Protocol of the Session on October 10, 2000

statter benannt worden. Ich erteile ihm das Wort. Bitte sehr!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Da zu diesem Tagesordnungspunkt keine Wortbeiträge geleistet werden sollen, möchte ich zwei oder drei kurze Anmerkungen machen.

Bei dem Abkommen zwischen den Ländern Hamburg, Bremen, Schleswig-Holstein und Niedersachsen geht es um Aufgaben im Gesundheitswesen, um die Arzneimitteluntersuchung, um Giftinformation, um die Schifffahrtsmedizin und um die Qualitätssicherung in der Pflege. Die vier Länder wollen diese Aufgaben in Zukunft gemeinsam wahrnehmen. Wie dies in solchen Fällen üblich ist, wird das in einem Staatsvertrag geregelt. Der federführende Ausschuss empfiehlt einmütig, diese Regelung anzunehmen.

Hinweisen möchte ich mit einer kurzen Bemerkung auf eine intensivere Debatte im Ausschuss, bei der es um die Frage ging, wie man Kostenentwicklungen, die sich aus der in Staatsverträgen geregelten Aufgabenerledigung ergeben, besser auf den Prüfstand bringen kann, als dies derzeit der Fall ist. Wir haben dazu intensiv Überlegungen angestellt und wären der Landesregierung dankbar, wenn sie diese Überlegungen in künftige Vereinbarungen integrieren würde.

In diesem Sinne empfehlen wir, dem Gesetzentwurf zuzustimmen.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank. – Meine Damen und Herren! Wortmeldungen sehe ich nicht. Wir kommen zur Einzelberatung.

Ich rufe auf:

Artikel 1 einschließlich Abkommen. – Unverändert.

Artikel 2. – Unverändert.

Gesetzesüberschrift. – Unverändert.

Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer in der Schlussabstimmung dem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich zu

erheben. – Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Der Gesetzentwurf ist einstimmig angenommen.

Wir kommen zu

Tagesordnungspunkt 4: Einzige (abschließende) Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Übertragung eines niedersächsischen Anteils am Kapital der Kreditanstalt für Wiederaufbau - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 14/1810 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen - Drs. 14/1866

Der Gesetzentwurf wurde am 31. August 2000 zur Beratung und Berichterstattung an den Ausschuss für Haushalt und Finanzen überwiesen. Eine Berichterstattung ist nicht vorgesehen.

Im Ältestenrat waren sich die Fraktionen im Übrigen einig, dass dieses Gesetz ohne allgemeine Aussprache verabschiedet werden soll. Widerspruch höre ich nicht.

Wir kommen damit gleich zur Einzelberatung.

Ich rufe auf:

§ 1. – Hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer ihr zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Das ist einstimmig so beschlossen.

§ 2. – Unverändert.

Gesetzesüberschrift. – Unverändert.

Wer nunmehr in der Schlussabstimmung dem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich, sich zu erheben. – Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Auch dieses Gesetz ist einstimmig verabschiedet.

Ich rufe nun auf

Tagesordnungspunkt 5: Zweite Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der erstmaligen Wahlen der Regionsversammlung und der Regionspräsidentin oder des Regionspräsidenten der Region Hannover - Gesetzentwurf der Fraktion der SPD Drs. 14/1680 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für innere Verwaltung - Drs. 14/1895

Tagesordnungspunkt 6: Erste Beratung: Entwurf eines Gesetzes über die Region Hannover - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 14/1880

Diese beiden Tagesordnungspunkte sollen vereinbarungsgemäß zusammen beraten werden.

Der Gesetzentwurf der Fraktion der SPD wurde in der 52. Sitzung am 20. Juni 2000 an den Ausschuss für innere Verwaltung zur ferderführenden Beratung und Berichterstattung überwiesen. Berichterstatterin ist Frau Kollegin Stokar von Neuforn.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In der Drucksache 1895 empfiehlt ihnen der federführende Ausschuss für innere Verwaltung in Übereinstimmung mit dem Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen, den Gesetzentwurf mit den aus der Beschlussempfehlung ersichtlichen Änderungen anzunehmen. Diese Empfehlung ist sowohl im federführenden als auch im mitberatenden Ausschuss jeweils mit den Stimmen der Ausschussmitglieder der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beschlossen worden. Die Fraktion der CDU hat sich in beiden Ausschüssen der Stimme enthalten. Sie hat dies damit begründet, dass bisher über die konkrete Ausgestaltung der Region Hannover noch keine Klarheit bestehe und insbesondere das für die Schaffung der Region erforderliche Gesetz dem Landtag noch nicht vorliege.

