Protocol of the Session on January 28, 2000

(Beifall bei der SPD)

Wir kommen zur Ausschussüberweisung des vorliegenden Antrags. Federführend soll sich damit der Ausschuss für Wissenschaft und Kultur befassen, und mitberaten soll der Ausschuss für Haushalt und Finanzen. Wer so beschließen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Danke sehr.

Meine Damen und Herren, am Ende der heutigen Sitzung darf ich die Vorfreude auf den nächsten Tagesabschnitt vom 16. bis 18. Februar wecken. Ich wünsche Ihnen eine angenehme und unfallfreie Heimfahrt, bedanke mich für Ihre Mitarbeit und schließe die Sitzung.

(Beifall im ganzen Haus - Frau Vo- ckert [CDU]: Ebenso, Herr Präsi- dent!)

Schluss der Sitzung: 13.28 Uhr.

Anlagen zum Stenografischen Bericht

noch:

Tagesordnungspunkt 26:

Mündliche Anfragen - Drs. 14/1315

Anlage 1

Antwort

des Kultusministeriums auf die Frage 5 der Abg. Frau Litfin (GRÜNE):

Vertretungsunterricht in der sog. Verlässlichen Grundschule

Die Kultusministerin verspricht, dass es in den sog. Verlässlichen Grundschulen keinen Unterrichtsausfall geben soll. Um dieses gewährleisten zu können, wird den Schulen ein Budget zur Verfügung gestellt, aus dem sie im Rahmen geringfügiger Beschäftigungsverhältnisse Vertretungskräfte beschäftigen können.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie hoch ist nach ihren Kenntnissen im Landesdurchschnitt und nach den Streuungswerten der einzelnen Schulen der Krankenstand an den Verlässlichen Grundschulen a) im Durchschnitt und b) zu den bisherigen Spitzenzeiten?

2. Wie viele Kräfte stehen derzeit a) jeweils den einzelnen Verlässlichen Grundschulen und b) insgesamt in Niedersachsen für den Vertretungsunterricht zur Verfügung, und wie viele Vertretungsstunden, prozentual gerechnet zu den Soll-Stunden der Schulen, könnten diese im Rahmen geringfügiger Beschäftigungsverhältnisse pro Schuljahr maximal erteilen?

3. Welcher prozentuale Anteil der Unterrichtsstunden erkrankter Lehrkräfte konnte von diesen Vertretungskräften erteilt werden a) am ersten Erkrankungstag, b) am zweiten Erkrankungstag und c) an den folgenden Erkrankungstagen?

Die Rahmenbedingungen der Verlässlichen Grundschule

- mehr Lehrerstunden durch die Erhöhung der Stundentafel und mehr Lehrerstunden für die Erteilung der Stundentafel,

- die Budgetmittel für eine fünfprozentige Vertretungsreserve für den kurzfristigen Ausfall von Lehrkräften,

- Einsatz von Springer- oder Feuerwehrlehrkräften bei mittel- oder langfristigen Ausfällen von Lehrkräften

geben diesen Schulen die Möglichkeit, Unterrichtsausfall besser zu vermeiden, als andere Schulen das können.

Die Erfahrungen an den bestehenden Verlässlichen Grundschulen, wie u. a. auch in zahlreichen Presseberichten nachzulesen ist, belegen, dass dies offensichtlich mit den beschriebenen Rahmenbedingungen gelingt. Selbstverständlich ist auch bei diesen Grundschulen wie bei jeder anderen Schule auch bei unvorhersehbaren, sehr kurzfristigen Ausfällen zunächst zu schulorganisatorischen Maßnahmen zu ergreifen.

Die mir bisher vorliegenden Zahlen beziehen sich nur auf einen Zeitraum von gut sechs Wochen und sind deshalb noch nicht genügend repräsentativ.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die einzelnen Fragen wie folgt:

Zu 1: Im Zeitraum von den Sommerferien bis zu den Herbstferien mussten insgesamt 2.076 Stunden für erkrankte Lehrkräfte vertreten werden, die sonst ausgefallen wären. Das sind 2,7 % der in den Schulen zu erteilenden Unterrichtsstunden.

