Protocol of the Session on January 24, 2003

Denn es gibt ein Problem - - -

(Zurufe von der SPD und von der CDU)

- Nein, aber ich fühle mich sehr gestört durch diesen Lärm.

Herr Abgeordneter Möllring, Sie haben das Präsidium während der Wahrnehmung seiner Aufgaben nicht zu stören! Bitte, nehmen Sie wieder Platz.

(Möllring [CDU]: Wer: der Minister oder ich?)

Zurück zu dem, was ich gesagt habe.

(Möllring [CDU]: Unverschämtheit, was hier abläuft!)

Ausgangspunkt für meine Vorschläge, die Dinge gesetzlich zu verbessern, ist folgende Beispielgeschichte: Eine ältere Dame wird Opfer eines Raubüberfalls. Der Täter sitzt in U-Haft. Plötzlich bekommt sie von diesem Täter einen Entschuldigungsbrief an ihre Privatadresse. Sie ist darüber entsetzt, dass er die Möglichkeit hat, an ihre Adresse zu schreiben, und fragt sich natürlich: Wie kann das geschehen? Ein Blick in die Anklageschrift bringt die Aufklärung. Leider wurden bundesweit bisher wenig Gedanken an die Tatsache verschwendet, dass die Privatadresse von Opfern in der Anklageschrift angegeben wird. Das wollen wir ändern. In Niedersachsen haben wir die einleitenden Schritte dazu schon getan. Aber ich meine, das muss auch gesetzlich abgesichert werden. Wir werden über den Bundesrat beantragen, dass die Adresse des Opfers von Anfang an nicht in die Akte kommt, sondern in ein Datenschutzbeiheft aufgenommen wird, in das die Verteidigung auf begründeten Antrag Einsicht nehmen kann. Ich meine, dass wir auch auf diesem Weg effektiven Opferschutz leisten.

Letztes Beispiel: Sie alle werden sich an die Novembersitzung erinnern. Damals haben wir über einen Vorfall engagiert debattiert, der besonders schlimm gewesen ist. Da war ein hoch gefährlicher Täter aufgrund von Fristablauf nach sechs Monaten U-Haft entlassen worden, hatte danach eine Frau vergewaltigt und getötet. Grundlage des Ganzen ist, dass nach geltendem Recht die Oberlandesgerichte nicht das Recht haben, die Gefährlichkeit des Täters zu werten. Sie müssen entlassen,

wenn die Sechsmonatsfrist überschritten ist. Das soll geändert werden. Bei diesem Vorschlag, der bereits in den Bundesrat eingebracht ist, werde ich zu meiner Freude beispielsweise von den Bundesländern Bayern und Rheinland-Pfalz engagiert unterstützt. Warum von diesen Ländern? Weil dort ähnliche Vorfälle Anlass dazu gegeben haben, kritisch über das Gesetz nachzudenken. In Rheinland-Pfalz beispielsweise ist der Minister kürzlich sehr davon geschockt worden, dass ein Oberlandesgericht vier brutale Geiselnehmer freilassen musste, weil die Sechsmonatsfrist abgelaufen war. Ich rechne deshalb damit, dass wir im Bundesrat weitgehend einig sein werden, wenn dieser Vorschlag am 14. Februar erstmals behandelt werden wird.

Herr Minister, dehnen Sie Ihre Antwort nicht zu sehr aus!

Das war auch schon der Überblick zu dem, was an gesetzlichen Veränderungen kommen sollte. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD)

Wir kommen zur

Frage 2: 100 Millionen DM-Programm zur Sanierung und Modernisierung von Sportstätten

Die Abgeordneten Mühe, Frau Somfleth und Viereck stellen diese Frage. Wer bringt ein? - Herr Viereck!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Niedersächsische Ministerpräsident hat in seiner Rede anlässlich des 33. Landessporttages am 30. November 2002 in Braunschweig das seit 2001 bestehende so genannte 100-Millionen-DM-Programm zur Sanierung und Modernisierung von Sportstätten als Erfolgsgeschichte bezeichnet. Er hat angekündigt, die Landesregierung wolle ihr finanzielles Engagement trotz massiver Haushaltsprobleme in vollem Umfang bis 2006 erfüllen. Er

hält eine Verlängerung dieses Programms über das Jahr 2006 hinaus für erforderlich. Einfließen in die Entscheidung hierüber wird auch die angestrebte Ausrichtung der Olympischen Spiele 2012 in Deutschland.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

1. Wie wird das Programm angenommen? Ist ein Bedarf an der Fortführung über das Jahr 2006 hinaus erkennbar?

2. Wie viele Projekte wurden im Jahr 2002 gefördert, und welche Verteilung ergibt sich hinsichtlich der Trägerschaft, sowohl kommunale als auch Vereinsträgerschaft?

