Protocol of the Session on December 15, 2000

Keine Beteiligung an der Ausweisung von EU-Vogelschutzgebieten - Ostfriesische Inselkommunen sind sauer

Die Ausweisung von Gebieten nach der EUVogelschutzrichtlinie kann erhebliche Nutzungseinschränkungen zur Folge haben. Dies ist insbesondere der Fall, wenn diese Flächen hoheitlich als Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiet sichergestellt werden. Um in ihrer wirtschaftlichen und touristischen Entwicklung künftig nicht noch weiter beeinträchtigt zu werden, fordern die Ostfriesischen Inseln, bereits gemeldete EU-Vogelschutzgebiete, die nach der Neufassung des Nationalparkgesetzes innerhalb der Erholungszonen oder aber außerhalb des Nationalparkes liegen, wieder zurückzunehmen. Um ihre Interessen nachhaltig vertreten zu können, haben die Inseln die Beteiligung an dem Ausweisungsverfahren von EU-Vogelschutzgebieten mehrfach gefordert.

Das Umweltministerium soll erklärt haben, dass die geforderte Beteiligung im Rahmen der Anhörung zum Entwurf des Nationalparkgesetzes „Niedersächsisches Wattenmeer“ am 21. November 2000 im Ausschuss für Umweltfragen im Niedersächsischen Landtag sichergestellt werde. In der oben angeführten Ausschusssitzung hat jedoch der Vorsitzende des Ausschusses ausdrücklich erklärt, dass Gegenstand der Anhörung ausschließlich die in der Tagesordnung aufgeführten Gesetzentwürfe seien, nicht aber das Verfahren zur Ausweisung von EU-Vogelschutzgebieten.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Wie bewertet sie die Erwartung der Inseln, dass bereits gemeldete EUVogelschutzgebiete, die sich unter Zugrundelegung der Neufassung des Nationalparkgesetzes in den Erholungszonen sowie außerhalb des Nationalparks befinden, wieder zurückgenommen werden?

2. Ist sie bereit, eine Beteiligung der Ostfriesischen Inseln bei der Ausweisung von EUVogelschutzgebieten in der Weise sicherzustellen, dass in einem gemeinsamen Gespräch die Belange der Inseln umfassend erörtert und in einer möglichst einvernehmlichen Lösung berücksichtigt werden?

3. Welchen Zeitrahmen wird sie für gemeinsame Gespräche (Frage 2) mit den Inseln zugrunde legen?

Mit der Drs. 14/1900 vom 28. September 2000 liegt der Gesetzentwurf zur Neufassung des Gesetzes über den Nationalpark „Niedersächsisches Wattenmeer“ der SPD-Fraktion des Niedersächsischen Landtages vor.

Entsprechend der im Entschließungsantrag der SPD-Fraktion vom 6. Juni 2000 (Drs. 14/1655 – Nationalparke „Niedersächsisches Wattenmeer“ und „Harz“ – Nachhaltigen Naturschutz weiter- entwickeln -) unter Nummer 6 geäußerten Notwendigkeit „mit der Novellierung des Gesetzes gleichzeitig die aktuellen europäischen und nationalen Anforderungen umzusetzen", enthält der Gesetzentwurf Vorschriften zum Europäischen Vogelschutzgebiet und dessen Aktualisierung im Gesetzestext (S. 1, § 2). Weitere Aussagen sind in der Begründung zu den Änderungen des Gesetzes (S. 36 und 37) und in der Anlage zur Begründung „Aktualisierung des Europäischen Vogelschutzgebietes V01 Niedersächsisches Wattenmeer“ (S. 51 - 57) getroffen.

Die Flächen, die den besonderen Schutzverpflichtungen als Europäisches Vogelschutzgebiet im Nationalpark unterliegen, werden in § 2 Abs. 2, Satz 4 des Gesetzentwurfes benannt, der allen Beteiligten vorliegt. Folgerichtig vertritt daher die Landesregierung die Auffassung, dass sich die Beteiligten zu dieser Abgrenzung des künftigen Vogelschutzgebietes in der Anhörung zum Gesetzentwurf äußern konnten. Hiervon wurde auch Gebrauch gemacht, wie beispielsweise der Stellungnahme der Stadt Borkum zu entnehmen ist.

In seiner Sitzung am 29. November 2000 hat der Ausschuss für Umweltfragen festgestellt, dass es bezüglich der Anhörung zur Aktualisierung des Vogelschutzgebietes Irritationen gegeben haben könnte, und beschlossen, allen betroffenen Gemeinden nochmals die Möglichkeit einzuräumen, sich über ihre bisherige Stellungnahme hinaus zum Vogelschutzgebiet schriftlich zu äußern. An der Sitzung haben auch die fragestellenden Mitglieder des Ausschusses für Umweltfragen der CDUFraktion teilgenommen.

