Protocol of the Session on November 17, 2000

schaften in der Vergangenheit über Gebühr mit Landesmitteln gefördert worden sind, die natürlich jetzt dadurch eine höhere Zinsbelastung haben, ob sie gut geführt worden sind und ob sie im Rahmen ihres Bestandes bereit und in der Lage sind, die Kostenerhöhungen möglicherweise zum Teil selbst aufzufangen.

Wenn ich mir die Geschäftsberichte der GBH der vergangenen drei Jahre ansehe, dann stelle ich fest, dass sich deren Mietausfall durch Leerstand in den vergangenen drei Jahren von 2,8 Millionen DM auf 4,7 Millionen DM und auf mehr als 10 Millionen DM erhöht hat. Hierzu ist aber nie ein Antrag mit der Begründung, dass die Wohnungsbaugesellschaft jetzt den Bach herunter geht, gestellt worden, da man festgestellt hat - wahrscheinlich auch in guter Einschätzung der Situation -, dass jedenfalls ein Teil dieser Leerstandsraten, die es in Hannover gibt, möglicherweise nicht unerheblich von dem Geschäftsgebaren dieser Wohnungsbaugesellschaft mit beeinflusst worden ist. Ich jedenfalls kenne auch Wohnungsbaugesellschaften, die in der Lage sind, diese Zinserhöhungen mit aufzufangen und sie im Rahmen ihres geordneten Bestandes und der Bestandsverwaltung mit unterzubringen.

Meine Damen und Herren, das darf aber natürlich nicht dazu führen - Herr Hagenah, hier haben Sie Recht -, dass wir im Rahmen der Wohngeldreform den Mietern 50 DM geben und auf diese Art und Weise 60 DM nehmen. Ich möchte aber zunächst einmal im Ausschuss detaillierte Unterlagen und Daten haben, um zu sagen, wie wir uns dazu einlassen.

Insgesamt kann man natürlich sagen: Es stimmt, was wir zu unserem Antrag gesagt haben: Eine Verstetigung der Wohnungsbaumittel ist erforderlich. Der Wohnungsbau hat derzeit im Lande keine Lobby mehr. Ich freue mich aber auf die Ausschussberatung, in der wir detaillierte Informationen bekommen, um eine sachgerechte Bewertung Ihres Antrages vornehmen zu können. - Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und ein schönes Wochenende.

(Beifall bei der CDU)

Der nächste Redner ist der Kollege Harden.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen, soweit sie noch hier sind! Es hätte mich sehr gewundert, wenn die Grünen nicht versucht hätten, die lang angekündigte Zinserhöhung für öffentliche Darlehen auszuschlachten, um Sozialmieter zu verunsichern. Es ist falsch, dass wesentliche Mieterhöhungen zu erwarten sind, und es ist ebenso falsch, dass das Angebot an preiswertem Wohnraum zurückgehen wird. Richtig ist: Es gibt selbst in Hannover einen ausgeglichenen Wohnungsmarkt mit bezahlbaren Sozialmieten, und das trotz EXPO und obwohl die Grünen für die EXPO-Zeit

(Decker [CDU]: Ein Horrorszenario an die Wand gemalt haben!)

ein wohnungspolitisches Horrorszenario an die Wand gemalt haben.

Nun zum Sachverhalt: Die Landesregierung hat im Jahre 1996 beschlossen, die Zinsen für öffentliche Baudarlehen um bis zu 4 % anzuheben. Das betrifft rund 31.000 Wohnungen, die in den Jahren von 1970 bis 1989 gebaut worden sind. Um Härten zu vermeiden, ist damals die Zinsanhebung auf 8,20 DM je Quadratmeter in Gemeinden mit den Mietstufen 1 und 2, auf 8,40 DM pro Quadratmeter in Gemeinden mit der Mietstufe 3 und auf 8,60 DM pro Quadratmeter in Gemeinden mit den Mietstufen 4, 5 und 6 begrenzt worden. Haushaltsmäßig wirkt sich das folgendermaßen aus: Statt mögliche 38 Millionen DM per anno bei vollen 4 % Zinsen ergibt sich durch die Kappungsgrenzen eine Einnahme von 5,7 Millionen DM. Davon sind - das ist richtig - 38,6 % an den Bund abzuführen. Das bedeutet also bislang eine Mindereinnahme in Höhe von 32,6 Millionen DM. Das Land verzichtet damit Jahr für Jahr auf 20 Millionen DM.

