Im Gesetz zur Weiterentwicklung des Schulwesens vom 25. Juni 2002 sind Sprachfördermaßnahmen verbindlich vorgeschrieben. Es heißt dort in § 54 a:
„(1) Schülerinnen und Schüler, deren Deutschkenntnisse nicht ausreichen, um erfolgreich am Unterricht teilzunehmen, sollen besonderen Unterricht zum Erwerb der deutschen Sprache oder zur Verbesserung der deutschen Sprachkenntnisse erhalten.
(2) Kinder, deren Deutschkenntnisse nicht ausreichen, um erfolgreich am Unterricht teilzunehmen, sind verpflichtet, ab dem 1. Februar des Einschulungsjahres an besonderen schulischen Sprachfördermaßnahmen teilzunehmen. Die Schule stellt bei den gemäß § 64 Abs. Satz 1 künftig schulpflichtigen Kindern fest, ob die Voraussetzungen des Satzes 1 vorliegen.“ Es geht also nicht nur um die Sprachförderung für nicht deutsch sprechende Kinder, sondern generell um die Förderung von Kindern mit unzureichenden deutschen Sprachkenntnissen. Durch die rechtliche Verankerung im Schulgesetz wird die Verbindlichkeit der Sprachförderung verstärkt. Sprachfördermaßnahmen finden in den niedersächsischen Schulen bereits in erheblichem Umfang seit langem statt. Niedersachsen verfügt über eine breite und differenzierte Palette solcher Fördermaßnahmen, die dem Erwerb oder der Verbesserung der deutschen Sprachkenntnisse von Kinder aus Zuwandererfamilien dienen und den sehr heterogenen sprachlichen Lernvoraussetzungen dieser Schülergruppe Rechnung tragen sollen: - Förderklassen für so genannte Seiteneinsteiger, - Intensive Förderkurse und Förderunterricht in Deutsch als Zweitsprache, - besondere Förderkonzepte an Schulen mit hohem Anteil an Kindern anderer Herkunftssprache (z. B. Alphabetisierungsmaßnahmen, Einschulungshilfen, Parallelunterricht deut- scher und ausländischer Lehrkräfte).
Die rechtlichen Vorgaben über die Einrichtung und Durchführung der besonderen Fördermaßnahmen in „Deutsch als Zweitsprache“ sind in dem Erlass des MK „Unterricht für Schülerinnen und Schüler ausländischer Herkunft“ enthalten.
den zur Verfügung gestellt. Für das Schuljahr 2002/2003 werden den Schulen - wie auch in den vergangenen Schuljahren - für Förderkurse und Förderunterricht in Deutsch als Zweitsprache sowie für besondere Förderkonzepte insgesamt 28 500 Stunden zugewiesen, was umgerechnet der Unterrichtsleistung von ca. 1 040 vollbeschäftigten Lehrkräften entspricht. Damit werden rund 46 Millionen Euro für Sprachförderung jetzt schon ausgegeben. Hinzukommen ca. 70 spezielle Förderklassen für so genannte Seiteneinsteiger. Im vergangenen Schuljahr 2001/2002 haben an diesen besonderen Fördermaßnahmen in Deutsch an den allgemein bildenden Schulen ca. 45 000 Schülerinnen und Schüler aus Migranten- und Aussiedlerfamilien teilgenommen.
Der Umfang der Fördermittel, die an den Schulen für die Sprachförderung verwendet werden, ist also beträchtlich. Dennoch besteht in diesem Bereich - wie die PISA-Befunde eindeutig belegen - hoher Handlungsbedarf. Dieser betrifft insbesondere die Sprachförderung im Elementar- und im Primarbereich sowie die Qualifizierung der Lehrkräfte im Bereich der Diagnostik und der Didaktik und Methodik des Unterrichts in Deutsch als Zweitsprache.
