Protocol of the Session on December 15, 2000

Der Mathematikunterricht wird an der HeleneLange-Schule in allen Jahrgängen entsprechend der für die IGS geltenden Stundentafel erteilt.

Für die ab Mitte Dezember wegen der Wahrnehmung der Mutterschutzfrist ausfallende Lehrkraft wird spätestens zum 1. Februar 2001 eine „Feuerwehr-Lehrkraft“ eingestellt werden. Für die „Übergangszeit“ hat die Schule folgende Regelungen getroffen.

Der Mathematikunterricht im 5. Jahrgang ist vierstündig, eine Stunde davon wird auf Beschluss der Gesamtkonferenz im Rahmen von Freiarbeitsstunden erteilt. Der Mathematikunterricht im 5. Jahrgang wird weiterhin gemäß Stundentafel erteilt. Eine andere Lehrkraft übernimmt die Stunden der ausfallenden Lehrkraft im Rahmen des flexiblen Unterrichtseinsatzes.

Im 6. Jahrgang ist die erkrankte Lehrkraft nicht im Mathematikunterricht eingesetzt.

Im 7. Jahrgang wird der Mathematikunterricht weiterhin gemäß Stundentafel mit drei Stunden pro Klasse erteilt. Die klasseninternen Differenzierungsmaßnahmen – in diesem Jahrgang wurden

bisher 18,0 Lehrerstunden für vier Klassen eingesetzt - werden bis zum Dienstantritt der „Feuerwehr-Lehrkraft“ vorübergehend der veränderten Situation angepasst, indem jede Klasse von einer Lehrkraft unterrichtet wird.

Auch die übrigen Stunden der ausfallenden Lehrkraft werden entweder durch flexiblen Unterrichtseinsatz anderer Lehrkräfte ersetzt oder durch schulinterne Maßnahmen kompensiert.

Zu 2: Bereits zum 15. November 2000 erhielt die Schule eine Neueinstellung, durch die der durch Pensionierung einer Lehrkraft entstandene Stundenausfall ausgeglichen wurde.

Zum 1. Februar 2001 wird sich durch verschiedene Personalmaßnahmen – u. a. durch zwei Neueinstellungen – die Unterrichtssituation der Schule weiter verbessern. Der Schule werden dann 317,6 Lehrer-Ist-Stunden – über die zur Abdeckung des Pflichtunterrichts gemäß den Stundentafeln für integrierte Gesamtschulen in Ganztagsform erforderlichen Stunden - für weitere pädagogische Maßnahmen zur Verfügung stehen.

Anlage 11

Antwort

des Kultusministeriums auf die Frage 16 der Abg. Frau Janssen-Kucz (GRÜNE):

Unterrichtsversorgung an der Sonderschule Am Fehntjer Berg, Moormerland

Nach Angaben des Elternrates der Sonderschule „Am Fehntjer Berg“ in Moormerland gab es von Januar bis November 2000 einen Ausfall von ca. 900 Unterrichtsstunden. Weil die Sonderschule sich nicht mehr in der Lage sieht, die eigene Unterrichtsversorgung zu decken, werden keine Lehrkräfte zur sonderpädagogischen Förderung an Grundschulen geschickt. An sechs Moormerländer Grundschulen findet aus diesem Grunde mit Ausnahme von Sprachförderung kein sonderpädagogischer Förderunterricht mehr statt.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie sieht aus ihrer Sicht die Unterrichtsversorgung der Sonderschule Am Fehntjer Berg aus?

2. Wie will sie sicherstellen, dass sowohl an der Sonderschule Am Fehntjer Berg der Unterricht vollständig erteilt als auch die sonderpädagogische Förderung an den Grundschulen im Einzugsbereich dieser Sonderschule sichergestellt werden kann?

3. Mit welchen Maßnahmen will sie zukünftig dafür sorgen, dass eine ausreichende Anzahl an Lehrkräften zur Verfügung steht, um die Unterrichtsversorgung an den Sonderschulen sicherstellen zu können?

Zum Stichtag der Statistik am 14. September 2000 verfügte die Sonderschule Am Fehntjer Berg in Moormerland bei 212,0 Lehrer-Soll-Stunden über 197,0 Lehrer-Ist-Stunden.

Damit konnte der Pflichtunterricht gemäß den Stundentafeln bis auf 0,3 Stunden pro Klasse abgedeckt werden.

Nach dem Stichtag der Statistik mussten noch acht weitere Schülerinnen und Schüler in diese Schule aufgenommen werden. Die Verteilung dieser neu aufzunehmenden Schülerinnen und Schüler in den einzelnen Jahrgängen führte dazu, dass eine weitere Klasse gebildet werden musste. Die hierfür zusätzlich benötigten Lehrerstunden konnten durch die Bezirksregierung Weser-Ems zu diesem Zeitpunkt nur dadurch bereit gestellt werden, dass die Zuweisung von Sonderschullehrerstunden für sonderpädagogische Fördermaßnahmen an die umliegenden Grundschulen auf jetzt noch neun Stunden zurückgenommen werden musste.

