nisteriumsangaben jährlich von 410 auf 530 steigt, dürfte sich aus dem niedersächsischen Kontingent bei weitem nicht decken lassen. 1999 bestanden 156 Damen und Herren ihre 2. Staatsprüfung für das Lehramt an Realschulen, im gleichen Zeitraum wurden jedoch 350 Realschullehrkräfte pensioniert.“ Verschärft wird die Situation im übrigen noch durch die von der Landesregierung jetzt beschlossene Altersteilzeit, die den Markt für Realschullehrkräfte noch weiter verengen dürfte.
1. Will sie bestreiten, dass es auch für das Lehramt an Realschulen zumindest in bezug auf einzelne Fächer und auf die von ihr selbst genannten Regionen bereits jetzt einen gravierenden Bewerbermangel gibt?
2. Will sie bestreiten, dass sich auch an den niedersächsischen Realschulen vor dem Hintergrund der genannten Angaben ein gravierender Lehrermangel abzeichnet, der bereits jetzt in den Schulen abzusehen ist?
3. Wenn das Einstellungsteilzeitmodell nur noch dort bestehen bleiben soll, wo es deutliche Überhänge an Bewerberinnen und Bewerbern gibt, warum wird es dann für die Realschule noch beibehalten, obwohl dort nachgewiesenermaßen bereits Bewerbermangel herrscht?
Die Einstellungsteilzeit gemäß § 80 c NBG dient dem beschleunigten Abbau des Überhangs an geeigneten Bewerberinnen und Bewerbern, die zu den letzten Einstellungsterminen noch nicht in den Schuldienst eingestellt werden konnten. Diese werden in den nächsten Jahren wegen der steigenden Zahl von Pensionierungen und der zu geringen Zahl zu erwartender neuer Lehramtsabsolventen benötigt.
Mit dem Lehramt an Realschulen gab es nach dem Einstellungstermin zum 01.09.1999 noch 357 Bewerberinnen und Bewerber aus Niedersachsen, die ohne Beschäftigung im Schuldienst geblieben waren. Diese Zahl verringerte sich nach den Einstellungen zum 01.02.2000 nur auf 307. Damit ist der Abbau des Bewerberüberhangs beim Lehramt an Realschulen noch nicht in dem Umfang erreicht worden, wie er für einen Ausstieg aus der Einstellungsteilzeit bei diesem Lehramt erforderlich ist. Ob dies zum Schuljahresbeginn 2001/02 erfolgt, wird anhand der Ergebnisse des Einstellungsverfahrens zum 21.08.2000 und der im nächsten Jahr zur Verfügung stehenden Einstellungsmöglichkeiten zu entscheiden sein.
Mit der Einstellungsteilzeit konnten bisher 160 Realschullehrkräfte mehr im Beamtenverhältnis im Schuldienst eingestellt werden als bei einer Einstellung mit voller Stundenzahl. Die Forderung der Fragestellerin, auch beim Lehramt an Realschulen sofort aus der Einstellungsteilzeit auszusteigen, hätte die Zahl der für Neueinstellungen zum 21.08.2000 zur Verfügung stehenden Stellen um 160 Stellen verringert, so dass statt 290 TeilzeitEinstellungen nur noch 58 Vollzeit-Einstellungen übrig geblieben wären. Damit würde die Zahl der arbeitslosen Realschullehrkräfte wieder ansteigen.
Zu 1: In der überwiegenden Zahl der Fächer gibt es noch genügend Bewerbungen, um die erforderlichen Einstellungen bedarfsgerecht vornehmen zu können. Dies gilt auch für die ländlichen Regionen.
Die im Vorspann der Anfrage zitierte Statistik der Bewerbungen dient auch der Information der Lehramtsstudenten. Der Hinweis auf den Mangel an Bewerberinnen und Bewerbern, die im ländlichen Raum wohnen, sollte deutlich machen, dass die Einstellungen dort einen Wechsel des Wohnortes erfordern.
