Protocol of the Session on October 23, 2002

Adam Frau Albrecht Aller Althusmann Frau Dr. Andretta Bachmann Bartels Bartling Beckmann Behr Biallas Biel Dr. Biester Biestmann Frau Bockmann Bontjer Bookmeyer Brauns Buchheister Frau Bührmann Busemann Buß Coenen Collmann Frau Conrady Decker Dehde Dinkla Dr. Domröse Ehlen Frau Elsner-Solar Endlein Eppers Frau Ernst Fasold Dr. Fischer Gabriel Gansäuer

Glogowski Frau Goede Golibrzuch Frau Großkurt Grote Groth Frau Grundmann Haase Hagenah Frau Hansen Harden Frau Harms Haselbacher von der Heide Heineking Heinemann Helberg Frau Hemme Hepke Hogrefe Hoppenbrock Horrmann Inselmann Jahn Frau Jahns Frau Janssen-Kucz Jüttner Kethorn Klare Klein Koch Frau Körtner Frau Krämer Krumfuß Lanclée Frau Langhans Lestin Frau Leuschner Lindhorst Lücht McAllister Meinhold Frau Merk Frau Meyn-Horeis Mientus Möhrmann Möllring Mühe Frau Müller Frau Mundlos Nolting Oesterhelweg Oestmann Ontijd

Oppermann Frau Ortgies Peters Frau Philipps Pickel Plaue Pörtner Frau Pothmer Frau Pruin Rabe Räke Raske Reckmann Robbert Rolfes Frau Rühl Frau Saalmann Schack Schlüterbusch Frau Schröder Schröder Schünemann Dr. Schultze Schumacher Schurreit Frau Schuster-Barkau Frau Schwarz Schwarz Schwarzenholz Frau Seeler Senff Frau Somfleth Frau Steiner Frau Stief-Kreihe Stolze Dr. Stratmann Stratmann Stünkel Dr. Stumpf Frau Tinius Frau Trost Viereck Frau Vockert Frau Vogelsang Voigtländer Watermann Wegner Wendhausen Wenzel Prof. Wernstedt Frau Wiegel Wiesensee Will Dr. Winn

Frau Wörmer-Zimmermann Wojahn Wolf Wolfkühler Wulf (Oldenburg) Wulff (Osnabrück) Frau Zachow

Ich bitte den Herrn Schriftführer Sehrt, mit der Urne zum Präsidium zu kommen, damit auch er und die amtierenden Präsidiumsmitglieder abstimmen können.

Ich frage Sie, meine Damen und Herren: Befindet sich noch ein Abgeordneter, eine Abgeordnete im Saal, der oder die noch nicht abgestimmt hat? - Der Kollege Klare hat noch nicht abgestimmt. Gibt es noch einen weiteren Kollegen oder eine weitere Kollegin, der oder die nicht abgestimmt hat? - Herr Oppermann. Meine Damen und Herren, haben jetzt alle Kollegen und Kolleginnen abgestimmt? - Das scheint der Fall zu sein. Damit schließe ich die Wahl. Wir beginnen jetzt mit der Auszählung. Ich bitte Sie, sich einen Moment zu gedulden.

Meine Damen und Herren, das Präsidium hat die Wahl ausgezählt und gibt Ihnen das Ergebnis bekannt: Abgegeben wurden 146 Stimmen; davon waren 146 Stimmen gültig. 143 Mitglieder des Landtages haben mit Ja und drei mit Nein gestimmt.

(Beifall im ganzen Hause)

Stimmenthaltungen gab es nicht.

Die Mehrheit der gesetzlich vorgegebenen Zahl von 157 Abgeordneten beträgt 79; die Zweidrittelmehrheit von 146 Abgeordneten, die an der Wahl teilgenommen haben, beträgt 98. Mit Ja haben 143 Mitglieder des Landtages gestimmt. Damit ist nach Artikel 70 Abs. 2 der Niedersächsischen Verfassung die erforderliche Mehrheit erfüllt. Entsprechend des Wahlvorschlages ist Frau Jansen zur Vizepräsidentin des Landesrechnungshofes gewählt worden.

Frau Jansen, nehmen Sie die Wahl an?

(Frau Jansen: Ja, ich nehme die Wahl an!)