Der Gesetzentwurf enthält die notwendigen Regelungen für die zusammen mit den Kommunalwah

len vorgesehenen erstmaligen Wahlen zur Regionsversammlung und der Regionspräsidentin oder des Regionspräsidenten der nach dem Willen der Landesregierung neu zu schaffenden Region Hannover. Über die Inhalte des Gesetzentwurfs und die in den Ausschussberatungen beschlossenen Änderungen bestand zwischen den Fraktionen Einvernehmen. Die aus der Beschlussempfehlung ersichtlichen Änderungen sind ganz überwiegend rein redaktioneller Natur und dienen der Klarstellung und sprachlichen Vereinfachung. Ergänzt wurde die Regelung in § 9 des Gesetzentwurfs über die Vertretung des Landrates in seinem Amt als Wahlleiter: § 9 berücksichtigt nun auch den Fall, dass auch der Vertreter des Landrats im Amt, der Erste Kreisrat, sich zur Wahl stellt und daher als Wahlleiter ausscheidet.

Namens des Ausschusses für innere Verwaltung bitte ich Sie, der Beschlussempfehlung in der Drucksache 1895 zuzustimmen. - Danke schön.

Vielen Dank, Frau Kollegin. - Zur Einbringung des Gesetzentwurfs der Landesregierung hat der Herr Innenminister das Wort. Danach eröffne ich die allgemeine Aussprache zu beiden Punkten. – Bitte schön, Herr Minister!

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Schon bei der Gebiets- und Verwaltungsreform im Jahre 1974 waren die großen Fraktionen des Niedersächsischen Landtages einig, dass der Raum Hannover eigentlich anders geordnet werden müsse, als es damals entschieden wurde. Sie wissen, dass damals neben der Landeshauptstadt der Landkreis Hannover mit seinen kreisangehörigen Gemeinden sowie auch der Verband Großraum Hannover geschaffen wurden, der inzwischen zweimal gesetzlich umgestaltet und auch umbenannt wurde.

Dies war die Ausgangslage im Oktober 1996, als die leitenden Verwaltungsbeamten des Landkreises, der Landeshauptstadt und des Kommunalverbandes Großraum Hannover ihr sogenanntes Blaues Papier zur Entwicklung neuer Organisationsstrukturen für die Wahrnehmung regionaler Verwaltungsaufgaben vorlegten. Nach der Auffassung der Verfasser hatten die regionale Abstimmung und Kooperation der Region Hannover bundesweit zwar einen vorbildlichen Stand erreicht; um den

Vorsprung der Region auszubauen und zu sichern, müssten jedoch die Ressourcen und Kompetenzen der Landeshauptstadt, des Landkreises Hannover, des Kommunalverbandes Großraum Hannover und der Bezirksregierung in einer neuen Gebietskörperschaft Region Hannover zusammengeführt werden. Der Vorschlag enthielt bereits Eckpunkte für ein Artikelgesetz, durch das die Region gebildet werden sollte.

Meine Damen und Herren, die Landesregierung hat Ihnen nach langer, breit und ausführlich geführter Diskussion unter den örtlich Beteiligten den Entwurf für ein solches Artikelgesetz vorgelegt. Diese Diskussion war konstruktiv, gefördert durch die Prämisse auch der früheren Landesregierung unter Ministerpräsident Schröder, dass die Landesregierung einen Gesetzentwurf nur vorlegen werde, wenn es zu einem breiten Konsens der wichtigsten kommunalen Körperschaften komme, der 1974 gefehlt hat. Dieser Konsens ist nun in der Tat erreicht worden, auch wenn die jüngsten Stellungnahmen im Rahmen des Anhörungsverfahrens wegen der noch ausstehenden Ermittlung des Finanzierungsbedarfs der neuen Körperschaft bei einer ganzen Reihe von Gemeinden mit Vorbehalt erfolgten. In jedem Fall wird sich eine künftige Region Hannover hinsichtlich ihres Haushalts an der Belastbarkeit der regionsangehörigen Gemeinden ausrichten müssen, sodass es im Ergebnis nur auf die Ausgewogenheit der Belastung der Landeshauptstadt Hannover im Vergleich zu den heute kreisangehörigen Gemeinden ankommen wird. Die gesetzlichen Grundlagen lassen es allemal zu, dies auch zu gewährleisten. Es wird hier vorrangig auf die richtigen Entscheidungen der künftigen Regionsversammlung ankommen, die vom Gesetzgeber ohnehin nicht vorgegeben werden können.

Meine Damen und Herren, eine Änderung des Niedersächsischen Finanzausgleichsgesetzes mit dem Ziel der Neuberechnung der Schlüsselzuweisungen ist in dem Gesetzentwurf nicht vorgesehen. Sie fehlt, weil das Niedersächsische Finanzausgleichsgesetz neu gefasst wurde, und zwar so, dass bei der Aufteilung der Schlüsselzuweisungen nicht mehr auf den Status der kommunalen Körperschaft, sondern auf Gemeindeaufgaben und Kreisaufgaben abgestellt wird. Die Masse der Schlüsselzuweisungen für den einen oder den anderen Aufgabenbereich braucht durch das vorgesehene Gesetz über die Region Hannover nicht geändert zu werden, da die Verteilung automatisch der Aufgabenverteilung folgt.

