Protocol of the Session on January 24, 2003

- Wassersport und damit hohe Wasserstände,

- Hochwasserschutz, d. h. ausreichender Hochwasserrückhalteraum,

- Naturschutz, nach Möglichkeit naturnahe Wasserstände und

- Wasserwirtschaft, d. h. Mindestabgaben in die Abflüsse,

gilt es in eine einvernehmliche Wasserstandsregelung zu betten.

Der Tourismus wird durch die Entwicklung eines Radwegekonzeptes um den Dümmer herum gestärkt.

Das Pilotprojekt „Regionalmanagement Stärkung des ländlichen Raumes – Dümmer und ländliches Umland“ stellt einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung und Umsetzung einer regionalen Strukturpolitik, für die Kooperation mit regionalen Akteuren, für die Verstärkung der Beratungsfunktion und für die Initiierung und Entscheidung von Abwägungsprozessen bei komplexen Problemstellungen dar.

Einige umgesetzte Vorhaben im Bereich der anhängigen Flurbereinigungsverfahren sowie der Dorferneuerung zeigen erste Erfolge auf.

Als weitere wichtige Meilensteine im Rahmen des Regionalmanagements sind die Befestigung des Dümmerdeiches, der Umbau der Naturschutzstation und die Zusammenarbeit mit dem Verein Naturraum Dümmerniederung e. V. am Schäferhof zu nennen.

Im Rahmen des finanziell Möglichen wird der Erwerb von Flächen für Zwecke der Dümmersanierung und speziell für den Naturschutz weiter fortgesetzt. Beispielhaft seien hier nur die Entwicklung der Huntebruchwiesen oder das LifeProjekt „Ochsenmoor“ sowie das Life-Projekt „Westliche Dümmerniederung“ genannt.

Diese Beispiele zeigen, dass wir auf dem richtigen Weg sind, die Dümmerregion nachhaltig voran zu bringen.

Anlage 8

Antwort

des Kultusministeriums auf die Frage 15 der Abg. Frau Jahns (CDU):

Umstrittene Umfrage in Bezug auf die Einrichtung einer IGS im Landkreis Helmstedt

Der Kreisausschuss des Helmstedter Kreistages hat am 6. Dezember 2002 beschlossen, dass der Landkreis Helmstedt einen mit der Bezirksregierung abgestimmten Fragebogen „an alle Erziehungsberechtigten der Schülerinnen und Schüler der Schuljahrgänge 1 bis 4

(Grundschule) , 5 und 6 (Orientierungsstufe) der Stadt Helmstedt und der Samtgemeinden Grasleben und Nord-Elm“ über die Schulen zur Verteilung bringen soll. Bei der Durchführung des Verfahrens ist eine Reihe von Unregelmäßigkeiten aufgetreten, die nunmehr klare Aussagen in Bezug auf das vorliegende Ergebnis dieser Elternbefragung infrage stellen. Zumindest in einem Teil der Schulen wurde neben dem offiziellen Fragebogen des Landkreises Helmstedt ein zusätzlicher Fragebogen verteilt, der den Anschein erweckt, als sei er Bestandteil des Fragebogens des Landkreises, zumal als Adresse „eine Telefonnummer des Landkreises Helmstedt (121- 1486 oder 41349)“ angegeben wurde.

Der umstrittene Fragebogen fordert die Erziehungsberechtigten auf: „Stimmen Sie bitte für diese zusätzliche Schulform im Landkreis Helmstedt, auch wenn Sie Ihr Kind an einer anderen Schulform anmelden wollen.“ Damit wurden die Sachlichkeit und Aussagefähigkeit des Fragebogens des Landkreises infrage gestellt. Es muss also befürchtet werden, dass aufgrund dieser Tatsachen der Kreistag eine Fehlentscheidung trifft. Insbesondere hat der inoffizielle Fragebogen bei der Elternschaft zu einer großen Verunsicherung geführt.