3. Welcher Förderbetrag aus Landesmitteln wurde im Jahr 2002 bewilligt, und welches Gesamtinvestitionsvolumen wurde damit ausgelöst?

Die Antwort erteilt Herr Innenminister Bartling.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Landesregierung hat das so genannte 100-Millionen-DM-Programm zur Sanierung und Modernisierung von Sportstätten mit einem Gesamtfördervolumen von 51 Millionen Euro bis zum Jahr 2006 ins Leben gerufen, um den durch die aktuelle Sportstättenstatistik der Länder bestätigten quantitativ ansehnlichen Bestand von Sportstätten in Niedersachsen in einem funktions- und zukunftsfähigen Zustand zu halten. Neben der vorrangigen Erfüllung der diversen Sanierungs- und Modernisierungsbedarfe an regionalen und örtlichen Sportstätten wird auch dort, wo es sportpolitisch sinnvoll ist, ein angemessener Beitrag für den Neubau von Sportstätten von überregionaler Bedeutung geleistet.

Gefördert werden Sportstätten der Kommunen, der Vereine und Verbände, wobei regelmäßig eine Abstimmung mit dem Landessportbund erfolgt. Es soll auch nicht unerwähnt bleiben, dass der LSB unabhängig vom 100-Millionen-DM-Programm aus Mitteln der vom Land zur Verfügung gestellten Finanzhilfe kontinuierlich Sportstättenbauförderung für Vereine und Verbände betreibt.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die einzelnen Fragen wie folgt:

Zu Frage 1: Gemeinden, Vereine und Verbände haben sehr positiv auf die Förderoffensive der Landesregierung reagiert. Bereits im ersten Jahr des Programmlaufs konnten Bedarfe ermittelt werden, für die zum einen die derzeit eingeplante Zuwendungsgesamtsumme nicht ausreicht und die zum anderen zeitlich über das Jahr 2006 hinaus bestehen. Diese auch in 2002 bestätigten Erfahrungen lassen eine Fortführung des Programms über das Jahr 2006 hinaus für notwendig und auch sinnvoll erscheinen. Der Ministerpräsident hat deshalb die Verlängerung des Programms bereits in seiner Rede anlässlich des 33. Landessporttages am 30. November 2002 erklärt.

Die Landesregierung sieht sich insoweit gefordert, ihren Beitrag für eine funktionsfähige und nutzerfreundliche Sportstättenlandschaft bis zum Erreichen des Programmzieles zu leisten.

Zu Frage 2: Aus Mitteln des 100-Millionen-DMProgramms wurden im Jahr 2002 Zuwendungen für 112 kommunale Projekte und 163 Vereinsprojekte bewilligt. Die eingangs genannte Förderung durch den LSB aus Mitteln der Finanzhilfe ist 258 Vereinen zuteil geworden, sodass in ganz Niedersachsen im vergangenen Jahr insgesamt 533 Sportstättenbauprojekte finanziell gefördert wurden.

Besonders erwähnen möchte ich die Zuwendung aus Landesmitteln für eine der herausragendsten Sportstätten von überregionaler Bedeutung, das ehemalige Niedersachsenstadion bzw. die heutige AWD-Arena. Die Landesregierung beteiligt sich an Umbau- und Neubaumaßnahmen zur Herrichtung des Stadions als Austragungsstätte für Spiele der Fußballweltmeisterschaft im Jahre 2006. Bis dahin und auch danach - nicht zuletzt als mögliche Austragungsstätte für olympische Wettbewerbe wird das Stadion Ort vielfältiger hochrangiger Sportbegegnungen nationaler und internationaler Ausprägung sein, sodass ein erhebliches Landesinteresse am Gelingen dieses Projektes besteht.