Im Haushaltsplanentwurf 2001 war der Wegfall der Kappungsgrenzen zum 1. April 2001 vorgesehen. Die SPD-Fraktion weiß aus Gesprächen mit der Wohnungswirtschaft, dass diese Erhöhung von rechnerisch 87 DM je Monat und Wohnung nicht gleichmäßig erfolgen würde. Die Erhöhungen liegen zwischen 5 Pf und 5 DM je Quadratmeter und Monat. Das ist sicherlich nicht weiterzugeben und nicht zuzumuten, und zwar weder dem Mieter noch den Wohnungsunternehmen. Deshalb war es das Bestreben der SPD-Fraktion, neue Kappungsgrenzen einzuführen, möglichst in Absprache mit der Wohnungswirtschaft. Diese Kappungsgrenzen werden eingeführt, und zwar 8,80 DM bei Mietstufe 1 und 2, 9,20 DM bei Mietstufe 3 und 9,60 DM

bei den Mietstufen 4, 5 und 6. Diese Kappungsgrenzen sind identisch mit den Höchstgrenzen, die in den Wohnungsbauförderungserlassen des Landes für die Modernisierungsförderung festgelegt sind.

Der Antrag der Grünen ist wenig hilfreich und populistisch, zumal auch kein Vorschlag beigefügt ist, wie der Einnahmeausfall von 8,7 Millionen DM haushaltsmäßig ausgeglichen werden soll. Die SPD-Fraktion hat mit dem Haushaltsänderungsantrag, der inzwischen den Finanzausschuss durchlaufen hat, die Grundlage für die neuen Kappungsgrenzen geschaffen. Die Landesregierung wird sie in der Höhe festlegen, wie ich ausgeführt habe. Damit ist den Mietern geholfen. Die Steigerungen, wenn sie denn überhaupt kommen können, halten sich in Grenzen. Den Wohnungsunternehmen ist geholfen. Herr Decker hat einiges dazu gesagt, was man vielleicht auch einmal beherzigen sollte. Ich freue mich darauf, dass wir uns darüber ausführlicher in den Ausschussberatungen unterhalten können. Denn die Belastungen sind überschaubar. Auch dem Land hilft das; denn wir dürfen keineswegs leichtfertig auf Einnahmen verzichten, die uns vertraglich möglich sind. Wichtig ist: Die Wohnungswirtschaft trägt diese neuen Kappungsgrenzen mit. Die Regelung ist wohnungspolitisch vernünftig. Deshalb wird die SPD-Fraktion den Antrag der Grünen ablehnen.

(Beifall bei der SPD)

Meine Damen und Herren, ich schließe die Beratung. Wir kommen zur Überweisung des Antrages. Er soll zur federführenden Beratung und Berichterstattung an den Ausschuss für Städtebau und Wohnungswesen und zur Mitberatung an den Ausschuss für Haushalt und Finanzen überwiesen werden. Wer so beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Das ist dann so beschlossen.

Der Ordnung halber weise ich darauf hin, dass der nächste Tagungsabschnitt vom 13. bis 15. Dezember 2000 vorgesehen ist. Sie erhalten rechtzeitig über den Präsidenten im Einvernehmen mit dem Ältestenrat Beginn und Tagesordnung mitgeteilt.

Ich darf mich für Ihre Mitarbeit bedanken, wünsche Ihnen eine reibungslose Heimfahrt und ein angenehmes Wochenende.

Die Sitzung ist geschlossen.

Schluss der Sitzung: 12.42 Uhr.

Anlagen zum Stenografischen Bericht

noch:

Tagesordnungspunkt 26:

Mündliche Anfragen - Drs. 14/1995

Anlage 1

Antwort

des Umweltministeriums auf die Frage 4 der Abg. Frau Steiner und Frau Janssen-Kucz (GRÜNE):

EU-Vogelschutzrichtlinie und der Moorkomplex zwischen Buxtehude und der Landesgrenze zu Hamburg

Der Wachtelkönig ist als Art im Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie aufgeführt und in seinem Bestand bedroht. Auf den Roten Listen der Bundesrepublik Deutschland und des Landes Niedersachsen wird er in der Kategorie „Vom Aussterben bedroht“ geführt.