Zu 2: Die sich in einigen Jahren abzeichnende Knappheit an Bewerbungen macht es sinnvoll, bereits jetzt die noch nicht eingestellten Lehrkräfte in ein Teilzeitbeschäftigungsverhältnis in den Schuldienst zu übernehmen, anstatt sie in der Arbeitslosigkeit zu belassen und erst in einigen Jahren einzustellen, sofern sie dann überhaupt noch für den Schuldienst zur Verfügung stehen.
Zu 3: Der Abbau des Bewerberüberhangs ist beim Lehramt an Realschulen noch nicht in dem Umfang erfolgt, der eine Beendigung der Einstellungsteilzeit rechtfertigt.
Auf einem Treffen der Koordinatoren für die Fachgymnasien im Regierungsbezirk WeserEms am 12. April 2000 in Aurich hat der zuständige Referent im Niedersächsischen Kultusministerium u. a. ausgeführt, dass das Stun
denbudget an Fachgymnasien durch die neuen Vorgaben der Landesregierung um 20 % gekürzt werde. Die Fachgymnasien hätten nur die Wahl, entweder mit der deutlich reduzierten Unterrichtsstundenzahl ein ebenso reduziertes schulisches Angebot vorzuhalten oder ihre Tore zu schließen. Die Vorgaben der Landesregierung hätten zur Konsequenz, dass durch eine solche Reduzierung die Zahl der Fachgymnasien halbiert werden könne. Als „Lösungsvorschläge“, wie die erheblichen Stundenkürzungen aufzufangen seien, hat der Referent des Niedersächsischen Kultusministeriums u. a. ausgeführt: „Vorhandene Projektkurse seien zu streichen, freiwillige Informatikangebote könnten ebenso ersatzlos fortfallen. Fachgymnasien brauchten nur eine Fremdsprache wie Spanisch vorzuhalten, eine zweite Fremdsprache an Fachgymnasien sei völlig überflüssig. Das Fach Physik könne allein für alle Naturwissenschaften angeboten werden. Die Kürzungsvorgaben der Landesregierung seien unumstößlich, die Fachgymnasien müssten zusehen, wie sie damit fertig werden.“
1. Treffen die Aussagen des Vertreters des Niedersächsischen Kultusministeriums unter Bezugnahme auf jede einzelne Äußerung jeweils im Einzelnen zu?
2. Warum betreibt die Landesregierung durch die Kürzung der Unterrichtsstunden um 20 % und die Vorschläge, zukunftsträchtige Bildungsangebote wie etwa im Bereich der Informatik abzubauen, einen nachhaltigen Bildungsabbau im Bereich der Fachgymnasien?
3. Warum nimmt sie durch ihre Vorgaben billigend in Kauf, dass insbesondere im ländlichen Raum Fachgymnasien nicht mehr oder nur unter deutlich verschlechterten Rahmenbedingungen vorgehalten werden können?
Der für die Fachgymnasien zuständige Referatsleiter im niedersächsischen Kultusministerium ist am 12.04.2000 von der Bezirksregierung WeserEms zu einer Dienstbesprechung nach Osnabrück eingeladen worden und hat dort vor den Koordinatorinnen und Koordinatoren für die Fachgymnasien des Bezirks Weser-Ems zum Thema „Weiterentwicklung der Fachgymnasien“ referiert. Im Laufe dieser Dienstbesprechung wurden aus dem Zuhörerkreis Fragen zum veröffentlichten Entwurf des Klassenbildungserlasses für die berufsbildenden Schulen gestellt. Die in der Kleinen Anfrage formulierten Aussagen sind während der Dienstbesprechung zum Teil gar nicht gemacht worden, zum Teil aus dem Zusammenhang gerissen oder missverständlich, weil unvollständig, dargestellt.
Richtig ist, dass der Entwurf des Klassenbildungserlasses eine Reduzierung des Stundenbudgets für die Fachgymnasien vorsieht. Die Fachgymnasien verfügten jedoch bisher über ein Unterrichtsbudget, das das Stundenbudget für die gymnasiale Oberstufe an Gymnasien und Gesamtschulen überschritt und bei weitem höher war als dasjenige anderer Schulformen des berufsbildenden Schulwesens. Das Budget der Fachgymnasien überschritt ebenfalls die Stundenzahlen zur Abdeckung der Belegungs- und Einbringungsverpflichtungen, die sich aus der KMK-Rahmenvereinbarung zur gymnasialen Oberstufe ergeben. Dies führte dazu, dass wegen der relativ „komfortablen“ Rahmenbedingungen an zahlreichen Standorten sehr kleine Fachgymnasien entstanden sind, die nicht mehr den Vorschriften der Verordnung zur Schulentwicklungsplanung (VO-SEP) vom 19.10.1994 entsprechen. Dort wird z. B. festgelegt, dass Fachgymnasien grundsätzlich dreizügig zu führen sind. Sie „dürfen auch mit weniger als drei parallelen Lerngruppen geführt werden, wenn durch eine ständige pädagogische und organisatorische Zusammenarbeit ein ausreichendes differenziertes Unterrichtsangebot gewährleistet werden kann.“ Die Verordnung zur Schulentwicklungsplanung sieht daher ein- und zweizügige Fachgymnasien ohne eine Kooperation mit anderen Gymnasien oder Gesamtschulen auch bisher nicht als sinnvoll an, weil ein ausreichend differenziertes Unterrichtsangebot in der Regel nicht zu gewährleisten ist. Die bisherige großzügige Stundenbudgetierung für die Fachgymnasien ließ derartig kleine Fachgymnasien jedoch zu, ohne dass Kooperationen eingegangen wurden; Kooperationen zwischen Fachgymnasien und Gymnasien oder Gesamtschulen sind daher bedauerlicherweise sehr selten.
Die jetzt – bisher lediglich im Entwurf - vorgelegten Reduzierungen des Stundenbudgets decken die Einbringungs- und Belegungsverpflichtungen der KMK-Rahmenvereinbarung für die Schülerinnen und Schüler vollständig ab und lassen für ein dreizügiges Fachgymnasium – wie in der VO-SEP vorgesehen – grundsätzlich keine Budgetprobleme entstehen. Sie zwingen kleinere Fachgymnasien jedoch zu einer Kooperation mit allgemeinbildenden Gymnasien oder Gesamtschulen, die nicht nur aus Gründen der Ressourcensparsamkeit sondern vor allem aus pädagogischen Gründen als sinnvoll gilt und anzustreben ist. Diese Lösungsmöglichkeiten sind auf der genannten Dienstbesprechung erörtert worden.
Sofern sehr kleine Fachgymnasien nicht bereit sind, in Kooperationen mit allgemeinbildenden Gymnasien oder Gesamtschulen einzutreten, können sie ein qualitativ „ausreichend differenziertes Unterrichtsangebot“ nicht gewährleisten. In Zukunft ist es nicht zulässig, ihr Budget auf Kosten der Teilzeitberufsschule zu „sanieren“ – wie es bisher in vielen berufsbildenden Schulen der Fall war.
Zu 2: Durch die beabsichtigte Budgetkürzung am Fachgymnasium wird keineswegs ein „nachhaltiger Bildungsabbau im Bereich der Fachgymnasien“ betrieben; die Belegungs- und Einbringungsverpflichtungen für die Schülerinnen und Schüler werden nicht betroffen; Fachgymnasien werden nach den Vorschriften der VO-SEP weiterhin Bestand haben. Im Bereich der Informatik betreibt Niedersachsen z. Z. den größten Bildungsaufbau aller Bundesländer. Die bundesweit bisher nur in Niedersachsen angebotene Berufsfachschule Informatik wird an 24 niedersächsischen Standorten eingerichtet und das Fach Informationsverarbeitung wird an den niedersächsischen Fachgymnasien Pflichtfach werden.