Es bleibt anzumerken, dass die von einem Vogelschutzgebiet in ihrem Wahlkreis betroffenen Abgeordneten und die umweltpolitischen Sprecher der Landtagsfraktionen im Juli 2000 von Minister Jüttner die Information erhalten haben, dass die Ausweisung als Vogelschutzgebiet im Rahmen der Novellierung der Nationalparkgesetze („Nieder- sächsisches Wattenmeer“ und „Harz“) bzw. des

Gesetzgebungsverfahrens zum Biosphärenreservat „Niedersächsisches Elbetal“ erfolgen soll.

Aus diesen Gründen entfallen die Antworten zu den Fragen 1 bis 3.

Anlage 6

Antwort

des Justizministeriums auf die Frage 11 des Abg. Pörtner (CDU):

Erneutes Dienstvergehen des Amtsrichters Christian Rost (Amtsgericht Rinteln) : Wann wird die Landesregierung endlich aktiv?

In einem Presseartikel der „Schaumburger Nachrichten“ vom 11. November 2000 wird darauf hingewiesen, dass Amtsrichter Christian Rost erneut ein Dienstvergehen zur Last gelegt wird. Der Bückeburger Landgerichtspräsident Gotthard Hustedt habe in einer Einstellungsverfügung zum Ausdruck gebracht, dass Rost „erneut gegen das richterliche Gebot der Mäßigung und Zurückhaltung verstoßen habe“, wobei der Disziplinarvorgesetzte in diesem Fall an der Wortwahl Rosts in einem Leserbrief Anstoß nimmt, in dem dieser den früheren Bundeskanzler Dr. Helmut Kohl als „notorischen Rechtsbrecher“ und die CDUPolitiker Koch und Schäuble als „Lügner“ apostrophiert hatte. Durch beide Bezeichnungen würden, so der Landgerichtspräsident in seiner Begründung, die benannten Personen „übermäßig abqualifiziert“.

In den letzten eineinhalb Jahren hatte der Amtsrichter Rost schon zweimal gegen das richterliche Gebot der Mäßigung und Zurückhaltung verstoßen, und in beiden Fällen war ihm vom Disziplinarvorgesetzten ein Dienstvergehen angelastet worden.

Vor dem Hintergrund dieser Sachlage frage ich die Landesregierung:

1. Wie viele weitere Dienstvergehen kann sich der Amtsrichter Rost in Zukunft noch „erlauben“, ohne entsprechende und nachhaltige Sanktionen seitens der Landesregierung befürchten zu müssen?

2. Ist die Landesregierung im obigen Fall dienstrechtlich tätig geworden?

3. Sieht sie nicht eine Gefahr darin, dass durch dauernde Verstöße des Amtsrichters Rost gegen das richterliche Gebot der Mäßigung und Zurückhaltung das Vertrauen der Bevölkerung im Raum Rinteln/Schaumburg in eine unabhängige und unparteiische Rechtsprechung auf das Ärgste strapaziert wird?

Der Abgeordnete Pörtner nimmt in der mündlichen Anfrage Bezug auf einen Presseartikel in den „Schaumburger Nachrichten“ vom 11./12. November 2000. Der Anlass dieser Berichterstattung ist ein von dem Richter am Amtsgericht Rost verfasster Leserbrief in der „LandesZeitung“ vom 5. Oktober 2000. Wegen einiger Formulierungen dieses Leserbriefes sind gegen den Richter disziplinarrechtliche Vorermittlungen eingeleitet worden, über deren Ergebnis noch nicht abschließend entschieden worden ist. Ich bitte daher um Verständnis, dass ich, um dem Ausgang dieses Verfahrens nicht vorzugreifen, zu diesem Zeitpunkt nicht näher auf die gestellten Fragen eingehe.

Anlage 7

Antwort

des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur auf die Frage 12 der Abg. Frau Trost (CDU):

Gebühren für Sprachkurse - Folge der Finanznot der Hochschulen

Am 23. November 2000 war Herr Minister Oppermann anlässlich der Einweihung eines neuen Hörsaalgebäudes der Universität in Osnabrück. Die geplante Einweihung fand aufgrund eines Aufmarsches von ca. 200 Studenten nicht statt. Die Studenten protestierten gegen die von der Hochschulleitung eingeführten Gebühren für Sprachkurse. Die Universität Osnabrück hatte die Gebühren (im Rahmen der operativen Geschäftsführung) erhoben, weil sie die durch die Kürzungen im Haushalt entstandene prekäre Finanzsituation der Hochschule nicht durch weitere Einsparungen auffangen könne und darauf angewiesen sei, weitere Einnahmequellen aufzutun.

