Protocol of the Session on December 15, 2000

2. Wie hoch fallen die beabsichtigten Steigerungsspannen zwischen altem und neuem Pachtzins a) in Wennigsen, b) in anderen Orten aus?

3. Was tut die Klosterkammer Niedersachsen, um bei der Anpassung von Erbbaurechtsverträgen soziale Härten und insbesondere die Verdrängung der bisherigen Bewohner ihrer Grundstücke zu vermeiden?

§ 64 Landeshaushaltsordnung und die dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften schreiben zwingend vor, dass für die Neubestellung von Erbbaurechten der aktuelle Verkehrswert zugrunde zu legen ist. Für die Ermittlung des Verkehrswertes

wird der Bodenrichtwert herangezogen, den der Gutachterausschuss für Grundstückswerte bei der Katasterbehörde jährlich festlegt. Soweit die Erbbauberechtigten nicht mit dem festgestellten Verkehrswert einverstanden sind, können diese selbständig den Gutachterausschuss um eine Neubewertung des speziellen Grundstückes bitten.

Bei der zu erwartenden Höhe des Erbbauzinses ist zu berücksichtigen, dass es sich um übergroße Grundstücke handelt, die zwischen 1.200 und 2.500 qm groß sind. Die besondere Steigerung in der Gemeinde Wennigsen rührt vor allen Dingen auch daher, dass es sich nach Ablauf von 80 Jahren (Laufzeit des Erbbaurechts) um eine hervorragende Lage mit völlig geänderter Infrastruktur (z. B. S- Bahn-Anschluss Hannover) handelt. Bei der Gesamtproblematik ist ferner zu berücksichtigen, dass die Erbbauberechtigten in den zurückliegenden Jahrzehnten einen Erbbauzins leisteten, der in keiner Weise einer angemessenen Verzinsung des Grundstückswertes entsprach, und die Erbbauberechtigten sich mit diesen Ersparnissen langfristig auf die sich ändernde Situation bei Vertragsende hätten einstellen können.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die einzelnen Fragen wie folgt:

Zu 1: Es sind insgesamt 22 Erbbaurechte betroffen.

Zu 2: Der in der Anfrage genannte Fall stellt eine Ausnahmesituation dar. Der voraussichtliche Erhöhungssatz liegt in allen anderen Fällen deutlich darunter und erreicht nicht einmal die Hälfte des Satzes für das genannte Grundstück in der Gemeinde Wennigsen; der niedrigste Satz liegt bei 193 %.

Zu 3: Soziale Härten werden durch Teilung der übergroßen Grundstücke vermieden. Auch nach erfolgter Teilung haben die Grundstücke eine komfortable Größe bei dann gleichzeitig tragbarem Erbbauzins. Auf Initiative und Kosten der Klosterkammer Hannover sind bereits frühzeitig Pläne erstellt worden, die die Teilungsmöglichkeiten ausweisen. Frühzeitig haben auch Gespräche mit den Ratsfraktionen und Verwaltungen der betroffenen Kommunen stattgefunden. Bebauungspläne sind bereits in Vorbereitung.

Für Erbbauberechtigte, die trotz der vorstehend beschriebenen Maßnahmen keine neuen Erbbauverträge abschließen wollen oder können, besteht die vertraglich und gesetzlich gesicherte Möglichkeit, dass die Klosterkammer das Gebäude ent

schädigt und den bisherigen Bewohnern einen Mietvertrag mit einer sozialverträglichen Miete anbietet.

Anlage 19

Antwort

des Ministeriums für Wirtschaft, Technologie und Verkehr auf die Frage 24 der Abg. Frau Körtner und Schünemann (CDU):

Anbindung Bad Pyrmonts an das regionale und überregionale Schienennetz

Die Schienenanbindung des größten niedersächsischen Staatsbades Pyrmont auf der Strecke Hannover - Hameln - Altenbeken - Paderborn hat sich nach Verlängerung der S-Bahn von Hannover nach Hameln durch die Unterbrechung des Verkehrs in Hameln ganz erheblich verschlechtert.

Bad Pyrmont ist als sehr leistungsfähiges KurBad existenziell abhängig von guten Verkehrsanbindungen. Dies gilt besonders für die Schiene, da ein großer Teil der z. T. älteren Kurgäste nicht mit dem eigenen Pkw anreist.

Durch die „Brechung“ des Bahnverkehrs müssen die Reisenden auf dem Weg von Hannover nach Bad Pyrmont in Hameln umsteigen.

Die Bahn und der Wirtschaftsminister signalisieren, dass es „frühestens 2002“ zu einer Aufhebung der Brechung kommen würde. In Gesprächen mit den zuständigen Landtagsabgeordneten von SPD und CDU und dem Wirtschaftsministerium im Sommer 2000 wurde signalisiert, dass die Wahrscheinlichkeit sehr groß sei, dass die derzeitige Brechung schon in 2001 aufgehoben werde, eine genaue Nennung des Zeitpunktes aber noch nicht feststehe.