Die Versorgung der Schülerinnen und Schüler an der Sonderschule hat Priorität vor der Durchführung präventiver Maßnahmen an den Grundschulen.

Die in der Kleinen Anfrage genannte Zahl der von Januar bis November an dieser Schule ausgefallenen Unterrichtsstunden hat unterschiedliche Gründe. Sicherlich hat es - wie an anderen Schulen auch – an der Sonderschule Moormerland Unterrichtsausfälle gegeben, die aber – verglichen mit anderen Schulen – nicht überdurchschnittlich hoch waren. Krankheitsbedingte Ausfälle kommen in Schulen ähnlich häufig vor wie in anderen Bereichen. Unterrichtsausfälle im laufenden Schulhalbjahr sind grundsätzlich mit den vorhandenen Lehrkräften abzudecken. Hierzu gibt es die Möglichkeit des flexiblen Unterrichtseinsatzes. Bei längerfristigen Ausfällen sind erforderlichenfalls Abordnungen oder Versetzungen durchzuführen. Nur in besonders schwerwiegenden Fällen, wenn die Unterrichtsversorgung deutlich unterschritten wird oder in einem Fach ein gravierender Mangel entsteht, können im Rahmen eines begrenzten Kontingents Vertretungslehrkräfte als „Springer-” oder „Feuerwehr-Lehrkräfte” eingesetzt werden.

Nach Mitteilung der Schule sind mehr als 50 % des Unterrichtsausfalls auf die notwendigen Überprüfungen zur Ermittlung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs von Schülerinnen und Schülern in anderen Schulen zurückzuführen. Die Ermittlung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs bei einem von einer Schule gemeldeten Kind oder Jugendlichen im Rahmen einer vorgeschriebenen Kind-Umfeld-Analyse und zur Erstellung eines Beratungsgutachtens muss durch ausgebildete Sonderschullehrkräfte erfolgen. Da in dem Verfahren die Sonderschullehrkräfte auch im Unterricht der allgemeinen Schule hospitieren oder diese die Schülerinnen und Schüler selbst probeweise in der Sonderschule unterrichten müssen, gibt es notwendigerweise Eingriffe in den Stundenplan der Sonderschule. Ein Unterrichtsausfall muss dabei so weit wie möglich vermieden werden. Da es sich um zeitlich sehr begrenzte Ausfälle handelt, ist ein Ausgleich durch andere Lehrkräfte meistens nicht möglich. Dennoch wird die zuständige Schulbehörde in diesem Fall, in dem die Ausfälle wegen der sonderpädagogischen Überprüfungen ungewöhnlich hoch ausgefallen sind, die Vertretungspraxis der Schule überprüfen müssen.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die einzelnen Fragen wie folgt:

Zu 1: Ich verweise hierzu auf die Vorbemerkung.

Zu 2: Der Außenstelle Aurich der Bezirksregierung Weser-Ems, die für die Unterrichtsversorgung der Schulen im Landkreis Leer zuständig ist, ist zum 1. Februar 2001 vor wenigen Tagen noch eine zusätzliche Einstellungsmöglichkeit für eine „Springer-Lehrkraft“ zugewiesen worden. Die Bezirksregierung wird prüfen, ob ggf. durch die Einstellung dieser Lehrkraft an der Sonderschule Moormerland eine Entspannung der Situation dahin gehend erfolgen kann, dass den Grundschulen in Moormerland wieder weitere Stunden für sonderpädagogische Fördermaßnahmen zugewiesen werden können.

Zu 3: Die Landesregierung hat in den letzten Jahren alle geeigneten Sonderschullehrkräfte in den Schuldienst eingestellt.

Die Einstellungsteilzeit für Lehrkräfte mit dem Lehramt an Sonderschulen wurde zum Schuljahresbeginn 2000/2001 beendet. Dadurch wurden für die Sonderschulen und für die sonderpädagogische Förderung zusätzliche Lehrerstunden im Umfang von 93 Stellen zur Verfügung gestellt.

Der überproportionale Anstieg der Schülerzahlen und die noch stärkere Zunahme der Lehrer-SollStunden im Bereich der Sonderschulen verhinderte bisher eine durchgreifendere Verbesserung der Unterrichtsversorgung an dieser Schulform.

Anlage 12

Antwort

des Kultusministeriums auf die Frage 17 der Abg. Frau Vockert (CDU):

Zukunftschancen für angehende Berufsschullehrerinnen und Berufsschullehrer

Im Rahmen der CDU-„Hotline gegen Unterrichtsausfall“ haben angehende Berufsschullehrerinnen und Berufsschullehrer auch nach den Berufschancen in Bezug auf die von ihnen vertretene Fächerkombination gefragt. Dabei ging es insbesondere um die Fächerkombination Holz und Politik für den Theoriebereich im berufsbildenden Schulwesen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele Absolventinnen und Absolventen haben in den vergangenen drei Jahren die niedersächsischen Studienseminare mit der Fächerkombination Holz/Politik erfolgreich absolviert, wie viele befinden sich zurzeit noch in der Ausbildung?