Die Landesregierung hat daher eine Reihe neuer Maßnahmen eingeleitet, um die Effektivität und Qualität der schulischen Sprachförderung zu verbessern:
- die Beratung, Qualifizierung und Fortbildung der Lehrkräfte, die den Sprachförderunterricht erteilen, werden intensiviert.
Mit Beginn des Schuljahres 2003/2004 werden in allen Grundschulen ca. zehn Monate vor der Einschulung die deutschen Sprachkenntnisse der zum darauf folgenden Schuljahr schulpflichtigen Kinder festgestellt.
Für Kinder, deren Deutschkenntnisse nicht ausreichen, um erfolgreich am Unterricht der 1. Klasse teilzunehmen, richten die Grundschulen ab 1. Februar 2004 Fördermaßnahmen ein.
Sowohl das Verfahren zur Feststellung der deutschen Sprachkenntnisse als auch die Durchführung der Fördermaßnahmen werden im laufenden Schuljahr an 20 Pilotschulen erprobt. Dabei wird
der Zusammenarbeit mit den Kindertagesstätten besondere Aufmerksamkeit gewidmet. Die Pilotschulen haben eine Entwurfsfassung der erarbeiteten Handreichungen „Didaktisch-methodische Empfehlungen für die vorschulische Sprachförderung“ zur Erprobung erhalten. In diesen Handreichungen werden den Lehrkräften Hilfen gegeben, wie Kinder mit sehr unterschiedlichen Sprachständen und Lernausgangslagen gefördert werden können. Zu Beginn der Fördermaßnahme werden deshalb Sprachstand und Lernausgangslage jedes Kindes mit einem Beobachtungsverfahren ermittelt und auf dieser Grundlage individuelle Förderpläne entwickelt. Dabei werden insbesondere die unterschiedlichen Voraussetzungen von Kindern mit Deutsch als Erstsprache und Kindern mit Deutsch als Zweitsprache berücksichtigt.
Das Pilotprojekt wird wissenschaftlich begleitet; die Erfahrungen werden bei der flächendeckenden Einführung umgesetzt.
Die flächendeckende Einführung der vorschulischen Sprachfördermaßnahmen zum Schuljahr 2003/2004 (und nicht bereits im laufenden Schul- jahr) erfolgt nicht wegen fehlender finanzieller Mittel, sondern um den Schulen die erforderlichen Hilfen zur Verfügung stellen zu können.
Zu 1: Das an den Pilotschulen in Niedersachsen eingesetzte Verfahren zur Feststellung des Sprachstandes zehn Monate vor der Einschulung ist kein Test im engeren Sinne, d. h. es ist nicht standardisiert. Es handelt sich hier um ein ScreeningVerfahren mit dem festgestellt werden soll, welche Kinder aufgrund ihrer Deutschkenntnisse voraussichtlich in der Lage sein werden, erfolgreich am Unterricht teilzunehmen, und welche nicht. Die Aufgaben des Feststellungsverfahrens sind dabei so ausgewählt, dass sie Bereiche erfassen, die für die Mitarbeit im Unterricht wichtig sind: Sprachverständnis, Aufgabenverständnis, Fähigkeit zur aktiven Kommunikation. Außerdem werden Informationen zur bisherigen sprachlichen Entwicklung des Kindes erfragt. Bei der Erarbeitung des Feststellungsverfahrens wurden alle vorliegenden und in Entwicklung befindlichen Verfahren und Tests mit gleicher Zielsetzung aus anderen Bundesländern berücksichtigt. Nach dem Einsatz an den Pilotschulen wird das Feststellungsverfahren evaluiert und für den flächendeckenden Einsatz überarbeitet.
