Protocol of the Session on December 13, 2000

Wir sind dazu einer grundsätzlich anderen Meinung. Die CDU-Fraktion hat hier im Landtag schon häufig deutlich gemacht, dass wir die Amtszeit der kommunalen Hauptverwaltungsbeamten, der hauptberuflichen Bürgermeister und hauptberuflichen Landräte, nicht auf fünf Jahre begrenzt haben wollen, sondern wie in einigen anderen Ländern - dafür könnte ich auch Beispiele anführen - auf acht Jahre festsetzen möchten. Dann haben wir nämlich nicht das versorgungsrechtliche Problem in Bezug auf diese Leute. Wir machen dieses Amt aber auch für Leute aus der so genannten freien Wirtschaft viel attraktiver, wenn sie nämlich einen Gestaltungsspielraum von acht Jahren vor sich haben und nicht damit rechnen müssen, nach fünf Jahren wieder in die Wüste geschickt zu werden.

(Beifall bei der CDU - Wulff (Osna- brück) [CDU]: Mit dem Argument: Es kostet nichts!)

Wir machen dieses Amt auch attraktiver für alle anderen qualifizierten Bewerber, auch aus anderen „ganz normalen Berufen“.

Ich weiß - ich sehe hier bei der SPD-Fraktion Kopfnicken -, dass sich dieser Punkt auch bei Ihnen in der Diskussion befindet. Ich weiß natürlich, dass Sie einen Parteitagsbeschluss haben, diesen wie ein Schild vor sich hertragen und sagen: Unsere Partei hat beschlossen, wir dürfen nicht anders. - Wenn sich die SPD-Fraktion wirklich einmal intern ein Meinungsbild verschaffen würde, um Aufschluss darüber zu bekommen, welche Wünsche es in ihrer Partei insbesondere bei den Kommunalpolitikern gibt, dann könnte ich mir vorstellen, dass Sie unserem Vorschlag zustimmen können. Ich kann Ihnen sogar versprechen: Wenn Sie unserem Vorschlag zustimmen, haben wir überhaupt kein Problem, dieses Gesetz, das wir, wie ich schon gesagt habe, in vielen Punkten für notwendig und sinnvoll halten, in diesem Landtag einstimmig oder zumindest mit großer Mehrheit zu beschließen. Geben Sie sich einen Ruck. Stimmen Sie den acht Jahren zu. Sie haben dann viele Probleme gelöst und unsere Zustimmung gefunden. Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Eveslage. - Das Wort erhält jetzt der Kollege Klein.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte mich kurz fassen; denn ich habe den Eindruck, dass das Konfliktpotential dieses Gesetzentwurfs auch bei allen Anstrengungen des Kollegen Eveslage doch nur sehr begrenzt ist. Deshalb möchte ich zu den einzelnen Dingen, die hier unter „Korrekturbedarf“ genannt worden sind, überhaupt nichts mehr sagen. Ich möchte betonen, dass wir es begrüßen, dass die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen inzwischen Eingang in diesen Gesetzentwurf gefunden hat. Manchmal sind Parteitagsbeschlüsse in solchen Geschichten auch ganz gut und nützlich.

Von daher will ich jetzt nur ankündigen, dass wir sehr ernsthaft darauf achten werden, dass insbe

sondere die Pflicht, hier eine über das übliche Maß hinaus gehende angemessene Beteiligung sicherzustellen, entsprechend nachvollzogen und bekannt gemacht wird. Ich sehe die Landesregierung hier durchaus in der Pflicht, einer solchen sicherlich guten Regelung durch entsprechende Kampagnen zum Durchbruch zu verhelfen. In diesem Zusammenhang geht es auch darum, dass Konnexitätsprinzip zu beachten und vielleicht auch einmal eine Mark in die Hand zu nehmen, um hier ein bisschen weiter voranzukommen.

Auf keinen Fall aber dürfen wir sagen: Auf der einen Seite habt ihr ein bestimmtes Mitspracherecht. Dafür nehmen wir euch auf der anderen Seite - ich will jetzt nicht das Kindertagesstättengesetz ansprechen - ein bisschen Geld weg. Das wäre ein schlechtes Geschäft für die Jugendlichen. Das wollen wir auf keinen Fall.

Wir wollen noch für zwei oder drei Punkte Beratungsbedarf im Ausschuss anmelden. Dies gilt insbesondere auch für die geregelte Vertretung für die Frauenbeauftragte. Ich meine, wir hätten hier einen kleinen Schritt weitergehen und dies insbesondere im Bereich der ständigen Vertretung etwas verbindlicher regeln können, damit dort in Zukunft keine Unsicherheiten mehr entstehen und nicht wieder das Gezerre in den Kommunen selbst erforderlich wird.

Wo wir ein bisschen mehr oder überhaupt etwas erwartet hätten, ist der Bereich der Bürgerbeteiligung in Form von Bürgerbegehren oder Bürgerentscheiden. Die jetzt getroffene Regelung, dass das Bürgerbegehren auch dann, wenn eine Gemeinde schon durch eigenes Handeln Tatsachen geschaffen hat, weiterlaufen kann, ist sicherlich sinnvoll. Das kann es aber nicht gewesen sein. Es gibt nämlich noch eine ganze Reihe weiterer Punkte, bei denen diese Verfahren zu bürokratisch sind und die Verfahrenshürden zu hoch angesetzt sind. Darüber sollten wir meiner Meinung nach noch einmal reden. Schließlich geht es darum, die Bürger zur Beteiligung zu ermutigen, nicht aber darum, sie durch Verwaltungsvorschriften und -hürden davon abzuhalten.

In diesem Zusammenhang werden wir sicherlich auch noch einmal über diejenigen Personengruppen sprechen müssen, die nicht die Möglichkeit haben, an Wahlen teilzunehmen. Ich denke hier insbesondere an das Problem der Ausländerbeiräte. Auch hier sollte man noch einmal überlegen, ob man dem Demokratiegedanken auf der kommuna

len Ebene nicht noch etwas weiter vorwärts helfen kann.

In Bezug auf die wirtschaftliche Betätigung der Gemeinden werden wir in der Ausschussarbeit sehr genau zu prüfen haben, ob die jetzt vorgeschlagenen Regelungen dazu führen, dass es - ich sage einmal - zu einer Chancengleichheit zwischen Kommunen und der privaten Wirtschaft kommt. Ich glaube nicht, dass es hier einer Regelung bedarf, die die Priorität der freien Wirtschaft nach ganz oben stellt, sondern hier sollte meiner Meinung nach eine Chancengleichheit für beide Bereiche angestrebt werden. In diesem Zusammenhang freue ich mich auf die Ausschussberatungen. Danke sehr.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Danke, Herr Kollege. - Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht mehr vor. Ich schließe damit die Debatte.

Wir kommen zur Ausschussüberweisung. Der Ältestenrat empfiehlt Ihnen, diesen Gesetzentwurf zur federführenden Beratung und Berichterstattung an den Ausschuss für innere Verwaltung zu überweisen und folgende Ausschüsse mitberatend zu beteiligen: Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen, Ausschuss für Jugend und Sport, Ausschuss für Verwaltungsreform und öffentliches Dienstrecht, Ausschuss für Gleichberechtigung und Frauenfragen. - Weitere Wünsche sehe ich nicht. Dann ist dies so beschlossen worden.

Ich darf mich herzlich für Ihre Mitarbeit bedanken und wünsche allen noch einen schönen Abend. Wir sehen uns wieder morgen früh um 9 Uhr. Ich schließe die Sitzung.

Schluss der Sitzung: 18.36 Uhr.