2. Wie viele Stellen mit dieser Fächerkombination sind in den vergangenen Jahren einschließlich des Einstellungstermins zum Schuljahresbeginn 2000/2001 in Niedersachsen ausgeschrieben worden?

3. Wie bewertet die Landesregierung die Einstellungschancen für Bewerberinnen und Bewerber mit dieser Fächerkombination mittelund langfristig möglichst konkret vor dem Hintergrund des Ersatzbedarfs und weiter steigender Schülerzahlen an den Berufsschulen?

Insgesamt sind die Berufschancen angehender Berufsschullehrerinnen und Berufsschullehrer sehr gut. Es gibt die Zusage der Landesregierung, alle freiwerdenden Stellen wieder zu besetzen und darüber hinaus in der Bildungsoffensive der Landesregierung bis 2004 95 Mio. für 1.000 zusätzliche Stellen zur Verfügung zu stellen. Davon werden auch die berufsbildenden Schulen profitieren. Die Einstellungschancen werden sich auch dadurch verbessern, dass bis 2008 die Zahl der Schülerinnen und Schüler um 28.570 steigt. Dennoch müssen künftig Studierende wissen, dass diese allgemeine Aussage nicht für alle beruflichen Bildungsgänge und Fächerkombinationen gilt. Der technologische Wandel hat natürlich Auswirkungen auf

den künftigen Lehrerbedarf. Deshalb ist es unbedingt nötig, sich vor Aufnahme des Studiums hinsichtlich der Fächerwahl beraten zu lassen.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die einzelnen Fragen wie folgt:

Zu 1: In den vergangenen drei Jahren haben 14 Absolventinnen und Absolventen die niedersächsischen Studienseminare mit der Fächerkombination Holz/Politik erfolgreich verlassen. Zur nächsten Prüfung liegen drei Meldungen mit dieser Fächerkombination vor, weitere 14 Referendarinnen und Referendare befinden sich mit der entsprechenden Fachrichtung zur Zeit in der Ausbildung.

Zu 2: In den Jahren 1998 bis 2000 sind insgesamt 17 Stellen mit der Fächerkombination Holz/beliebig oder Holz/Politik ausgeschrieben worden, auf die 14 Bewerberinnen und Bewerber mit der Fächerkombination Holz/Politik eingestellt werden konnten.

Zu 3: Die Einstellungschancen stellen sich für die Bewerberinnen und Bewerber mit der Fächerkombination Holz/Politik insgesamt positiv dar. Die Schülerzahlen in den Schulformen, in denen Lehrkräfte mit dieser Fächerkombination eingesetzt werden können, sinkt trotz insgesamt steigender Schülerzahlen. 7.610 Schülerinnen und Schülern befanden sich 1998 in den entsprechenden Bildungsgängen. Diese Schülerzahl nahm in den letzten drei Jahren um rund 500 ab. Der Rückgang der Schülerzahlen in diesen Bildungsgängen wird tendenziell auch in den nächsten Jahren erwartet. Bei einer Unterrichtsversorgung von über 90 % im Berufsfeld Holztechnik und insgesamt 78 Lehrkräften mit der Fächerkombination Holz/Politik geht die Landesregierung von keinem höheren Bedarf in den nächsten Jahren als von insgesamt ca. 20 Lehrkräften in diesem Berufsfeld aus. Zudem ist der Bedarf, gerade hinsichtlich der Lehrbefähigung Politik, nicht alleine von der Entwicklung im Berufsfeld Holztechnik abhängig.

Anlage 13

Antwort

des Kultusministeriums auf die Frage 18 der Abg. Busemann und Althusmann (CDU):

Landesregierung löst „Dezemberfieber“ an den Berufsschulen aus

Mit Erlass vom 22. November sind den niedersächsischen Berufsschulen insgesamt 2 Mio. DM von 10 Mio. DM eingenommenen Entgelten für kostenpflichtige Umschulungsmaßnahmen zugewiesen worden. Die Schulen können diese Mittel insbesondere zur Entlastung der Lehrkräfte von ihnen obliegenden nicht unterrichtlichen Tätigkeiten, zur Förderung von Lernortkooperationen, zur Finanzierung außerschulischer Fachleute oder für die Fortbildung von Lehrkräften verwenden. Die Haushaltsmittel sind jedoch nicht in das Haushaltsjahr 2001 übertragbar. Kassenschluss für die Berufsschulen ist im Übrigen der 6. Dezember. Die Berufsschulen, die im Durchschnitt etwa 20 000 DM pro Schule erhalten, müssen also innerhalb von 14 Tagen dringend benötigte zusätzliche Mittel ausgeben, ohne dass diese noch sinnvoll eingesetzt werden können. Fachleute vermuten sogar, dass die Landesregierung darauf spekuliere, dass die zur Verfügung gestellten Landesmittel verfallen und damit für andere Zwecke verwendet werden können, weil sie von den Schulen gar nicht mehr abgerufen werden.

Wir fragen die Landesregierung: