(Schirmbeck [CDU]: Erzählen Sie mal, was Sie in zehn Jahren gemacht haben! In zehn Jahren ist es nur ab- wärts gegangen!)
Jetzt will ich Ihnen etwas zum Nachtrag sagen. Unmittelbar nach der Auslieferung der alten Mipla, die übrigens schon das Ergebnis der Steuerschätzung enthielt und die Schlussberatung zum Bundeshaushalt 2000 berücksichtigte, haben Sie, im Januar, den Antrag gestellt, wir sollten gleich einen Nachtrag machen. Nun sind wir aber längst im Haushaltsaufstellungsverfahren für das Jahr 2001, mit allen Schritten, die notwendig sind. Wir werden auch die Steuerschätzung im Mai einbeziehen. Und Sie sind immer noch beim Nachtrag! Wir haben längst das Jahr 2000 in unsere politischen Handlungen eingearbeitet.
Frau Ministerin, ich darf Sie kurz unterbrechen. Meine Damen und Herren, es ist außerordentlich schwer, gegen diesen Lärmpegel anzusprechen. Das gilt für das gesamte Haus. Ich bitte Sie sehr herzlich um etwas mehr Aufmerksamkeit. - Frau Ministerin, wir warten, bis wieder Ruhe eingekehrt ist. - Herr Kollege Ontijd, darf ich Sie auch bitten, das zu akzeptieren?
Was soll bereits im laufenden Jahr 2000 im Rahmen der Bildungsoffensive geschehen? - Ich habe gesagt, insgesamt umfasst sie in diesem Jahr 65 Millionen DM. Als erstes ist die Einstellung von 500 zusätzlichen Lehrern zu nennen. Sie haben selbst gesagt, der Bedarf ist da. Ich bin auch hoch erfreut, dass wir dies in diesem Jahr machen können. Ich glaube nicht, dass Sie bestreiten, dass das unabweisbar ist. Das wäre jedenfalls etwas Neues, und das würde ich dann hier auch gerne hören.
Weitere 500 Lehrkräfte werden 2002 folgen. In der jetzigen Mipla sind bereits Mittel im Umfang von 1.000 Stellen vorgesehen. Die notwendige haushaltsrechtliche Ermächtigung für die 500 Lehrer ist im Haushalt 2000 angelegt.
Durch die konsequente Nutzung der Möglichkeiten, die die Allgemeinen Bestimmungen zum Haushaltsgesetz vorsehen, ist die Einstellung von 500 neuen Lehrern zum Schuljahresbeginn möglich, wenn beurlaubte Lehrkräfte, so wie das in Nr. 3 der Allgemeinen Bestimmungen geregelt ist, für die Zeit ihrer Beurlaubung auf Leerstellen geführt werden. Herr Rolfes, Sie haben vorhin selber gesagt, dass man das auf Leerstellen machen kann. Wie Sie wissen, hat der Landesrechnungshof gegen die vorgesehene Ausschöpfung der bestehenden Möglichkeiten Bedenken erhoben und die Auffassung vertreten, das Führen eines beurlaubten Lehrers auf einer Leerstelle sei nur im Einzelfall zulässig. Dieser Auffassung vermögen wir uns allerdings nicht anzuschließen, weil das an anderen Stellen auch nicht so geschieht.
Unstreitig sieht Nr. 3 der Allgemeinen Bestimmungen für das Ausbringen dieser Stellen dieses unabweisbare Bedürfnis, über das wir hier streiten, vor. Sie haben selber gesagt, es ist unabweisbar, dass wir Lehrer einstellen. Es ist jedoch an keiner Stelle ersichtlich, dass der Gesetzgeber die Feststellung dieses Bedürfnisses im Einzelfall fordert.
Frau Ministerin, wenn Sie jetzt von uns erwarten, dass wir sagen, die zusätzliche Einstellung von Lehrern sei unabweisbar, können Sie mir dann erklären, warum dieses Hohe Haus bei Verabschiedung des Haushalts 1999/2000 unseren Antrag, zusätzliche Lehrer einzustellen, abgelehnt hat? Wenn es heute unabweisbar ist, hätte es damals auch unabweisbar sein müssen. Warum haben Sie das abgelehnt?
Ich erinnere mich sehr genau daran, dass uns da der Antrag fehlte. Ich glaube, das haben wir alle noch genau in Erinnerung.