Die Auswertung für weitere Monate wird erfolgen, wenn die Berichte der Schulen vorliegen. Sie sind für weitere Zeiträume (Ende Schulhalbjahr, Weih- nachts- bis Osterferien und Oster- bis Sommerfe- rien) zum 31. Januar, 15. Mai und 31. Juli angefordert worden.

Angaben zur Frage b) nach dem Krankenstand zu Spitzenzeiten können erst erfolgen, wenn wir ein ganzes Jahr berechnet haben. Erfahrungsgemäß wird die Spitzenzeit im Frühjahr liegen.

Zu 2: Aus den Erfahrungsberichten geht hervor, dass in den Schulen insgesamt ca. 280 Personen mit den erforderlichen Qualifikationen für den Einsatz im Vertretungsunterricht beschäftigt sind bzw. zur Verfügung stehen. Im Rahmen geringfügiger Beschäftigungsverhältnisse könnten diese Kräfte 76.440 Vertretungsstunden erteilen, das sind 5,6 % der Lehrersollstunden. Auch die Möglichkeit der bezahlten Mehrarbeit wird genutzt. Die Anzahl der Vertretungskräfte an einzelnen Schulen

hängt in erster Linie von der Größe der jeweiligen Schule ab. Wir können deshalb keine Zahl nennen, die für alle zutrifft. Rechnerisch sind es zwei Vertretungskräfte pro Schule.

Zu 3: Aus den meisten Schulen wurde im Rahmen von regionalen Dienstbesprechungen berichtet, dass die Vertretungskräfte selbst bei unvorhersehbarem kurzfristigen Unterrichtsausfall schon am ersten Tag einsatzbereit sind. Die geforderten Daten könnten nur durch zusätzliche Abfragen geliefert werden.

Anlage 2

Antwort

des Innenministeriums auf die Frage 6 des Abg. Rolfes (CDU):

Unregelmäßigkeiten bei der Spielbank Hittfeld

Unter anderem aus Flugblättern der Belegschaft der Spielbank Hittfeld geht hervor, dass es zumindest in der Vergangenheit zu Unregelmäßigkeiten in der Spielbank gekommen sein soll. Ein manipulierter Kessel soll von der Polizei sichergestellt worden sein. Manipulationsvorwürfe stehen im Raum. Es wird davon gesprochen, dass durch Unregelmäßigkeiten von Mitarbeitern im Zusammenwirken mit Gästen in der Spielbank Hittfeld ca. 10 bis 15 Millionen DM veruntreut worden seien.

Dabei werden auch schwere Vorwürfe gegen die Geschäftsführung erhoben.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Unterlagen und Informationen über welche - offenbar kriminelle - Handlungen in der Spielbank Hittfeld liegen der Staatskanzlei, dem Innenministerium, der Spielbankaufsicht bei der Bezirksregierung Hannover und dem Landeskriminalamt vor, sodass Aussagen der Bezirksregierung Hannover im Wesentlichen zutreffend sind, dass durch Unregelmäßigkeiten von Mitarbeitern im Zusammenwirken mit Gästen in der Spielbank Hittfeld ca. 10 bis 15 Millionen DM veruntreut wurden?

2. Was hat die Geschäftsführung der Nds. Spielbanken GmbH durch welche Maßnahmen in offensichtlicher Kenntnis der kriminellen Vorgänge in der Spielbank Hittfeld zur völligen und restlosen Aufklärung unternommen oder unterlassen?

3. Nachdem der Staatskanzlei und/oder dem Innenminister welche kriminellen Vorgänge in der Spielbank Hittfeld bekannt geworden sind: Was haben sie zur Aufklärung der Vorgänge zu welchem Zeitpunkt veranlasst bzw. welche

Konsequenzen haben oder wollen der Ministerpräsident und/oder der Innenminister daraus ziehen?