Zu Frage 3: Zuwendungen aus Mitteln des 100Millionen-DM-Programms sind in Höhe von rund 24,5 Millionen Euro sowohl für regionale als auch für überregionale Projekte bewilligt worden. Davon sind fast 22 Millionen Euro für kommunale Projekte - allein für die Baumaßnahmen in der AWD-Arena 12,8 Millionen Euro - und 2,5 Millionen Euro für Vereinsprojekte vorgesehen. Mit diesen Zuwendungen werden Gesamtinvestitionen in Höhe von knapp 141 Millionen Euro angescho

ben und unterstützt - eine Summe, an der über den sportpolitischen Effekt hinaus auch eine erhebliche wirtschaftspolitische Bedeutung der Sportstättenbauförderung zu erkennen ist.

Zusätzlich wird – wie ich bereits erwähnt habe – der Landessportbund mit der durch die Finanzhilfe erfolgten Förderung vergleichbare Impulse geben. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD)

Eine Zusatzfrage stellt der Kollege Pörtner.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Minister, teilt die Landesregierung die Meinung vieler betroffener Sportvereine, Sportverbände und Kommunen, wobei ich nicht die großen Projekte meine, dass die materiellen Unterstützungsmaßnahmen seitens des Landes Niedersachsen grundsätzlich begrüßenswert seien - das ist auch die Position der CDU-Fraktion -, aber, bildlich gesprochen, doch letztlich nichts anderes seien als der so genannte Tropfen auf den heißen Stein?

Herr Bartling!

Diese Auffassung teilt die Landesregierung nicht, Herr Pörtner,

(Beifall bei der SPD)

zumal die Zuwendungen nicht nur durch das 100Millionen-Programm, sondern auch durch die Mittel aus dem Lotterie- und Wettwesen in der letzten Zeit im Vergleich zu dem, was wir in den Vorjahren hatten, durchaus gestiegen sind. Auch die Pro-Kopf-Förderung in Niedersachsen ist gestiegen. Wir lagen da einmal etwas niedriger, sind durch diese Förderung aber stärker an die anderen Länder herangekommen. Dass es immer mehr geben könnte, wünschte ich mir in vielen anderen Bereichen auch. Aber es gibt Grenzen, die wir nicht überschreiten können.

(Beifall bei der SPD)

Herr Kollege Dr. Stumpf! Dann Frau Vockert.

Herr Minister, wie definieren Sie den Begriff „Modernisierung von Sportstätten“? Die Frage stelle ich vor einem konkreten Hintergrund. Würden Sie einen notwendigen Erweiterungsbau einer Sanitär- oder Umkleideanlage auf einer Grünplatzanlage als Modernisierung einer Sportstätte bezeichnen?

(Frau Vockert [CDU]: Hat es so etwas gegeben? - Adam [SPD]: Brauchst du eine für deinen Kanuverein? - Heiter- keit bei der SPD)

Herr Innenminister!

Herr Dr. Stumpf, das lässt sich meines Erachtens so allgemein nicht beantworten. Es gibt durchaus Variationsmöglichkeiten. Für den Neubau gilt das sicherlich nicht. Wenn sich aber durch einen Anbau z. B. eine Verbesserung der gesamten Sportstätte ergeben sollte, wäre dies ein Förderungstatbestand, der genehmigt werden könnte. Das muss man sich aber im Einzelfall ansehen.

(Wegner [SPD]: Das ist bei mir ge- fördert worden!)

Es kann auch einmal sein, dass man einen alten Gebäudeteil abreißt und dafür einen neuen baut. Das wäre aus meiner Sicht förderungswürdig. Aber das muss man wirklich vom Einzelfall abhängig machen.

Frau Vockert! Dann Herr Mühe.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Minister, ich frage vor dem Hintergrund Ihrer Ausführungen noch einmal ganz konkret nach: Wie viele Anträge mit welchem Gesamtvolumen hat es bisher gegeben? Ich meine, dass dann, wenn man noch einmal darlegen würde, wie viele Mittel Sie insgesamt gezahlt haben, deutlich würde, wie viele

Mittel insgesamt noch fehlen, um den notwendigen Sanierungsbedarf abzudecken.