Die Firma Adtranz muss den für Bad Pyrmont vorgesehenen Wagentyp ET425 bauen, die Deutsche Bahn muss diese S-Bahn-Waggons dann kaufen; hierzu bedarf es aber eines Vertrages zwischen der Deutschen Bahn und dem Land Niedersachsen.

Für die schon im Sommer 2000 angekündigte vorzeitige Aufhebung der Brechung des Bahnverkehrs (statt 2002 schon 2001) ist das Zustandekommen des oben genannten Vertrages zwingende Voraussetzung.

Nach unseren Informationen ist dieser Vertrag aber noch gar nicht zustande gekommen.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Aus welchen Gründen ist der Vertrag zwischen der Deutschen Bahn und dem Land Niedersachsen bisher noch nicht zustande gekommen?

2. Welche Voraussetzungen müssen zukünftig noch erfüllt werden, damit es zum Abschluss dieses Vertrages kommt?

3. Wann kommt es zum Abschluss dieses Vertrages, und wann kommt es zur Aufhebung der Brechung des Bahnverkehrs in Hameln?

Der Landesregierung ist bekannt, dass seit 5. November 2000 durch Aufnahme des S-BahnVerkehrs zwischen Hannover und Hameln für Kommunen südlich von Hameln verkehrliche Nachteile entstanden sind. Die Landesnahverkehrsgesellschaft (LNVG) hat in Erkenntnis dessen schon im März 1999 Abstimmungsgespräche mit den betroffenen SPNV-Aufgabenträgern und Vertretern der Länder Niedersachsen und NordrheinWestfalen geführt. Wesentliches Ergebnis war die Entscheidung, das durch die zwischenzeitlich realisierte S-Bahn-Konzeption verursachte Auftrennen bisher durchgehender Verbindungen und die damit einhergehende Angebotsverschlechterung durch ein “Kurswagenkonzept” zu vermeiden. Die vollständige Realisierung dieses Konzepts erfordert die Bereitstellung sechs zusätzlicher Elektrotriebwagen der Baureihe ET 425. Diese Fahrzeuge sind nach Angabe von DB Regio Bestandteil eines zwischen DB Regio und der Fahrzeugindustrie geschlossenen Vertrages und noch nicht verfügbar. Sowohl in Nordrhein-Westfalen als auch in Niedersachsen sind diese Fahrzeuge über die zuständigen Regionalbereiche der DB Regio AG intern vordisponiert.

Als frühester Auslieferungszeitpunkt für diese Fahrzeuge, die in großer Stückzahl auch für viele andere Regionen in Deutschland hergestellt werden, wurde bisher das Jahr 2002 angenommen.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt:

Zu 1: Ein Vertrag zwischen der Deutschen Bahn AG und dem Land Niedersachsen über die öffentliche Mitfinanzierung der genannten Fahrzeuge ist bisher deshalb noch nicht zustande gekommen, weil zur Zeit verbindliche Aussagen über einen Einsatzzeitpunkt der Fahrzeuge nicht gemacht werden können.

Zu 2 und 3: Sobald die Deutsche Bahn AG konkrete Angaben zum Einsatzzeitpunkt machen kann, wird die Landesnahverkehrsgesellschaft (LNVG) Verhandlungen mit DB Regio AG aufnehmen, um die Beschaffung dieser Fahrzeuge durch Mitfinanzierung des Landes Niedersachsen zu unterstützen.

Es ist sichergestellt, dass die für Niedersachsen benötigten Fahrzeuge in dem bei der Industrie bestellten Fahrzeugkontingent enthalten sind. Ein Vertrag kann erst dann abgeschlossen werden, wenn vonseiten der DB AG der Einsatzzeitpunkt genannt und damit einhergehend der Fälligkeitszeitpunkt der vom Land in Aussicht gestellten Fördermittel festgelegt werden kann.

Anlage 20

Antwort

des Kultusministeriums auf die Frage 25 der Abg. Frau Körtner (CDU):

„Realschule: Chaos in der Lehrerversorgung zeichnet sich ab“ - Landesregierung hat Warnungen immer wieder in den Wind geschlagen

Immer wieder hat die CDU-Landtagsfraktion, beispielsweise in ihrer Großen Anfrage zum „Realschulland Niedersachsen“ auf die sich abzeichnende schlechte Lehrerversorgung an der Realschulen hingewiesen, verbunden mit absehbaren Qualitätseinbußen durch die neu eingeführte Einheitslehrerausbildung. Entsprechend habe ich dazu mehrere Landtagsanfragen gestellt, die damit verbundenen Warnungen hat die Landesregierung jedoch in den Wind geschlagen.

