Protocol of the Session on October 23, 2002

Meine Damen und Herren, Herr Kollege Endlein hat ums Wort gebeten. - Bitte sehr, Herr Endlein!

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bitte um Verständnis, dass ich mich nicht auf die Polemik meines Vorredners einlasse,

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

sondern versuche, etwas mehr auf den Sachverhalt einzugehen.

(Mühe [SPD]: Du bist auch Präsident des Landkreistages und nicht des Schülerrats!)

Wer dieser Diskussion gefolgt ist, der hat zwei Dinge erlebt: einerseits den Vorwurf der CDU, dass der Ministerpräsident im Rahmen dieses

Gesetzes zu sehr auf Nachhaltigkeit geachtet habe, und andererseits den Vorwurf von Herrn Hagenah, er habe dies nicht genügend getan. Genau das macht deutlich, dass solche Gesetze oft nur im Kompromissverfahren mit allen Beteiligten geregelt werden können. Ich will das einmal sagen, weil ich in Doppelfunktion beteiligt war.

(Möllring [CDU]: In welcher sind Sie jetzt da?)

- Ich bin als Landtagsabgeordneter hier. Deswegen rede ich hier. Sonst wäre ich nicht in diesem Raum. Sie würden mir nicht das Gastrecht geben, hier zu reden. - Ich will sehr deutlich sagen, dass ich zumindest den Diskussionsprozess verfolgt habe. Es ist natürlich das Recht der Landesregierung, einen Gesetzentwurf einzubringen, damit man erst einmal weiß, worüber man überhaupt diskutieren kann. Nachdem dieser Gesetzentwurf vorlag, hat der Ministerpräsident auch die kommunalen Spitzenverbände eingeladen. Das war im Dezember letzten Jahres. Damals haben wir aufgrund der Kritik, die vorgetragen wurde, natürlich über die einzelnen Punkte geredet. Dann hat man das Protokoll darüber gefertigt, wo man sich einigt und wo man sich nicht einigt. Danach hat man gefragt: Wie ist das umsetzbar? Es hat ein zweites Gespräch gegeben, und man hat einen Kompromiss gefunden.

(Schünemann [CDU]: Nur in einem Punkt!)

Politik ist nun einmal eine Sache von Kompromissen.

(Beifall bei der SPD - Zurufe von der CDU)

Nun sage ich mit aller Vorsicht: Wenn man in der Diskussion um diesem Bereich von „zentraler Knebelung“ spricht, Herr Kollege McAllister, so ist das meiner Meinung nach ein bisschen an der Sache vorbei.

(Beifall bei der SPD - Frau Seeler [SPD]: Ein bisschen?)

Und dann hat man auch noch versucht, in diesem Gesetz eine Kreisreform zu verpacken. Allerdings will ich auch deutlich sagen - da bin ich mir mit dem Ministerpräsidenten einig -, dass man, auch ohne eine Kreisreform durchführen zu wollen, punktuell, regional zusammenarbeiten muss. Wenn man eine weitere wirtschaftliche Entwicklung des

Landes haben will, dann ist dies notwendig und dann kann man das nicht gegeneinander ausspielen. Vielmehr muss man von dieser Seite aus dafür sorgen, dass nicht ein Konflikt zwischen Stadt und Land geschürt, wohl aber die Frage diskutiert wird: Wie können wir die Probleme gemeinsam lösen?

(Beifall bei der SPD)

Nachdem ich an dem gesamten Diskussionsprozess beteiligt worden bin, meine ich, dass eine Grundlage geschaffen worden ist, der zumindest ich reinen Herzens zustimmen kann, in dem Wissen, dass natürlich das Ende der Fahnenstange nicht erreicht ist und dass wir weiter über Entwicklungskonzepte reden müssen.

In diesem Sinne kann ich nur empfehlen, dem Gesetzentwurf zuzustimmen.

(Starker Beifall bei der SPD)

Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Darum schließe ich die allgemeine Aussprache.

(Unruhe)

- Ich bitte um Aufmerksamkeit, meine Damen und Herren. Wir kommen zur Einzelberatung. Ich rufe auf:

Artikel 1. Wer der Änderungsempfehlung des Ausschusses zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Wer stimmt dagegen? - Möchte sich jemand der Stimme enthalten? - Das ist nicht der Fall. Ich stelle fest: Das Erste war die Mehrheit.

Artikel 2. - Unverändert.

Gesetzesüberschrift. - Unverändert.