Ich darf schon an dieser Stelle erwähnen, dass alle Leistungen aus dem Finanzausgleich an Kommunen außerhalb der Region Hannover von der Bildung dieser Region völlig unberührt bleiben und deshalb Befürchtungen, der Ballungsraum Hannover würde nach der Weltausstellung ein zweites Mal bevorzugt behandelt, keine Grundlage haben.

Wenige wesentliche Punkte des Gesetzentwurfs will ich nennen:

Aus den Gemeinden des Großraums Hannover wird ein neuer Gemeindeverband als Gebietskörperschaft gebildet. Die Region Hannover übernimmt wesentliche entwicklungsbestimmende Aufgaben des eigenen Wirkungskreises der Kreisebene. Die Landeshauptstadt verliert insoweit den Status der kreisfreien Stadt. Landkreis Hannover und Kommunalverband Großraum Hannover werden aufgelöst. Die Landeshauptstadt Hannover behält wie eine kreisfreie Stadt weitgehend Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises der Landkreise und insoweit auch die darauf entfallenden staatlichen Zuweisungen. Die Region Hannover erhält in Anlehnung an die Niedersächsische Landkreisordnung eine eigenständige Regionsordnung. Die Region Hannover übernimmt bestimmte Aufgaben der oberen Verwaltungsbehörde von der Bezirksregierung Hannover und erhält dafür Zuweisungen in Höhe der für die Bezirksregierung errechneten Einsparungen.

Meine Damen und Herren, verfassungsrechtlich ist die Region Hannover ein Landkreis. Gleichwohl soll sie nach dem Willen der Beteiligten und auch der Landesregierung ein Landkreis eigener Art und eigener Größe mit einer einzigartigen Bündelung von Aufgaben sein. Dazu gehören auch Aufgaben der Bezirksebene, vor allem im Umweltbereich, zwar weniger als nach dem Blauen Papier, aber deutlich mehr, als nach der ersten Durchsicht für delegierbar gehalten wurden. Die Region Hannover wäre damit eine kommunale Körperschaft mit einer auch bundesweit einmaligen Aufgabenstellung, die eine Kommunalpolitik aus einer Hand ermöglicht und damit dem Ballungsraum Hannover im Wettbewerb mit anderen in- und ausländischen Wirtschaftsräumen Standortvorteile verschaffen kann.

Klar ist allerdings auch: Die Region Hannover ist kein Modell für andere Landesteile. Schon strukturell sind diese mit der Region Hannover nicht vergleichbar. Daher ist das Gesetzesvorhaben weder das Startzeichen für eine neue Kreisreform

noch stellt es den Fortbestand der Bezirksregierungen infrage.

Meine Damen und Herren, zur Vermeidung eigener Kommunalwahlen soll das Gesetz am 1. November 2001 in Kraft treten. Wegen der weit reichenden Änderungen der Aufgabenstrukturen und der personalwirtschaftlichen Auswirkungen benötigt sein In-Kraft-Treten Vorlauf, sodass eine zügige Beratung in den Ausschüssen von Vorteil wäre. Das Zeitproblem ist allerdings durch zwei Sonderregelungen etwas entschärft. Zum einen ist die zusätzliche Frist für den Übergang von Aufgaben und Einrichtungen bei der Abfallentsorgung und Sicherung der Krankenhausversorgung bzw. Übertragung der Krankenhäuser der Landeshauptstadt auf die Region Hannover zu nennen. Zum anderen sollen die für die Wahlen auf Regionsebene notwendigen wahlrechtlichen Regelungen durch den von der SPD-Fraktion eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der erstmaligen Wahlen der Regionsversammlung und der Regionspräsidentin oder des Regionspräsidenten der Region Hannover vorgezogen werden. Ich begrüße ausdrücklich, dass dieser Gesetzentwurf bereits heute beschlossen werden kann. Die Berichterstatterin hat darauf hingewiesen, dass einige noch Schwierigkeiten hatten zuzustimmen, weil eben noch die Bestimmungen des Gesetzes über die Region Hannover fehlten. Dieses Bedenken ist dann heute vielleicht auch ausgeräumt.

Durch das Gesetz, über dessen Beratung in den Ausschüssen Frau Stokar von Neuforn eben Bericht erstattet hat, meine Damen und Herren, werden die Wahlorganisationen, die Parteien und die Wählergruppen in der künftigen Region Hannover in die Lage versetzt, die Vorbereitungen für die Kommunalwahlen, die am 9. September 2001 stattfinden werden, ohne Zeitdruck zu treffen.

Meine Damen und Herren, ich darf abschließend der Hoffnung Ausdruck verleihen, dass die Beratungen zu dem Gesetzentwurf in einem konstruktiven Geist geführt werden. Eine breite Mehrheit im Landtag würde auch der Bedeutung der Regionsbildung gerecht. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD)

Herr Minister, vielen Dank. - Ich eröffne jetzt die allgemeine Aussprache zu den beiden aufgerufe

nen Tagesordnungspunkten. Zunächst hat der Kollege Adam das Wort.