Zu 3: Die Aussage, dass „im ländlichen Raum Fachgymnasien nicht mehr vorgehalten werden können“ ist falsch; dass sie unter veränderten Rahmenbedingungen nicht mehr vorgehalten werden können, ist nur dann richtig, wenn sie so klein sind, dass sie ohne Kooperation allein kein ausreichend differenziertes Unterrichtsangebot gewährleisten können.
Unzureichende Unterrichtsversorgung an der Magister-Nothold-Schule in Lindhorst (Landkreis Schaumburg)
Nach einer Meldung der „Schaumburger Nachrichten“ vom 6. April 2000 gibt es an der Magister-Nothold-Schule in Lindhorst zurzeit einen Unterrichtsausfall von mehr als 20 %. Die Schulamtsstatistik weise zwar eine Unterrichtsversorgung von 94,2 % aus, die tatsächliche Versorgung mache aber deutlich, dass jede fünfte Stunde seit November 1999 ausfalle und
Der Elternrat dieser Schule wird in dem obigen Pressebericht folgendermaßen zitiert: „Pro Woche fallen 150 Stunden aus, was 6 Lehrerstellen entspricht. Dies alles führt dazu, dass mittlerweile ganze Klassen tageweise zu Hause bleiben müssen.... Mehrere Klassen haben allein in diesem Schuljahr schon 10 Tage komplett unterrichtsfrei gehabt.“ Dies sei alles, so wird der Elternrat weiter zitiert, „im Wesentlichen durch einen hohen Krankenstand des überalterten Lehrkörpers bedingt“. Was die Bewältigung des Lernstoffs angehe, besonders auch im Vergleich zu Haupt- und Realschülern andernorts, so wird der Elternrat weiter zitiert, führe der Zustand zu „ganz klaren Benachteiligungen unserer Kinder mit möglicherweise später negativen Konsequenzen“.
1. Ist sie bereit, umgehend für eine Verbesserung der geschilderten Unterrichtssituation an der Magister-Nothold-Schule in Lindhorst zu sorgen?
Die Haupt- und Realschule mit Orientierungsstufe in Lindhorst ist ausreichend mit Lehrerstunden versorgt. Zur Erteilung des Pflichtunterrichts gemäß den Stundentafeln benötigt die Schule 788,0 Lehrer-Ist-Stunden. Da die Schule über 836,0 Lehrer-Ist-Stunden verfügt, stehen ihr für weitere pädagogische Maßnahmen noch 48,0 Lehrer-IstStunden zur Verfügung. Nach dem Bericht der Bezirksregierung Hannover geht die Schule nicht sachgerecht mit den ihr zur Verfügung stehenden Ressourcen um. So hat sie zum Beispiel den Bereich der Orientierungsstufe überproportional mit Lehrer-Ist-Stunden versorgt, während der Realschulbereich deutlich unterversorgt ist. Dieses Ungleichgewicht ist zum Halbjahreswechsel noch verstärkt worden, indem – bei sinkenden Schülerzahlen in der Orientierungsstufe – noch zusätzlich Stunden aus dem Bereich der Realschule in die Orientierungsstufe verlagert wurden. Hierbei verstößt die Schule eindeutig gegen die Bestimmungen der Nr. 4 des Erlasses „Klassenbildung und Lehrerstundenzuweisung“ in der geregelt ist, dass Kürzungen nicht einseitig zu Lasten eines Schulzweiges gehen dürfen. Im Hinblick auf die durchschnittlichen Klassenfrequenzen liegen an der