Wenn man sich also vor Augen führt, dass nach den Allgemeinen Bestimmungen im Beurlaubungsfall Leerstellen und im Freistellungsfall dotierte Stellen ausgebracht werden können, dass darüber hinaus Stellenreste für Teilzeitkräfte verwandt werden und dass nicht oder nur teilweise besetzte Stellen zur Mittelausschöpfung genutzt werden können, so lässt sich aus der Sicht der Landesregierung sehr eindeutig sagen, dass darin der gesetzgeberische Wille zu erkennen ist, grundsätzlich eine vollständige und umfassende Ausschöpfung der Stellen zu vollziehen.
Für den Schulbereich kommt hinzu, dass Leerstellen sogar ohne die üblichen kw-Vermerke ausgebracht werden können. Nach meiner Überzeugung hat der Gesetzgeber damit eine vom Einzelfall losgelöste Bewirtschaftung der Leerstellen ausdrücklich zugelassen. Konsequenterweise hat dieser Gesetzgeber in den Schulkapiteln für die Nutzung nicht in Anspruch genommener Stellen sogar noch gesonderte Titel für Feuerwehrlehrer ausgebracht. In den Allgemeinen Bestimmungen zum Haushaltsgesetz und im Haushalt selbst ist damit gesetzgeberisch ein System vorgesehen, das eine umfassende Nutzung von Stellenermächtigungen bewusst zulässt.
Eine vom Finanzminister vorgenommene telefonische Umfrage hat übrigens bestätigt, dass die beschriebenen Möglichkeiten von vielen Verwaltungen genutzt werden, und zwar im Innenressort
mit rund 30.000 Stellen, in der Justiz mit 16.600 Stellen und im Wissenschaftsbereich mit 26.500 Stellen. Die Ermächtigungen werden also zu 100 % ausgenutzt. Allerdings - jetzt kommt es wurde das im Kultusbereich bisher nicht vollzogen,
wurden die bestehenden Möglichkeiten für Erziehungsurlaubsfälle bisher nicht vollständig genutzt, weil bei uns Schwierigkeiten wegen der schwankenden Zahl von Rückkehrerinnen befürchtet wurden und deshalb 30 % bis 50 % der ersparten Ausgaben, wie ich eben schon dargelegt habe, für Feuerwehrlehrer verausgabt wurden. Die Landesregierung ist nun aber entschlossen, das vorhandene Stellenpotential wegen der Entwicklung der Schülerzahlen voll auszuschöpfen. Das dient - ich sage es noch einmal - den Elementen der Bildungsoffensive im Jahre 2000 und natürlich dann der Fortsetzung, die wir sehr wohl im Haushaltsplan 2001 verankern werden und mit Ihnen im Rahmen der Beratung über den regulären Haushaltsplanentwurf dann auch diskutieren werden.
Die Landesregierung redet also nicht nur, sondern sie handelt auch, und zwar gerade in der Bildungspolitik.
- Das ist das Problem, das Sie jetzt haben. Das habe ich schon am Anfang gesagt. Dass wir handeln, ist für Sie das Problem. Die wirklichen Schwierigkeiten haben Sie, und das sind keine technischen, sondern das sind politische Schwierigkeiten. - Herzlichen Dank.
Meine Damen und Herren, Frau Kollegin Körtner hat zusätzliche Redezeit nach § 71 Abs. 2 unserer Geschäftsordnung beantragt. - Ich erteile Ihnen drei Minuten, Frau Koertner.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Kultusministerin, ich werde mich jetzt all der Höflichkeit befleißigen, zu der ich überhaupt noch in der Lage bin;
Wissen Sie überhaupt, wie Ihre Kolleginnen und Kollegen im Kultusausschuss mit dem Thema umgehen? - Da werden wir darauf hingewiesen, dass die Fragen, die wir stellen, nicht beantwortet werden, weil sie in den Haushaltsausschuss gehörten. Wenn die Kollegen im Haushaltsausschuss die Fragen stellen, dann werden diese nicht beantwortet,
sondern die Kollegen werden darauf verwiesen, dass die Fragen irgendwann schriftlich beantwortet würden.
Sie, Frau Ministerin, stehen jetzt hier und reden von der großen Bildungsoffensive. Ich sage Ihnen - das ist zu belegen -: Das ist eine Rosstäuscherei,
wie Sie mit diesem Thema umgehen. Sie sagen, dass im Haushaltsjahr 2000 Maßnahmen vorgesehen seien, die einen Umfang von 75 Millionen DM hätten. Diese Maßnahmen, Frau Ministerin - das wissen auch Sie -, sind überhaupt nicht solide finanziert, sondern das beruht auf finanzpolitischer Flickschusterei; denn zur Finanzierung dieser 75 Millionen DM
werden im Landeshaushalt 1.011 Vollzeitstellen gesperrt. Dafür sollten Sie sich im Hinblick auf die problematische Situation in den Schulen schämen.