Wie berechtigt diese Warnungen jedoch waren, zeigt ein Artikel „Realschule: Chaos in der Lehrerversorgung zeichnet sich ab“ aus der „Realschule in Deutschland“ vom Juli 2000, der insbesondere Bezug nimmt auf die Schwerpunktsetzung in der neuen Einheitslehrerausbildung. Entgegen den Behauptungen der Landesregierung zeigt die vorgenommene statistische Erhebung,

„dass sich im Studienamt Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen von den 2.077 Studierenden 73,53 % (1.844) für den Schwerpunkt Grundschule und 26,47 % (664) für den Schwerpunkt Haupt- und Realschule eingeschrieben haben.... Die Zahl der 664 Studierenden des Schwerpunktes Haupt- und Realschule liegt insgesamt unter der Zahl der Studierenden, die sich in einem vergleichbaren Erfassungszeitraum der ersten vier Semester für den zuvor bestehenden eigenständigen Ausbildungsgang Lehramt an Realschulen in Niedersachsen eingeschrieben hatten.... Eine Studienbeginnerquote von 332 Damen und Herren pro Jahr (zwei Semester) bedeutet, dass nach Durchlaufen des Studiums und des Vorbereitungsdienstes 55 bis 60 % (eine optimistische Angabe, da

die Landesregierung nur von einer Quote von 50 % ausgeht) sich später um eine Planstelle bewerben werden. Sollten diese sich allesamt für den Eintritt in den niedersächsischen Schuldienst entscheiden, könnte man 2004 und 2005 mit etwa 190 Bewerbern jeweils für die Hauptund Realschule rechnen. Nach Berechnungen des Niedersächsischen Kultusministeriums liegt der jährliche Ersatzbedarf allein für die Realschule bei 530 Lehrkräften in diesen beiden Jahren. Falls sämtliche 190 Bewerberinnen und Bewerber in die Realschule eingestellt würden, läge die Deckung in dieser Schulform bei knapp 36 %.... In dieser Situation wird auch ein ‚flexibler‘ Einsatz von Grundschullehrern, abgesehen von ihrer unzureichenden Ausbildung für diesen Bereich, keine wesentliche Abhilfe schaffen können.“

Mit welchen Qualitätseinbußen dieser Einsatz für das Profil der Realschule verbunden ist, zeigen die weiteren Ausführungen des Artikels unter Bezugnahme auf einen Redebeitrag eines Abgeordneten der Regierungspartei im Parlament:

„Hiernach geht die Landesregierung offenbar davon aus, dass eine im Sachunterricht ausgebildete Lehrkraft ohne weiteres auch den Physikunterricht in Klasse 9 oder 10 einer Realschule übernehmen kann bzw. auch umgekehrt: ein Physiklehrer den Sachunterricht. Ein Blick in die Prüfungsverordnung... zeigt, dass ein Studierender für das Fach Sachunterricht lediglich eine Lehrveranstaltung zum Integrationsbereich des Sachunterrichts (in diesem Fall Physik) als Zulassungsvoraussetzung zum ersten Staatsexamen nachweisen muss. Für das Fach Physik (Schwerpunkt Haupt- /Realschule) hingegen sind 20 bis 42 Semesterwochenstunden im Studium als Nachweis erforderlich. Die Differenz von zwei zu 42 spielt bei der Fachqualifikation für die Landesregierung keine Rolle.“

Schon zu diesem Schuljahresbeginn konnte die Landesregierung im Übrigen von 38 Physiklehrstellen für die Realschulen nur 20 mit entsprechend ausgebildeten Fachkräften besetzen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Will sie bestreiten, dass sich vor dem Hintergrund des vorgelegten Zahlenmaterials entgegen den Behauptungen und möglichen Hoffnungen der Landesregierung im neuen Einheitslehramt rund 75 % der Studierenden

beim Schwerpunkt Grundschulen und nur 25 % im Schwerpunkt Haupt- und Realschulen eingeschrieben haben?

2. Will sie bestreiten, dass vor dem Hintergrund der genannten Einschreibzahlen und Schwerpunktsetzungen der von ihr selbst genannte Ersatzbedarf an Realschulkräften mit in Niedersachsen ausgebildeten Einheitslehrkräften mit dem Schwerpunkt Realschule bei weitem nicht abgedeckt werden kann?

3. Will sie bestreiten, dass sich angesichts der in dem zitierten Artikel genannten Fakten und der Tatsache, dass sie bereits zum Schuljahresbeginn 2000/2001 im Bereich der Realschulen bei Physik- und Chemielehrkräften zahlreiche Stellen nicht mehr fachspezifisch hat besetzen können, ein „Chaos in der Lehrerversorgung“ an der Realschule abzeichnet?

Es ist unbestritten, dass die bisherige Zahl der Studienanfänger für ein Lehramt für die Schulformen Hauptschule und Realschule nicht ausreicht, um den in den nächsten Jahren steigenden Einstellungsbedarf an diesen Schulformen vollständig zu decken. Dies versuchen die Fragestellerin wie auch die CDU-Landtagsfraktion wiederholt, aber vergebens, auf die 1998 vorgenommene Zusammenfassung der Lehrämter an Grund- und Hauptschulen und an Realschulen zum Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen zurückzuführen. Die Statistik der Studienanfängerinnen und –anfänger in Niedersachsen zeigt, dass der gegenwärtige Anteil für die Hauptschule und Realschulen bereits seit 1992 im Wesentlichen unverändert ist.

L e h r a m t a n

Studienjahr (WS + SS) GHS 1) RS