Zu 2: Nicht alle Kinder, die an den Sprachfördermaßnahmen teilnehmen müssen, besuchen Kindertagesstätten. Die Schulen, die die Sprachfördermaßnahmen durchführen, erhalten 1,5 Lehrerstunden für jedes Kind, das an diesen Sprachfördermaßnahmen teilnimmt. Die Schule organisiert diese Sprachfördermaßnahmen in eigener Verantwortung, wie es in der jeweiligen Situation für die Kinder angemessen und effektiv ist. Sind z. B. in einem Kindergarten vier Kinder, die gefördert werden müssen, kann eine Lehrkraft auch mit sechs Stunden pro Woche in der Kindertagesstätte die Kinder in Absprache mit den Fachkräften vor Ort fördern. Dies setzt allerdings voraus, dass der Träger der Kindertagesstätte hiermit einverstanden ist. Die ersten Erfahrungen aus den Pilotschulen zeigen, dass es bei dieser Organisationsform zu einer sehr erfreulichen Zusammenarbeit von Kindertagesstätten und Grundschulen gekommen ist und eine große Bereitschaft besteht, gemeinsam die Verantwortung für die Sprachförderung zu übernehmen. In Ballungsgebieten gibt es aber auch vermehrt Kinder mit Sprachförderbedarf, die keine Kindertagesstätten besuchen. Diese Kinder werden in der Grundschule unterrichtet. Bei einer Gruppe mit zehn Kindern stehen fünfzehn Lehrerstunden pro Woche, also täglich drei Stunden zur Verfügung.
Zu 3: Die Kindertagesstätten haben einen Bildungsauftag. In SGB VIII § 22 Abs. 1 und 2 ist festgestellt:
„In Kindergärten, Horten und anderen Einrichtungen... soll die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit gefördert werden. Die Aufgabe umfasst die Betreuung, Bildung und Erziehung des Kindes.“
Im Niedersächsischen Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder (KiTaG) heißt es entsprechend in § 2: „Tageseinrichtungen dienen der Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern.“ Es folgt eine Reihe von Punkten, in denen die Bildungsziele beschrieben sind.
Als Antwort auf die mit der Veröffentlichung der PISA–Studie geführte Diskussion über den Bildungsauftrag des Kindergartens hat die Ministerin für Frauen, Arbeit und Soziales ein Konzept mit dem Titel „Kindergarten bildet“ entwickelt und veröffentlicht, welches Maßnahmen im Elementarbereich beschreibt, die der Erreichung der Ziele,
Zur Zusammenarbeit zwischen Grundschule und Kindergarten gibt es einen Erlass, der insbesondere Maßnahmen für die Gestaltung des Übergangs vom Kindergarten in die Grundschule beschreibt.
Der Landtag hatte sich am 18. September 2001 für den Aufbau einer Rock- und PopAkademie auf dem EXPO-Gelände in Hannover ausgesprochen. Die Akademie soll nach den Vorstellungen aller interessierten Gruppen mit allen relevanten Unternehmen der Musikund Medienwirtschaft zusammenarbeiten.
Die Landesregierung hat in ihrer Antwort auf die Entschließung am 3. Juni 2002 ausgeführt, sie plane hierzu Gespräche zur Klärung der Finanzierung der Investitions- sowie der laufenden Betriebskosten. Dazu sollten Kontakte zum Bund und den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten aufgenommen werden, um deren Interessenlage zu klären. Außerdem seien Gespräche mit Vertretern der Wirtschaft in Vorbereitung.
1. Welche Gespräche hat sie mit der Bundesregierung, mit Rundfunkanstalten, Unternehmen und anderen Institutionen mit welchem Ergebnis inzwischen geführt?
2. Sieht sie weiterhin eine realistische Chance zur Umsetzung der Landtagsentschließung innerhalb des nächsten Jahres?
3. Wie werden im weiteren Planungsprozess die Landesarbeitsgemeinschaft Rock als Vertreterin der Musikerinnen und Musiker und die Deutsche Rock-Stiftung beteiligt?