Schule gute Lernbedingungen vor. In der Orientierungsstufe wird mit 23,1 der untere Bandbreitenwert (22 – 28) nur knapp überschritten, in der Hauptschule entspricht der Wert von 20,1 fast genau dem unteren Bandbreitenwert (20 – 28) und in der Realschule wird er mit 21,9 (Bandbreite: 24 – 30) sogar recht deutlich unterschritten. Auf Grund vorliegender Beschwerden des Schulelternrates sowie dessen Bitte um ein Gespräch zur Unterrichtsversorgung an die Bezirksregierung Hannover, das am 07.04.2000 geführt wurde, erfolgte eine Organisationsuntersuchung durch die für den Landkreis Schaumburg zuständigen Dezernenten. Der Leiter der Schule hat bei drei Gelegenheiten – zweimal telefonisch, einmal in einer Schulleiterdienstbesprechung – darauf hingewiesen, dass die Schule mehrere kurzfristige Krankheitsfälle von Lehrkräften zum jeweils gleichen Zeitpunkt zu beklagen hatte; jedoch ist von ihm kein Antrag auf Einstellung einer FeuerwehrLehrkraft gestellt worden. Zuletzt hat der Schulleiter in einem Telefongespräch am 17.03.2000 auf den krankheitsbedingten Ausfall mehrerer Lehrkräfte hingewiesen und mitgeteilt, dass er „gezwungen” sei, Klassen tageweise vom Unterricht zu befreien. Als Begründung wurden von der Schulleitung die Häufung kurzfristiger Erkrankungen und Probleme der Schülerbeförderung angeführt. In diesem Gespräch hat der zuständige Dezernent darauf hingewiesen, dass eine solche Verfahrensweise nicht zulässig ist.
Eine geplante Personalmaßnahme, die Abordnung einer Gymnasiallehrkraft an die Schule zum 01.02.2000, wurde nicht realisiert, da der Schulleiter keine Möglichkeit des sinnvollen fachlichen Einsatzes sah. Dies ist vor dem Hintergrund der oben dargestellten Probleme unverständlich. Hier wäre es notwendig gewesen, dass die Bezirksregierung bei ihrer ursprünglich geplanten Maßnahme geblieben wäre, zumal in zwei Fällen Erkrankungen vorgelegen haben, die anderenfalls den Einsatz einer Feuerwehr-Lehrkraft sinnvoll gemacht hätten.
Im Zusammenhang mit der Überprüfung der Schule wurde unter anderem der auf Grund kurzfristiger Erkrankungen ausfallende Unterricht unter Berücksichtigung erteilter Vertretungsstunden für den Zeitraum vom 31.01.2000 bis 24.03.2000 ermittelt. Danach sind in diesem Zeitraum rd. 8,5 % des Unterrichts ausgefallen. Insofern müssen die in der Anfrage genannten wesentlich höheren Werte aufgrund des Berichtes der Bezirksregierung von der Landesregierung als nicht zutreffend zu
rückgewiesen werden. Es ist zutreffend, dass Klassen im laufenden Schuljahr mehrfach ganztägig ausgeplant wurden.
Zu 1: Der Schule stehen personelle Ressourcen zur Verfügung, um im Rahmen schulorganisatorischer Maßnahmen einen angemessenen Vertretungsunterricht sicherzustellen. Dies sei im Folgenden dargestellt:
Im Bereich der Fachleistungsdifferenzierung hat die Schule deutlich zu viel Lehrerstunden eingesetzt. Im 6. Jahrgang der Orientierungsstufe wurden in Englisch und Mathematik bei 6 Klassen je 7 Kurse gebildet; die Kursstärken liegen zwischen 31 und 11 Schülern, die durchschnittliche Kursstärke beträgt 19,7 Schüler.
In der Klasse 10 der Hauptschule wurden bei insgesamt nur 11 Schülerinnen und Schülern in Englisch und Mathematik jeweils ein A- und ein BKurs gebildet, das bedeutet, dass zum Beispiel der A-Kurs in Englisch nur 4 Schüler (!) hat.