Zu 2: Alle vorgeschlagenen Varianten zielen darauf ab, dass die Landesregierung unter Voraussetzung erhöhter Regionalisierungsmittel InterRegioLeistungen bezahlt. Diese Voraussetzung wird - wie eingangs erwähnt - seitens des Bundes nicht erfüllt. Außerdem wäre eine solche Vorgehensweise nicht vereinbar mit den tragenden Grundsätzen der 1993 in breitem Konsens beschlossenen Regionalisierung des Schienenpersonennahverkehrs.
Zu 3: Die Landesregierung wird weiter alles daran setzen, den Fernverkehr soweit wie möglich zu sichern. So ist in der letzten Woche mit der Deutschen Bahn AG vereinbart worden, dass kurzfristig hierzu ein Konzept entwickelt wird. Die entsprechenden Prüfungen bleiben abzuwarten.
des Ministeriums für Wirtschaft, Technologie und Verkehr auf die Frage 20 der Abg. Frau Steiner und Abg. Wenzel (GRÜNE):
Die Bundesregierung hat kürzlich beschlossen, 6 Milliarden DM aus den Erlösen für die UMTS-Lizenzen für die Sanierung von maroden Bahnstrecken und die Modernisierung von Signalanlagen bereitzustellen. Das Geld soll in drei Jahresraten bereitgestellt werden.
1. Welche Langsamfahrstellen, welche maroden Abschnitte von Bahnstrecken und welche Signalanlagen in Niedersachsen hat sie zur Sanierung angemeldet?
Die Landesregierung begrüßt, dass die Bundesregierung die Zinsersparnisse durch den Verkauf der UMTS-Lizenzen dazu nutzt, ihre Infrastrukturverantwortung wahrzunehmen und die Deutsche Bahn AG bei der Sanierung ihres Streckennetzes tatkräftig zu unterstützen. Nur eine leistungsfähige Infrastruktur schafft die Voraussetzungen für wettbewerbsfähige Eisenbahnverkehre. Deshalb hat die Landesregierung im Vorfeld nachdrücklich für eine Verwendung dieser Mittel zu Gunsten der Infrastruktur, speziell der Schieneninfrastruktur, plädiert. Im Gegenzug erwartet die Landesregierung, dass Niedersachsen bei der Verteilung dieser Mittel angemessen berücksichtigt wird. War der Süden Jahrzehnte lang bevorzugt, so muss jetzt Norddeutschland insgesamt und speziell Niedersachsen, das zur Drehscheibe der wichtigsten Nord-Süd- und Ost-West-Verkehrsströme geworden ist, endlich stärker bedacht werden.
Zu Frage 1: Die Landesregierung hat sich gegenüber dem Bundesverkehrsminister und der DB AG dafür eingesetzt, dass neben einer Ausweitung der Ausbaumaßnahmen, die im Bedarfsplan des Bundes verankert sind, wie z. B. die Strecken Wilhelmshaven – Oldenburg und Langwedel – Uelzen, vorrangig das übrige niedersächsische Bestandsnetz saniert wird.
Zu den Fragen 2 und 3: Die DB AG hat bisher lediglich grob den Mittelbedarf für Netzkorridore ermittelt. Der konkrete Investitionsbedarf für Einzelmaßnahmen wird zurzeit nach einer derzeit stattfindenden Bestandsaufnahme von der DB AG errechnet.
Der Vorstand des Schulelternrates des HöltyGymnasiums in Wunstorf hat sich aufgrund des zunehmenden Unmutes in der Elternschaft in einer außerordentlichen Sitzung am 11. Oktober 2000 mit der „unzureichenden Lehrerversorgung“ des Gymnasiums befasst. Dabei wurde festgestellt, dass zurzeit 52 Wochenstunden Unterricht fehlen, die zu folgen
Klasse 7: Deutsch drei Wochenstunden anstatt vier. Klasse 8: Religion/Werte und Normen wird nicht erteilt. Klasse 9: Musik wird nicht erteilt; Politik eine Wochenstunde anstatt zwei. Klasse 11: Politik zwei Wochenstunden anstatt drei. Jg. 12 + 13: Politik zwei Wochenstunden anstatt drei; Werte und Normen zwei Wochenstunden anstatt drei.
Aufgrund des Lehrermangels könnten nicht im gewohnten Rahmen Arbeitsgemeinschaften angeboten werden, womit die Attraktivität der Schule abnehme.