- Dann beglückwünsche ich Sie zu Ihrer Wahl und wünsche Ihnen ein erfolgreiches Wirken in Ihrem Amt.

(Beifall im ganzen Hause)

Meine Damen und Herren, ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 5: Einzige (abschließende) Beratung: Ernennung des Ministerialrats Dipl.Volkswirt Fritz Müller, Ministerium für Frauen, Arbeit und Soziales, zurzeit Zuweisung einer Tätigkeit bei der NORD/LB, zum Ministerialdirigenten (BesGr. B 6) und Mitglied des Landesrechnungshofs - Antrag der Landesregierung - Drs. 14/3766 - Beschlussempfehlung des Ausschusses zur Vorbereitung der Wahl und der Zustimmung des Landtages nach Artikel 70 Abs. 2 der Verfassung - Drs. 14/3782

Gemäß § 56 Abs. 3 unserer Geschäftsordnung wird ein Bericht über die Ausschussberatungen nicht erstattet, und es wird ohne Aussprache offen abgestimmt.

Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses in der Drucksache 14/3782 und damit der Ernennung des Ministerialrats Dipl.-Volkswirt Fritz Müller zum Mitglied des Landesrechnungshofes zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Das ist nicht der Fall. Stimmenthaltungen? - Auch nicht. Dann haben Sie einstimmig so beschlossen.

(Beifall im ganzen Hause - Groth [SPD]: Frau Präsidentin, ich habe mich enthalten!)

- Eine Stimmenthaltung ist nachträglich gemeldet worden, die ich wahrscheinlich übersehen hatte.

Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 6: 47. Übersicht über Beschlussempfehlungen der ständigen Ausschüsse zu Eingaben – Drs. 14/3760 – Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen – Drs. 14/3804

Die in der 47. Eingabenübersicht unter c) aufgeführte Eingabe 5067 wird gestrichen, da sie vom Petenten zurückgezogen wurde.

Im Ältestenrat haben die Fraktionen vereinbart, die Eingaben, zu denen Änderungsanträge vorliegen, erst am Freitag, dem 25. Oktober 2002, zu beraten. Ich halte das Haus damit einverstanden, dass wir jetzt, wie immer, nur über die Eingaben beraten, zu denen keine Änderungsanträge vorliegen.

Ich rufe also zunächst die Eingaben aus der 47. Eingabenübersicht in der Drucksache 14/3760 auf, zu denen keine Änderungsanträge vorliegen. Wortmeldungen dazu sehe ich nicht; mir liegen auch keine vor.

Dann lasse ich über die Beschlussempfehlung zu den Eingaben in der Drucksache 3760 abstimmen, zu denen keine Änderungsvorschläge vorliegen. Wer insoweit den Ausschussempfehlungen zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Eine Gegenstimme. Stimmenthaltungen? - Keine Stimmenthaltungen. Dann haben Sie mehrheitlich so beschlossen.

Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 7: Einzige (abschließende) Beratung: Entwurf eines Gesetzes zu dem Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und den Ländern Niedersachsen und Schleswig-Holstein über die Regelung der Gerichtszugehörigkeit des Küstengewässers und der Elbmündung und zur Änderung des Gesetzes über die Organisation der ordentlichen Gerichte - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 14/3659 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Rechts- und Verfassungsfragen - Drs. 14/3732

Dieser Gesetzentwurf wurde am 9. September 2002 an den Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen zur Beratung und Berichterstattung überwiesen. Berichterstatter ist der Kollege Ontijd, dem ich das Wort erteile. - Der Kollege Ontijd gibt den Bericht zu Protokoll.

(Zu Protokoll:)

Der Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen empfiehlt Ihnen in der Drucksache 3659, den Gesetzentwurf unverändert anzunehmen und damit zugleich dem bereits unterzeichneten Staatsvertrag zuzustimmen. Diese Empfehlung ist einstimmig ergangen.

