Ich bin weiterhin der Auffassung - das ist hoffentlich klar geworden -, dass Pensionsansprüche übertragen werden müssen, weil wir niemanden dafür bestrafen dürfen, dass er vorher eine andere Tätigkeit ausgeübt hat.
Meine Damen und Herren, ich hoffe, dass es mit der Fraktion der Grünen gelingt, dieses Thema sachlich zu erörtern und Initiativen zu veranlassen, mit denen wir möglicherweise zu bundeseinheitlichen Regelungen kommen.
Das, meine Damen und Herren, ist die Position der Landesregierung dazu. Frau Dr. Trauernicht wird ihre Position in den nächsten Tagen sicherlich auch noch klar machen.
Die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis findet statt. Aber das, was die CDU in diesem Fall veranstaltet hat, ist ein Schaden für alle diejenigen, die Leute in Ämter bekommen wollen.
Meine Damen und Herren, wegen der Irritationen, die vorhin entstanden sind, folgender Hinweis: Im Ältestenrat war zunächst nicht vereinbart worden, dass der Ministerpräsident bei diesem Punkt spricht. Aber wie Sie wissen, hat die Landesregierung sowohl nach unserer Verfassung als auch nach unserer Geschäftsordnung jederzeit das Recht, durch eigene Redebeiträge in die laufende Debatte einzugreifen.
(Zuruf von der CDU: Er lässt kein Fettnäpfchen aus! - Möllring [CDU]: Er ist in Gedanken eben immer noch Fraktionsvorsitzender!)
Dass er davon Gebrauch gemacht hat, führt jetzt dazu, dass ich den Fraktionen auf ihren Antrag hin zusätzliche Redezeit zugestehe. Für die Fraktion der CDU wird der Kollege Gansäuer sprechen. Herr Gansäuer, Sie haben sieben Minuten Redezeit.
Bevor ich Herrn Gansäuer das Wort gebe, möchte ich noch mitteilen, dass ich von mehreren Anwesenden im Plenum darauf hingewiesen worden bin, dass der Vorsitzende der CDU-Fraktion, Herr Wulff, den Ministerpräsidenten einen Lügner genannt hat.
Ich bin der Meinung, dass wir es hier untereinander nicht nötig haben, mit persönlichen Beleidigungen und Diffamierungen zu arbeiten.
(Zustimmung bei der SPD - Möllring [CDU]: Ungeheuerlich! Er belügt das Parlament, und dann darf man das nicht sagen! - Unruhe)
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich versuche gerade, innerlich meine Fassung zurückzugewinnen;
denn dieser Vorgang, nämlich dass ein Ministerpräsident in die Schlusserklärungen der Fraktionsvorsitzenden eingreift, hat historische Dimensio
Kollege Gansäuer, ich muss Sie darauf hinweisen, dass es keine Unverschämtheit ist, sondern das Recht des Ministerpräsidenten nach allen Regeln, nach denen wir hier arbeiten.
Das ist wahr. Darauf brauchen Sie mich gar nicht hinzuweisen. Trotzdem ist es eine politische Unverschämtheit.
Ich sage Ihnen hier noch Folgendes, damit Sie genau Bescheid wissen: Die Art und Weise, in der er hier als Schulmeister auftritt, lasse ich mir als Abgeordneter nicht gefallen!
Ich habe ja Verständnis dafür, dass Ihr Ministerpräsident in Personalunion gleichzeitig auch Fraktionsvorsitzender sein möchte,
Nur so viel: Eines wäre für ihn besser, nämlich wenn er sich hin und wieder ein bisschen mehr zurückhalten könnte, als er das heute wieder bewiesen hat.
Im Übrigen kann ich nur sagen - das möchte ich doch noch hinzufügen -: Wenn jetzt das, was er angekündigt hat, von Frau Trauernicht vollzogen wird, dann frage ich Sie, warum Sie die Kritik von den Grünen und der CDU kritisiert haben. Dann haben die doch völlig Recht gehabt. Sonst dürfte sie es doch nicht tun.
Wenn das so falsch gewesen wäre, wie Sie das in den vergangenen Tagen gesagt haben, dann dürfte sie es nicht tun. Sie tut es aber und beweist damit, dass das, was da gemacht worden ist, im politischen Sinne falsch war. Das ist die schlichte Tatsache.
Meine Damen und Herren, ich habe im Übrigen Verständnis dafür - damit das zwischen Sigmar Gabriel und mir klar ist -, dass er sich gegen gewisse politische Vorwürfe wehrt. Das ist sein gutes Recht, sogar seine Pflicht. Nach unserer Geschäftsordnung hat er jederzeit die Möglichkeit, eine Regierungserklärung abzugeben. Er sollte es sich jedoch gut überlegen, in die Schlusserklärungen der Fraktionsvorsitzenden über den Haushaltsplanentwurf einzugreifen, denn das tangiert im Kern das Haushaltsrecht des Parlamentes.