Der Direktor der Schule habe mitgeteilt, dass bereits zwei Dritte des Lehrerkollegiums Mehrarbeit leisten, sonst wäre es noch zu weiteren Unterrichtsausfällen gekommen.
Die Eltern des Hölty-Gymnasiums wollen diese Zustände bezüglich der Lehrerversorgung nicht stillschweigend hinnehmen.
1. Wie zurzeit der tatsächliche Unterrichtsausfall am Hölty-Gymnasium Wunstorf (LehrerSoll-/Lehrer-Ist-Stunden?
2. Wie und bis wann wird sie für eine 100prozentige Unterrichtsversorgung an diesem Gymnasium sorgen?
3. Trifft es zu, dass zurzeit nur durch die Mehrarbeit des Lehrerkollegiums die jetzige Unterrichtsversorgung gewährleistet ist?
Zum Stichtag der Statistik am 14. September 2000 verfügte das Hölty-Gymnasium in Wunstorf bei 1.354,8 Lehrer-Soll-Stunden über 1.318,0 LehrerIst-Stunden. Zur Abdeckung des Pflichtunterrichts gemäß den Stundentafeln werden 1.240,4 LehrerIst-Stunden benötigt, sodass noch 77,6 Lehrer-IstStunden für weitere pädagogische Maßnahmen zur Verfügung stehen. Damit liegt die Versorgung des Hölty-Gymnasiums über der durchschnittlichen Unterrichtsversorgung der öffentlichen allgemein bildenden Schulen im Landkreis Hannover sowie in Niedersachsen. Allerdings hat die Schule die ihr zur Verfügung stehenden Lehrer-Ist-Stunden sehr ungleichmäßig auf die Schulstufen verteilt: Während der Sekundarbereich I lediglich mit 94,0 % versorgt ist, liegt die Versorgung der gymnasialen Oberstufe bei 102,3 %, dabei ist der 11. Jahrgang zugunsten der Kursstufe in den Jahrgängen 12/13
ebenfalls benachteiligt worden. Die durchschnittliche Größe der Grund- bzw. Leistungskurse der Kursstufe liegt mit 16,4 bzw. 16,1 deutlich unter der vorgesehenen Größe der „Regelkurse“ von 19. Im Grundkursbereich liegen 31 Kurse (33,3 %) unterhalb des ohnehin geringen Durchschnittswertes von 16,4, bei den Leistungskursen sind neun Kurse (32,1 %) unterhalb des Durchschnittswertes von 16,1. Bei insgesamt zehn Kursen beträgt die Schülerzahl zehn oder weniger.
Das Hölty-Gymnasium verfügt auch in diesem Schuljahr mit 14 Arbeitsgemeinschaften im Umfang von 19,0 Wochenstunden über ein umfangreiches Angebot an Arbeitsgemeinschaften. Wenn es dennoch gegenüber dem vorherigen Schuljahr zu Kürzungen in diesem Bereich gekommen ist, ist dies darauf zurückzuführen, dass der im Schuljahr 1999/2000 vorhandene sehr hohe Umfang an Arbeitsgemeinschaften vor allem durch im Rahmen des flexiblen Unterrichtseinsatzes geleistete Mehrarbeit finanziert wurde. Diese Mehrarbeit, die weder für krankheitsbedingten Vertretungsunterricht noch für die Erteilung von Pflichtunterricht angefallen ist, kann in diesem Schuljahr nicht als Argument für angeblich zu geringe Unterrichtsversorgung oder Unterrichtskürzungen herangezogen werden.
Zu 1: Gegenüber dem Stichtag der Statistik am 14. September 2000 ist es zu keinen Veränderungen in den Lehrer-Ist-Stunden am Hölty-Gymnasiums gekommen. Ich verweise zur Beantwortung dieser Frage auf die in der Vorbemerkung gemachten Angaben.
Zu 2: Der vom Fragesteller vermutlich zur Berechnung eines möglichen „Fehlbedarfs” herangezogene Erlass zur „Klassenbildung und Lehrerstundenzuweisung” ist in erster Linie ein für die Schulbehörden gedachtes Berechnungsinstrument, um die vom Landtag zur Verfügung gestellten Lehrerstellen gleichmäßig und gerecht auf alle Schulformen und Schulen zu verteilen. Der Durchschnittswert von 97 % ist ein Richtwert für die Schulaufsicht, die Lehrerstunden und Lehrerstellen im Land angemessen zu verteilen. Die Schulaufsicht ist gehalten, von diesem Wert nach oben und unten nicht zu stark abzuweichen (maximal 5 %). Diese Regelung sichert, dass die Stundentafel erteilt werden kann und darüber hinaus Zusatzstunden für andere Maßnahmen vorhanden sind.