Zu 1: In den Monaten Juli bis Dezember 2002 haben verschiedene Gespräche insbesondere zur Klärung der Finanzierung der Investitions- und Betriebskosten mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), dem Norddeutschen Rundfunk (NDR) sowie den Medienunternehmen VIVA, Universal und Bertelsmann stattge
Insbesondere der NDR, VIVA, Universal und Peppermint haben ihre Bereitschaft zur grundsätzlichen Mitarbeit signalisiert. Positive Signale kommen auch vom BMBF bezüglich einer Anschubfinanzierung. Zwecks der räumlichen Unterbringung wird derzeit der Planet M der Bertelsmann AG favorisiert. Allerdings ist noch unklar, zu welchen Konditionen das Gebäude/Gundstück verkauft werden soll. Zur Nutzung als Rock- und PopAkademie wären außerdem weitere Umbauten erforderlich.
Um das Projekt weiter voranzubringen, hat die Hochschule für Musik und Theater Hannover seit November 2002 einen Projektleiter bestellt, der das Vorhaben von dort aus betreut. Die wichtigsten Aufgaben sind derzeit neben der Sicherstellung der Finanzierung die Schaffung einer geeigneten rechtlichen Konstruktion für den Träger der Akademie sowie die weitere Konkretisierung der Studienpläne und –inhalte.
Im Herbst 2003 sollen ein berufsbegleitender Workshop durchgeführt und eine Konzeption des Ausbildungsangebotes erarbeitet werden.
Zu 3: Die Landesarbeitsgemeinschaft Rock und die Deutsche Rockmusik-Stiftung waren bei der Erarbeitung der Konzeption kontinuierlich beteiligt. Diese Gespräche werden nach Bedarf durch das Ministerium für Wissenschaft und Kultur bzw. durch die Projektleitung an der Hochschule für Musik und Theater Hannover fortgesetzt.
Die NordWestBahn (NWB) beabsichtigt, ab Fahrplanwechsel im Dezember 2002 Fernverkehrszüge auf der Strecke Osnabrück - Hannover anzubieten. Bemühungen der NWB, bei DB Netz AG für diese Fernzüge verkehrlich sinnvolle Fahrplantrassen zu bekommen, sind bisher erfolglos geblieben.
Ausgangssituation ist, dass sich das Fahrplanangebot auf dieser Strecke mit dem Fahrplanwechsel im Dezember 2002 grundlegend ändern wird. Anstelle des bisherigen InterRegios verkehren nun EC-/IC-Züge. Im Gegensatz zu den InterRegios werden nur noch einzelne ICZüge in Bünde halten. Zudem tauschen Nahund Fernzüge die Zeitlage, und auch die Fahrpreise ändern sich. Die NWB beabsichtigt, ihre Fernzüge in den Zeitlagen des ab Dezember 2002 wegfallenden InterRegios anzubieten.
Das Fahrplanangebot für die NWB-Züge nach Hannover sieht Umsteigemöglichkeiten für Fahrgäste der NWB von und nach Oldenburg vor. Es bietet den Vorteil zusätzlicher, schneller Verbindungen in die Landeshauptstadt. Dies gilt für die Stadt Osnabrück, für den nördlichen Landkreis Osnabrück, Teile des Weser-Ems-Netzes sowie für Bewohner des östlichen Landkreises (Einstieg in Melle, zu- sätzliche Umstiegsmöglichkeiten in Bünde).
Die Trassenanmeldung der NWB für Fahrplanleistungen in den o. g. Zeitlagen werden von DB Netz AG zurückgewiesen. So werden beispielsweise Trassenengpässe auf dem Abschnitt Wunstorf - Hannover und die Belegung der IR-Trassen durch DB-eigene Züge als Gründe genannt. Eine Offenlegung der Trassennutzung auf den relevanten Streckenabschnitten erfolgt durch DB Netz AG allerdings nicht. Ein alternatives Trassenangebot von DB Netz AG lässt die verkehrlichen Rahmenbedingungen vollkommen außer Acht und ist für die NWB auch wirtschaftlich unakzeptabel. Unter anderem entfallen die o. g. Anschlussverbindungen.