Da der Gesetzentwurf direkt überwiesen wurde, möchte ich kurz etwas zu den Regelungsinhalten sagen:

Der Gesetzentwurf hat im Wesentlichen die Aktualisierung der Zuständigkeiten der ordentlichen Gerichte zum Gegenstand. Artikel 1 enthält die gemäß Artikel 35 Abs. 2 der Niedersächsischen Verfassung erforderliche Zustimmung zum Staatsvertrag. Dieser betrifft die Regelung der Zuständigkeiten der Amtsgerichte Cuxhaven und Wilhelmshaven für die Gebiete des Küstenmeeres der Nordsee und der Elbmündung. Die geltenden Bestimmungen über diese Gerichtsbezirke im Küstengewässer treffen teilweise nicht mehr zu, da das deutsche Küstenmeer 1994 durch Beschluss der Bundesregierung ausgeweitet worden ist. Durch die Änderung des bislang geltenden Staatsvertrages werden die genannten Gebiete den beiden Amtsgerichten neu zugeordnet. Dabei werden die Zuständigkeiten der Gerichte an die in einem anderen Staatsvertrag bereits geregelten Zuständigkeiten der Wasserschutzpolizei angeglichen.

Artikel 2 des Gesetzentwurfes setzt die Neubestimmung der Gerichtsbezirke durch die Änderung des Gesetzes über die Organisation der ordentlichen Gerichte in das niedersächsische Landesrecht um. Des Weiteren werden die Vorschriften über die Gerichtszuständigkeiten an inzwischen erfolgte Umbenennungen oder Neubildungen von Gemeinden sowie die Bildung der Region Hannover angepasst. Schließlich wird die Gerichtszuständigkeit für die beiden gemeindefreien Gebiete der Inseln Knechtsand und Medemsand geregelt.

Der Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen bittet daher darum, dem Gesetzentwurf entsprechend der Beschlussempfehlung zuzustimmen.

Im Ältestenrat waren sich die Fraktionen darüber einig, dass dieses Gesetz ohne allgemeine Aussprache verabschiedet werden soll. - Dazu höre ich keinen Widerspruch. Wir können dann gleich zur Einzelberatung kommen.

Artikel 1 mit Staatsvertrag. - Unverändert.

Artikel 2. - Unverändert.

Artikel 3. - Unverändert.

Gesetzesüberschrift. - Unverändert.

Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer in der Schlussabstimmung dem Gesetz zustimmen will, den bitte ich, sich zu erheben. - Gibt es Gegen

stimmen? - Das scheint nicht der Fall zu sein. Die Kollegen, die umhergelaufen sind, haben sich schnell hingesetzt. Stimmenthaltungen? - Auch nicht. Dann hat das Haus einstimmig so beschlossen.

Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 8: Einzige (abschließende) Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Berufsakademiegesetzes - Gesetzentwurf der Landesregierung – Drs. 14/3630 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft und Kultur - Drs. 14/3735

Dieser Gesetzentwurf wurde in der 112. Sitzung am 28. August 2002 an den Ausschuss für Wissenschaft und Kultur zur Beratung und Berichterstattung überwiesen. Berichterstatter ist der Kollege Domröse, dem ich das Wort erteile.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In der Drucksache 3735 empfiehlt Ihnen der federführende Ausschuss für Wissenschaft und Kultur, den Gesetzentwurf der Landesregierung mit den aus der Beschlussempfehlung ersichtlichen Änderungen anzunehmen. Diese Empfehlung ist sowohl im federführenden Ausschuss als auch im mitberatenden Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen mit den Stimmen der Ausschussmitglieder der SPD-Fraktion und der CDU-Fraktion bei Stimmenthaltung des Vertreters der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ergangen.

Ich gebe den Bericht im Übrigen zu Protokoll und bitte Sie namens des Ausschusses für Wissenschaft und Kultur, entsprechend der Empfehlung der Drucksache 3735 zu beschließen.

(Zu Protokoll:)

Hauptziel des Gesetzentwurfs ist es, die Attraktivität der niedersächsischen Berufsakademien zu erhöhen, indem diesen die Möglichkeit eingeräumt wird, für mindestens dreijährige Ausbildungsgänge die Abschlussbezeichnung „Bachelor“ mit einem die Fachrichtung bezeichnenden Zusatz zu verleihen. Dies soll mit der Einfügung eines neuen § 6 a in das Berufsakademiegesetz erreicht werden, der

die einzelnen Voraussetzungen für die Einführung der Bachelor-Ausbildungsgänge regelt.

Daneben enthält der Gesetzentwurf vor allem gesetzestechnische Anpassungen an das Niedersächsische Hochschulgesetz in der Fassung vom 24. Juni 2002.