Der Antrag gibt mir Gelegenheit, hier noch einmal deutlich zu machen, dass es doch sehr entscheidende Unterschiede zwischen unseren Auffassungen und Konzepten gibt. Auf der Seite der CDUFraktion ist es die Sterbehilfe, die Beschleunigung des Strukturwandels und die einseitige Politik, die Sie ja sonst immer Frau Künast vorwerfen, zugunsten einer Minderheit von Spitzen- und Wachstumsbetrieben.
Auf der anderen Seite steht unsere Politik. Wir bemühen uns darum, die Rahmenbedingungen für den Familienbetrieb mit einer multifunktionalen Ausrichtung zu verbessern. Wir wollen Politik für alle bäuerlichen Betriebe machen und uns, um eben das Problem der Hofnachfolge anzugehen, mit einer Existenzgründungsoffensive befassen.
Kurz gesagt: Zur gleichen Zeit, zu der Sie zum wiederholten Male Sterbehilfekonzepte vorlegen, legen wir das „Aktionsprogramm Bäuerliche Landwirtschaft“ vor. Dieses Aktionsprogramm ist nun wirklich Lebenshilfe.
Es besteht aus der Veränderung der Fördergrundsätze in der Gemeinschaftsaufgabe, indem Investitionen für tiergerechte flächengebundene Tierhaltung, Investitionen im Bereich Einkommenskombination, arbeitsplatzschaffende Investitionen und Investitionen im Zusammenhang mit der Umnutzung von Bausubstanz oder auch bei Energieeinsparung gefördert werden. All das hilft bäuerlichen Betrieben.
Auch die Maßnahmen, die im Zusammenhang mit der Modulation verabschiedet worden sind, gehen in Richtung bäuerliche Landwirtschaft. Es gibt einen Ausgleich für zusätzliche Arbeit, die durch umweltfreundliche Bewirtschaftung im Ackerbau bzw. tiergerechte Haltungsverfahren wie Auslauf und Weide entsteht. Ich stelle allerdings deutlich fest, dass das Herauskaufprogramm für Stallplätze nicht in dieses Konzept passt. Hier trifft Herr Bartels die CDU, denn natürlich ist dieses Herauskaufprogramm nichts anderes als ein Ausstiegsprogramm. Um das zu belegen, will ich ein kurzes Zitat aus dem letzten Rundbrief der Interessengemeinschaft der Schweinehalter verlesen. Darin steht ganz deutlich:
„Schweinehalter in Niedersachsen, die ohnehin ein Auslaufen ihrer Betriebe in Erwägung ziehen, sollten unbedingt diese Möglichkeit nutzen und ihren Betrieb nicht im Laufe des nächsten Jahres vorschnell aufgeben.“
Der zweite Punkt unseres „Aktionsprogramms Bäuerliche Landwirtschaft“ - ich habe es schon angesprochen - beschäftigt sich mit einer Existenzgründungsoffensive. Es geht dabei um die Förderung von Hofbörsen, um die Förderung der Beratung bei Hofübergaben und um die Förderung der Hofübernahmen selbst.
Es geht dabei auch um Ausbau des Bürgschaftsinstrumentes bei Hofübernahmen, das im Moment nur in den neuen Bundesländern gilt.
Es geht weiterhin in diesem Programm um die Umsetzung des Hartz-Konzeptes auch im landwirtschaftlichen Bereich. Das geht so weit, dass selbst die Gründung eines landwirtschaftlichen Betriebes als Ich-AG infrage kommt.
- Herr Oestmann, Sie lachen. - Es geht auch um neue Regeln im Niedriglohnbereich, die natürlich die Beschäftigung von Aushilfen einfacher machen
Es geht in einem vierten Punkt in diesem Programm - hören Sie gut zu; damit werden Sie sich möglicherweise noch beschäftigen müssen - auch um Bürokratie- und Auflagenabbau. Eine spezielle Arbeitsgruppe im BMVEL wird sich damit befassen.
