitlichen Unbedenklichkeit ist komplizierter. Das Genehmigungsverfahren für Funkmasken ist relativ einfach. Bis 10 m Höhe sind sie - zumindest in Niedersachsen genehmigungsfrei. Im Außenbereich sind sie ohnehin baugenehmigungsfrei. Diese Regelung geht noch zurück auf die Zeit des Bundespostmonopols. Im Innenbereich sind sie eigentlich grundsätzlich unbedenklich zu genehmigen. Die Gemeinden haben relativ wenige Möglichkeiten, dies zu verhindern. Benötigt wird nur eine Bescheinigung der Regulierungsbehörde, wonach die Sendeanlagen unbedenklich sind. Damit wird sichergestellt, dass durch thermische Strahlung, also durch Wärmestrahlung aus den Sendeanlagen, keine Gesundheitsgefährdungen entstehen. Diese Abstände sind relativ gering. Experten haben uns gesagt, dass die Entfernungen unterhalb von 10 m, also bei 4 bis 8 m liegen. Diese Entfernungen werden überall eingehalten, es sei denn, man installiert die Masten im Wohnzimmer. Das aber ist nicht beabsichtigt.

Die anderen Gefahren, vor denen die Mediziner warnen, betreffen die elektromagnetischen Felder. Diese Felder sind schon lange in der Diskussion. Elektrosmog ist ein Begriff, mit dem wir uns schon seit zehn oder 15 Jahren befassen. Inzwischen sind die Forschungen hier ein bisschen weiter gegangen. Effekte gibt es. Man kann nur schlecht sagen, dass eine bestimmte Sendeleistung bestimmte negative gesundheitliche Effekte zur Folge hat. Die Betreiber sagen deswegen: Negative Auswirkungen sind nicht bekannt. Gesundheitliche Gefährdungen sind nicht bekannt. Also gibt es sie nicht.

(Hagenah [GRÜNE]: Das haben die Zigarettenkonzerne auch lange ge- sagt!)

Das ist eine etwas einfache Logik. Nach dieser Logik hätten BSE und auch andere Krankheiten eigentlich nicht auftreten dürfen.

Elektromagnetische Felder stehen also im Verdacht, Krankheiten zu erzeugen. Es ist ein Verdacht. Deswegen ist es sinnvoll, Vorsorge zu betreiben. Vorsorge kann man insofern betreiben, dass man die Abstände von den Sendeanlagen erhöht, um das Risiko zu minimieren.

(Zuruf von der CDU: Wie weit?)

In Deutschland haben wir nach BImSch-VO den Risikogrenzwert, der die thermische Strahlung ausschließt. In Italien und der Schweiz gibt es einen Grenzwert, der auch die Risikovorsorge

beinhaltet. Danach muss der Abstand etwa zehn bis 30 Mal so weit sein wie in Deutschland, wo nur die thermische Strahlung berücksichtigt wird.

Wir hatten in der Anhörung ein Beispiel. Da ging es um eine bestimmte Sendeleistung. Es ist also abhängig von der Sendeleistung, wie weit man den Abstand einhalten muss. Der Abstand betrug 4 bis 6 m bei thermischer Leistung. Nach einer Formel berechneten Siemens-Ingenieure, nach Schweizer Modell müssten es 122 m Abstand sein. Auch das sind ja keine Entfernungen, die bei uns überhaupt nicht einzuhalten wären.

Man braucht also keine Angst zu haben, dass mit diesem Antrag jetzt der Mobilfunk untersagt wird. Das Gegenteil ist der Fall. Wir versuchen jetzt, eine Akzeptanz auch für Sendeanlagen herbeizuführen.

Es gibt natürlich auch die Möglichkeit, in die Höhe zu gehen. Sendeanlagen sind zum Teil auch erheblich höher. Wir wissen, dass Fernsehsender bisweilen mehrere 100 m hoch sind. Diese Sender senden im Prinzip wie ein Leuchtturm, d. h. nach Fenstermodell im Wesentlichen immer geradeaus. Es gibt zwar kleine Löcher, wo Sendeleistung auch nach unten geht. Aber das ist nicht die hauptsächliche Strahlung, auch nicht die Gesundheitsgefährdung, die davon ausgeht.

Zu den Handys: Wir haben in unserem Antrag darauf hingewiesen, dass auch die Handys strahlen Sie empfangen, aber sie senden auch Strahlung aus. Sie erzeugen damit auch gesundheitliche Effekte. Der Unterschied zu Sendeanlagen, zu Sendemasten ist: Ein Handy kann ich selber ausschalten, eine Sendeanlage nicht.

Wir empfehlen in unserem Antrag allerdings, wie es auch vereinzelt Ärzte tun und wie es in Großbritannien meines Wissens inzwischen schon als Aufdruck aufgeklebt sein soll: Kinder sollten vorsichtig mit Handys umgehen. Sie sollten nicht pausenlos telefonieren oder stundenlang damit spielen. Andererseits sind Handys praktisch - das wissen wir auch -, weil man unterwegs angerufen werden kann oder von unterwegs anrufen kann.

Dies sind die wesentlichen Erkenntnisse unserer Anhörung von Betreibern, von Kommunalpolitikern, von Medizinern und Wissenschaftlern. Daraus folgt als Bitte an die Landesregierung, auch als Empfehlung: Die Landesregierung möge mit den Mobilfunkbetreibern eine Vereinbarung herbeiführen, die beinhaltet: Alle Mobilfunkbetreiber benut

zen gemeinsam neu zu errichtende Funktürme. Für Niedersachsen sind das zwischen 250 und 500 neue Masten. Die Standorte werden im Einvernehmen mit den betroffenen Kommunen ausgewählt. Dabei können dann Emissionsschutz und städtebauliche Aspekte berücksichtigt werden. Schön sind sie wirklich nicht überall.

Um die Gesprächsbereitschaft der Landesregierung zu unterstreichen, verweist der Antrag auf die Möglichkeit, Sendemasten künftig wieder baugenehmigungspflichtig zu machen. Wir würden es allerdings - daraus mache ich kein Hehl - gerne dereguliert lassen. Aber bisweilen braucht man Druckmittel. Ein amerikanischer Präsident hat mal gesagt: "Speak softly and carry a big stick."