Wir kommen jetzt zur Schlussabstimmung. Ich bitte Sie, sich von Ihren Plätzen zu erheben, wenn Sie in der Schlussabstimmung zustimmen wollen. Jetzt bitte ich, sich zu erheben, wenn Sie Nein sagen wollen. - Möchte sich jemand der Stimme enthalten? - Das ist nicht der Fall. Meine Damen und Herren, ich stelle fest, dass Sie in der Schlussabstimmung dem Gesetzentwurf Ihre Zustimmung gegeben haben.

(Unruhe)

- Ich bitte um Ihre Aufmerksamkeit, meine Damen und Herren! - Wir müssen noch über die Nummern 2 bis 5 der Beschlussempfehlung des Ausschusses für innere Verwaltung in der Drucksache 3783 abstimmen.

Wer der Nr. 2 der Beschlussempfehlung des Ausschusses für innere Verwaltung in der Drucksache 3783 zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Wer stimmt dagegen? - Möchte sich jemand der Stimme enthalten? - Keine Stimmenthaltungen. Ich stelle fest: Das Erste war die Mehrheit.

Wer der Nr. 3 der Beschlussempfehlung des Ausschusses für innere Verwaltung in der Drucksache 3783 zustimmen will, die in die Beratung einbezogene Eingabe 4871 der Landesregierung zur Erwägung zu überweisen und die Einsender über die Sach- und Rechtslage zu unterrichten, den bitte ich um ein Handzeichen. - Wer stimmt dagegen? Wer möchte sich der Stimme enthalten? - Keine Enthaltungen. Ich stelle fest: Das Erste war die Mehrheit.

Zu Nr. 4 der Beschlussempfehlung des Ausschusses für innere Verwaltung in der Drucksache 3783 stimmen wir zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 3808 ab. Wer dem Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 3808 zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Wer möchte ablehnen? - Möchte sich jemand der Stimme enthalten? - Das ist nicht der Fall. Sie haben dem Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nicht zugestimmt.

Wer der Nr. 4 der Beschlussempfehlung des Ausschusses für innere Verwaltung in der Drucksache 3783 zustimmen will, zu den in die Beratung einbezogenen Eingaben 5683, 183 und 5156 die Einsender über die Sach- und Rechtslage zu unterrichten, den bitte ich um ein Handzeichen. - Wer stimmt dagegen? - Stimmenthaltungen? - Keine Enthaltungen. Sie haben mehrheitlich so beschlossen.

Schließlich frage ich, wer der Nr. 5 der Beschlussempfehlung des Ausschusses für innere Verwaltung in der Drucksache 3783 zustimmen will, die in die Beratung einbezogenen Eingaben 2729, 3997 und 5386 für erledigt zu erklären. - Wer stimmt dagegen? - Keine Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? - Auch keine Enthaltungen.

Meine Damen und Herren, somit haben wir auch Tagesordnungspunkt 10 abgearbeitet.

Vereinbarungsgemäß rufe ich nun zur gemeinsamen Beratung auf

Tagesordnungspunkt 11: Zweite Beratung: Entwurf eines Gesetzes über das Biosphärenreservat „Niedersächsisches Elbetal“ (NElbtBRG) - Gesetzentwurf der Fraktion der SPD – Drs. 14/2540 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umweltfragen - Drs. 14/3780

und

Tagesordnungspunkt 12: Zweite Beratung: Entwicklungskonzept für die Elbtalaue Antrag der Fraktion der CDU - Drs. 14/706 Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umweltfragen - Drs. 14/3784

Der Gesetzentwurf der Fraktion der SPD in der Drucksache 2540 wurde in der 79. Sitzung am 13. Juni 2001 und der Antrag der Fraktion der CDU in der Drucksache 706 wurde in der 27. Sitzung am 6. Mai 1999 an den Ausschuss für Umweltfragen zur Beratung und Berichterstattung überwiesen.

Zu Punkt 12 hat der federführende Ausschuss für Umweltfragen abweichend von unseren sonstigen Gepflogenheiten vorgeschlagen, im Hinblick auf sein Votum, den Antrag für erledigt zu erklären, auf eine Beteiligung der mitberatenden Ausschüsse zu verzichten. Ich halte Sie mit diesem Verfahren einverstanden. Damit liegt Ihnen dieser Beratungsgegenstand zur abschließenden Beschlussfassung vor.