Ich frage die Landesregierung:

1. Hält sie es für gerechtfertigt, angesichts und trotz der stark zurückgehenden Schülerzahlen im Landkreis Helmstedt eine IGS einzurichten, obwohl dies das gegliederte Schulsystem mindestens in seiner Vielfältigkeit gefährdet?

2. Ist sie der Auffassung, dass die im Landkreis Helmstedt durchgeführte Elternbefragung trotz der oben geschilderten Begleitumstände eine verlässliche Grundlage zur Bedürfnisfeststellung bildet?

3. Stimmt sie der Auffassung der Bezirksregierung zu, dass eine lediglich nachgehende Veränderung des Schulentwicklungsplanes für die Bedürfnisfeststellung ausreichend sei? Wenn ja, auf welche gesetzliche Grundlage stützt sie ihre Einstellung? Wenn nein, was gedenkt sie zu unternehmen?

Aufgrund eines Beschlusses des Kreistages des Landkreises Helmstedt vom 20. September 2002 führte der Landkreis Helmstedt eine Erziehungsberechtigtenbefragung zum Schulbesuchswunsch für eine IGS im Landkreis Helmstedt durch. Gleichzeitig fanden mehrere öffentliche Informationsveranstaltungen statt.

Während der Befragungsaktion des Landkreises Helmstedt entstanden Irritationen durch eine Flugblattaktion einer IGS-Initiative, mit der Eltern von Schülerinnen und Schülern an 9 von 29 Grund

schulen aufgerufen wurden, sich bei der offiziellen Befragung für eine IGS auszusprechen. Diese Aktion hatte auch ein politisches Nachspiel im Kreistag. Der Landkreis Helmstedt hat bei den betroffenen Schulen neue Fragebögen herausgegeben und damit die Befragung wiederholt.

Das Ergebnis der Erziehungsberechtigtenbefragung ist vom Schulausschuss am 3. Dezember und vom Kreisausschuss und Kreistag am 6. Dezember 2002 beraten worden. Der Kreistag hat daraufhin folgenden Beschluss gefasst:

"Auf der Grundlage des als ausreichend erachteten Interesses der Erziehungsberechtigten ist zum Schuljahresbeginn 2003/2004 eine vierzügige IGS als Ganztagsschule am Standort Helmstedt einzurichten, und zwar im Schulgebäude an der Schulstraße.“

Mit Bericht vom 16. Dezember 2002 hat der Landkreis Helmstedt auf der Grundlage des o. a. Beschlusses beantragt, das schulrechtliche Bedürfnis festzustellen und die Errichtung einer IGS zu genehmigen.

Rechtsgrundlage für die beantragte Genehmigung ist § 106 Abs. 1, 3 und 6 NSchG. Hiernach ist der Schulträger verpflichtet, Schulen nach Maßgabe des Bedürfnisses zu errichten. Das Bedürfnis ist durch eine Befragung der Erziehungsberechtigten kreisweit ermittelt worden. Der Kreistag sieht die Interessenbekundungen der Erziehungsberechtigten als ausreichend für die Errichtung einer IGS in Helmstedt an.

Gemäß § 106 Abs. 3 NSchG stellt die Schulbehörde das Bedürfnis im Benehmen mit dem Schulträger, insbesondere unter Berücksichtigung

1. der Entwicklung der Schülerzahlen,

2. des vom Schulträger zu ermittelnden Interesses der Erziehungsberechtigten oder der volljährigen Schülerinnen und Schüler und

3. der Ziele des Schulentwicklungsplanes fest.

Nach der Verordnung zur Schulentwicklungsplanung haben integrierte Gesamtschulen wenigstens vier Züge. Das bedeutet - 25 Schülerinnen und Schüler pro Klasse (mittlere Bandbreite) vorausgesetzt -, dass ein Schulträger bereits dann das Bedürfnis zur Errichtung einer IGS feststellen kann, wenn er von der Anmeldung von mindestens 100 Schülerinnen und Schülern für jeden der Jahrgänge

5 bis 10 ausgehen kann. Nach dem vorgelegten Zahlenmaterial des Landkreises Helmstedt wird diese Zahl in jedem Schuljahr weit überschritten. Es ist davon auszugehen, dass für die beantragte vierzügige IGS als Ganztagsschule ein langfristiges Interesse der Erziehungsberechtigten nachgewiesen ist.