Diese Dinge, die den landwirtschaftlichen Betrieben helfen zu überleben, die ihnen neue Perspektiven aufzeigen, sind wichtig, und nicht Ihre Sterbehilfekonzepte. Diese Maßnahmen wollen wir auch in Niedersachsen unterstützen. Dafür treten wir an, und dafür werden wir - heute vielleicht noch nicht so oft, aber in Zukunft immer öfter - auch von Landwirten gewählt werden. - Danke schön.
Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in der Drucksache 4054 zustimmen will und damit den Antrag der Fraktion der CDU in der Drucksache 3452 ablehnen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Das Erste war die Mehrheit.
Tagesordnungspunkt 21: Zweite Beratung: Für ein Europa der Nationalstaaten, Bundesländer und Kommunen - Wahrung föderativer Interessen im Rahmen des Verfassungskonvents - Antrag der Fraktion der CDU - Drs. 14/3687 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bundes- und Europaangelegenheiten - Drs. 14/4056
Der Antrag der Fraktion der CDU in der Drucksache 3687 wurde in der 117. Sitzung am 26. September 2002 an den Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten zur Beratung und Berichterstattung überwiesen.
Wie Sie der Drucksache 4056 entnehmen können, empfiehlt ihnen der Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten, den Antrag der CDUFraktion zum EU-Verfassungskonvent in einer erheblich erweiterten Fassung anzunehmen. Diese geht zurück auf einen Änderungsvorschlag, auf den sich die Fraktionen im Zuge der Beratungen im federführenden Ausschuss verständigt hatten. Mein Bericht ist folglich nicht gekennzeichnet von der Darstellung der unterschiedlichen Positionen der Fraktionen. Er soll vielmehr kurz die Unterschiede zwischen der ursprünglichen und der jetzt zur Verabschiedung vorgelegten Fassung beleuchten.
Ein Blick auf den ursprünglichen Antrag der CDUFraktion macht deutlich, dass dieser sich in seinen Hauptforderungen primär auf die Berücksichtigung der kommunalen Belange in der gegenwärtigen Diskussion um einen EU-Verfassungsvertrag richtete. Dem entgegen sieht der nun vorliegende Entschließungstext Positionsbestimmungen zu allen wesentlichen Themen des Konvents vor.
- die Neuordnung der Aufgaben und Kompetenzen der EU einschließlich der Forderungen nach Rückverlagerung bestimmter, dazu geeigneter Aufgaben auf die Mitgliedsstaaten und Regionen,
- die stärkere Sicherung des Subsidiaritätsprinzips sowie die ausdrückliche Betonung der nationalen Identitäten, der Traditionen und Strukturen der Mitgliedstaaten sowie
- grundlegende Verbesserung der Rechtssetzungs- und Entscheidungsverfahren der EU, die demokratischer, transparenter und zugleich effizienter werden müssen.
Schließlich enthält die vorliegende Beschlussempfehlung auch die Forderung nach Stärkung des Europäischen Parlaments insbesondere durch Einführung eines einheitlichen und gleichen Wahlrechtes und einer gleichberechtigten Mitwirkung an allen Gesetzgebungsakten der EU sowie des Haushaltsaufstellungsverfahrens.
Der Landtag geht nach dem Wortlaut dieser Entschließung im Übrigen davon aus, dass der Verfassungskonvent - was anfänglich durchaus nicht
unumstritten war - ein einheitliches Verfassungsdokument vorlegen wird, in dem die eingangs genannten Forderungen möglichst weitgehend Berücksichtigung finden sollen.
Hinweisen möchte ich an dieser Stelle kurz auf den Gang der Ausschussberatungen: Der Ausschuss hat zur Vorbereitung seiner Beschlussfassung zunächst an einer diesem Thema gewidmeten umfassenden öffentlichen Anhörung im Landtag von Baden-Württemberg teilgenommen, in der auch einige Konventsmitglieder aus ihrer Arbeit berichtet haben. Im Anschluss daran hat er dann eine eigene Anhörung, und zwar der kommunalen Spitzenverbände, der Kirchen, der Gewerkschaften und der Unternehmerverbände sowie der EuropaUnion und der Arbeitsgemeinschaft der europäischen Grenzregionen, durchgeführt, wobei allerdings die Unternehmerverbände meinten, eine Stellungnahme nicht abgeben zu müssen. Die Ergebnisse dieser Anhörung sind in den Beschlusstext eingearbeitet worden.
Ich darf zum Abschluss meiner kurzen Berichterstattung darauf hinweisen, dass der Niedersächsische Landtag mit dieser Entschließung - wie bereits anlässlich des Maastrichter Vertrages und des Amsterdamer Vertrages - wiederum im Vorfeld anstehender grundlegender Veränderungen des EU-Vertragsrechtes seine Position zu den wesentlichen Themen rechtzeitig bestimmt. Es bleibt zu hoffen, dass diese Positionen, die sich im Übrigen weitestgehend mit denen des Bundesrates decken, schließlich im Vertragsdokument Berücksichtigung finden.
Damit bin ich bereits am Schluss meiner kurzen Berichterstattung angelangt und bitte Sie namens des Ausschusses für Bundes und Europaangelegenheiten, seiner Beschlussempfehlung in der Drucksache 4056 zuzustimmen.
Wir befinden uns jetzt in der Beratung. Die Redezeiten betragen für die SPD-Fraktion und die CDU-Fraktion bis zu acht Minuten, für die Fraktion der Grünen bis zu vier Minuten und für die Landesregierung ebenfalls bis zu vier Minuten.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Einleitend bemerke ich kritisch, dass, was ich sehr bedauerlich finde, für das wichtige Thema Konvent „Europäische Reformen“ in diesem Hause nur eine
Redezeit von 25 Minuten vorgesehen ist, für das Friedhofs- und Bestattungswesen aber immerhin satte 35 Minuten. Das zeigt, dass dieser Landtag noch nicht begriffen hat, welche Wichtigkeit das Thema Konvent hat.
Deshalb möchte ich in meiner Rede ein wenig darauf abheben, was der Konvent entscheidet und welche Weichenstellungen für die Zukunft er bringen will.
Der frühere französische Außenminister Védrine hat in einem Artikel der FAZ Anfang des Jahres, am 17. Januar 2003, zu Recht festgestellt, dass die im Konvent vorbereiteten Reformen der europäischen Institutionen der Schlüssel zu allen politischen Fortschritten sind. Dem können wir uns nur anschließen. Was die CDU-Fraktion zu diesem Thema als Antrag eingebracht hat und was letztlich als Vorlage für die gemeinsam getragene Beschlussempfehlung gedient hat, zeigt, dass wir hier in diesem Landtag, zumindest im Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten, erkannt haben, welche Wichtigkeit dieses Thema hat.
Wir wissen, dass wir in unserem föderalistischen Staatssystem, das auf Subsidiarität und Föderalismus abhebt, natürlich darauf angewiesen sind, dass der Konvent auch über unsere Staatsform in der Zukunft entscheidet. Er wird auch über die Zukunft dieses Landtages und anderer Landtage entscheiden.
- Ein bisschen indirekt, Kollege Rabe. Ich will nicht verhehlen, dass uns das große Sorgen macht. Wir meinen, dass unsere Region in ihren Strukturen und in ihrer Anordnung erhalten bleiben muss. Ausgehend von der kommunalen Selbstverwaltung sehen wir den Föderalismus auch in Zukunft als erstrebenswert an. Er hat sich bewährt. Wir glauben, dass er sich auch in Zukunft bewähren wird, weil die untere Ebene immer die bessere ist, wenn es um Entscheidungen und um die Belange der Bevölkerung geht.
Wir haben in der Beschlussempfehlung, die auf einer Anhörung und auf unserem Antrag basiert, die Eckpunkte dargestellt, die wir vom Konvent erfüllt wissen wollen. An diesen Eckpunkten halten wir fest. Wir sollten in diesem Landtag in Zu