Die Moorflächen zwischen Buxtehude (Land- kreis Stade) und der Landesgrenze zur Freien und Hansestadt Hamburg sind seit langer Zeit aufgrund ihrer besonderen Bedeutung als Lebensraum des Wachtelkönigs bekannt. Diese Tatsache wurde von den niedersächsischen Naturschutzverbänden BUND, LBU, NABU und NVN auch in Stellungnahmen im Planfeststellungsverfahren zum Bau der A 26 der zuständigen Behörde mitgeteilt.

Das „Sondergutachten Wachtelkönig 1998“ der Firma ALAND-Arbeitsgemeinschaft Landschaftsökologie, das im Auftrag des Straßenbauamtes Stade erstellt wurde, bestätigt eindrucksvoll den herausragenden Wert des Gebietes als Lebensraum für den Wachtelkönig. Dort heißt es: „Dieses ca. 1700 ha Teilgebiet erfüllt in großen Bereichen sämtliche Kriterien eines guten bis sehr guten Wachtelkönig-Lebensraumes.“ Nach Erkenntnis der Gutachter zählt dieses Gebiet aktuell zu den bedeutenden Wachtelkönig-Brutgebieten in Niedersachsen. Nach Auskunft des Straßenbauamtes Stade hat das Niedersächsische Landesamt für Ökologie dieses Ergebnis nach eigener Begehung bestätigt. Trotzdem wurde das Gebiet vom Niedersächsischen Umweltministerium nicht zur Ausweisung als EUVogelschutzgebiet vorgeschlagen.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Welche Erkenntnisse zu Brutvogelvorkommen - insbesondere dem Wachtelkönig - liegen dem Niedersächsischen Landesamt für Ökologie für diesen Bereich vor?

2. Wie bewerten die zuständigen Fachbehörden die vorliegenden Erkenntnisse, ein

schließlich der Ergebnisse des „Sondergutachten Wachtelkönig 1998“, ALAND?

3. Aus welchen Gründen wurden die „Moore östlich von Buxtehude“ vom Umweltministerium nicht zur Ausweisung als EUVogelschutzgebiet vorgeschlagen?

Ihre Kleine Anfrage, Frau Steiner und Frau Janssen-Kucz, mag beim unvoreingenommenen Zuhörer den Eindruck erwecken, Sie interessierten sich lediglich für das Vorkommen einer seltenen Vogelart. Denn Sie thematisieren ja nur den Vogelschutz im Moorkomplex zwischen Buxtehude und Hamburg und begehren Aufklärung über das dortige Vorkommen des Wachtelkönigs. Was Sie verschweigen, ist Ihr eigentliches Anliegen: Die geplante Autobahn 26 missfällt Ihnen, Sie wollen den Bau dieser Autobahn behindern oder verhindern. Deshalb lassen Sie mich eines vorneweg klarstellen:

Die Landesregierung will dort die Autobahn bauen, und sie will sie so schnell wie möglich bauen. Eine erneute Begründung für die Notwendigkeit der A 26 erübrigt sich an dieser Stelle.

Wie bei allen Infrastrukturvorhaben wird dieses Vorhaben A 26 nach Recht und Gesetz geplant, beantragt und entschieden. Das europäische Recht und insbesondere die Europäische Vogelschutzrichtlinie werden dabei beachtet.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen im Namen der Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Die Staatliche Vogelschutzwarte im Niedersächsischen Landesamt für Ökologie hat die Gebietsauswahl zur Aktualisierung der niedersächsischen Vogelschutzgebiete gemäß der Vogelschutzrichtlinie der EU (79/409/EWG) im Auftrage des Niedersächsischen Umweltministeriums fachlich vorbereitet. Dabei wurde u. a. auch der Moorkomplex zwischen Buxtehude und der Landesgrenze zu Hamburg betrachtet. Grundlage für die Betrachtung war das vom Fachplanungsbüro ALAND 1998 im Auftrage des Straßenbauamtes Stade erstellte Sondergutachten über das Vorkommen des Wachtelkönigs (Vogelart des Anhangs I der EU-Vogelschutz-RL) im Bereich zwischen Buxtehude und Neu Wulmstorf/Landesgrenze zu Hamburg. In dem Gutachten sind neben den aktuellen Erhebungen auch die Daten über das Vorkommen des Wachtelkönigs in früheren Jahren dargestellt.

