Protocol of the Session on March 29, 2000

Der Ausschuss für Häfen und Schifffahrt - noch unter dem Vorsitz von Herrn Adam

(Adam [SPD]: Danke, Herr Buß! - Heiterkeit)

hat sich in zwei Sitzungen mit dem Antrag befasst. Wir sind zu dem Ergebnis gekommen, dass es technisch keine Problem ist, den Grenzwert von

5 ppm einzuhalten. Auch finanziell stellt der Einbau von modernen Ölabscheidern keine große Hürde dar. Uns sind Kosten für Neubauten von 20.000 DM und für Nachrüstungen von 40.000 DM genannt worden. Bei einem Schiff, das viele Millionen DM kostet, ist dies sicherlich kein Problem.

Wichtig war für die Ausschussmitglieder, dass eine Grenzwertänderung nur international umsetzbar ist, damit für die deutsche Seeschifffahrt keine Wettbewerbsnachteile entstehen und weil auch nur so eine wirksame Reduzierung der Wasserverschmutzung durch ölhaltiges Bilgenwasser zu erreichen ist.

Da ich im Kern den Antrag der Grünen für richtig halte, einige Feststellungen in dem Antrag der Grünen aber nicht teile, habe ich im Namen der SPD-Fraktion einen Änderungsantrag eingebracht und mich um Einstimmigkeit im Ausschuss für Häfen und Schifffahrt bemüht. Wie meistens kam es nach einer sachlichen Debatte im Ausschuss und nach Gesprächen zu dem einmütigen Vorschlag, dass der Landtag die Landesregierung auffordert, in einer gemeinsamen Initiative der deutschen Küstenländer die Bundesregierung zu veranlassen, darauf hinzuwirken, dass die internationalen Bestimmungen für die Einleitung der Bilgenwässer von Seeschiffen dem heutigen Stand der Technik angepasst werden, d. h. den erlaubten Ölanteil von 15 ppm auf mindestens 5 ppm zu reduzieren, um die entsprechende Umstellung der Öl-WasserTrenntechnik an Bord zu fördern.

(Wegner [SPD]: Und was ist mit den Sportbooten?)

Ich bitte Sie, meine Damen und Herren, diesem so eingebrachten Antrag zuzustimmen. - Danke.

(Beifall bei der SPD und bei der CDU)

Danke schön, Herr Kollege Buß. - Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Darum schließe ich die Beratung.

Wir kommen zur Abstimmung. Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Häfen und Schifffahrt in der Drucksache 1479 zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Stimmt jemand dagegen? - Das ist nicht der Fall. Möchte sich jemand der Stimme enthalten? - Dann haben

Sie einstimmig so beschlossen, meine Damen und Herren.

Jetzt rufe ich auf

Tagesordnungspunkt 14: Einzige (abschließende) Beratung: Verfassungsgerichtliche Verfahren - 1. Verfahren zur Prüfung der Frage, ob Vorschriften des Gesetzes über die Berufe in der Altenpflege vom 20. Juni 1996 (GVBl. S. 276) wegen Verstoßes gegen Grundgesetzvorschriften verfassungswidrig und nichtig sind - 2 BvL 1/99 -, 2 BvL 4/99 -, 2 BvL 6/99 -. 2. Verfahren zur Prüfung der Frage, ob § 4 des Landesgesetzes über die Ausbildungsvergütung in der Altenpflege vom 3. Juni 1997 (GVBl. S. 143) mit Artikel 2 Abs. 1 und Artikel 20 Abs. 3 GG vereinbar ist - 2 BvL 16/99 -. Schreiben des Bundesverfassungsgerichtes - Zweiter Senat vom 8. November 1999 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Rechts- und Verfassungsfragen - Drs. 14/1484 (neu)

Meine Damen und Herren, eine Berichterstattung ist nicht vorgesehen. Im Ältestenrat waren sich die Fraktionen darin einig, dass über diesen Punkt ohne Besprechung abgestimmt wird. - Ich höre hier keinen Widerspruch und lasse daher gleich abstimmen.

Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Rechts- und Verfassungsfragen in der Drucksache 1484 (neu) zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Wer stimmt dagegen? - Niemand. Möchte sich jemand der Stimme enthalten? - Auch nicht. Dann haben Sie auch hier einstimmig beschlossen, meine Damen und Herren.

Ich rufe jetzt unseren letzten Tagesordnungspunkt für heute auf, und zwar

Tagesordnungspunkt 15: Einzige (abschließende) Beratung: Privatisierung der Niedersächsisches Institut für Peptid-Forschung GmbH (IPF) Antrag der Landesregierung - Drs. 14/1462 Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen - Drs. 14/1494

Der Antrag der Landesregierung wurde am 15. März 2000 an den Ausschuss für Haushalt und Finanzen zur Beratung und Berichterstattung überwiesen. Auch hierzu ist eine Berichterstattung nicht vorgesehen. Im Ältestenrat waren sich die Fraktionen darin einig, dass auch über diesen Punkt ohne Besprechung abgestimmt wird. - Ich höre hier keinen Widerspruch und lasse daher gleich abstimmen.

Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen und damit dem Antrag der Landesregierung zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Wer stimmt dagegen? - Möchte sich jemand der Stimme enthalten? - Das ist nicht der Fall. Das Erste war die Mehrheit, und damit haben Sie so beschlossen.

Meine Damen und Herren, wir sind jetzt am Ende unserer heutigen Tagesordnung angelangt.

Ich wünsche Ihnen viel Spaß und viele Informationen beim Parlamentarischen Abend und hoffe, dass wir uns morgen alle gesund und munter wieder sehen. Die Sitzung ist geschlossen.

Schluss der Sitzung: 18.27 Uhr.