In der Diskussion mit den Studierenden sagte Herr Oppermann,

1. dass er die von der Hochschulleitung eingeführten Gebühren für Sprachkurse als nicht gerechtfertigt ansieht,

2. dass er der Hochschule die durch die Gebühren veranschlagten Einnahmen von 100 000 DM zur Verfügung stellen würde unter der Voraussetzung,

- dass die Hochschule nicht eine ähnliche Gebührenaktion zur Haushaltssanierung einführt,

- dass sich der AstA der Universität nicht wieder so etwas bieten lasse.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Aus welcher Position im Etat des Ministeriums sollen die 100 000 DM für die Finanzierung der Sprachkurse entnommen werden?

2. Handelt es sich hierbei um eine einmalige, auf das laufende Studienjahr 2000/2001 beschränkte Aktion oder werden die Kosten auf Dauer vom Ministerium übernommen?

3. Wie gedenkt der Minister sicherzustellen, dass nicht weitere Gebühren dieser Art sowohl in Osnabrück als auch an anderen Hochschulen auf die Studierenden zukommen?

Seit dem WS 1992/93 hat die Universität Osnabrück für Studierende aller Fachbereiche ein kostenfreies fachspezifisches Fremdsprachenprogramm angeboten. Dabei handelt es sich um nichtobligatorische Lehrveranstaltungen. Finanziert wurde das Angebot aus Mitteln für Lehre und Forschung (ehem. TG 71) im Rahmen eines Vorwegabzugs.

Die Universität Osnabrück hatte entschieden, dieses Sprachangebot nicht mehr kostenfrei anzubieten, zumal die Organisation des Sprachkursangebots die Einrichtung einer zusätzlichen halben Stelle erforderte. Das Kursprogramm wird fast ausschließlich durch Lehrbeauftragte bestritten, denn die Universität Osnabrück verfügt über kein eigenes Fremdsprachenzentrum. Diese Art der Durchführung erfordert einen hohen Koordinationsaufwand.

Seit Oktober 2000 werden die Kurse auf der Grundlage einer Kooperationsvereinbarung vom “Verein für Sprache und Kultur an der Universität Osnabrück e. V.” als kostenpflichtige Kurse durchgeführt.

Zur Kostendeckung erhob der Verein ein Entgelt von 160 DM pro Kurs (zwei Semesterwochenstun- den) bzw. 240 DM (drei Semesterwochenstunden). Die Entgelte sollten ausschließlich der Finanzierung der Lehraufträge sowie der halben Stelle (insgesamt 110.000 DM/Jahr) dienen. Umgerechnet entspricht dies einem Entgelt von 5,30 DM pro Unterrichtsstunde.

Grundsätzlich kann die Erhebung von Entgelten für zusätzliche Hochschulangebote gerechtfertigt sein. In diesem konkreten Fall dürfte sie jedoch unerwünschte Wirkungen entfalten. In Zeiten von Internationalisierung und Globalisierung kommt dem Erwerb von Fremdsprachenkenntnissen durch Studierende als Schlüsselqualifikation eine wachsende Bedeutung zu. Die Hochschulen müssen deshalb daran interessiert sein, dass möglichst

viele Studierende an Sprachkursen teilnehmen, auch wenn dies in den Studien- und Prüfungsordnungen nicht vorgeschrieben ist.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die gestellten Fragen wie folgt:

Zu 1: Es ist vorgesehen, der Universität Osnabrück zusätzliche Haushaltsmittel in Höhe von 100.000 DM aus zentralen Mitteln (Kap. 06 08) zuzuweisen. Dadurch wird die Universität im Rahmen ihres Globalhaushalts in die Lage versetzt, die Sprachkurse wieder kostenfrei anbieten zu können.

Zu 2: Die Sondermittel sollen ab dem Halbjahr 2001 bereitgestellt werden.

Zu 3: Die Hochschulen werden in geeigneter Form darauf hingewiesen, im Rahmen des Globalhaushalts dafür Sorge zu tragen, dass zusätzliche Sprachkurse für Studierende möglichst kostenfrei angeboten werden, um die Internationalisierung der Hochschulen zu fördern und den Studierenden wichtige Schlüsselqualifikationen zu vermitteln.

Anlage 8

Antwort