Zu Frage 2: Das NLÖ hatte der Bezirksregierung Lüneburg seine fachliche Einschätzung mit Schreiben vom 28. Mai 1999 mitgeteilt und die vom Büro ALAND vorgelegten Feststellungen zur Eignung des Gebietes als Lebensraum des Wachtelkönigs nach eigener Ortsbesichtigung bestätigt. Das Gebiet wird ferner zu den zahlenmäßig bedeutendsten Vorkommen in Niedersachsen neben der Niederelbe, der Unterems, der Leineniederung, der Hammeniederung, der Mittelelbe und der Wümmeniederung gerechnet.

Zu Frage 3: Nach Artikel 4 der EU-Vogelschutzrichtlinie sind die Mitgliedstaaten (und damit in Deutschland die Länder) verpflichtet, die zahlenund flächenmäßig geeignetsten Lebensräume der in Anhang I der Richtlinie genannten Vogelarten sowie der Zugvögel zu EU-Vogelschutzgebieten zu erklären. Wichtig ist, dass nicht alle Lebensräume dieser Vogelarten als Schutzgebiete auszuweisen sind, sondern es ist Aufgabe des Landes, diese flächen- und zahlenmäßig geeignetsten Gebiete auszuwählen. Dabei besteht ein fachliches Ermessen bei der Auswahl und Abgrenzung der Vogelschutzgebiete.

Die Moore nördlich Buxtehude-Neu Wulmstorf weisen auf niedersächsischer Seite einen Bestand von 24 Brutpaaren des wertbestimmenden Wachtelkönigs auf. Die gleiche Anzahl ist auch in dem angrenzenden bereits 1998 gemeldeten Hamburger EU-Vogelschutzgebiet festgestellt worden. Im Juli 2000 hat das Umweltministerium die Moore bei Buxtehude nicht für die Aktualisierung als EUVogelschutzgebiet vorgeschlagen, aber andere, flächen- und zahlenmäßig geeignetere Gebiete (z. B. Vorschlagsgebiet V 35 Hammeniederung mit 70 Brutpaaren, V 18 Unterelbe und V08 Leinetal bei Salzderhelden mit jeweils 50 Brutpaaren) aufgenommen.

Im Zuge der von den Bezirksregierungen bisher durchgeführten Erörterungen sind von dritter Seite Erweiterungen der vom Umweltministerium vorgeschlagenen Gebiete sowie die Aufnahme neuer Gebiete vorgetragen worden. Hierzu gehört auch der Gebietsvorschlag „Moore bei Buxtehude“.

Das Umweltministerium wird in enger Abstimmung mit den Bezirksregierungen die eingebrachten Vorschläge Dritter sichten und fachlich bewerten. Die Prüfung, ob und wenn ja, welche Vorschläge Dritter aus Sicht des Umweltministeriums die Voraussetzungen für eine Ausweisung als EU-Vogelschutzgebiet erfüllen und daher nach

träglich in das regionale Informations- und Beteiligungsverfahren eingebracht werden, ist noch nicht abgeschlossen. Auch die Moore zwischen Buxtehude und der Landesgrenze zu Hamburg werden erneut überprüft.

Anlage 2

Antwort

des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten auf die Frage 5 des Abg. Klein (GRÜNE) :

Mutterkuhquoten im Dienste des Naturschutzes?

In Naturschutzgebieten, deren Flächen sich überwiegend in öffentlicher Hand befinden, gibt es zunehmend Klagen über die Schwierigkeit, die für die Erreichung des Schutzzweckes notwendige Pflege zu gewährleisten. Dies betrifft insbesondere den Grünlandschutz und die Sicherung artenreicher Wiesenvogelbiotope.