Die Spielbanken Niedersachsen GmbH (SNG) ist eine hundertprozentige Tochter der HanBG. Zuständig für die gefahrenabwehrrechtliche Spielbankaufsicht ist das Niedersächsische Innenministerium, das einzelne Befugnisse gemäß § 10 Abs. 2 des Niedersächsischen Spielbankgesetzes auf die Bezirksregierung Hannover übertragen hat.

Die so genannte “Steueraufsicht” liegt beim Niedersächsischen Finanzministerium. Die Niedersächsische Staatskanzlei hat keinerlei Aufsichtsbefugnisse gegenüber der Spielbank.

Dieses vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen wie folgt:

Zu Frage 1: Den Aufsichtsbehörden liegen Anhaltspunkte für gewichtige Handlungen vor, mit denen offenbar gezielt in den ordnungsgemäßen Spielbetrieb der Spielbank Hittfeld eingegriffen werden sollte. Darüber hinaus gab es immer wieder Gerüchte und Hinweise auf weitere Unregelmäßigkeiten, die bisher aber nicht nachgewiesen werden konnten.

Im Gegensatz zum Automatenspiel ist seit 1994 beim Roulette-Spiel-Ergebnis in Hittfeld parallel mit einer Verringerung der Besucherzahlen ein deutlicher Rückgang zu erkennen. Nach Auffassung der Spielbankenaufsicht des Innenministeriums liegen für mindestens zwei Zeiträume im Jahr 1997 und 1998 tatsächliche Anhaltspunkte dafür vor, dass Einbußen in Höhe von ca. 2,5 bis 3,5 Mio. DM durch Unregelmäßigkeiten im Spielbetrieb verursacht worden sind. Hierbei handelt es sich zum einen um auffällige Spielweisen beim American-Roulette im Jahr 1997 und durch die Nutzung eines, wie Untersuchungen im Jahr 1999 ergeben haben, manipulierten Kessels. Die Geschäftsführung führt diesen Einnahmerückgang jedoch auf den sog. “Schenefeld-Effekt”, also die Einrichtung einer Spielbank in Schenefeld, zurück. Eine genaue Kenntnis über die durch diese Ereignisse verursachte Schadenshöhe gibt es noch nicht und muss sich infolge der Beweislage bisher im Bereich der Spekulation bewegen. Mit 10 bis 15 Mio. DM ist der Schaden aber von keiner Seite beziffert worden. Bei diesem Betrag könnte es sich rein rechnerisch vielmehr um die Summe des Rückgangs des Bruttospielertrags (BSE) und der Tronceinnahmen im Vergleich der Jahre 1994 und 1999 handeln.

Zu Frage 2: Die Geschäftsführung hat 1997 und 1998 zur Aufklärung von Manipulationen beim American-Roulette-Spiel geheime Spielkontrollen veranlasst. Dabei ist zwar festgestellt worden, dass nicht den Regeln entsprechend gearbeitet wurde. Ein kriminelles Zusammenspiel von Tischmannschaften und Gästen konnte aber nicht nachgewiesen werden.

Der manipulierte Roulettekessel ist erstmals im Frühjahr 1998 im Auftrag der Spielbankgesellschaft vom TÜV untersucht worden, wobei keine Auffälligkeiten festgestellt wurden. Nach Bekanntwerden der Veränderungen an dem beschlagnahmten Roulettekessel hat die Geschäftsführung im Frühjahr 1999 organisatorische Anweisungen an die Spielbankleitungen mit dem Ziel eines Ausschlusses ähnlicher Eingriffe gegeben. Zudem ist die Geschäftsführung vom Aufsichtsrat beauftragt worden, wirksamere Kontrollen und Vorkehrungen gegen Manipulationen zu treffen.

Anlässlich gefestigter Hinweise auf andere Unregelmäßigkeiten wie Diebstähle oder Unterschlagungen sind von der Geschäftsführung außerordentliche Kündigungen ausgesprochen worden, die aber überwiegend keinen Bestand hatten, weil z. B. Zeugen vor Gericht nicht mehr bei ihren Angaben blieben.