Berichterstatter zu Punkt 11 ist Herr Kollege Inselmann. Dazu erteile ich ihm das Wort. Herr Kollege Inselmann nimmt gleichzeitig die Redezeit für seine Fraktion in Anspruch. Bitte schön, Herr Inselmann!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der federführende Ausschuss für Umweltfragen bittet Sie, die Beschlussempfehlung in der Drucksache 14/3780 anzunehmen. Um der Zeit willen gebe ich den Ausschussbericht zu Protokoll. Ich denke, das findet Zustimmung.

(Zu Protokoll:)

In der Drucksache 14/3780 empfiehlt Ihnen der federführende Ausschuss für Umweltfragen einstimmig, den Gesetzentwurf mit den aus der Beschlussempfehlung ersichtlichen Änderungen anzunehmen und zugleich die aus der Beschlussempfehlung ersichtliche begleitende Entschließung anzunehmen. Dies entspricht dem Votum der mitberatenden Ausschüsse für innere Verwaltung und für Freizeit, Tourismus und Heilbäderwesen. Der Ausschuss für Haushalt und Finanzen, der seine Mitberatung vor Fertigstellung der begleitenden Entschließung abschließen musste, hat die Annahme des Gesetzentwurfs mit Änderungen mehrheitlich empfohlen. Die ebenfalls mitberatenden Ausschüsse für Wirtschaft und Verkehr sowie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten haben die Mitberatung ohne eigenes Votum abgeschlossen.

Seit 1997 ist die niedersächsische Elbtalaue Teil des von der UNESCO anerkannten länderübergreifenden Biosphärenreservats „Flusslandschaft Elbe". Der Grund hierfür ist, dass es sich um eine in Mitteleuropa einzigartige naturnahe Stromlandschaft handelt, die noch weitgehend vom natürlichen Hochwassergeschehen der Elbe beeinflusst wird. Auch der niedersächsische Teil dieser „Flusslandschaft Elbe“ zeichnet sich in seinem Naturgeschehen durch eine Vielfalt stromtaltypischer Standorte, Lebensräume, Lebensgemeinschaften und Pflanzen- und Tierarten aus. Als Kulturlandschaft weist die Elbtalaue ein vielfältiges Nutzungsmosaik aus Siedlungen, Land- und Forstwirtschaft, Jagd und Fischerei, Erholungswirtschaft und Binnenschifffahrt auf.

Dies alles soll nach dem Gesetzentwurf der SPDFraktion, soweit niedersächsisches Gebiet betroffen ist, nun durch Landesgesetz geschützt werden, damit es in seinem natürlichen Gleichgewicht und in seiner Schönheit erhalten werden kann, und zwar in der durch die Rahmenrechtsvorschrift des § 25 Bundesnaturschutzgesetz vorgegebenen Weise. Gleichzeitig soll den Menschen in der Elbtalaue alle Unterstützung gegeben werden, damit der

Schutz der Elbtalaue sich nicht zu ihren Lasten, sondern im Gegenteil zu ihrem Nutzen auswirkt.

Der Gesetzentwurf ist schon weit im Vorfeld des Gesetzgebungsverfahrens im Landtag unter Beteiligung aller in der Elbtalaue tätigen politischen und gesellschaftlichen Kräfte diskutiert worden. Das hat schon in dieser Vorphase zu einer weitgehenden Annäherung der Auffassungen geführt, wie die verschiedenen Nutzungs- und Schutzinteressen miteinander koordiniert werden können. Diese Diskussion vor Ort ist auch während des Gesetzgebungsverfahrens fortgeführt worden. Dies alles hat letzten Endes auch Rückwirkungen auf die Beratungen im Landtag gehabt: Über die Zielsetzung des Gesetzes und über die erforderlichen Schritte zur Umsetzung dieses Ziels hat es in den Ausschüssen in den Grundsätzen schließlich eine breite Übereinstimmung gegeben.

In den Details des Gesetzentwurfs ist – das können Sie der Beschlussempfehlung entnehmen – in den Ausschussberatungen von allen Beteiligten noch einiges an Konkretisierungen, Feinkorrekturen und auch rein redaktioneller Arbeit geleistet worden. Die Gründe für diese Änderungen können Sie im Einzelnen dem schriftlichen Bericht entnehmen. Ich möchte nur auf eine grundsätzliche Änderung eingehen, die sich auf das ganze Gesetz auswirkt.

Auf Anraten des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes haben die Ausschüsse durch eine Umstellung der Gesetzesgliederung und auch durch einen durchgängigen Terminologiewechsel Folgendes noch deutlicher herausgestellt: