Protocol of the Session on January 24, 2003

3. Welche Konsequenzen hat eine Verzögerung der Unterschrift unter den Finanzierungsvertrag auf die Ausschreibung und damit auf den Betriebsbeginn des Haller Willem von Dissen nach Osnabrück?

Der Streckenabschnitt Osnabrück-Hörne – DissenBad Rothenfelde ist Teil einer ehemals durchgehenden Schienenverbindung Osnabrück – Dissen – Bielefeld, auch „Haller Willem“ genannt. Der Personenverkehr auf diesem Abschnitt wurde 1984, der Güterverkehr 1993 eingestellt.

Die Landesnahverkehrsgesellschaft hat nach der Regionalisierung des Schienenpersonennahverkehrs eine umfassende Prüfung darüber vorgenommen, ob und welche Strecken oder Streckenabschnitte sich für eine Reaktivierung des Schienenpersonennahverkehrs eignen. Als Ergebnis dieser Untersuchung hat die Landesregierung im Herbst 2000 entschieden, den niedersächsischen Streckenabschnitt des „Haller Willem“ für den Schienenpersonennahverkehr zu reaktivieren.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Die Fragesteller interpretieren die Ingenieurplanung fehl, wenn sie diese als Teil des Zuwendungsverfahrens ansehen. Die Ingenieurplanung ist vielmehr Teil der vorausgehenden Projektevaluierung und damit Voraussetzung, um überhaupt eine Zuwendung beantragen zu können. Bei der Entscheidung über die Zuwendung ist seitens des Landes dann nach den Vorschriften der Landeshaushaltsordnung zwingend die „Notwendigkeit und Angemessenheit“ zu prüfen; dieses ist Gegenstand der technisch-wirtschaftlichen Prüfung. Da die Regelungen der Landeshaushaltsordnung für alle Zuwendungen des Landes gelten, ist es unerheblich, ob die Zuwendung aus Regionalisierungsmitteln oder anderen Finanzierungsquellen erfolgt.

Zu 2 und 3: Die technisch-wirtschaftliche Prüfung läuft derzeit. Nach Abschluss dieser Prüfung, die in Kürze zu erwarten ist, können die Verhandlungen über den Bau- und Finanzierungsvertrag zum „Haller Willem“ aus Sicht der Landesregierung zeitnah abgeschlossen werden, sodass die Aufnahme des Schienenpersonennahverkehrs nach wie vor für Ende 2004 vorgesehen ist. Die Vergabe der Betriebsleistungen wird sich daran ausrichten.

Anlage 31

Antwort

des Ministeriums für Frauen, Arbeit und Soziales auf die Frage 39 des Abg. Althusmann (CDU):

Sichere Unterbringung von forensischen Straftätern im Landeskrankenhaus Lüneburg?

Nach mir vorliegenden Informationen ist die Zahl der im Landeskrankenhaus Lüneburg untergebrachten forensischen Straftäter mehr als doppelt so hoch wie vorgesehen. Der eigens dafür vorgesehene und neu gebaute Sicherheitstrakt reicht für eine sichere Unterbringung nicht mehr aus, sodass diese Täter lediglich in geschlossenen Abteilungen untergebracht werden. Dies ist ein nicht zu unterschätzendes Sicherheitsrisiko für die dort tätigen Pflegekräfte, Ärzte und Patienten. Eine Gefährdung der Öffentlichkeit durch erhöhte Ausbruchgefahren kann nicht ausgeschlossen werden.

Ich frage die Landesregierung:

1. Für wie viele gefährdete Straftäter ist der neu gebaute Sicherheitstrakt in Lüneburg ausgelegt?

2. Wie viele forensische Straftäter sind im Lüneburger Landeskrankenhaus seit wann und wie untergebracht?

3. Wie hoch ist derzeit die Rückfallquote solcher Straftäter, und welche Erkenntnisse liegen über Ausbrüche in Lüneburg und im Land seit 1990 vor?

Die der Mündlichen Anfrage zugrunde liegenden Informationen über die Zahl der im Landeskrankenhaus Lüneburg untergebrachten forensischen Patienten im Verhältnis zu den belegbaren Planbetten der Maßregelvollzugsabteilung des Landeskrankenhauses Lüneburg sind unzutreffend. Die Maßregelvollzugsabteilung verfügt zurzeit über vier sicherheitstechnisch für den Maßregelvollzug hergerichtete geschlossene Stationen sowie eine zusätzlichen Wohngruppe mit 72 belegbaren Planbetten.

90 forensische Patientinnen und Patienten sind zurzeit im Landeskrankenhaus Lüneburg untergebracht, wobei es sich in 79 Fällen um reguläre Maßregelvollzugspatienten und –patientinnen handelt sowie um elf weitere gem. § 126 a StPO vorläufig untergebrachte Untersuchungshäftlinge.

Mit Fertigstellung der Bau- und Sanierungsmaßnahmen einer weiteren für den Maßregelvollzug vorgesehenen Station mit 22 Planbetten wird die Maßregelvollzugsabteilung am Landeskrankenhaus Lüneburg über insgesamt 94 belegbaren Planbetten verfügen.

Dieses vorausgeschickt, beantworte ich namens der Landesregierung die einzelnen Fragen wie folgt:

Zu 1: Nach Fertigstellung der zurzeit laufenden Baumaßnahme im April des Jahres wird die Maßregelvollzugsabteilung über insgesamt fünf bauund sicherheitstechnisch für den Maßregelvollzug hergerichtete Stationen sowie eine Wohngruppe mit insgesamt 94 belegbaren Planbetten verfügen.

Zu 2: Zurzeit sind 90 forensische Patientinnen und Patienten im Landeskrankenhaus Lüneburg untergebracht. Die Rechtsgrundlage der Unterbringungen stellt sich wie folgt dar:

- gem. § 63 StGB (psychisch kranke Straftäter): 64,

- gem. § 64 StGB (suchtkranke drogenabhängige Straftäter): 15,

- gem. § 126 a StPO (vorläufig untergebrachte Untersuchungshäftlinge): 11.

Von diesen 90 Patientinnen und Patienten befinden sich insgesamt 76 auf Stationen des Maßregelvollzuges, 14 auf zwei geschlossenen allgemeinpsychiatrischen Stationen, die mit Inbetriebnahme der 5. forensischen Station im April dieses Jahres in den Maßregelvollzugsbereich verlegt werden.

Aufnahmezeiten:

§ 126 a StPO: 2002: 9 Patientinnen und Patienten

Januar 2003: 2 Patientinnen und Patienten

§ 64 StGB: 2000: 2 Patientinnen und Patienten

2001: 5 Patientinnen und Patienten

2002: 8 Patientinnen und Patienten

§ 63 StGB: 1995: 2 Patientinnen und Patienten

1996: 2 Patientinnen und Patienten

1997: 4 Patientinnen und Patienten

1998: 5 Patientinnen und Patienten

1999: 19 Patientinnen und Patienten

2000: 11 Patientinnen und Patienten

2001: 9 Patientinnen und Patienten

2002: 11 Patientinnen und Patienten

Januar 2003: 1 Patientin/Patient

Zu 3: In Lüneburg kam es im Jahre 1999 zu einem Ausbruch von zwei suchtkranken Straftätern durch ein Fenster der damals provisorisch hergerichteten Suchtstation. Nach Verbesserung des sicherheitstechnischen Standards ist es in Lüneburg seitdem zu keinem erneuten Ausbruch gekommen. Auch in den übrigen Landeskrankenhäusern ist im genannten Zeitraum aufgrund der Verbesserung sicherheitstechnischer Standards und deutlicher Personalverbesserungen ein Rückgang entsprechender besonderer Vorkommnisse erkennbar erreicht worden. Obgleich sich die Anzahl untergebrachter Patientinnen und Patienten seit 1990 mehr als verdoppelt hat, ist die Zahl besonderer Vorkommnisse seit damals von 182 auf 71 im Jahr 2002 zurückgegangen. Es kann zudem festgestellt werden, dass es seit 2000 keinen Ausbruch eines forensischen Patienten aus einer geschlossenen allgemeinpsy

chiatrischen Station eines Landeskrankenhauses gegeben hat.

Detaillierte Angaben über erneute einschlägige Straftaten entlassener Maßregelvollzugspatientinnen und -patienten liegen nicht vor, sodass über eine Rückfallquote keine Aussage getroffen werden kann

Anlage 32

Antwort

des Innenministeriums auf die Frage 40 des Abg. Coenen (CDU):

Nach 13 Jahren SPD-Landesregierung: Kommunen vor dem finanziellen Kollaps I

Die kommunalen Spitzenverbände auf Bundesebene haben Anfang 2003 festgestellt, dass sich die Kommunen in ihrer schwersten Finanzkrise seit 1945 befinden. Dieser Zustand trifft insbesondere für die Städte, Gemeinden und Landkreise in Niedersachsen zu. In der SPD-Regierungszeit ist es zu einem erheblichen Rückgang der kommunalen Einnahmen, insbesondere durch sinkende Steueraufkommen und Kürzungen des kommunalen Finanzausgleichs, und einer Belastung der Kommunen durch kostenintensive Aufgabenübertragungen gekommen. Im gleichen Zeitraum sind die Verbindlichkeiten der Kommunen aus Kassenkrediten auf nunmehr 2,2 Milliarden Euro um mehr als das 23-fache angestiegen.

Folge dieser Politik ist, dass sich die überwiegende Anzahl der niedersächsischen Kommunen in der Situation befindet, nicht ausgeglichene Haushalte verabschieden zu müssen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie bewertet sie die Verabschiedung rechtswidriger defizitärer Haushalte auf kommunaler Ebene?