Zu 3: Die nach der Verordnung über die Arbeitszeit der Lehrkräfte an öffentlichen Schulen gegebene Möglichkeit des flexiblen Unterrichtseinsatzes soll Schulen die Möglichkeit geben, auf plötzliche, unerwartete Veränderungen in der Unterrichtsversorgung, wie z. B. die Erkrankung von Lehrkräften, kurzfristig reagieren zu können. Mehrarbeit von Lehrkräften darf nur durch den Einsatz zur Abdeckung von unvorhergesehenen Unterrichtsausfällen anfallen. Die Schule darf sich nicht „Mehrstunden” im Vorgriff auf das kommende Schuljahr „borgen” und zur Verbesserung der Unterrichtsversorgung des laufenden Schuljahres einsetzen. Dies hat die Schule jedoch im Schuljahr 1999/2000 offenbar in erlasswidriger Weise getan.
Aus den in der Vorbemerkung und den in der Antwort zu Frage 1. genannten Zahlen ergibt sich, dass am Hölty-Gymnasium der Pflichtunterricht gemäß den Stundentafeln in allen Klassen erteilt werden kann. Veränderungen in der Unterrichtsversorgung durch eventuelle langfristige Erkrankungen sind nicht gegeben. Mehrarbeit von Lehrkräften des Hölty-Gymnasiums ist demzufolge zur Erteilung des Pflichtunterrichtes nicht erforderlich. Für die von der Schule selbst getroffenen Entscheidungen über die Verwendung der Lehrer-IstStunden verweise ich auf die in der Vorbemerkung vorgenommenen Erläuterungen.
Die Änderung des Niedersächsischen Schulgesetzes ermöglicht bei so genannter Schulverweigerung, die Schulpflicht in Jugendwerkstätten in Niedersachsen zu erfüllen.
Diese in der Bundesrepublik einmalige Chance eröffnet insbesondere Schülerinnen und Schülern des Berufsvorbereitungsjahres (BVJ), die im Regelsystem ihrer Schulpflicht nicht nachkommen, die Möglichkeit, über diesen Weg einer besonders praxisorientierten sozialpädagogischen Förderung eine berufliche Perspektive zu erlangen. Dies ist u. a. eine Voraussetzung, um an einer weiterführenden Qualifizierungsmaßnahme der Bundesanstalt für Arbeit teilzunehmen.
2. Wie viele Teilnehmerplätze wurden im Schuljahr 1999/2000 und wie viele werden im Schuljahr 2000/2001 durch das Jugendwerkstättenprogramme gefördert?
3. Wenn die Anzahl der Plätze erhöht wurde, in welchen Orten werden neue Plätze vorgehalten, und mit welcher Summe werden sie gefördert?
Der Weg, der in Niedersachsen mit der Möglichkeit zur Erfüllung der Schulpflicht in Jugendwerkstätten beschritten wurde, hat sich nicht nur als ein bundesweit vorbildliches Kooperationsmodell zwischen Schule und Jugendhilfe, sondern auch als fachlich richtig erwiesen. Gerade die Erfahrungen aus der Modellphase von 1993 bis 1996 hatten gezeigt, dass eine Reintegration in Bildung und Qualifizierung für solche junge Menschen möglich ist, die durch das Regelsystem und dabei insbesondere das BVJ nicht mehr in geeigneter Weise beschult werden können. Auf Grundlage dieser Erfahrungen wurden die Möglichkeiten zur Erfüllung der Schulpflicht in Jugendwerkstätten ausgeweitet und diese Angebotsform im Entwurf für die Förderrichtlinie der Jugendwerkstätten ab 2001 erstmals als mögliches Regelangebot aufgenommen.
Zu 1: Während des Modellversuchs hat sich gezeigt, dass durch eine intensive einzelfallbezogene sozialpädagogische Begleitung in Verbindung mit einer motivierenden Form der fachpraktischen und fachtheoretischen Qualifizierung, auch bei dieser schwierigen Zielgruppe, Erfolge zu erzielen sind. Deshalb wurde die Förderung nach Abschluss der Modellphase ausgeweitet.
Zu 2: Im Schuljahr 1999/2000 wurden 88 Teilnehmerplätze und im Schuljahr 2000/2001 werden 100 Teilnehmerplätze gefördert.