Zur Entwicklung der Schülerzahlen ist festzustellen, dass diese mittelfristig und ggf. langfristig landesweit rückläufig sein werden. Dies ist kein spezielles Problem im Landkreis Helmstedt. Das Niedersächsische Schulgesetz gibt keine Rechtsgrundlage, die den Bestand aller Schulen in einem Kreisgebiet auf Dauer schützt. Entscheidend ist, dass der Besuch bestehender Schulen (des drei- gliedrigen Schulsystems) in zumutbarer Entfernung - im Zeitraum der Errichtung der IGS - gewährleistet werden kann. Es sind keine Anhaltspunkte dafür ersichtlich, dass diese gesetzliche Voraussetzung im Landkreis Helmstedt nicht gegeben wäre. Es ist selbstverständlich, dass sich durch die Errichtung einer IGS in Helmstedt die Schülerströme neu verteilen werden. Einer solchen Konkurrenz müssen sich die Schulen durch ein entsprechendes attraktives Schulangebot künftig stellen.

Die vom Landkreis Helmstedt als Schulträger für eine Integrierte Gesamtschule in Helmstedt durchgeführte Befragung der Erziehungsberechtigten hat folgendes Ergebnis erbracht:

In den Jahrgängen der Grundschulen und Orientierungsstufen votierten die befragten Erziehungsberechtigten wie folgt für eine Integrierte Gesamtschule:

Ergebnis der Elternbefragung zur Bedarfsermittlung für eine IGS im Landkreis Helmstedt (Auswertung des Landkreises Helmstedt vom 3.12.2003) Schulbesuchswunsch IGS davon aus...

Schuljahrgang insgesamt Helmstedt Schöningen Königslutter SG Velpke Gem. Lehre

Jg. 1 172 111 13 24 15 9

Jg. 2 204 109 34 34 14 13

Jg. 3 261 146 32 41 26 16

Jg. 4 208 116 34 28 15 15

Jg. 5 174 109 24 17 12 12

Jg. 6 191 120 33 19 14 5

Da maximal 112 Kinder in den jeweiligen 5. Jahrgang einer vierzügigen integrierten Gesamtschule aufgenommen werden können, ist eine kontinuierliche Entwicklung dieser Schule sichergestellt. Das in der Befragung der Eltern nachgewiesene Interesse an einer integrierten Gesamtschule im Landkreis Helmstedt ist so eindrucksvoll, dass unzweifelhaft ein Bedürfnis gem. § 106 NSchG an der Errichtung dieser Schulform besteht. Es wird nicht das Problem geben, dass zu wenige Kinder an der Gesamtschule angemeldet werden. Problematisch wird eher sein, dass sehr viele angemeldete Kinder keinen Schulplatz an der IGS Helmstedt erhalten können.

Die Bezirksregierung hat deshalb auf Antrag des Landkreises Helmstedt am 13. Jannuar 2003 die Errichtung einer Integrierten Gesamtschule zum 1. August 2003 genehmigt.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich namens der Landesregierung die einzelnen Fragen wie folgt:

Zu 1: Ja; entscheidend ist gem. § 106 Abs. 1 Satz 4 NSchG, dass der Besuch bestehender Schulen in zumutbarer Entfernung - im Zeitraum der Errichtung der IGS - gewährleistet werden kann. Es sind keine Anhaltspunkte dafür ersichtlich, dass diese gesetzliche Voraussetzung im Landkreis nicht gegeben wäre.

Die Errichtung der vierzügigen integrierten Gesamtschule mit 112 Schülerinnen und Schülern in jedem Jahrgang am Standort Helmstedt gefährdet nicht die Vielfalt des Schulangebotes im Landkreis Helmstedt, sondern erhöht sie.